Rechtsprechung
   BAG, 28.04.1992 - 3 AZR 333/91   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,8932
BAG, 28.04.1992 - 3 AZR 333/91 (https://dejure.org/1992,8932)
BAG, Entscheidung vom 28.04.1992 - 3 AZR 333/91 (https://dejure.org/1992,8932)
BAG, Entscheidung vom 28. April 1992 - 3 AZR 333/91 (https://dejure.org/1992,8932)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1992,8932) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Nachholende Anpassung der Betriebsrente - Verpflichtung zur nachholenden Anpassung - Überprüfung der Betriebsrenten im Dreijahresturnus - Zeitpunkt der Anpassungsprüfungen - Verjährung des Anspruchs auf rückständige Betriebsrente - Beginn der Verjährungsfrist für die ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (9)

  • BAG, 23.04.1985 - 3 AZR 156/83

    Betriebsrenten - Anpassung - Kaufkraftentwicklung - Anpassungsprüfung

    Auszug aus BAG, 28.04.1992 - 3 AZR 333/91
    Übermäßig ist die Belastung dann, wenn es dem Unternehmen mit einiger Wahrscheinlichkeit nicht möglich sein wird, den Teuerungsausgleich aus dem Wertzuwachs des Unternehmens und dessen Erträgen in der Zeit nach dem Anpassungsstichtag aufzubringen (BAGE 48, 272 = AP Nr. 17 zu § 16 BetrAVG).

    Die Entscheidung des Arbeitgebers unterliegt der gerichtlichen Überprüfung entsprechend § 315 Abs. 3 Satz 2 BGB (BAGE 48, 272, 276 = AP Nr. 17 zu § 16 BetrAVG, zu II 1 a der Gründe).

    Als übermäßig ist die Belastung dann anzusehen, wenn es mit einiger Wahrscheinlichkeit unmöglich sein wird, den Teuerungsausgleich aus dem Wertzuwachs des Unternehmens und dessen Erträgen in der Zeit nach dem Anpassungsstichtag aufzubringen (BAGE 48, 272 = AP Nr. 17 zu § 16 BetrAVG).

  • BAG, 15.09.1977 - 3 AZR 654/76

    Ruhegehalt - Geldentwertung - Gleichbehandlung - Geschäftsgrundlage -

    Auszug aus BAG, 28.04.1992 - 3 AZR 333/91
    Die Anpassung muß deshalb grundsätzlich den Kaufkraftverlust der betrieblichen Versorgungsleistungen ausgleichen (Urteil des Senats vom 15. September 1977, BAGE 29, 294 = AP Nr. 5 zu § 16 BetrAVG).
  • BAG, 30.03.1973 - 3 AZR 26/72

    Ruhegehalt - Geldentwertung - Lebensversicherung - Pensionskassen -

    Auszug aus BAG, 28.04.1992 - 3 AZR 333/91
    Zur Begründung hat er in seiner Entscheidung vom 30. März 1973 (BAGE 25, 146, 161 = AP Nr. 4 zu § 242 BGB Ruhegehalt-Geldentwertung) ausgeführt: Aus dem Entgeltcharakter der betrieblichen Versorgungsleistungen ergebe sich, daß die Leistung des Pensionärs, die durch die Versorgung entgolten werde, die dem Arbeitgeber während der gesamten Dauer des Arbeitsverhältnisses erwiesene Betriebstreue, die Gesamtheit der ihm erbrachten Dienste sei.
  • BAG, 17.01.1980 - 3 AZR 614/78

    Anpassung - Betriebliche ALtersversorgung - Kaufkraftverlust - Sozialversicherung

    Auszug aus BAG, 28.04.1992 - 3 AZR 333/91
    Der seit Rentenbeginn (1. März 1977) bis zum Prüfungszeitpunkt (1. Januar 1990) entstandene Anpassungsbedarf errechnet sich nach dem in diesem Zeitpunkt eingetretenen Kaufkraftverlust (vgl. BAGE 32, 303 = AP Nr. 7 zu § 16 BetrAVG).
  • BGH, 17.02.1971 - VIII ZR 4/70

    Begriff der Entstehung des Anspruchs

    Auszug aus BAG, 28.04.1992 - 3 AZR 333/91
    Im Sinne dieser Vorschrift entsteht ein Anspruch, wenn er erstmalig geltend gemacht und notfalls im Wege der Klage durchgesetzt werden kann (vgl. BGH Urteil vom 17. Februar 1971 - VIII ZR 4/70 - BGHZ 55, 340, 341) [BGH 17.02.1971 - VIII ZR 4/70].
  • LAG Hamm, 29.08.1989 - 6 Sa 294/89

    Betriebliche Altersversorgung; Anpassung von Betriebsrenten; Betriebsrente;

    Auszug aus BAG, 28.04.1992 - 3 AZR 333/91
    Dies folge insbesondere aus dem streitbeendenden Charakter jeder Anpassungsentscheidung (LAG Hamm Urteil vom 29. August 1989 - 6 Sa 294/89 - NZA 1990, 479; Lieb/Westhoff, DB 1976, 1958, 1969; Schwerdtner, ZfA 1978, 593; Förster/Rößler/ Führer, Anm. zu AP Nr. 5 zu § 242 BGB Ruhegehalt-Geldentwertung; Blomeyer/Otto, Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung, 1984, § 16 Rz 108 ff.; Schumann, ZIP 1985, 846 und ZIP 1987, 137; Ahrend/Förster/Rößler, Steuerrecht der betrieblichen Altersversorgung, 1986, 1. Teil, Rz 722; Heubeck, DB 1980, 832; Andresen/Gaßner, DB 1980, 1347).
  • LAG Hamm, 19.03.1991 - 6 Sa 697/90

    Betriebliche Altersversorgung; Anpassung der betrieblichen Altersversorgung;

    Auszug aus BAG, 28.04.1992 - 3 AZR 333/91
    Dagegen vertritt das Landesarbeitsgericht Hamm (Urteil vom 19. März 1991 - 6 Sa 697/90 - DB 1991, 1121 [LAG Hamm 19.03.1991 - 6 Sa 697/90]) die Auffassung, die Verjährungsfrist werde durch die unterlassene Mitteilung des Arbeitgebers nicht gehemmt.
  • LAG Hamm, 22.01.1991 - 6 Sa 883/90

    Unverfallbare Versorgungsanwartschaft; Eintritt des Versorgungsfalls;

    Auszug aus BAG, 28.04.1992 - 3 AZR 333/91
    Der Betriebsrentner wird durch die Bündelung deshalb insgesamt nicht unbillig belastet (vgl. LAG Hamm Urteil vom 22. Januar 1991 - 6 Sa 883/90 - DB 1991, 711; Höfer/Abt, BetrAVG, Band 1, 2. Aufl., § 16 Rz 43 ff.; a.A. allerdings Höfer/Reiners/Wüst, BetrAVG, 3. Aufl., § 16 Rz 3416 ff.).
  • BAG, 20.09.1979 - 2 AZR 967/77

    Arbeitsvertrag - Kündigung des Vertrags - Eingeschriebener Brief - Vereinbarung

    Auszug aus BAG, 28.04.1992 - 3 AZR 333/91
    Die Gegenmeinung vertritt die Auffassung, die Prüfung beschränke sich nicht auf den Zeitraum der letzten drei Jahre, sondern erstrecke sich auf die gesamte Zeit seit dem Rentenbeginn (Höfer/Kemper, DB 1980, 542; Schaub, Arbeitsrechts-Handbuch, 6. Aufl., § 81 VII 3 i, S. 459, 461; Höhne in Heubeck/Höhne/Paulsdorff/Rau/Weinert, BetrAVG, 2. Aufl., § 16 Rz 162 b, 164 a, 267; Höfer/Reiners/Wüst, BetrAVG, 3. Aufl., § 16 Rz 3503 ff.).
  • BAG, 17.08.2004 - 3 AZR 367/03

