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   BAG, 13.07.1982 - 3 AZR 34/80   

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BAG, 13.07.1982 - 3 AZR 34/80 (https://dejure.org/1982,1196)
BAG, Entscheidung vom 13.07.1982 - 3 AZR 34/80 (https://dejure.org/1982,1196)
BAG, Entscheidung vom 13. Juli 1982 - 3 AZR 34/80 (https://dejure.org/1982,1196)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • REHADAT Informationssystem (Leitsatz)

    Berufsunfähigkeit und betriebliche Invaliditätsrente

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Betriebliche Invaliditätsrente - Berufsunfähigkeit - Kündigung - Vertragsbeendigung - Auflösungsvertrag - Schwerbehinderter

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 39, 166
  • NJW 1983, 359
  • ZIP 1982, 1238
  • VersR 1982, 1160
  • JR 1983, 440
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (3)

  • BAG, 23.02.1978 - 2 AZR 462/76

    Kündigungsvorschriften für Schwerbehinderte: ungeregelte Fälle

    Auszug aus BAG, 13.07.1982 - 3 AZR 34/80
    Nachdem der Kläger hierauf im Termin vom 16. Mai 1977 vor dem Arbeitsgericht hingewiesen hatte, war die Kündigung der Beklagten wegen fehlender Zustimmung durch die Haupt fürsorgestelle rechtsunwirksam (§ 12 SchwbG, § 134 BGB; vgl. BAG 30, 141 = AP Nr. 3 zu § 12 SchwbG).
  • BAG, 30.06.1972 - 3 AZR 490/71

    Unterstützungskasse - Erwerbsunfähigkeit - Arbeitsunfähigkeit - Rente

    Auszug aus BAG, 13.07.1982 - 3 AZR 34/80
    Dem ist jedoch der Fall gleichzusetzen, daß die Berufsunfähigkeit, wie dies in der Praxis regelmäßig geschieht, erst nach Auflösung des Arbeitsverhältnisses festgestellt wird und die Feststellung auf ein Datum zurückwirkt, das noch in das Arbeitsverhältnis fällt (vgl. BAG, Urteil vom 30. Juni 1972 - 3 AZR 490/71 - AP Nr. 4 zu § 242 BGB Ruhegehalt-Unterstützungskassen, zu 4 a der Gründe).
  • BAG, 13.07.1978 - 3 AZR 278/77

    Versorgungsordnung - Zusage - Leistungen - Mindestalter - Wartezeit -

    Auszug aus BAG, 13.07.1982 - 3 AZR 34/80
    Ansprüche aus betrieblicher Altersversorgung unterscheiden sich, wie der Senat bereits mehrfach entschieden hat (vgl. Urteil vom 13. Juli 1978 - 3 AZR 278/77 - AP Nr. 4 10.
  • BAG, 25.04.1995 - 3 AZR 365/94

    Ermessensleistung nach dem Hamburger Ruhegeldgesetz

    Das Arbeitsverhältnis wäre allerdings dann "wegen Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit" beendet worden, wenn die Klägerin schon vor Beendigung ihres Arbeitsverhältnisses berufs- oder erwerbsunfähig gewesen wäre und lediglich die Feststellung durch den Rentenversicherungsträger erst nach Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis erfolgt wäre (vgl. BAG Urteil vom 30. Juni 1972 - 3 AZR 490/71 - AP Nr. 4 zu § 242 BGB Ruhegehalt-Unterstützungskassen, zu 4 a der Gründe; BAG Urteil vom 13. Juli 1982 - 3 AZR 34/80 - BAGE 39, 166, 171 = AP Nr. 1 zu § 1 BetrAVG Invaliditätsrente, zu 2 a und b der Gründe; BAG Urteil vom 14. August 1990 - 3 AZR 285/89 - AP Nr. 10 zu § 1 BetrAVG Invaliditätsrente, zu I 2 der Gründe).

