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   BAG, 25.06.2002 - 3 AZR 360/01   

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https://dejure.org/2002,2229
BAG, 25.06.2002 - 3 AZR 360/01 (https://dejure.org/2002,2229)
BAG, Entscheidung vom 25.06.2002 - 3 AZR 360/01 (https://dejure.org/2002,2229)
BAG, Entscheidung vom 25. Juni 2002 - 3 AZR 360/01 (https://dejure.org/2002,2229)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com

    Betriebliche Altersversorgung: Betriebliche Übung - Voraussetzungen, Inhalt und Auslegung

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen eines Anspruchs auf Gewährung einer betrieblichen Altersversorgung aus betrieblicherÜbung und betrieblichem Gleichbehandlungsgrundsatz; Anspruchsbegründende Qualität einer betrieblichen Übung; Umfang der Prüfungsbefugnis des Revisionsgerichts bezüglich ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Inhaltsbestimmung einer betrieblichen Übung - Betriebliche Altersversorgung; Anspruch aus betrieblicher Übung; Voraussetzungen der betrieblichen Übung; Auslegungsgrundsätze; Inhalt der betrieblichen Übung; Freiwilligkeitsvorbehalt und Vorschaltzeit

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Versorgungsanspruch aufgrund betrieblicher Übung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2003, 875
  • DB 2003, 1004
 
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Wird zitiert von ... (30)Neu Zitiert selbst (8)

  • BAG, 16.07.1996 - 3 AZR 352/95

    Betriebliche Übung im öffentlichen Dienst

    Auszug aus BAG, 25.06.2002 - 3 AZR 360/01
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats ist die betriebliche Übung ein gleichförmiges und wiederholtes Verhalten des Arbeitgebers, das den Inhalt der Arbeitsverhältnisse gestaltet und geeignet ist, vertragliche Ansprüche auf eine Leistung zu begründen, wenn die Arbeitnehmer aus dem Verhalten des Arbeitgebers schließen durften, ihnen werde die Leistung auch künftig gewährt (zB 16. Juli 1996 - 3 AZR 352/95 - AP BetrAVG § 1 Betriebliche Übung Nr. 7 = EzA BetrAVG § 1 Betriebliche Übung Nr. 1, zu B I und II der Gründe).

    Entscheidend ist, daß alle Arbeitnehmer des Betriebes, die die Voraussetzungen der Versorgungsregelung erfüllten, eine Zusage erhielten (BAG 16. Juli 1996 - 3 AZR 352/95 - aaO).

  • BAG, 21.08.1980 - 3 AZR 143/80

    Vorschaltzeit - Unverfallbarkeit - Versorgungsanwartschaft - Betriebsvereinbarung

    Auszug aus BAG, 25.06.2002 - 3 AZR 360/01
    Eine solche ist zwar wegen § 17 Abs. 3 Satz 3 BetrAVG unwirksam (BAG 21. August 1980 - 3 AZR 143/80 - BAGE 34, 140), jedoch war im Zeitpunkt der Regelungsänderung 1982 die Anwartschaft der am 1. April 1974 eingetretenen Klägerin noch nicht unverfallbar.
  • BAG, 18.10.1972 - 4 AZR 482/71

    Privatschulen in NRW - Verträge mit Lehrern - Musterverträge - Typische Verträge

    Auszug aus BAG, 25.06.2002 - 3 AZR 360/01
    Andererseits spricht wegen des lang andauernden, gleichförmigen und oft den gesamten Betrieb erfassenden Charakters der betrieblichen Übung viel dafür, wie bei Formularverträgen (BAG 18. Oktober 1972 - 4 AZR 482/71 - AP BAT §§ 22, 23 Lehrer Nr. 3) die gefundenen Auslegungsergebnisse einer vollen revisionsrechtlichen Überprüfung zu unterziehen (vgl. BAG 1. März 1972 - 4 AZR 200/71 - AP BGB § 242 Betriebliche Übung Nr. 11 = EzA BGB § 242 Betriebliche Übung Nr. 3).
  • BAG, 17.09.1970 - 5 AZR 539/69

    Wiederholtes tatsächliches Verhalten - Verpflichtungswille - Tatsachenrichter -

    Auszug aus BAG, 25.06.2002 - 3 AZR 360/01
    Für eine derart eingeschränkte revisionsrechtliche Überprüfung der tatrichterlichen Erkenntnisse zu Bestand und Inhalt einer betrieblichen Übung spricht, daß nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts diese kraft stillschweigender einzelvertraglicher Vereinbarung in die Einzelarbeitsverhältnisse eingeht und so die Arbeitsverträge ergänzt (17. September 1970 - 5 AZR 539/69 - BAGE 22, 429, zu 2 a der Gründe).
  • BAG, 16.04.1997 - 10 AZR 705/96

    Betriebliche Übung - Betriebsrentner

    Auszug aus BAG, 25.06.2002 - 3 AZR 360/01
    Das Bundesarbeitsgericht hat dies bislang in erster Linie als tatrichterliche Aufgabe gesehen, bei dem das Revisionsgericht nur überprüfen könne, ob der angenommene Erklärungswert des tatsächlichen Verhaltens den Auslegungsregelungen der §§ 133, 157 BGB entspreche, mit den Gesetzen der Logik und den allgemeinen Erfahrungssätzen vereinbar sei und ob das Berufungsgericht auch alle von ihm festgestellten wesentlichen Umstände des Einzelfalles (§ 561 Abs. 2 ZPO aF) berücksichtigt habe (16. September 1998 - 5 AZR 598/97 - AP BGB § 242 Betriebliche Übung Nr. 54 = EzA BGB § 242 Betriebliche Übung Nr. 41, zu I 3 b der Gründe; 16. April 1997 - 10 AZR 705/96 - AP BGB § 242 Betriebliche Übung Nr. 53 = EzA BGB § 242 Betriebliche Übung Nr. 39, zu II 1 b der Gründe).
  • BAG, 16.09.1998 - 5 AZR 598/97

    Anspruch auf Gehaltserhöhung aus betrieblicher Übung

    Auszug aus BAG, 25.06.2002 - 3 AZR 360/01
    Das Bundesarbeitsgericht hat dies bislang in erster Linie als tatrichterliche Aufgabe gesehen, bei dem das Revisionsgericht nur überprüfen könne, ob der angenommene Erklärungswert des tatsächlichen Verhaltens den Auslegungsregelungen der §§ 133, 157 BGB entspreche, mit den Gesetzen der Logik und den allgemeinen Erfahrungssätzen vereinbar sei und ob das Berufungsgericht auch alle von ihm festgestellten wesentlichen Umstände des Einzelfalles (§ 561 Abs. 2 ZPO aF) berücksichtigt habe (16. September 1998 - 5 AZR 598/97 - AP BGB § 242 Betriebliche Übung Nr. 54 = EzA BGB § 242 Betriebliche Übung Nr. 41, zu I 3 b der Gründe; 16. April 1997 - 10 AZR 705/96 - AP BGB § 242 Betriebliche Übung Nr. 53 = EzA BGB § 242 Betriebliche Übung Nr. 39, zu II 1 b der Gründe).
  • BAG, 01.03.1972 - 4 AZR 200/71

    Betriebliche Übung - Normative Wirkung - Einzelarbeitsverhältnis - Auslegung

    Auszug aus BAG, 25.06.2002 - 3 AZR 360/01
    Andererseits spricht wegen des lang andauernden, gleichförmigen und oft den gesamten Betrieb erfassenden Charakters der betrieblichen Übung viel dafür, wie bei Formularverträgen (BAG 18. Oktober 1972 - 4 AZR 482/71 - AP BAT §§ 22, 23 Lehrer Nr. 3) die gefundenen Auslegungsergebnisse einer vollen revisionsrechtlichen Überprüfung zu unterziehen (vgl. BAG 1. März 1972 - 4 AZR 200/71 - AP BGB § 242 Betriebliche Übung Nr. 11 = EzA BGB § 242 Betriebliche Übung Nr. 3).
  • BAG, 19.06.1980 - 3 AZR 958/79

    Betriebliche ALtersversorgung - Unverfallbarkeit - Ruhegeld - Betriebliche Übung

    Auszug aus BAG, 25.06.2002 - 3 AZR 360/01
    Soweit die Ausfüllung unbillig ist, wird sie gemäß § 315 Abs. 3 Satz 2 BGB durch den Richter ersetzt (BAG 19. Juni 1980 - 3 AZR 958/79 - AP BetrAVG § 1 Wartezeit Nr. 8 = EzA BetrAVG § 1 Nr. 8, zu I 4 der Gründe).
  • BAG, 21.06.2005 - 9 AZR 200/04

    Abgeltung - Urlaubsübertragung - betriebliche Übung

    Dagegen befürworten der Dritte und der Neunte Senat wegen der alle Arbeitnehmer des Betriebs oder alle Arbeitnehmer einer bestimmten Gruppe erfassenden vertraglichen Bindung des Arbeitgebers eine uneingeschränkte Überprüfung, haben die Frage letztlich aber offen gelassen (vgl. Senat 20. Januar 2004 - 9 AZR 43/03 - AP BGB § 242 Betriebliche Übung Nr. 65 = EzA BetrAVG § 1 Betriebliche Übung Nr. 5; BAG 25. Juni 2002 - 3 AZR 360/01 - AP BetrAVG § 16 Nr. 50 = EzA BetrAVG § 1 Betriebliche Übung Nr. 3; 19. Mai 2005 - 3 AZR 660/03 - EzA BetrAVG § 1 Betriebliche Übung Nr. 6).
  • BAG, 28.07.2004 - 10 AZR 19/04

    Jubiläumszuwendung

    Der Dritte Senat (25. Juni 2002 - 3 AZR 360/01 - AP BetrAVG § 16 Nr. 50 = EzA BetrAVG § 1 Betriebliche Übung Nr. 3) und der Neunte Senat (20. Januar 2004 - 9 AZR 43/03 - [demnächst] AP BGB § 242 Betriebliche Übung Nr. 65) haben erwogen, die betriebliche Übung unbeschränkt zu überprüfen, die Frage aber offen gelassen.
  • BAG, 28.06.2006 - 10 AZR 385/05

    Betriebliche Übung - Überprüfungsmaßstab

    Der Dritte Senat hat erwogen, die betriebliche Übung unbeschränkt, wie eine typische Willenserklärung, zu überprüfen, die Frage aber offen gelassen (25. Juni 2002 - 3 AZR 360/01 - AP BetrAVG § 16 Nr. 50 = EzA BetrAVG § 1 Betriebliche Übung Nr. 3).
  • BAG, 19.05.2005 - 3 AZR 660/03

    Betriebliche Übung zu Gunsten von Betriebsrentnern

    Entscheidend ist, ob der Arbeitnehmer dem Verhalten des Arbeitgebers einen Verpflichtungswillen entnehmen kann (25. Juni 2002 - 3 AZR 360/01 - AP BetrAVG § 16 Nr. 50 = EzA BetrAVG § 1 Betriebliche Übung Nr. 3; 29. April 2003 - 3 AZR 247/02 - EzA BetrAVG § 1 Betriebliche Übung Nr. 4, zu I 1 der Gründe mwN).

    Demgegenüber haben der Dritte und der Neunte Senat erwogen, die Feststellungen des Landesarbeitsgerichts zum Vorliegen und dem Inhalt einer betrieblichen Übung in der Revisionsinstanz uneingeschränkt zu überprüfen, die Frage aber letztlich offen gelassen (vgl. 25. Juni 2002 - 3 AZR 360/01 - AP BetrAVG § 16 Nr. 50 = EzA BetrAVG § 1 Betriebliche Übung Nr. 3, zu B II 1 der Gründe; 20. Januar 2004 - 9 AZR 43/03 - AP BGB § 242 Betriebliche Übung Nr. 65 = EzA BetrAVG § 1 Betriebliche Übung Nr. 5, zu B II 3 der Gründe).

  • BAG, 12.12.2006 - 3 AZR 475/05

    Betriebliche Altersversorgung und Beihilfen im Krankheitsfall

    Sie führt ähnlich wie ein Formulararbeitsvertrag zur Vereinheitlichung der Arbeitsbedingungen und damit zu einer Typisierung (vgl. dazu BAG 25. Juni 2002 - 3 AZR 360/01 - AP BetrAVG § 16 Nr. 50 = EzA BetrAVG § 1 Betriebliche Übung Nr. 3, zu B II 1 der Gründe).

    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats entsteht eine betriebliche Übung durch ein gleichförmiges und wiederholtes Verhalten des Arbeitgebers, das den Inhalt der Arbeitsverhältnisse oder der Rechtsverhältnisse mit Betriebsrentnern gestaltet und geeignet ist, vertragliche Ansprüche auf eine Leistung zu begründen, wenn und soweit Arbeitnehmer oder Betriebsrentner aus dem Verhalten des Arbeitgebers schließen durften, ihnen werde eine entsprechende Leistung auch künftig gewährt (vgl. ua. 25. Juni 2002 - 3 AZR 360/01 - AP BetrAVG § 16 Nr. 50 = EzA BetrAVG § 1 Betriebliche Übung Nr. 3, zu B I 1 der Gründe).

  • BAG, 31.07.2007 - 3 AZR 189/06

    Rentnerweihnachtsgeld - betriebliche Übung

    Sie führt ähnlich wie ein Formulararbeitsvertrag zur Vereinheitlichung der Arbeitsbedingungen und damit zu einer Typisierung (vgl. dazu BAG 25. Juni 2002 - 3 AZR 360/01 - AP BetrAVG § 16 Nr. 50 = EzA BetrAVG § 1 Betriebliche Übung Nr. 3, zu B II 1 der Gründe).

    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats entsteht eine betriebliche Übung durch ein gleichförmiges und wiederholtes Verhalten des Arbeitgebers, das den Inhalt der Arbeitsverhältnisse oder der Rechtsverhältnisse mit Betriebsrentnern gestaltet und geeignet ist, vertragliche Ansprüche auf eine Leistung zu begründen, wenn und soweit Arbeitnehmer oder Betriebsrentner aus dem Verhalten des Arbeitgebers schließen durften, ihnen werde eine entsprechende Leistung auch künftig gewährt (vgl. ua. 25. Juni 2002 - 3 AZR 360/01 - AP BetrAVG § 16 Nr. 50 = EzA BetrAVG § 1 Betriebliche Übung Nr. 3, zu B I 1 der Gründe).

  • BAG, 19.02.2008 - 3 AZR 61/06

    Betriebliche Altersversorgung - Personalrabatt

    Sie führt ähnlich wie ein Formulararbeitsvertrag zur Vereinheitlichung der Arbeitsbedingungen und damit zu einer Typisierung (vgl. dazu BAG 25. Juni 2002 - 3 AZR 360/01 - AP BetrAVG § 16 Nr. 50 = EzA BetrAVG § 1 Betriebliche Übung Nr. 3, zu B II 1 der Gründe).
  • BAG, 18.03.2003 - 3 AZR 101/02

    Verschlechternde Neuregelung eines betrieblichen Versorgungswerks

    a) Ein Rechtsanspruch aus betrieblicher Übung, der in § 1b Abs. 1 Satz 4 BetrAVG nF (= § 1 Abs. 1 Satz 4 BetrAVG aF) gesetzlich anerkannt ist, entsteht nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, wenn ein Arbeitgeber durch gleichförmiges und mehrfach wiederholtes Verhalten bei den Arbeitnehmern das schützenswerte Vertrauen darauf begründet, ihnen werde die betreffende Leistung auch in Zukunft gewährt, der Arbeitgeber wolle sich durch dieses Verhalten auch entsprechend für die Zukunft verpflichten (zB Senat 16. Juli 1996 - 3 AZR 352/95 - AP BetrAVG § 1 Betriebliche Übung Nr. 7 = EzA BetrAVG § 1 Betriebliche Übung Nr. 1, zu B I der Gründe; 25. Juni 2002 - 3 AZR 360/01 - AP BetrAVG § 16 Nr. 50 = EzA BetrAVG § 1 Betriebliche Übung Nr. 3, zu B I 1 der Gründe).
  • BAG, 12.12.2006 - 3 AZR 57/06

    Wegfall des Rentnerweihnachtsgeldes

    Sie führt ähnlich wie ein Formulararbeitsvertrag zur Vereinheitlichung der Arbeitsbedingungen und damit zu einer Typisierung (vgl. dazu BAG 25. Juni 2002 - 3 AZR 360/01 - AP BetrAVG § 16 Nr. 50 = EzA BetrAVG § 1 Betriebliche Übung Nr. 3, zu B II 1 der Gründe).

    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats entsteht eine betriebliche Übung durch ein gleichförmiges und wiederholtes Verhalten des Arbeitgebers, das den Inhalt der Arbeitsverhältnisse oder der Rechtsverhältnisse mit Betriebsrentnern gestaltet und geeignet ist, vertragliche Ansprüche auf eine Leistung zu begründen, wenn und soweit Arbeitnehmer oder Betriebsrentner aus dem Verhalten des Arbeitgebers schließen durften, ihnen werde eine entsprechende Leistung auch künftig gewährt (vgl. ua. 25. Juni 2002 - 3 AZR 360/01 - AP BetrAVG § 16 Nr. 50 = EzA BetrAVG § 1 Betriebliche Übung Nr. 3, zu B I 1 der Gründe).

  • BAG, 20.01.2004 - 9 AZR 43/03

    Betriebliche Übung - Beihilfeversicherung im Ruhestand

    Der Dritte Senat hat erwogen, die betriebliche Übung unbeschränkt - wie eine typische Willenserklärung - zu überprüfen, die Frage aber offengelassen (BAG 25. Juni 2002 - 3 AZR 360/01 - AP BetrAVG § 16 Nr. 50 = EzA BetrAVG § 1 Betriebliche Übung Nr. 3, zu B II 1 der Gründe).
  • BAG, 19.07.2005 - 3 AZR 472/04

    Betriebliche Altersversorgung - Festlegung der Rentenhöhe

  • LAG Hamm, 17.01.2017 - 9 Sa 955/16

    Altersversorgung; Betriebsrentner; Weihnachtsgeld; Marzipantorte; Annehmlichkeit

  • BAG, 29.04.2003 - 3 AZR 247/02

    Weihnachtsgeld für Betriebsrentner

  • LAG Hamm, 27.07.2005 - 6 Sa 16/05

    Freistellungsanspruch; ergänzende Vertragsauslegung

  • LAG München, 23.02.2011 - 5 Sa 928/10

    Betriebliche Übung, Gesamtzusage, beamtenähnliche Versorgung

  • LAG München, 27.01.2011 - 5 Sa 927/10

    Betriebliche Übung, Gesamtzusage, beamtenähnliche Versorgung

  • LAG München, 15.03.2011 - 5 Sa 931/10

    Betriebliche Übung - Versorgungsrecht - Gesamtzusage - beamtenähnliche Versorgung

  • LAG München, 15.03.2011 - 5 Sa 930/10

    Betriebliche Übung - Versorgungsrecht - Gesamtzusage - beamtenähnliche Versorgung

  • LAG Hamm, 30.11.2005 - 18 Sa 1345/05

    Überstundenvergütung, Darlegungs- und Beweislast, Urlaubsabgeltung, Verfristung

  • BAG, 29.04.2003 - 3 AZR 339/02

    Weihnachtsgeld für Betriebsrentner

  • LAG München, 27.01.2011 - 5 Sa 617/10

    Betriebliche Übung, Gesamtzusage, beamtenähnliche Versorgung

  • LAG München, 27.01.2011 - 5 Sa 619/10

    Betriebliche Übung, Gesamtzusage, beamtenähnliche Versorgung

  • LAG München, 27.01.2011 - 5 Sa 618/10

    Betriebliche Übung, Gesamtzusage, beamtenähnliche Versorgung

  • LAG München, 15.03.2011 - 5 Sa 932/10

    Betriebliche Übung - Versorgungsrecht - Gesamtzusage - beamtenähnliche Versorgung

  • LAG München, 15.03.2011 - 5 Sa 929/10

    Betriebliche Übung - Versorgungsrecht - Gesamtzusage - beamtenähnliche Versorgung

  • LAG München, 15.03.2011 - 5 Sa 933/10

    Betriebliche Übung - Versorgungsrecht - Gesamtzusage - beamtenähnliche Versorgung

  • LAG München, 27.01.2011 - 5 Sa 620/10

    Betriebliche Übung - beamtenähnliche Versorgung - persönliche

  • LAG München, 27.01.2011 - 5 Sa 622/10

    Betriebliche Übung - beamtenähnliche Versorgung - persönliche

  • LAG München, 27.01.2011 - 5 Sa 621/10

    Betriebliche Übung - beamtenähnliche Versorgung - persönliche

  • ArbG Gelsenkirchen, 06.10.2004 - 2 Ca 3120/03
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