Rechtsprechung
   BAG, 09.06.1967 - 3 AZR 352/66   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1967,301
BAG, 09.06.1967 - 3 AZR 352/66 (https://dejure.org/1967,301)
BAG, Entscheidung vom 09.06.1967 - 3 AZR 352/66 (https://dejure.org/1967,301)
BAG, Entscheidung vom 09. Juni 1967 - 3 AZR 352/66 (https://dejure.org/1967,301)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1967,301) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 1967, 1044
  • DB 1967, 1549
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (35)

  • BAG, 21.04.1971 - GS 1/68

    Arbeitskampfmaßnahmen

    Das Bundesarbeitsgericht tendiert seit einigen Jahren zu einer Verstärkung der richterlichen Billigkeitskontrolle und prüft regelmäßig nicht nur nach, ob ein Widerruf etwa ermessensmißbräuchlich war, sondern darüber hinaus, ob die Änderung billigem Ermessen i.S. des § 315 BGB entspricht (vgl. BAG AP Nr. 10 zu § 315 BGB; AP Nr. 5 zu § 611 BGB Lohnzuschläge Ziff. 3 b; AP Nr. 8 zu § 611 BGB Fleischbeschauer-Dienstverhältnis Ziff. II 2; AP Nr. 142 zu § 242 BGB Ruhegehalt Ziff. B IV 3, zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung bestimmt; AP Nr. 144 zu § 242 BGB Ruhegehalt Ziff. II 1 b; Urteil vom 21. Dezember 1970 - 3 AZR 510/69 -, demnächst AP Nr. 1 zu § 305 BGB Billigkeitskontrolle, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung bestimmt, und Urteil vom 22. Dezember 1970 - 3 AZR 52/70 -, demnächst AP Nr. 2 zu § 305 BGB Billigkeitskontrolle sowie Urteil vom 7. Januar 1971 - 5 AZR 92/70 -, demnächst AP Nr. 12 zu § 315 BGB).
  • BAG, 13.05.1987 - 5 AZR 125/86

    Widerruf von Lohnzulagen

    Ebenso wie aber der Arbeitnehmer gegen Verträge geschützt werden muß, mit denen das Kündigungsschutzgesetz umgangen wird, bedarf er des Schutzes gegen Vereinbarungen, die dem Arbeitgeber entgegen § 315 Abs. 1 BGB das Recht zum einseitigen Widerruf nach freiem Ermessen oder gar nach Belieben einräumen und damit ermöglichen, das Gleichgewicht von Leistung und Gegenleistung unkontrolliert zu verändern (vgl. Bötticher, Anm. zum Urteil des BAG vom 9. Juni 1967, AP Nr. 5 zu § 611 BGB Lohnzuschläge, Bl. 5; Herschel, Anm. zum Urteil des BAG vom 30. August 1972, AP Nr. 6 zu § 611 BGB Lohnzuschläge, Bl. 2 R).

    Hiernach können Verdienstbestandteile nur aus sachlichen Gründen widerrufen werden (BAG Urteile vom 9. Juni 1967 - 3 AZR 352/66 -, vom 30. August 1972 - 5 AZR 140/72 - AP Nr. 5, 6 zu § 611 BGB Lohnzuschläge, jeweils zu 3 der Gründe; Urteil vom 22. August 1979 - 5 AZR 769/77 - AP Nr. 11 zu § 4 TVG Übertarifl. Lohn u. Tariflohnerhöhung).

    Stehen die hierfür maßgeblichen Tatsachen jedoch fest, so ist das Revisionsgericht in der Lage, die Beurteilung selbst vorzunehmen (BAG Urteil vom 9. Juni 1967 - 3 AZR 352/66 - AP Nr. 5 zu § 611 BGB Lohnzuschläge, zu 5 a der Gründe; Urteil vom 8. Juni 1982 - 3 AZR 661/79 - AP Nr. 1 zu § 1 BetrAVG Hinterbliebenenversorgung, zu 3 der Gründe; Urteil des Senats vom 19. Juni 1985 - 5 AZR 57/84 - AP Nr. 11 zu § 4 BAT, zu A II 2 a der Gründe).

  • LAG Hamm, 11.05.2004 - 19 Sa 2132/03

    AGB-Kontrolle - Widerruf übertariflicher Leistungen - geltungserhaltende

    Der Widerrufsvorbehalt ist nach der bisherigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts auch dann wirksam, wenn der Widerruf im Vertrag nicht von bestimmten Gründen abhängig gemacht wurde (vgl. BAG, Urteil vom 9. Juni 1967 - 3 AZR 352/66 = AP Nr. 5 zu § 611 BGB Lohnzuschläge; Urteil vom 13. Mai 1987, a.a.O.).

    Insbesondere bedarf es für die Ausübung des Widerrufs eines sachlichen Grundes auf Seiten des Arbeitgebers (vgl. BAG, Urteil vom 9. Juni 1967, a.a.O; Urteil vom 13. Mai 1987, a.a.O.) bzw. eines berechtigten Interesses (vgl. BAG, Urteil vom 15. August 2000, a.a.O.).

    Unter Berücksichtigung des Umstandes, dass das Bundesarbeitsgericht bereits in seiner Entscheidung vom 9. Juni 1967 (a.a.O., bestätigt durch Urteil vom 13. Mai 1987, a.a.O.) festgestellt hat, dass ein Widerruf nach freiem Ermessen nicht möglich ist, sondern stets ein sachlicher Grund vorliegen muss, begegnet es erheblichen Bedenken, wenn im Jahr 1998 noch eine Klausel verwendet wird, die das Erfordernis eines sachlichen Grundes nicht erwähnt.

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht