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   BAG, 25.01.1979 - 3 AZR 363/77   

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https://dejure.org/1979,1456
BAG, 25.01.1979 - 3 AZR 363/77 (https://dejure.org/1979,1456)
BAG, Entscheidung vom 25.01.1979 - 3 AZR 363/77 (https://dejure.org/1979,1456)
BAG, Entscheidung vom 25. Januar 1979 - 3 AZR 363/77 (https://dejure.org/1979,1456)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Wissenschaftlicher Mitarbeiter - Hochschule - Wissenschaftliche Assistenten - Verwalter von Stellen - Wissenschaftlicher Nachwuchs - Wissenschaftlicher Mittelbau

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BAT § 3 Buchst. g § 46; BGB § 242 § 611

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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • BAG, 26.05.1976 - 4 AZR 240/75

    Trichinenschauer - Bühnenpförtner - Auskunftsassistent - Pförtner - Feuerschutz -

    Auszug aus BAG, 25.01.1979 - 3 AZR 363/77
    Die Bezeichnung der Tätigkeit ist dann unerheblich (vgl. auch BAG AP Nr. 92 zu §§ 22, 23 BAT [Bl. 501]).
  • BAG, 09.03.1977 - 5 AZR 110/76

    Arbeitnehmerstatus eines Rundfunk- oder Fernsehreporters

    Auszug aus BAG, 25.01.1979 - 3 AZR 363/77
    Nur dann konnte es ein zutreffendes Bild davon gewinnen, von welchen Rechten und Pflichten die Parteien ausgegangen sind und aus gehen wollten und welche Stellung dem Kläger tatsächlich zu kommt (vgl. dazu auch BAG AP Nr. 21 zu § 611 BGB Abhängigkeit [zu 1 a der Gründe] mit weiteren Nachweisen).
  • BAG, 10.09.2002 - 3 AZR 454/01

    Auslegung von § 3 g) BAT: "wissenschaftliche Hilfskraft

    Werden dagegen Dauerfunktionen von Arbeitnehmern mit unbefristeten Arbeitsverträgen wahrgenommen, kann für solche Beschäftigten unabhängig von ihrer arbeitsvertraglichen oder hochschulrechtlichen Bezeichnung die Geltung des BAT nicht in Zweifel gezogen werden (BAG 25. Januar 1979 - 3 AZR 363/77 - AP BGB § 242 Ruhegehalt-VBL Nr. 9, zu II 2 der Gründe).
  • BAG, 14.06.1989 - 4 AZR 139/89

    Eingruppierung: Wissenschaftlicher Assistent

    Zur Auslegung der tariflichen Bestimmung kann allerdings nicht mehr der entsprechende Begriff des Hochschulrechts herangezogen werden, vielmehr muß geprüft werden, bei welcher Gruppe von Hochschulangehörigen die früher "Verwalter von Stellen wissenschaftlicher Assistenten" materiell kennzeichnenden Voraussetzungen vorliegen (BAG Urteil vom 25. Januar 1979 - 3 AZR 363/77 - AP Nr. 9 zu § 242 BGB Ruhegehalt-VBL).

    Solange die Tarifvertragsparteien die tarifliche Bestimmung nicht dem geltenden Hochschulrecht anpassen, ist vielmehr in Übereinstimmung mit dem Urteil des 3. Senats des Bundesarbeitsgerichts vom 25. Januar 1979 (- 3 AZR 363/77 - AP Nr. 9 zu § 242 BGB Ruhegehalt-VBL) davon auszugehen, daß diejenigen wissenschaftlichen Mitarbeiter aus dem Geltungsbereich des BAT ausgenommen sind, bei denen Stellung, Aufgaben und Zielsetzung der Beschäftigung materiell dem entsprechen, was früher für die Verwalter von Stellen wissenschaftlicher Assistenten gegolten hat.

  • BAG, 14.02.1990 - 4 AZR 562/89

    Eingruppierung einer wissenschaftlichen Hilfskraft - Wissenschaftliche Hilfskraft

    Wie der Senat in seiner Entscheidung vom 14. Juni 1989 - 4 AZR 139/89 - im einzelnen ausgeführt hat, ist in Übereinstimmung mit dem Urteil des Dritten Senats des Bundesarbeitsgerichts vom 25. Januar 1979 - 3 AZR 363/77 = AP Nr. 9 zu § 242 BGB Ruhegehalt-VBL - davon auszugehen, daß diejenigen wissenschaftlichen Mitarbeiter aus dem Geltungsbereich des BAT ausgenommen sind, bei denen Stellung, Aufgaben und Zielsetzung der Beschäftigung materiell dem entsprechen, was früher für die Verwalter von Stellen wissenschaftlicher Assistenten gegolten hat.

    Wie der Senat in seiner den Parteien bekannten Entscheidung vom 14. Juni 1989 (- 4 AZR 139/89 -) im einzelnen ausgeführt hat, ist in Übereinstimmung mit dem Urteil des Dritten Senats des Bundesarbeitsgerichts vom 25. Januar 1979 (- 3 AZR 363/77 - AP Nr. 9 zu § 242 BGB Ruhegehalt-VBL) davon auszugehen, daß diejenigen wissenschaftlichen Mitarbeiter aus dem Geltungsbereich des BAT ausgenommen sind, bei denen Stellung, Aufgaben und Zielsetzung der Beschäftigung materiell dem entsprechen, was früher für die Verwalter von Stellen wissenschaftlicher Assistenten gegolten hat.

  • BAG, 14.02.1990 - 4 AZR 575/89

    Berechtigtes Interesse an der Feststellung über die Anrechnung von Dienstzeiten

    Wie der Senat in seiner den Parteien bekannten Entscheidung vom 14. Juni 1989 (- 4 AZR 139/89 -) im einzelnen ausgeführt hat, ist in Übereinstimmung mit dem Urteil des Dritten Senats des Bundesarbeitsgerichts vom 25. Januar 1979 (- 3 AZR 363/77 - AP Nr. 9 zu § 242 BGB Ruhegehalt-VBL) davon auszugehen, daß diejenigen wissenschaftlichen Mitarbeiter aus dem Geltungsbereich des BAT ausgenommen sind, bei denen Stellung, Aufgaben und Zielsetzung der Beschäftigung materiell dem entsprechen, was früher für die Verwalter von Stellen wissenschaftlicher Assistenten gegolten hat.
  • BAG, 19.03.1985 - 4 AZN 82/85
    Die fristgerecht eingelegte Nichtzulassungsbeschwerde ist unzulässig, da das anzufechtende Urteil weder auf der behaupteten Divergenz zum Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 25. Januar 1979 - 3 AZR 363/77- (AP Nr. 9 zu § 242 BGB Ruhegehalt-VBL) noch auf der behaupteten Auslegung des § 3 g BAT beruht.
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