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Rechtsprechung
   BAG, 10.02.1968 - 3 AZR 4/67   

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BAG, 10.02.1968 - 3 AZR 4/67 (https://dejure.org/1968,513)
BAG, Entscheidung vom 10.02.1968 - 3 AZR 4/67 (https://dejure.org/1968,513)
BAG, Entscheidung vom 10. Februar 1968 - 3 AZR 4/67 (https://dejure.org/1968,513)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Rechtfertigung der Entziehung eines betrieblichen Witwengeldes - Differenzierung zwischen einem wichtigen Grund für die fristlose Entlassung aus dem Arbeitsverhältnis und einem wichtigem Grund für den Entzug des Ruhegeldes - Zu berücksichtigende Aspekte in der ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 20, 298
  • NJW 1968, 1444
  • MDR 1968, 701
  • DB 1968, 1074
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (8)

  • BAG, 05.12.1957 - 1 AZR 594/56

    Unzulässige Frage nach Vorstrafen bei Einstellung

    Auszug aus BAG, 10.02.1968 - 3 AZR 4/67
    Das Bundesarbeitsgericht hat unter weitgehender Billigung der Rechtslehre in ständiger Rechtsprechung den Grundsatz vertreten, daß jedenfalls beim Arbeitsvertrag nach Antritt der Arbeit eine Rückwirkung der Nichtigkeit, die sich nicht nur aufgrund einer begründeten Anfechtung, sondern beispielsweise auch in den Fällen der §§ 125, 134 und 138 BGB ergeben kann, nicht anzuerkennen, sondern der Arbeitsvertrag bis zur Geltendmachung der Nichtigkeit als gültig zu behandeln ist (vgl. z.B. BAG 5, 58 [65 ff.] = AP Nr. 2 zu § 125 BGB; BAG 5, 159 [161 f.] = AP Nr. 2 zu § 123 BGB; BAG 8, 47 [50] = AP Nr. 1 zu § 611 BGB Doppelarbeitsverhältnis; BAG 8, 245 [251] = AP Nr. 2 zu § 2 TOA; BAG AP Nr. 2 zu § 138 BGB [zu III 2 der Gründe]; BAG 11, 51 [56 f.] = AP Nr. 6 zu § 15 SchwBeschG; BAG AP Nr. 3 zu § 12 MuSchG [zu 2 der Gründe], auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmt).

    Das Bundesarbeitsgericht hat im Anschluß an Herschel (BB 1953, 1069) den Unterschied aufgezeigt (BAG 5, 159 [161 f.] = AP Nr. 2 zu § 123 BGB):.

    Dann ist ober eine Selbstanschuldigung unzumutbar, vor allem, wenn in Betracht gezogen wird, daß der Arbeitnehmer noch nicht einmal bei Einstellungsverhandlungen auf ausdrückliches Befragen über alle persönlichen Umstände (Vorstrafen) Aufklärung geben muß (BAG 5, 159 [163] = AP Nr. 2 zu § 123 BGB).

  • BAG, 30.11.1955 - 1 AZR 217/54

    Arbeitsentgelt: Verwirkung des Ruhegeldanspruchs, Eintritt der Verwirkung

    Auszug aus BAG, 10.02.1968 - 3 AZR 4/67
    Ob auch Fälle denkbar sind, in denen ein Ruhegeld wegen grober Treupflichtverletzung gekürzt werden kann, ist höchst zweifelhaft (dagegen BAG AP Nr. 8 zu § 242 BGB Ruhegehalt; vgl. auch die gewichtigen Bedenken von A. Hueck, aaO, S. 492 und Nikisch, Arbeitsrecht, Bd. I, 3. Aufl., § 41 VII 1 S. 592, beide mit weiteren Nachweisen).

    Die Maßstäbe für die Zumutbarkeit dürfen deshalb nicht dem früheren Arbeitsverhältnis entnommen werden (BAG AP Nr. 8 zu § 242 BGB Ruhegehalt).

  • BAG, 29.07.1967 - 3 AZR 55/66

    Rückdeckung einer erteilten Versorgungszusage - Lebensversicherung mit eigener

    Auszug aus BAG, 10.02.1968 - 3 AZR 4/67
    Auf der anderen Seite ist das vom Arbeitgeber gezahlte Ruhegehalt anerkanntermaßen keine Schenkung (vgl. zuletzt das zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung bestimmte Urteil des Senats vom 29. Juli 1967 - 3 AZR 55/66 - [demnächst] AP Nr. 1 zu § 29 KO [IV 2 b der Gründe mit weiteren Hinweisen]).
  • BAG, 02.06.1960 - 2 AZR 91/58

    Fristlose Kündigung von Dienstverträgen

    Auszug aus BAG, 10.02.1968 - 3 AZR 4/67
    Deshalb kann es auf die von der Revision angeführten Entscheidungen in Fällen fristloser Kündigung des Arbeitsverhältnisses (BAG 9, 263 = AP Nr. 42 zu § 626 BGB und BAG AP Nr. 49 zu § 626 BGB) nicht ankommen.
  • BAG, 15.11.1957 - 1 AZR 189/57

