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   BAG, 18.09.2007 - 3 AZR 391/06   

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https://dejure.org/2007,3699
BAG, 18.09.2007 - 3 AZR 391/06 (https://dejure.org/2007,3699)
BAG, Entscheidung vom 18.09.2007 - 3 AZR 391/06 (https://dejure.org/2007,3699)
BAG, Entscheidung vom 18. September 2007 - 3 AZR 391/06 (https://dejure.org/2007,3699)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Bestimmung des Zeitpunkts des Eintritts eines Versorgungsfalles für nicht von der Rentenversicherungspflicht befreite Arbeitnehmer bei Erbringung von Arbeitsleistungen darüber hinaus; Rechtmäßigkeit der tarifvertraglichen Anknüpfung eines Versorgungsfalls an das Ende des ...

  • Judicialis

    BetrAVG § 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BetrAVG § 1 (Gleichbehandlung)
    Betriebsrentenrecht - Stichtag für Invaliditätsrente

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Beginn der Invaliditätsrente: Zulässige Differenzierung zwischen gesetzlich versicherten und von der Versicherungspflicht befreiten Arbeitnehmern

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2008, 320 (Ls.)
  • DB 2008, 360
  • NZA-RR 2008, 156
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (6)

  • LAG Hamm, 01.03.2006 - 3 Sa 2101/05

    Auslegung eines Tarifvertrages (Tarifvertrag über die betriebliche

    Auszug aus BAG, 18.09.2007 - 3 AZR 391/06
    Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 1. März 2006 - 3 Sa 2101/05 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 27.05.2004 - 6 AZR 129/03

    Grundrechtsbindung der Tarifvertragsparteien

    Auszug aus BAG, 18.09.2007 - 3 AZR 391/06
    Richtig ist allerdings, dass die Tarifvertragsparteien - zumindest auf Grund der Schutzpflichtfunktion der Grundrechte - an den allgemeinen Gleichheitssatz gebunden sind (vgl. BAG 27. Mai 2004 - 6 AZR 129/03 - BAGE 111, 8, zu B II und III der Gründe; 12. Dezember 2006 - 3 AZR 716/05 - EzA BetrAVG § 1 Nr. 88, zu II 1 a cc der Gründe).
  • BAG, 18.11.2003 - 3 AZR 655/02

    Ungleichbehandlung in der betrieblichen Altersversorgung

    Auszug aus BAG, 18.09.2007 - 3 AZR 391/06
    Eine Feststellungsklage ist zulässig, wenn auf diesem Wege eine sachgemäße, einfachere Erledigung der aufgetretenen Streitpunkte zu erreichen ist und prozesswirtschaftliche Erwägungen gegen einen Zwang zur Leistungsklage sprechen (BAG 18. November 2003 - 3 AZR 655/02 -, zu A der Gründe mwN).
  • BAG, 21.07.1993 - 4 AZR 468/92

    Übertarifliche Zulage, tarifliche Gehaltssicherung

    Auszug aus BAG, 18.09.2007 - 3 AZR 391/06
    Tarifverträge sind im Lichte höherrangiger Normen (dazu BAG 21. Juli 1993 - 4 AZR 468/92 - BAGE 73, 364, zu B II 1 d der Gründe) und damit auch im Lichte des Gleichheitssatzes auszulegen.
  • BAG, 12.12.2006 - 3 AZR 716/05

    Berechnung der vorgezogenen Betriebsrente eines vorzeitig Ausgeschiedenen

    Auszug aus BAG, 18.09.2007 - 3 AZR 391/06
    Richtig ist allerdings, dass die Tarifvertragsparteien - zumindest auf Grund der Schutzpflichtfunktion der Grundrechte - an den allgemeinen Gleichheitssatz gebunden sind (vgl. BAG 27. Mai 2004 - 6 AZR 129/03 - BAGE 111, 8, zu B II und III der Gründe; 12. Dezember 2006 - 3 AZR 716/05 - EzA BetrAVG § 1 Nr. 88, zu II 1 a cc der Gründe).
  • BAG, 23.01.2007 - 3 AZR 398/05