    Betriebsrentenanpassung - Verjährung

    a) Wenn die vom Senat im Urteil vom 28. April 1992 (- 3 AZR 333/91 -, zu II 2 der Gründe) entwickelten Maßstäbe unbesehen auf den vorliegenden Fall übertragen würden, wären die anhängigen Nachzahlungsansprüche verjährt.

    b) Ob das Urteil des Senats vom 28. April 1992 (- 3 AZR 333/91 -) mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zum Verjährungsbeginn bei gerichtlicher Leistungsbestimmung im Einklang steht, erscheint fraglich, kann jedoch im vorliegenden Fall dahinstehen.

  • LAG Düsseldorf, 03.04.2003 - 11 (5) Sa 1459/02

    Abhängigkeit des Verjährungsbeginns des Anspruchs eines Arbeitnehmers auf

    Hiervon war auszugehen, wenn der Anspruch erstmalig geltend gemacht und notfalls im Wege der Klage durchgesetzt werden konnte (so schon BAG 28.04.1992 - 3 AZR 333/91 - n. v.).

    Im Sinne des § 198 Satz 1 BGB a. F. - für § 199 Abs. 1 Nr. 1 BGB n. F. gilt nichts anderes - entsteht ein Anspruch, wenn er erstmalig geltend gemacht und notfalls im Wege der Klage durchgesetzt werden kann (vgl. BGH 17.02.1971 - VIII ZR 4/70 - BGHZ 55, 340, 341; BAG 28.04.1992 - 3 AZR 333/91 - n. v.).

    Ist er mit der Entscheidung nicht einverstanden, kann er eine höhere Rente nach § 16 BetrAVG bzw. § 20 LO 1985 einklagen (BAG 28.04.1992 - 3 AZR 333/91 - n. v.; vgl. auch BAG 09.11.1999 - 3 AZR 432/98 - EzA § 1 BetrAVG Ablösung Nr. 23, zu B III 3 b der Gründe).

  • ArbG Hagen, 30.05.2017 - 5 Ca 2325/16

    Verjährung betriebsrentenrechtlicher Ansprüche

    Die Verjährungsfrist beginnt also immer am gesetzlichen Prüfungszeitpunkt gemäß § 16 BetrAVG ab Ende des betreffenden Kalenderjahres (so BAG, Urteil vom 28.04.1992 - 3 AZR 333/91 -, juris, unter II. 2. b) der Gründe, Rdnr. 25).
  • LAG Niedersachsen, 25.05.2007 - 10 Sa 1986/06

    Betriebsrente bei vorzeitigem Ausscheiden und Verjährung von Ansprüchen auf

    Im Sinne dieser Vorschrift entstand ein Anspruch, wenn er erstmalig geltend gemacht und notfalls im Wege der Klage durchgesetzt werden konnte (BAG, 28.04.1992, 3 AZR 333/91, juris, Rz. 35 unter Bezug auf BGH, 17.02.1971, VIII ZR 4/70, BGHZ 55, 340, 341).
  • LAG Hamm, 06.12.1994 - 6 Sa 156/94

    Kaufkraftverlust; Anpassung der Rente; Nachzahlung; Kaufkraftausgleich;

    Urteile vom 28.4.1992 - 3 AZR 142/91, 244/91, 356/91, DB 1992 S. 2401, 2402 und 1993 S. 70 = AP Nr. 24, 25, 26 zu § 16 BetrAVG und 3 AZR 545/91 sowie 3 AZR 333/91, n. v.
  • LAG Köln, 25.11.1994 - 4 Sa 541/94

    Bestimmung der Überprüfungsintervalle im Zusammenhang mit einer

    Das Bundesarbeitsgericht läßt in dieser Entscheidung wie auch in der späteren Entscheidung vom 28.04.1992 - 3 AZR 333/91 - eine Überprüfung zu, die erheblich mehr als drei Jahre nach dem individuellen Rentenbeginn liegt.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht