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   BAG, 09.05.1989 - 3 AZR 398/87   

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BAG, 09.05.1989 - 3 AZR 398/87 (https://dejure.org/1989,4090)
BAG, Entscheidung vom 09.05.1989 - 3 AZR 398/87 (https://dejure.org/1989,4090)
BAG, Entscheidung vom 09. Mai 1989 - 3 AZR 398/87 (https://dejure.org/1989,4090)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BAG, 09.05.1989 - 3 AZR 439/88

    Betriebsrat: Mitbestimmung in Fragen der Ausgestaltung eines Leistungsplanes

    Auszug aus BAG, 09.05.1989 - 3 AZR 398/87
    Wie der Senat in seinem Urteil vom 9. Mai 1989 (- 3 AZR 439/88 - zur Veröffentlichung vorgesehen) näher ausgeführt und begründet hat, kann die regelmäßige Sanktion der Verletzung zwingender Mitbestimmungsrechte, die Unwirksamkeit der Maßnahme, bei einer Änderung der Leistungsrichtlinien einer Gruppenunterstützungskasse nur dann zur Unwirksamkeit der Änderung im Verhältnis zu den begünstigten Arbeitnehmern des betreffenden Trägerunternehmens führen, wenn die Beachtung des Mitbestimmungsrechts die verschlechternde Regelung hätte verhindern können.

    Zur Darstellung im einzelnen wird auf das Urteil vom 9. Mai 1989 (aaO, zu II der Gründe) Bezug genommen.

  • BAG, 22.04.1986 - 3 AZR 100/83

    Mehrere Trägerunternehmen - Gruppen-Unterstützungskasse - Mitbestimmungsrecht -

    Auszug aus BAG, 09.05.1989 - 3 AZR 398/87
    Im Anschluß an das Urteil des Senats vom 22. April 1986 (- 3 AZR 100/83 - BAGE 51, 387 [BAG 22.04.1986 - 3 AZR 100/83] = AP Nr. 13 zu § 87 BetrVG 1972 Altersversorgung) beschloß der Kassenvorstand, daß 20 % des Bemessungsentgelts anrechnungsfrei bleiben.

    Durch Urteil vom 22. April 1986 (aaO) hat der Senat entschieden, daß die Neufassung der Anrechnungsklausel in genereller Hinsicht keinen Bedenken begegnet, die Anrechnung in voller Höhe jedoch im Einzelfall zu unbilligen Härten führen kann.

  • BAG, 16.12.1986 - 1 ABR 35/85

    Beschlußverfahren - Beitritt - Sachantrag - Zulässigkeit der Antragsänderung -

    Auszug aus BAG, 09.05.1989 - 3 AZR 398/87
    Im Anschluß an das Urteil des Senats vom 22. April 1986 (- 3 AZR 100/83 - BAGE 51, 387 [BAG 22.04.1986 - 3 AZR 100/83] = AP Nr. 13 zu § 87 BetrVG 1972 Altersversorgung) beschloß der Kassenvorstand, daß 20 % des Bemessungsentgelts anrechnungsfrei bleiben.
  • BAG, 23.09.2003 - 3 AZR 465/02

    Betriebliche Altersversorgung: Anrechnung von Abgeordnetenpensionen auf eine

    Diese Grundsätze gelten in gleicher Weise für die Versorgungsbezüge der Abgeordneten, die ebenfalls einen Teil der Abgeordnetenalimentation darstellen, ohne dass die Abgeordneten hierfür zuvor Beiträge entrichtet hätten (BAG 9. Mai 1989 - 3 AZR 398/87 -, zu 2 der Gründe; BVerfG 5. November 1975 - 2 BvR 193/74 - BVerfGE 40, 296, 316).
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