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   BAG, 20.12.1956 - 3 AZR 333/56   

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https://dejure.org/1956,1278
BAG, 20.12.1956 - 3 AZR 333/56 (https://dejure.org/1956,1278)
BAG, Entscheidung vom 20.12.1956 - 3 AZR 333/56 (https://dejure.org/1956,1278)
BAG, Entscheidung vom 20. Dezember 1956 - 3 AZR 333/56 (https://dejure.org/1956,1278)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • NJW 1957, 725
  • DB 1957, 96
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 27.10.1955 - II ZR 310/53

    Berichtigung eines Berufungsurteils

    Auszug aus BAG, 20.12.1956 - 3 AZR 333/56
    1o} Ist der Vorsitzende des Landesarbeitsgerichts verhindert, die Begründung des verkündeten Ur teils abzusetzen, so können auch die Beisitzer die schriftliche Begründung fertigen oder sich einen Entwurf des Vorsitzenden zu eigen machen» Es genügt, daß das äußerlich der Form des § 313 ZPO entsprechende Urteil von beiden Beisitzern unterzeichnet und die Verhinderung des Vor sitzenden gemäß § 315 Abs. 1 Satz 2 ZPO vermerkt ist»â- 2») Formelle Mängel eines zivilgerichtlichen Urteils können auch noch behoben werden, nachdem sie im Revisionsverfahren gerügt worden sind (in Über einstimmung mit BGHZ 18, 350).

    Raran ändert auch nichts der Umstand, daß der Verhinderungsvermerk vom ältesten Beisitzer erst nach Erhebung der erwähnten Yeriahrensrüge unterschrieben wurde» Ber erkennende Senat schließt sich insoweit dem ausführlich begründeten, in BGHZ 18, 350 abgedruckten Urteil des Bundesgerichtshofs an» Baß es sich dort um eine Berichtigung, hier jedoch lediglich um eine Ergänzung der äußeren Urteilsform handelt, ist für die zur Entscheidung stehende Rechtsfrage ohne Bedeutung.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 01.04.2014 - 8 A 655/12

    Erteilung von Informationen über das Migrationsverhalten bestimmter

    vgl. BGH, Urteile vom 27. Oktober 1955 - II ZR 310/53 -, BGHZ 18, 350 (354 f.), und Beschluss vom 24. Juni 2003 - VI ZR 309/02 -, NJW 2003, 3057 = juris Rn. 3; BAG, Urteil vom 20. Dezember 1956 - 3 AZR 333/56 -, AP Nr. 1 zu § 315 ZPO = juris Rn. 6; BSG, Urteil vom 21. September 1960 - 2 RU 28/58 -, juris Rn. 17; BFH, Urteil vom 13. September 1988 - VIII R 218/85 -, BFH/NV 1989, 354 = juris Rn. 18; Hess. VGH, Beschluss vom 20. August 2002 - 10 ZU 4067/98 -, ESVGH 53, 51 = juris Rn. 1; Kilian, in: Sodan/Ziekow, VwGO, 3. Aufl. 2010, § 117 Rn. 58; Kopp/Schenke, VwGO, 19. Aufl. 2013, § 117 Rn. 3; Schmidt, in: Eyermann, VwGO, 13. Aufl. 2010, § 117 Rn. 14, jeweils m.w.N.; a. A. - soweit ersichtlich - nur Bay. LSG, Urteil vom 21. März 2012 - L 19 R 97/12 -, NZS 2012, 559 (Ls.) = juris Rn. 15.
  • BAG, 30.04.1971 - 3 AZR 198/70

    Verjährung von Provisionsansprüchen

    Stirbt der Vorsitzende der Kammer eines Landesarbeitsgerichts nach der Verkündung des Urteilstenors, so können die Landesarbeitsrichter Tatbestand und Entscheidungsgründe verfassen und unterschreiben (Bestätigung von BAG 20.12.1956 - 3 AZR 333/56 - AP Nr. 1 zu § 315 ZPO und BAG 12.8.1967 - 3 AZR 383/66 - AP Nr. 122 zu § 242 BGB Ruhegehalt).
  • OLG München, 06.09.1985 - 23 U 3968/85
    Wenn es auch unerheblich ist, von wem dieser Entwurf stammt (BAG NJW 1957, 725 f.), so ist die Entscheidung doch erst dann "abgefaßt", wenn sie schriftlich niedergelegt ist und die an der Entscheidung beteiligten Richter mit ihrer Unterschrift bekräftigt haben, daß sie für diese ihre Entscheidung die Verantwortung übernehmen (vgl. BAG aaO.; Rosenberg/Schwab Zivilprozeßrecht 13. Aufl. § 59 II 1 S. 330; Zöller/Stephan ZPO 14. Aufl. § 310 RdNr. 5).
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