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   BAG, 10.11.2015 - 3 AZR 390/14   

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BAG, 10.11.2015 - 3 AZR 390/14 (https://dejure.org/2015,41661)
BAG, Entscheidung vom 10.11.2015 - 3 AZR 390/14 (https://dejure.org/2015,41661)
BAG, Entscheidung vom 10. November 2015 - 3 AZR 390/14 (https://dejure.org/2015,41661)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • openjur.de
  • Bundesarbeitsgericht PDF

    Ablösung einer Versorgungsordnung - Drei-Stufen-Prüfungsschema - Begriff der sachlich-proportionalen Gründe - Anforderungen an die Substantiierung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 1 BetrAVG, § 2 Abs 1 BetrAVG, § 2 Abs 5 BetrAVG, § 16 BetrAVG
    Ablösung einer Versorgungsordnung - Drei-Stufen-Prüfungsschema - Begriff der sachlich-proportionalen Gründe - Anforderungen an die Substantiierung

  • IWW

    § 562 Abs. 1 ZPO, § 563 Abs. 1 ZPO, § 563 Abs. 2 ZPO, § 2 Abs. 1, Abs. 5 Satz 1 BetrAVG, § 242 BGB, § 2 Abs. 1 BetrAVG, § 2 Abs. 5 BetrAVG, § 16 Abs. 1, Abs. 2 BetrAVG, § 253 Abs. 1 HGB

  • Wolters Kluwer
  • bag-urteil.com

    Ablösung einer Versorgungsordnung - Drei-Stufen-Prüfungsschema - Begriff der sachlich-proportionalen Gründe - Anforderungen an die Substantiierung

  • Betriebs-Berater

    Fehlentwicklung der betrieblichen Altersversorgung als sachlich-proportionale Gründe

  • rewis.io

    Ablösung einer Versorgungsordnung - Drei-Stufen-Prüfungsschema - Begriff der sachlich-proportionalen Gründe - Anforderungen an die Substantiierung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Sachlich-proportionale Gründe bei der Ablösung einer Versorgungsordnung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Ablösung einer Versorgungsordnung

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Ablösung einer Versorgungsordnung - Drei-Stufen-Prüfungsschema - Begriff der sachlich-proportionalen Gründe - Fehlentwicklung der betrieblichen Altersversorgung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 2016, 371
  • BB 2016, 442
  • DB 2016, 540
 
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Wird zitiert von ... (28)Neu Zitiert selbst (22)

  • BAG, 15.01.2013 - 3 AZR 705/10

    Betriebliche Altersversorgung - Ablösung einer auf einer Betriebsvereinbarung

    Auszug aus BAG, 10.11.2015 - 3 AZR 390/14
    Der Senat hat das Urteil des Landesarbeitsgerichts auf die Revision der Beklagten mit Urteil vom 15. Januar 2013 (- 3 AZR 705/10 -) aufgehoben und den Rechtsstreit zur neuen Verhandlung und Entscheidung an das Landesarbeitsgericht zurückverwiesen.

    Dies hat der Senat im Urteil vom 15. Januar 2013 (- 3 AZR 705/10 - Rn. 12 ff.) bereits verbindlich entschieden; die neue Rechtsprechung des Senats betrifft diesen Punkt nicht.

    Die BV Neuordnung lässt den unter Geltung der RO B im Vertrauen auf deren Inhalt bereits erdienten und nach den Grundsätzen des § 2 Abs. 1, Abs. 5 Satz 1 BetrAVG ermittelten Teilbetrag der Versorgungsanwartschaft der Klägerin zum Ablösungsstichtag 31. Dezember 2004 unberührt (vgl. ausführlich BAG 15. Januar 2013 - 3 AZR 705/10 - Rn. 23) .

    Die ursprünglich gegebene Zusage eines Ruhegeldes, das zusammen mit der Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung eine Gesamtversorgung iHv. 75 vH des letzten ruhegeldfähigen Einkommens erreicht, besteht damit nicht mehr (vgl. BAG 15. Januar 2013 - 3 AZR 705/10 - Rn. 25) .

    Beruft sich der Arbeitgeber darauf, wirtschaftliche Schwierigkeiten hätten ihn veranlasst, die Kosten zu reduzieren, stehen ihm sachlich-proportionale Gründe zur Seite, wenn die Eingriffe in die betriebliche Altersversorgung in der eingetretenen wirtschaftlichen Situation nicht unverhältnismäßig waren (vgl. BAG 15. Januar 2013 - 3 AZR 705/10 - Rn. 42) .

    Vielmehr reicht es aus, dass sich der Eingriff in das betriebliche Versorgungswerk in ein auf eine Verbesserung der wirtschaftlichen Lage zur Beseitigung der wirtschaftlichen Schwierigkeiten ausgerichtetes Gesamtkonzept einpasst (vgl. etwa BAG 15. Januar 2013 - 3 AZR 705/10 - Rn. 42) und die Ausgestaltung dieses Gesamtkonzepts plausibel ist (vgl. etwa BAG 12. November 2013 - 3 AZR 510/12 - Rn. 52) .

    Unternehmerische Entscheidungen, die auf den ersten Blick der Kostenreduzierung zuwiderlaufen, müssen einleuchtend sein (vgl. etwa BAG 15. Januar 2013 - 3 AZR 705/10 - Rn. 41) .

    Auf entsprechenden Einwand des Arbeitnehmers muss der Arbeitgeber erläutern, weshalb anderweitige Maßnahmen zur Reduzierung der Kosten nicht getroffen wurden (vgl. etwa BAG 12. November 2013 - 3 AZR 510/12 - Rn. 52) und unternehmerische Entscheidungen, die auf den ersten Blick dem Ziel der Kostenreduzierung zuwiderlaufen, erklären (vgl. etwa BAG 15. Januar 2013 - 3 AZR 705/10 - Rn. 41) .

  • BAG, 09.12.2014 - 3 AZR 323/13

    Ablösung einer Versorgungsordnung

    Auszug aus BAG, 10.11.2015 - 3 AZR 390/14
    Der erkennende Senat hat zwischenzeitlich mit Urteilen vom 9. Dezember 2014 (- 3 AZR 323/13 - ua.) und vom 16. Juni 2015 (- 3 AZR 390/13 - ua.) den unbestimmten Rechtsbegriff der sachlich-proportionalen Gründe präzisiert und damit seine Rechtsprechung geändert.

    Damit ist sichergestellt, dass der Klägerin im Versorgungsfall mindestens der dynamische Besitzstand auf der Basis der tatsächlichen Entwicklung ihres individuellen ruhegeldfähigen Einkommens und der tatsächlichen Entwicklung ihrer gesetzlichen Rente, berechnet nach § 2 Abs. 1 BetrAVG ohne Festschreibeeffekt nach § 2 Abs. 5 BetrAVG, für die Zeit vom Neuordnungsstichtag 1. Januar 2005 bis zum Eintritt des Versorgungsfalls zusteht (BAG 9. Dezember 2014 - 3 AZR 323/13 - Rn. 26) .

    Die Ausfüllung des Rechtsbegriffs der sachlich-proportionalen Gründe durch das Landesarbeitsgericht entspricht nicht der Konturierung, die der Senat zwischenzeitlich durch die Urteile vom 9. Dezember 2014 (- 3 AZR 323/13 - ua.) und vom 16. Juni 2015 (- 3 AZR 390/13 - ua.) vorgenommen hat.

    Insoweit gilt (dazu nunmehr BAG 9. Dezember 2014 - 3 AZR 323/13 - ua. und 16. Juni 2015 - 3 AZR 390/13 - ua.) :.

    Im Hinblick auf die vom Senat in den ebenfalls gegen die Beklagte geführten Rechtsstreiten, die ua. mit Urteilen vom 9. Dezember 2014 (- 3 AZR 323/13 -) und vom 16. Juni 2015 (- 3 AZR 390/13 -) vorgenommene Klarstellung und Konkretisierung des Begriffs der sachlich-proportionalen Gründe und des zu ihrer Darlegung notwendigen Vorbringens des Arbeitgebers ist aus Gründen des fairen Verfahrens beiden Parteien Gelegenheit zu weiterem berücksichtigungsfähigen Vortrag zu geben.

  • BAG, 16.06.2015 - 3 AZR 390/13

    Ablösung einer Versorgungsordnung - Drei-Stufen-Prüfungsschema - Begriff der

    Auszug aus BAG, 10.11.2015 - 3 AZR 390/14
    Der erkennende Senat hat zwischenzeitlich mit Urteilen vom 9. Dezember 2014 (- 3 AZR 323/13 - ua.) und vom 16. Juni 2015 (- 3 AZR 390/13 - ua.) den unbestimmten Rechtsbegriff der sachlich-proportionalen Gründe präzisiert und damit seine Rechtsprechung geändert.

    Die Ausfüllung des Rechtsbegriffs der sachlich-proportionalen Gründe durch das Landesarbeitsgericht entspricht nicht der Konturierung, die der Senat zwischenzeitlich durch die Urteile vom 9. Dezember 2014 (- 3 AZR 323/13 - ua.) und vom 16. Juni 2015 (- 3 AZR 390/13 - ua.) vorgenommen hat.

    Insoweit gilt (dazu nunmehr BAG 9. Dezember 2014 - 3 AZR 323/13 - ua. und 16. Juni 2015 - 3 AZR 390/13 - ua.) :.

    Im Hinblick auf die vom Senat in den ebenfalls gegen die Beklagte geführten Rechtsstreiten, die ua. mit Urteilen vom 9. Dezember 2014 (- 3 AZR 323/13 -) und vom 16. Juni 2015 (- 3 AZR 390/13 -) vorgenommene Klarstellung und Konkretisierung des Begriffs der sachlich-proportionalen Gründe und des zu ihrer Darlegung notwendigen Vorbringens des Arbeitgebers ist aus Gründen des fairen Verfahrens beiden Parteien Gelegenheit zu weiterem berücksichtigungsfähigen Vortrag zu geben.

  • BAG, 16.02.2010 - 3 AZR 181/08

    Betriebliche Altersversorgung - Unterstützungskasse - Dynamische Bezugnahme auf

    Auszug aus BAG, 10.11.2015 - 3 AZR 390/14
    Zur Rechtfertigung des Eingriffs in die betriebliche Altersversorgung bedarf es auch nicht der Feststellung einer insolvenznahen Lage (vgl. BAG 16. Februar 2010 - 3 AZR 181/08 - Rn. 61, BAGE 133, 181) .

    Eines ausgewogenen, die Sanierungslasten angemessen verteilenden Sanierungsplans bedarf es nicht (vgl. BAG 16. Februar 2010 - 3 AZR 181/08 - Rn. 61, BAGE 133, 181) .

  • BAG, 12.11.2013 - 3 AZR 510/12

    Betriebliche Altersversorgung - Ablösung von Richtlinien einer

    Auszug aus BAG, 10.11.2015 - 3 AZR 390/14
    Vielmehr reicht es aus, dass sich der Eingriff in das betriebliche Versorgungswerk in ein auf eine Verbesserung der wirtschaftlichen Lage zur Beseitigung der wirtschaftlichen Schwierigkeiten ausgerichtetes Gesamtkonzept einpasst (vgl. etwa BAG 15. Januar 2013 - 3 AZR 705/10 - Rn. 42) und die Ausgestaltung dieses Gesamtkonzepts plausibel ist (vgl. etwa BAG 12. November 2013 - 3 AZR 510/12 - Rn. 52) .

    Auf entsprechenden Einwand des Arbeitnehmers muss der Arbeitgeber erläutern, weshalb anderweitige Maßnahmen zur Reduzierung der Kosten nicht getroffen wurden (vgl. etwa BAG 12. November 2013 - 3 AZR 510/12 - Rn. 52) und unternehmerische Entscheidungen, die auf den ersten Blick dem Ziel der Kostenreduzierung zuwiderlaufen, erklären (vgl. etwa BAG 15. Januar 2013 - 3 AZR 705/10 - Rn. 41) .

  • BAG, 29.10.2002 - 1 AZR 573/01

    Wirksamkeit einer Betriebsvereinbarung - Ablösungsprinzip

    Auszug aus BAG, 10.11.2015 - 3 AZR 390/14
    Danach löst eine neue Betriebsvereinbarung eine ältere grundsätzlich auch dann ab, wenn die Neuregelung für den Arbeitnehmer ungünstiger ist (st. Rspr., vgl. ua. BAG 29. Oktober 2002 - 1 AZR 573/01 - zu I 2 a der Gründe mwN, BAGE 103, 187) .

    Deshalb unterliegen Betriebsvereinbarungen, die Versorgungsansprüche aus einer früheren Betriebsvereinbarung einschränken, einer entsprechenden Rechtskontrolle (vgl. BAG 29. Oktober 2002 - 1 AZR 573/01 - aaO; 18. September 2001 - 3 AZR 728/00 - zu II 2 c der Gründe, BAGE 99, 75) .

  • BAG, 15.05.2012 - 3 AZR 11/10

    Ablösung einer Versorgungsordnung - Drei-Stufen-Schema - Anhebung der

    Auszug aus BAG, 10.11.2015 - 3 AZR 390/14
    Für Eingriffe in dienstzeitabhängige, noch nicht erdiente Zuwachsraten genügen sachlich-proportionale Gründe (vgl. etwa BAG 15. Mai 2012 - 3 AZR 11/10 - Rn. 25, BAGE 141, 259) .

    b) Ob eine spätere Betriebsvereinbarung in Besitzstände eingreift und deshalb eine Überprüfung anhand des dreistufigen Prüfungsschemas erforderlich ist, kann nur im jeweiligen Einzelfall und auf das Einzelfallergebnis bezogen festgestellt werden (vgl. BAG 15. Mai 2012 - 3 AZR 11/10 - Rn. 26, BAGE 141, 259; 21. April 2009 - 3 AZR 674/07 - Rn. 36) .

  • BAG, 10.09.2002 - 3 AZR 635/01

    Verschlechternde Neuregelung einer Unterstützungskassen-Richtlinie

    Auszug aus BAG, 10.11.2015 - 3 AZR 390/14
    Entscheidend ist, ob wirtschaftliche Schwierigkeiten vorliegen, auf die ein vernünftiger Unternehmer reagieren darf (vgl. BAG 10. September 2002 - 3 AZR 635/01 - zu III 2 c der Gründe) .
  • BAG, 19.04.2005 - 3 AZR 468/04

    Ablösende Betriebsvereinbarung

    Auszug aus BAG, 10.11.2015 - 3 AZR 390/14
    Anderweitige Maßnahmen zur Kosteneinsparung müssen nicht ausgeschöpft sein, bevor Eingriffe in künftige Zuwächse vorgenommen werden (vgl. BAG 19. April 2005 - 3 AZR 468/04 - zu B II 2 b dd der Gründe) .
  • BAG, 19.02.2008 - 3 AZR 290/06

    Gesamtversorgung - Störung der Geschäftsgrundlage

    Auszug aus BAG, 10.11.2015 - 3 AZR 390/14
    dem Barwert der Pensionsverpflichtungen aus dem Versorgungswerk nach der bei dessen Schaffung maßgeblichen Rechtslage gegenüberzustellen (vgl. BAG 19. Februar 2008 - 3 AZR 290/06 - Rn. 30, BAGE 126, 1) .
  • BAG, 10.02.2009 - 3 AZR 727/07

    Betriebsrentenanpassung im Konzern

  • BAG, 19.01.2011 - 3 AZR 111/09

    Statthaftigkeit der Berufung - Bindung an die Streitwertfestsetzung im Urteil des

  • BAG, 02.09.2014 - 3 AZR 951/12

    Betriebliche Altersversorgung - Ablösung von Richtlinien einer

  • BAG, 20.03.2003 - 8 AZR 77/02

    Bindungswirkung eines zurückverweisenden Revisionsurteils - Verwendung als

  • BAG, 11.12.2001 - 3 AZR 128/01

    Teilwiderruf einer Unterstützungskassenversorgung

  • BAG, 18.09.2001 - 3 AZR 728/00

    Ablösende Betriebsvereinbarung in der betrieblichen Altersversorgung

  • BAG, 09.12.2008 - 3 AZR 384/07

    Teilwiderruf einer Unterstützungskassenversorgung - Mitbestimmung bei

  • BAG, 17.04.1985 - 3 AZR 72/83

    Versorgungsregelung - Unterstützungskasse - Zusatzversorgung - Annahme des

  • BAG, 10.02.2009 - 3 AZR 653/07

    Ablösende Betriebsvereinbarung für Betriebsrentner

  • BAG, 21.04.2009 - 3 AZR 674/07

    Ablösung einer Versorgungsordnung - Vertrauensschutz

  • BAG, 15.09.2009 - 3 AZN 404/09

    Nichtzulassungsbeschwerde gegen LAG-Entscheidung nach Zurückverweisung

  • LAG Baden-Württemberg, 28.03.2014 - 14 Sa 34/13

    Neuregelung der betrieblichen Altersversorgung durch Betriebsvereinbarung -

  • BAG, 13.10.2016 - 3 AZR 439/15

    Betriebliche Altersversorgung - Ablösung einer Versorgungsordnung -

    Deshalb unterliegen Betriebsvereinbarungen, die Versorgungsansprüche aus einer früheren Betriebsvereinbarung einschränken, einer entsprechenden Rechtskontrolle (vgl. BAG 10. November 2015 - 3 AZR 390/14 - Rn. 16; 29. Oktober 2002 - 1 AZR 573/01 - aaO; 18. September 2001 - 3 AZR 728/00 - zu II 2 c aa der Gründe, BAGE 99, 75) .

    Diese Entscheidung kann in der Revision nur beschränkt darauf überprüft werden, ob der Rechtsbegriff selbst verkannt, bei der Subsumtion des festgestellten Sachverhalts unter den Rechtsbegriff Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verletzt oder bei der gebotenen Interessenabwägung nicht alle wesentlichen Umstände berücksichtigt worden sind oder ob das Ergebnis in sich widersprüchlich ist (vgl. BAG 10. November 2015 - 3 AZR 390/14 - Rn. 33; 2. September 2014 - 3 AZR 951/12 - Rn. 56 mwN) .

    Zwar liegen in einem solchen Fall weder wirtschaftliche Gründe für den Eingriff noch eine Fehlentwicklung der betrieblichen Altersversorgung vor (vgl. dazu BAG 10. November 2015 - 3 AZR 390/14 - Rn. 35 ff., 39) .

  • BAG, 22.10.2019 - 3 AZR 429/18

    Ruhegeld - Ablösung - Betriebsübergang

    Verlangt sind insoweit lediglich nachvollziehbare, anerkennenswerte und damit willkürfreie Gründe (vgl. BAG 10. November 2015 - 3 AZR 390/14 - Rn. 25) .
  • BAG, 23.02.2016 - 3 AZR 960/13

    Umdeutung unwirksamer Betriebsvereinbarung in Gesamtzusage

    Zwar ist auch der Senat im nachfolgenden Revisionsverfahren - von hier nicht vorliegenden Ausnahmen abgesehen - an die rechtliche Beurteilung in der zurückverweisenden Entscheidung im vorangegangenen Revisionsverfahren gebunden (vgl. BAG 10. November 2015 - 3 AZR 390/14 - Rn. 13 mwN) .

    Sollte sich die Beklagte auf eine Fehlentwicklung der betrieblichen Altersversorgung berufen, wird das Landesarbeitsgericht die vom Senat hierzu entwickelten Grundsätze (BAG 10. November 2015 - 3 AZR 390/14 - Rn. 39) beachten müssen.

  • BAG, 13.10.2020 - 3 AZR 246/20

    Betriebliche Altersversorgung - Ablösung einer Versorgungszusage

    Zwar liegen in einem solchen Fall weder wirtschaftliche Gründe für den Eingriff noch eine Fehlentwicklung der betrieblichen Altersversorgung vor (vgl. dazu BAG 10. November 2015 - 3 AZR 390/14 - Rn. 35 ff., 39) .
  • BAG, 08.12.2020 - 3 AZR 64/19

    Versorgungszusage - Störung der Geschäftsgrundlage

    Einzubeziehen ist ein identischer Personenbestand, nämlich die Gesamtheit der anwartschaftsberechtigten Arbeitnehmer, denen zum Ablösestichtag eine Versorgung nach den Regeln zugesagt war, die verändert werden sollen (vgl. BAG 10. November 2015 - 3 AZR 390/14 - Rn. 39; 19. Februar 2008 - 3 AZR 290/06 - Rn. 30, BAGE 126, 1) .
  • BAG, 30.01.2019 - 5 AZR 442/17

    Gesamtzusage - ablösende Betriebsvereinbarung

    Für Eingriffe in dienstzeitabhängige, noch nicht erdiente Zuwachsraten genügen sachlich-proportionale Gründe (BAG 10. November 2015 - 3 AZR 390/14 - Rn. 17 mwN) .
  • BAG, 23.02.2016 - 3 AZR 961/13

    Umdeutung unwirksamer Betriebsvereinbarung in Gesamtzusage

    Zwar ist auch der Senat im nachfolgenden Revisionsverfahren - von hier nicht vorliegenden Ausnahmen abgesehen - an die rechtliche Beurteilung in der zurückverweisenden Entscheidung im vorangegangenen Revisionsverfahren gebunden (vgl. BAG 10. November 2015 - 3 AZR 390/14 - Rn. 13 mwN) .

    Sollte sich die Beklagte auf eine Fehlentwicklung der betrieblichen Altersversorgung berufen, wird das Landesarbeitsgericht die vom Senat hierzu entwickelten Grundsätze (BAG 10. November 2015 - 3 AZR 390/14 - Rn. 39) beachten müssen.

  • LAG Hamm, 27.09.2023 - 4 Sa 163/22

    "Falsa demonstratio non nocet" bei arbeitsvertraglicher Bezugnahme auf abgelöste

    Da Eingriffe in die noch nicht erdienten dienstzeitabhängigen Zuwächse lediglich sachlich-proportionale Gründe voraussetzen, kann es dem Arbeitgeber zuzugestehen sein, auch auf seine Konzernverflechtung und die Lage im Gesamtkonzern Rücksicht zu nehmen (BAG, Urteil vom 10.11.2015 - 3 AZR 390/14 = BB 2016, 442 ff.).

    Es liegt daher im Beurteilungsspielraum der Betriebsparteien, die entlastende Wirkung der Verringerung eines Rückstellungsbedarfs zu berücksichtigen (BAG, Urteil vom 10.11.2015 - 3 AZR 390/14, a. a. O.).

