Rechtsprechung
BAG, 15.10.1965 - 3 AZR 385/64 |
Volltextveröffentlichungen (2)
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- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Auslagenersatz - Deckung von Auslagen - Rückzahlung eines Darlehns - Verjährung - Reisekosten - Umzugskosten - Verjährungsfrist - Ungerechtfertigte Bereicherung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Verfahrensgang
- LAG Düsseldorf, 25.08.1964 - 8 Sa 277/64
- BAG, 15.10.1965 - 3 AZR 385/64
Papierfundstellen
- NJW 1966, 268
- DB 1965, 1917
Wird zitiert von ... (7) Neu Zitiert selbst (2)
- BAG, 31.07.1964 - 5 AZR 444/63
Kurze Verjährungsfrist - Wiederkehrende Vergütungsansprüche - Ungerechtfertigte …
Auszug aus BAG, 15.10.1965 - 3 AZR 385/64
Gesichtspunkt der ungerechtfertigten Bereicherung geltend gemacht wird (Bestätigung von BAG AP Nr. 1 zu § 196 BGB)" .dazu im einzelnen BAG AP Nr. 1 zu § 196 BGB zu III 1 der Entscheidungsgründe), eine Glcichbohandlung.
- BGH, 23.02.1965 - VI ZR 281/63
Verjährung der Ansprüche eines Kindes gegenüber seinen Eltern wegen …
Auszug aus BAG, 15.10.1965 - 3 AZR 385/64
die Klägerin ihren .Rückzahlungsanspruch auf eine vertragliche Regelung oder auf die Vorschriften über die Herausgabe einer ungerechtfertigten Bereicherung stützt» Das hat bereits der Fünfte Senat des Bundesarbeitsgerichts mit ausführlicher Begründung für wicderkehrende Vorgütungsansprüche ausgesprochen (BAG AP Nr» 1 zu § 196 BGB mit zahlreichen Hinweisen und zustc Anm = von Ilorschel)» Der Bundesgerichtshof ist neuerdings dieser Entscheidung ausdrücklich beige treten (BGH AP Nr. 3 zu § 196 BGB = JZ 65, 321 = NJW 65, 1224)« Dem schließt sich der erkennende Senat für den vorliegenden Fall an, in dem zwar keine v/ieder- kehronden, sondern einmalige Ansprüche geltend gemacht werden, die aber - wie ausgeführt - vor jährungsrcc'ntlicli genauso zu behandeln sind» 3 = Hach § 201 BGB beginnt die Verjährung eines Anspruches der vorliegenden Art mit dem Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist, d«h = klageweise geltend gemacht werden kann» Dieser Zeitpunkt war hier der 31= Dezember I960, v/ei.l spätestens am 19- Dezember I960 für die Klägerin festgestanden hat, daß die Beklagte die von der Klägerin für notv/endig erachteten Voraussetzungen für die Gewährung einer (vorschußweise bereits gezahlten) Umzugskostenbei hilfe nicht erfüllt habe» Denn an diesem Tag erhielt die Klägerin die Uachricht, daß die Beklagte "seit längerer Zeit ihren Umzug dorthin (nach England) auf die erste Januarwoche (1961) in die Wege geleitet" habe» Wenn also die Ansicht der Klägerin richtig ist, nur bei einem Umzug in die Bundesrepublik habe der Beklagten die Umzugskostenboihilfe zugestanden, einen solchen Umzug habe die Beklagte aber nicht durchgeführt, dann war jedenfalls an dem genannten Tag der Zeitpunkt erreicht, in dem der Vorschuß zurückgefordert werden konnte, weil, wie die Klägerin meint, die - .7 - Voraussetzungen für seine Gewährung (Anspruch auf Umzugskostenbeihlifo) entweder von vornherein nicht Vorgelegen hatten oder letztlich nicht erfüllt worden waren» In diesem Zusammenhang bedarf es nicht der Prüfung, ob die soeben dargostelltc Ansicht der Klägerin zutriff Y/äre dies nicht der Pall, dann könnte das .Ergebnis kein anderes sein» Dann hätte nämlich die Beklagte den Vorschuß zu Recht erhalten und brauchte ihn deshalb nicht zurückzuzahlen, weil ihr wegen Erfüllung der Voraussetzungen die Urazugskostenbeihilfc hätte gewährt werden müssen».
- BAG, 07.05.1986 - 4 AZR 556/83
Arbeitsentgelt: Anspruch auf Zulagen, Nebenabrede, Schriftform, Verjährung
Demgemäß ist die Gesetzesnorm von der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts unter Anknüpfung an die entsprechende Rechtsprechung des Reichsarbeitsgerichts mit Recht beispielsweise auf Ansprüche aus Heimarbeit, Auslagenersatz, Vorstellungskosten, Ruhegelder und Abfindungen erstreckt worden (vgl. BAG 17, 294, 297 = AP Nr. 4 zu § 196 BGB sowie die weiteren Urteile des Bundesarbeitsgerichts vom 15. Oktober 1965 - 3 AZR 385/64 - AP Nr. 5 zu § 196 BGB , 10. Dezember 1973 - 3 AZR 318/73 - AP Nr. 7 zu § 196 BGB und 14. Februar 1977 - 5 AZR 171/76 - AP Nr. 8 zu § 196 BGB; BAG 23, 213, 225 = AP Nr. 10 zu § 242 BGB Betriebliche Übung;… auch Soergel/Siebert/Augustin, aaO, § 196 Rz 49 mit weiteren Nachweisen). - BAG, 14.02.1977 - 5 AZR 171/76
Vorstellungskosten: Ersatzanspruch - Verjährung
§ 196 Abs. 1 Nr. 8 BGB erfasst Ansprüche auf Auslagenersatz unabhängig davon, ob sie regelmäßig wiederkehren, oder ob es sich - wie hier - um einmalig entstandene Auslagen handelt (BAG, AP Nr. 5 zu § 196 BGB [zu I 1 der Gründe) für den Fall der Umzugskosten). - BAG, 17.09.1991 - 1 AZR 26/91
Verjährung von "Streikbruchprämien"
Dementsprechend hat das Bundesarbeitsgericht die kurze Verjährung nach § 196 Abs. 1 Nr. 9 BGB auch dann bejaht, wenn Lohnansprüche unter dem Gesichtspunkt der ungerechtfertigten Bereicherung geltend gemacht worden sind (Urteile vom 31. Juli 1964 - 5 AZR 444/63 - und vom 15. Oktober 1965 - 3 AZR 385/64 - AP Nr. 1 und 5 zu § 196 BGB).
- LAG Köln, 26.07.2005 - 9 Sa 224/05
Tarifliche Verfallklausel - Fleischerhandwerk NRW
Sie war dann als "Vorschuss" des Arbeitgebers im Sinne dieser gesetzlichen Bestimmung zu qualifizieren (vgl. BAG, Urteil vom 15. Oktober 1965 - 3 AZR 385/64 -). - LAG München, 16.11.2011 - 10 Sa 476/11
Abgrenzung Vorschussvereinbarung Darlehen - Verjährung - Novation durch …
Für Rückzahlungsansprüche aufgrund einer Vorschussvereinbarung galt nichts anderes (vgl. BAG v. 15.03.2000 - AP Nr. 24 zu §§ 22, 23 BAT "Zuwendungs-TV"; BAG v. 15.10.1965 - AP Nr. 5 zu § 196 BGB). - OLG Koblenz, 30.10.2000 - 10 W 542/00
Verjährung von Ansprüchen ehemaliger Zwangsarbeiter gegen die Bundesrepublik …
Die kurze Verjährung gilt auch, wenn der Rückzahlungsanspruch auf § 812 BGB gestützt wird (BGHZ 48, 125 ; KG Berlin Beschluss vom 6.6.2000 - 9 W 2104/00 -KGR Berlin 2000, 257ff.; BAG NJW 1966, 268;… ferner Palandt/Heinrichs, BGB Kommentar, § 196 Rn. 24).). - LG Stuttgart, 24.11.1999 - 24 O 192/99
Anspruch auf Bezahlung und Schmerzensgeld für Zwangsarbeit; Zulässigkeit trotz zu …
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