    Im übrigen besteht nach § 2 Abs. 1 RGG ein Anspruch auf Ruhegeld wegen Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit bereits dann, wenn Arbeitnehmer deshalb ausscheiden, weil sie aufgrund ihres Gesundheitszustandes nicht mehr die geschuldete Arbeitsleistung erbringen können und die schon vor Beendigung des Arbeitsverhältnisses bestehende Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit rückwirkend festgestellt wird (vgl. BAG Urteil vom 30. Juni 1972 - 3 AZR 490/71 -, aaO., Urteil vom 13. Juli 1982 - 3 AZR 34/80 -, aaO., und Urteil vom 14. August 1990 - 3 AZR 285/89 -, aaO.).

    Zu diesem Zeitpunkt mußten die Urteile des Bundesarbeitsgerichts vom 30. Juni 1972 (- 3 AZR 490/71 -, aaO.) und vom 13. Juli 1982 (- 3 AZR 34/80 -, aaO.) bekannt sein.

  • BAG, 27.02.1990 - 3 AZR 216/88

    Ruhegeld und tarifliche Ausschlußfristen

    Der Senat ist daher in ständiger Rechtsprechung davon ausgegangen, daß eine tarifliche Ausschlußklausel sich nur dann auf Ruhegeldraten bezieht, wenn die Tarifvertragsparteien dies im Tarifvertrag deutlich zum Ausdruck bringen (vgl. dazu BAG Urteil vom 13. Juli 1978 - 3 AZR 278/77 - AP Nr. 4 zu § 1 BetrAVG Wartezeit; Urteil vom 29. November 1979 - 3 AZR 289/87 - AP Nr. 3 zu § 242 BGB Ruhegehalt-Zusatzversorgung, zu II 1 der Gründe; BAGE 39, 166, 173 = AP Nr. 1 zu § 1 BetrAVG Invaliditätsrente, zu 3 der Gründe; Urteil vom 19. April 1983 - 3 AZR 4/81 - AP Nr. 6 zu § 6 BetrAVG, zu II der Gründe; Urteil vom 18. Dezember 1984 - 3 AZR 168/82 - AP Nr. 3 zu § 1 BetrAVG Zusatzversorgungskassen, zu 4 der Gründe; Urteil vom 19. Juli 1983 - 3 AZR 250/81 - BAGE 43, 188, 197 ff. = AP Nr. 1 zu § 1 BetrAVG Zusatzversorgungskassen, zu II der Gründe; BAGE 42, 180, 186 ff. = AP Nr. 11 zu § 70 BAT, zu II 2 der Gründe).
  • LAG München, 04.11.1987 - 5 (6) Sa 209/86

    Anspruch auf betriebliche Altersversorgung aus dem Grundsatz der Gleichbehandlung

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  • BAG, 20.10.1987 - 3 AZR 208/86

    Zulässigkeit des Erreichens eines Mindestalters für Anspruch auf Invalidenrente -

    Der Eintritt der Erwerbsunfähigkeit nach einem Mindestalter ist aber gerade ein dienstzeitunabhängiges Merkmal (Urteil des Senats vom 14. August 1980 - 3 AZR 437/79 - AP Nr. 12 zu § 242 BGB Ruhegehalt-Unterstützungskassen, zu II 2 der Gründe; BAGE 39, 166 = AP Nr. 1 zu § 1 BetrAVG-Invaliditätsrente).
  • BAG, 03.04.1990 - 1 AZR 131/89

    Tarifvertrag: Beginn der Ausschlussfrist

    Der Dritte Senat ist stets davon ausgegangen, daß eine tarifliche Ausschlußklausel sich nur dann auf Ruhegeldraten bezieht, wenn die Tarifvertragsparteien dies im Tarifvertrag deutlich zum Ausdruck bringen (vgl. dazu BAG Urteil vom 13. Juli 1978 - 3 AZR 278/77 - AP Nr. 4 zu § 1 BetrAVG Wartezeit, zu II 2 der Gründe; Urteil vom 29. November 1979 - 3 AZR 289/78 - AP Nr. 3 zu § 242 BGB Ruhegehalt-Zusatzversorgung, zu II 1 der Gründe;Urteil vom 13. Juli 1982 - 3 AZR 34/80 - AP Nr. 1 zu § 1 BetrAVG Invaliditätsrente, zu 3 der Gründe;Urteil vom 14. April 1983 - 3 AZR 4/81 - AP Nr. 6 zu § 6 BetrAVG, zu II der Gründe;Urteil vom 18. Dezember 1984 - 3 AZR 168/82 - AP Nr. 3 zu § 1 BetrAVG Zusatzversorgungskassen, zu 4 der Gründe).
  • LAG Hamm, 28.06.2007 - 17 Sa 20/07