  • BAG, 08.12.2020 - 3 AZR 65/19

    Wegfall der Geschäftsgrundlage - Rückstellungen

    Einzubeziehen ist ein identischer Personenbestand, nämlich die Gesamtheit der anwartschaftsberechtigten Arbeitnehmer, denen zum Ablösestichtag eine Versorgung nach den Regeln zugesagt war, die verändert werden sollen (vgl. BAG 10. November 2015 - 3 AZR 390/14 - Rn. 39; 19. Februar 2008 - 3 AZR 290/06 - Rn. 30, BAGE 126, 1) .
  • LAG Hamm, 27.09.2023 - 4 Sa 124/22

    Betriebliche Altersversorgung; Konzernbetriebsvereinbarung; Versorgungsschuldner;

    Da Eingriffe in die noch nicht erdienten dienstzeitabhängigen Zuwächse lediglich sachlich-proportionale Gründe voraussetzen, kann es dem Arbeitgeber zuzugestehen sein, auch auf seine Konzernverflechtung und die Lage im Gesamtkonzern Rücksicht zu nehmen (BAG, Urteil vom 10.11.2015 - 3 AZR 390/14 = BB 2016, 442 ff.).

    Es liegt daher im Beurteilungsspielraum der Betriebsparteien, die entlastende Wirkung der Verringerung eines Rückstellungsbedarfs zu berücksichtigen (BAG, Urteil vom 10.11.2015 - 3 AZR 390/14, a. a. O.).

  • BAG, 25.06.2019 - 3 AZR 458/17

    Gesamtzusage - ablösende Betriebsvereinbarung

  • LAG Hessen, 22.02.2017 - 6 Sa 972/16

    Wirksamkeit einer tariflichen Regelung zur Betriebsrentenanpassung

  • LAG Baden-Württemberg, 07.03.2018 - 4 Sa 52/17

    Anpassung der Betriebsrente - Auslegung einer Versorgungsordnung

  • BAG, 25.06.2019 - 3 AZR 454/17

    Gesamtzusage - ablösende Betriebsvereinbarung

  • LAG Hessen, 22.11.2017 - 6 Sa 812/17

    § 1 BetrAVG, § 1 BetrAVG

  • BAG, 25.06.2019 - 3 AZR 457/17

    Gesamtzusage - ablösende Betriebsvereinbarung

  • LAG München, 09.07.2019 - 7 TaBV 12/19

    Teilkündigung einer Pensionsordnung

  • LAG Niedersachsen, 20.11.2018 - 3 Sa 496/16

    Wirksamkeit der Neuregelung der betrieblichen Altersversorgung

  • LAG Hessen, 22.11.2017 - 6 Sa 853/17

    Auslegung einer Betriebsvereinbarung, die dem Betriebsrentner grundsätzlich einen

  • LAG Hessen, 22.11.2017 - 6 Sa 166/17

    Auslegung einer Betriebsvereinbarung, die dem Betriebsrentner grundsätzlich einen

  • LAG Hessen, 22.11.2017 - 6 Sa 167/17

    Auslegung einer Betriebsvereinbarung, die dem Betriebsrentner grundsätzlich einen

  • ArbG Düsseldorf, 10.11.2016 - 5 Ca 3719/16

    Auslegung des Begriffs "nicht vertretbar" in einem Anpassungsvorbehalt einer

  • LG Wiesbaden, 06.02.2019 - 12 O 53/18

    Auslegung einer Versorgungszusage

  • ArbG Mönchengladbach, 23.05.2017 - 1 Ca 441/17

    Betriebliche Altersversorgung, Anpassungsentscheidung des Vorstands

  • ArbG Bochum, 12.01.2022 - 3 Ca 553/21
  • ArbG Hamburg, 29.03.2017 - 8 Ca 193/16

    Betriebliche Altersvorsorge - Betriebliches Versorgungswerk BVW - Änderung der

  • ArbG Hamburg, 29.03.2017 - 8 Ca 196/16

    Wirksamkeit einer Betriebsvereinbarung zur Anpassung von Bezügen der

  • ArbG Hamburg, 09.11.2016 - 8 Ca 149/16

    Anpassung einer Pensionsergänzungszahlung aus betrieblicher Altersversorgung

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