    Konstitutive Schriftform bei Vertragsschluss - Nichtigkeit des Vertrages ex nunc

    Auszug aus BAG, 10.02.1968 - 3 AZR 4/67
    Das Bundesarbeitsgericht hat unter weitgehender Billigung der Rechtslehre in ständiger Rechtsprechung den Grundsatz vertreten, daß jedenfalls beim Arbeitsvertrag nach Antritt der Arbeit eine Rückwirkung der Nichtigkeit, die sich nicht nur aufgrund einer begründeten Anfechtung, sondern beispielsweise auch in den Fällen der §§ 125, 134 und 138 BGB ergeben kann, nicht anzuerkennen, sondern der Arbeitsvertrag bis zur Geltendmachung der Nichtigkeit als gültig zu behandeln ist (vgl. z.B. BAG 5, 58 [65 ff.] = AP Nr. 2 zu § 125 BGB; BAG 5, 159 [161 f.] = AP Nr. 2 zu § 123 BGB; BAG 8, 47 [50] = AP Nr. 1 zu § 611 BGB Doppelarbeitsverhältnis; BAG 8, 245 [251] = AP Nr. 2 zu § 2 TOA; BAG AP Nr. 2 zu § 138 BGB [zu III 2 der Gründe]; BAG 11, 51 [56 f.] = AP Nr. 6 zu § 15 SchwBeschG; BAG AP Nr. 3 zu § 12 MuSchG [zu 2 der Gründe], auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmt).
  • BAG, 19.06.1959 - 1 AZR 565/57

    Doppelarbeitsverhältnisse - Zeitliche Kollision - Anspruch auf bezahlten Urlaub -

    Auszug aus BAG, 10.02.1968 - 3 AZR 4/67
    Das Bundesarbeitsgericht hat unter weitgehender Billigung der Rechtslehre in ständiger Rechtsprechung den Grundsatz vertreten, daß jedenfalls beim Arbeitsvertrag nach Antritt der Arbeit eine Rückwirkung der Nichtigkeit, die sich nicht nur aufgrund einer begründeten Anfechtung, sondern beispielsweise auch in den Fällen der §§ 125, 134 und 138 BGB ergeben kann, nicht anzuerkennen, sondern der Arbeitsvertrag bis zur Geltendmachung der Nichtigkeit als gültig zu behandeln ist (vgl. z.B. BAG 5, 58 [65 ff.] = AP Nr. 2 zu § 125 BGB; BAG 5, 159 [161 f.] = AP Nr. 2 zu § 123 BGB; BAG 8, 47 [50] = AP Nr. 1 zu § 611 BGB Doppelarbeitsverhältnis; BAG 8, 245 [251] = AP Nr. 2 zu § 2 TOA; BAG AP Nr. 2 zu § 138 BGB [zu III 2 der Gründe]; BAG 11, 51 [56 f.] = AP Nr. 6 zu § 15 SchwBeschG; BAG AP Nr. 3 zu § 12 MuSchG [zu 2 der Gründe], auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmt).
  • BAG, 13.03.1961 - 2 AZR 509/59

    Hauptfürsorgestelle stimmt der einem Schwerbeschädigten gegenüber bereits

    Auszug aus BAG, 10.02.1968 - 3 AZR 4/67
    Das Bundesarbeitsgericht hat unter weitgehender Billigung der Rechtslehre in ständiger Rechtsprechung den Grundsatz vertreten, daß jedenfalls beim Arbeitsvertrag nach Antritt der Arbeit eine Rückwirkung der Nichtigkeit, die sich nicht nur aufgrund einer begründeten Anfechtung, sondern beispielsweise auch in den Fällen der §§ 125, 134 und 138 BGB ergeben kann, nicht anzuerkennen, sondern der Arbeitsvertrag bis zur Geltendmachung der Nichtigkeit als gültig zu behandeln ist (vgl. z.B. BAG 5, 58 [65 ff.] = AP Nr. 2 zu § 125 BGB; BAG 5, 159 [161 f.] = AP Nr. 2 zu § 123 BGB; BAG 8, 47 [50] = AP Nr. 1 zu § 611 BGB Doppelarbeitsverhältnis; BAG 8, 245 [251] = AP Nr. 2 zu § 2 TOA; BAG AP Nr. 2 zu § 138 BGB [zu III 2 der Gründe]; BAG 11, 51 [56 f.] = AP Nr. 6 zu § 15 SchwBeschG; BAG AP Nr. 3 zu § 12 MuSchG [zu 2 der Gründe], auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmt).
  • BAG, 02.12.1959 - 4 AZR 400/58

    Regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit - Röntgenassistentin - Rahmentarifvertrag -