    Gleichbehandlung - Systemunterschiede - Altersversorgung

    Auszug aus BAG, 18.09.2007 - 3 AZR 391/06
    An derartige freiwillige Entscheidungen können Unterschiede im Leistungssystem geknüpft werden (vgl. BAG 23. Januar 2007 - 3 AZR 398/05 - AP SGB VI § 172 Nr. 1 = EzA BetrAVG § 1 Gleichbehandlung Nr. 28, zu II 1 a dd (2) der Gründe).
  • BAG, 13.07.2021 - 3 AZR 298/20

    Betriebliche Altersversorgung - Gesamtschuld - Invalidität

    Entscheidend für die Invaliditätsversorgung nach dem Betriebsrentengesetz ist folglich die Absicherung der an biologische Risiken und die sich daraus ergebenden körperlichen Einschränkungen gebundene Gefahr des Einkommensverlustes (vgl. BAG 23. Januar 2018 - 3 AZR 448/16 - Rn. 35, BAGE 161, 335; 25. April 2017 - 3 AZR 668/15 - Rn. 21 f.; 19. April 2011 - 3 AZR 350/09 - Rn. 20; 18. September 2007 - 3 AZR 391/06 - Rn. 21) .

    Dieses Risiko abzusichern, ist vertragstypischer Zweck der Invaliditätsversorgung nach dem Betriebsrentengesetz (vgl. BAG 19. April 2011 - 3 AZR 350/09 - Rn. 20; 18. September 2007 - 3 AZR 391/06 - Rn. 21) .

  • BAG, 23.08.2011 - 3 AZR 650/09

    Betriebsrente - betriebliche Übung - Urteilsergänzung

    Für eine Feststellungsklage kann allerdings trotz der Möglichkeit einer Leistungsklage ein Feststellungsinteresse bestehen, wenn durch sie der Streit insgesamt beseitigt und das Rechtsverhältnis der Parteien abschließend geklärt werden kann (BAG 18. September 2007 - 3 AZR 391/06 - Rn. 11) .
  • BAG, 12.08.2014 - 3 AZR 764/12

    Betriebliche Altersversorgung - Gleichbehandlung

    Für eine Feststellungsklage kann allerdings trotz der Möglichkeit einer Leistungsklage ein Feststellungsinteresse bestehen, wenn durch die Feststellung der Streit insgesamt beseitigt und das Rechtsverhältnis der Parteien abschließend geklärt werden kann (BAG 23. August 2011 - 3 AZR 650/09 - Rn. 31, BAGE 139, 69; 18. September 2007 - 3 AZR 391/06 - Rn. 11) .
  • BAG, 19.04.2011 - 3 AZR 350/09

    Betriebliche Altersversorgung - Tarifauslegung - Invaliditätsrente

    Dann kommt es darauf an, wann die Arbeitsausübung "oder" die Gehaltszahlung endet (vgl. BAG 18. September 2007 - 3 AZR 391/06 - Rn. 13 ff., NZA-RR 2008, 156) .

    Das Bedürfnis nach Absicherung entsteht für den Erwerbsunfähigen zu dem Zeitpunkt, in dem andere regelmäßige Leistungen ausbleiben (vgl. BAG 18. September 2007 - 3 AZR 391/06 - NZA-RR 2008, 156) .

  • LAG Hamm, 21.09.2022 - 4 Sa 428/22

    Betriebliche Invalidenrente bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses

    Damit wird sichergestellt, dass für die Arbeitnehmer nicht gleichzeitig Ansprüche auf Arbeitsvergütung und Ruhegeld erwachsen können (BAG, Urteil vom 05.06.1984 - 3 AZR 376/82 = DB 1984, 2412 f.; BAG, Urteil vom 18.09.2007 - 3 AZR 391/06 = NZA-RR 2008, 156 ff.; LAG Hamm, Urteil vom 17.11.2021 - 4 Sa 280/21 - juris; Borchard in Schlewing/Henssler/Schipp/Schnitker, Arbeitsrecht der Betrieblichen Altersversorgung, 39. Lieferung 11.2021, Invaliditätsversorgung Rn. 69; Blomeyer/Rolfs/Otto, Betriebsrentengesetz, 8. Auflage 2022, Anhang § 1 Rn. 182; Höfer/Höfer, Betriebsrentenrecht Band 1, 26. Auflage Januar 2021, Kapitel 7 Rn. 96).
  • LAG Niedersachsen, 01.02.2018 - 4 Sa 1339/16

