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   BAG, 05.02.1965 - 3 AZR 376/64   

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BAG, 05.02.1965 - 3 AZR 376/64 (https://dejure.org/1965,1367)
BAG, Entscheidung vom 05.02.1965 - 3 AZR 376/64 (https://dejure.org/1965,1367)
BAG, Entscheidung vom 05. Februar 1965 - 3 AZR 376/64 (https://dejure.org/1965,1367)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Ruhegeldzusage - Vertragswortlaut - Vertragsinhalt - Vertragsangebot

Papierfundstellen

  • DB 1965, 745
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BAG, 27.10.1964 - 5 AZR 117/64

    Beweisaufnahme - Vertragschließende Parteien - Abweichung vom Wortlaut -

    Auszug aus BAG, 05.02.1965 - 3 AZR 376/64
    Hierin liegen Tatsachenfeststellungen, die von der Revision nur nach Maßgabe des § 554 Abs. j5 Nr. 2 b, § 286 Abs. 1 ZPO angegriffen werden können (vgl. die zur Veröffentlichung bestimmten Urteile des Bundesarbeitsgerichts vom 16. Mai 1964 - 5 AZR 554/65 - und vom 27. Oktober 1964 - 5 AZR 117/64; ferner BGH LM Nr. 2 zu § 157 [Gf] BGB).
  • BAG, 15.11.2005 - 9 AZR 626/04

    Arbeitnehmerähnliche Person - Urlaubsanspruch - Vertragsauslegung

    Sind sich die Parteien über den Inhalt ihrer Erklärungen einig, ist kein Raum für eine hiervon abweichende Auslegung durch das Gericht nach Maßgabe der §§ 133, 157 BGB (ständige Rechtsprechung, vgl. schon BAG 5. Februar 1965 - 3 AZR 376/64 - AP BGB § 133 Nr. 27).
  • BAG, 17.11.1998 - 9 AZR 568/97
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts und des Bundesgerichtshofs (vgl. BAG Urteil vom 5. Februar 1 9 6 5 - 3 AZR 376/64 - AP Nr. 27 zu § 133 BGB; BGH Urteil vom 29. März 1996 - II ZR 263/94 - NJW 1996, 1678) gilt für die Auslegung von Willenserklärungen der Vorrang des gemeinsamen Parteiwillens.
  • BAG, 19.11.1965 - 3 AZR 182/65

    Vertragsparteien - Wortlaut ihrer Erklärungen - Abweichender übereinstimmender

    Damit hat das Arbeitsgericht zutreffend den allgemein anerkannten und aus § 135 EGB für Vertragsauslegungon zu entnehmenden .Rechtsgrundsatz beachtet, dai3, wenn trotz entgegen stehendem Wortlaut der Verträge vom 17 Juli 1959 and 14. Januar 1963 die Parteien übereinstimmend die Wettbev;erbsabred( vom 1. Juli 1959 für die Dauer ihrer irgendwie gearteten sonstigen .Rechtsbeziehungen jedenfalls aufrecht erhalten w o l l t e n , dann für eine Auslegung ihrer Vertragserklärungen kein Raum ist (vgl. statt aller: BAG, Urteil vom 1. April IS65 - 3 AZR 413/64 - AP Nr. 28 zu § 133 EGB mit zustimmender Anmerkung von Pohle; vgl. ferner BAG AP Nr. 27 zu § 133 BGB und BAG AP Nr. 1, 2 zu § 157 EGB mit Anmerkungen von Pohle und Wieczorek und weiteren Nachweisen).
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