    Ausschlussfrist nach § 70 BAT/§ 37 Abs. 1 TVöD-VKA; Aufhebung des

    Es hat ausgeführt, im Zweifel sei davon auszugehen, dass die Tarifvertragsparteien Versorgungsansprüche keinen tariflichen Ausschlussklauseln unterwerfen würden (vgl. auch BAG, Urteil vom 13.07.1978 - 3 AZR 278/77, AP Nr. 4 zu § 1 BetrVAG Wartezeit; Urteil vom 29.11.1979 - 3 AZR 289/78, AP Nr. 3 zu § 242 BGB Ruhegehalt-Zusatzversorgung; Urteil vom 13.07.1982 - 3 AZR 34/80, AP Nr. 1 zu § 1 BetrVAG).
  • BAG, 19.07.1983 - 3 AZR 88/81

    Anrechnung des Verletztengeldes der gesetzlichen Unfallversicherung auf

    Dabei ist es rechtlich nicht zu beanstanden, wenn ein Landesarbeitsgericht die Überzeugung von einer bestehenden Dienstunfähigkeit bereits für einen Zeitpunkt gewinnt, zu dem die Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit noch nicht vom Träger der Sozialversicherung förmlich anerkannt ist (BAG vom 13. Juli 1982 - 3 AZR 34/80 - zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • LAG Nürnberg, 06.10.2009 - 7 Sa 868/08

    Höhe einer betrieblichen Invalidenrente - Versorgungsfall

    Etwas anderes ergibt sich nicht aus den vom Kläger zitierten Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts vom 30.06.1972 (3 AZR 490/71 = AP Nr. 4 zu § 242 BGB Ruhegehalt - Unterstützungskassen) und vom 13.07.1982 (3 AZR 34/80 = BAGE 39/166 und NJW 83/359).
  • LAG Hamm, 15.06.1999 - 6 Sa 1423/98

    Betriebliche Altersversorgung - Ausschlußfristen

    bb) Einzelne Rentenraten werden von tariflichen Ausschlussfristen nicht erfasst, wenn sich nicht etwas anderes eindeutig und unmissverständlich aus dem Tarifvertrag ergibt - BAG, Urteile vom 13.07.1978, AP Nr. 4 zu § 1 BetrAVG Wartezeit, 29.11.1979, AP Nr. 3 zu § 242 BGB Ruhegehalt - Zusatzversorgung, 13.07.1982, AP Nr. 1 zu § 1 BetrAVG Invaliditätsrente, 29.03.1983, AP Nr. 11 zu § 70 BAT , 18.12.1984, AP Nr. 3 zu § 1 BetrAVG Zusatzversorgungskassen, 27.02.1990, AP Nr. 107 zu § 4 TVG Ausschlussfrist; ebenso Höfer, BetrAVG , 5. Aufl., ART Rdn. 735; Blomeyer/Otto, BetrAVG , 2. Aufl., Einl. Rdn. 719; Griebeling, Betriebliche Altersversorgung, Rdn. 689, Schaub, Arbeitsrechtshandbuch; 8. Aufl., § 81 IX 4 -.
  • BAG, 20.10.1987 - 3 AZR 146/86

    Mindestalter für Invalidenrente - Voraussetzungen für den Bezug einer

    Der Eintritt der Erwerbsunfähigkeit nach einem Mindestalter ist aber gerade ein dienstzeitunabhängiges Merkmal (Urteil des Senats vom 14. August 1980 - 3 AZR 437/79 - AP Nr. 12 zu § 242 BGB Ruhegehalt-Unterstützungskassen, zu II 2 der Gründe; BAGE 39, 166 = AP Nr. 1 zu § 1 BetrAVG-Invaliditätsrente).
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