    Betriebliche Altersversorgung bei aufnehmender Verschmelzung und Ablösung der

    Für eine Feststellungsklage kann allerdings trotz der Möglichkeit einer Leistungsklage ein Feststellungsinteresse bestehen, wenn durch sie der Streit insgesamt beseitigt und das Rechtsverhältnis der Parteien abschließend geklärt werden kann (BAG, 18. September 2007 - 3 AZR 391/06).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 27.07.2011 - 20 Sa 1299/10

    Allgemeiner Gleichheitsgrundsatz - arbeitsrechtlicher Gleichbehandlungsgrundsatz

    Für eine Feststellungsklage kann allerdings trotz der Möglichkeit einer Leistungsklage ein Feststellungsinteresse bestehen, wenn durch sie der Streit insgesamt beseitigt und das Rechtsverhältnis der Parteien abschließend geklärt werden kann (BAG 18.09.2007 - 3 AZR 391/06 - NZA-RR 2008, 156-158).
  • LAG Düsseldorf, 13.03.2008 - 11 Sa 2246/07

    Berücksichtigung des Ortszuschlags der Stufe 1 des § 29 Abschnitt B Abs. 1

    aa) Richtig ist allerdings, dass die Tarifvertragsparteien - zumindest aufgrund der Schutzpflichtfunktion der Grundrechte - an den allgemeinen Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG gebunden sind (st. Rspr., z. B. BAG 18.09.2007 - 3 AZR 391/06 - NZA-RR 2008, 156, 157 m. w. N.).
  • LAG Niedersachsen, 01.02.2018 - 4 Sa 1342/16

    Ablösung einer Betriebsvereinbarung; Besitzstandswahrung in der betrieblichen

    Für eine Feststellungsklage kann allerdings trotz der Möglichkeit einer Leistungsklage ein Feststellungsinteresse bestehen, wenn durch sie der Streit insgesamt beseitigt und das Rechtsverhältnis der Parteien abschließend geklärt werden kann (BAG 18. September 2007 - 3 AZR 391/06) .
  • LAG Hamm, 17.11.2021 - 4 Sa 280/21

    Betriebliche Altersversorgung; Invalidität; Beendigung Arbeitsverhältnis;

    Damit wird sichergestellt, dass für die Arbeitnehmer nicht gleichzeitig Ansprüche auf Arbeitsvergütung und Ruhegeld erwachsen können (BAG, Urteil vom 05.06.1984 - 3 AZR 376/82 = DB 1984, 2412 f.; BAG, Urteil vom 18.09.2007 - 3 AZR 391/06 = NZA-RR 2008, 156 ff.; LAG Hamm, Urteil vom 06.07.2016 - 4 Sa 1852/15 - n.v.; Borchard in Schlewing/Henssler/Schipp/Schnitker, Arbeitsrecht der Betrieblichen Altersversorgung, 39. Lieferung 11.2021, Invaliditätsversorgung Rn. 69; Blomeyer/Rolfs/Otto, Betriebsrentengesetz, 7. Auflage 2018, Anhang § 1 Rn. 182; Höfer/Höfer, Betriebsrentenrecht Band 1, 26. Auflage Januar 2021, Kapitel 7 Rn. 96).
  • LAG Hamburg, 29.01.2013 - 2 Sa 61/12

    Treuwidrigkeit der Berufung auf Versorgungszusage - Verwirkung - unverfallbare

  • LAG Niedersachsen, 01.02.2018 - 4 Sa 1340/16

    Betriebliche Altersversorgung bei aufnehmender Verschmelzung und Ablösung der

  • LAG Niedersachsen, 01.02.2018 - 4 Sa 1341/16

    Betriebliche Altersversorgung bei aufnehmender Verschmelzung und Ablösung der

  • ArbG Hamburg, 19.06.2012 - 17 Ca 506/11

    Betriebliche Altersversorgung - treuwidrige Handlungen - Verzicht und Verwirkung

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