    Auszug aus BAG, 10.02.1968 - 3 AZR 4/67
    Das Bundesarbeitsgericht hat unter weitgehender Billigung der Rechtslehre in ständiger Rechtsprechung den Grundsatz vertreten, daß jedenfalls beim Arbeitsvertrag nach Antritt der Arbeit eine Rückwirkung der Nichtigkeit, die sich nicht nur aufgrund einer begründeten Anfechtung, sondern beispielsweise auch in den Fällen der §§ 125, 134 und 138 BGB ergeben kann, nicht anzuerkennen, sondern der Arbeitsvertrag bis zur Geltendmachung der Nichtigkeit als gültig zu behandeln ist (vgl. z.B. BAG 5, 58 [65 ff.] = AP Nr. 2 zu § 125 BGB; BAG 5, 159 [161 f.] = AP Nr. 2 zu § 123 BGB; BAG 8, 47 [50] = AP Nr. 1 zu § 611 BGB Doppelarbeitsverhältnis; BAG 8, 245 [251] = AP Nr. 2 zu § 2 TOA; BAG AP Nr. 2 zu § 138 BGB [zu III 2 der Gründe]; BAG 11, 51 [56 f.] = AP Nr. 6 zu § 15 SchwBeschG; BAG AP Nr. 3 zu § 12 MuSchG [zu 2 der Gründe], auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmt).
  • BAG, 21.02.1991 - 2 AZR 449/90

    Anfechtung des Arbeitsvertrages - arglistige Täuschung

    Auch in der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist der Irrtum über Eigenschaften der Person anerkannt, so daß bei einer begründeten Anfechtung das Arbeitsverhältnis entfällt (BAGE 20, 298 = AP Nr. 2 zu § 119 BGB; BAGE 5, 159 = AP Nr. 2 zu § 123 BGB; BAG Urteil vom 28. März 1974 - 2 AZR 92/73 - AP Nr. 3 zu § 119 BGB, m. Anm. von Küchenhoff und aus neuerer Zeit Senatsurteil vom 20. Februar 1986 - 2 AZR 244/85 - BAGE 51, 167 = AP Nr. 31 zu § 123 BGB, zu II der Gründe).
  • BAG, 18.10.1979 - 3 AZR 550/78

    Widerruf - Versorgungszusage - Zusage - Treuepflichtverletzung - Verletzung der

    Die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zum Widerruf von Versorgungszusagen wegen grober Treu pflichtverletzungen des Arbeitnehmers (zusammen fassend: BAG 20, 298 = AP Nr. 2 zu § 119 BGB) ist unter der Geltung des Gesetzes zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung vom 19. Dezember 1974 (BGBl. I, 3610) nicht mehr uneingeschränkt aufrecht zuerhalten.

    Diese Rechtsprechung beruhte auf der Überlegung, daß einem Arbeitgeber nach § 242 BGB nicht zugemutet werden kann, Versorgungsleistungen an einen früheren Arbeitnehmer (oder dessen Hinterbliebene) zu erbringen, wenn dieser seinerseits die ihm obliegenden Treuepflichten gröblich verletzt (BAG 20, 298 [300 f.] - AP Nr. 2 zu § 119 BGB [zu I 1 der Gründe]).

  • BAG, 08.05.1990 - 3 AZR 152/88

    Widerruf der Betriebsrente bei Rechtsmißbrauch

    Vielmehr ist der Arbeitgeber insoweit auf die gesetzlichen Möglichkeiten verwiesen; dabei sind Pfändungsschutz, mitwirkendes Verschulden und beschränkte Arbeitnehmerhaftung zu berücksichtigen (BAGE 20, 298, 302 = AP Nr. 2 zu § 119 BGB, zu I 2c der Gründe).
  • BAG, 18.09.1984 - 3 AZR 248/82
    Geht der Arbeitgeber diesen Weg und verlangt er Schadenersatz, so sind je nach den Umständen des Palles Pfändungsschutz, mitwirkendes Verschulden und beschränkte Arbeitnehmerhaftung zu berücksichtigen (BAG 20, 298, 302 = AP Nr. 2 zu § 119 BGB, zu I 2 c der Gründe).

    Schon für die Rechtslage vor Inkrafttreten des Betriebsrentengesetzes war dies anerkannt (BAG 20, 298, 302 s AP, aaO, zu I 2 b der Gründe).

  • LAG Rheinland-Pfalz, 27.01.2012 - 6 Sa 466/11

    Teilwiderruf einer arbeitsvertraglichen Versorgungszusage wegen Pflichtverletzung

    Immerhin steht im Raum, dass es im Kern nicht um eine rechtsgestaltende Erklärung des Arbeitgebers, sondern um die Ausübung eines Leistungsweigerungsrechts wegen Rechtsmissbrauchs geht (vgl. Tschöpe, Arbeitsrecht, 6. Aufl. Teil 2 E m. w. N. auf BAG vom 10.2.1968 - 3 AZR 4/67) und ferner, ob für den Fall der Bejahung eines Teilwiderrufs ein prozentualer oder zeitbezogener Maßstab von Bedeutung wäre.
  • LAG Hamburg, 18.08.2004 - 5 Sa 21/04

    Widerruf einer Versorgungszusage wegen Treuebruchs

    Vielmehr ist der Arbeitgeber insoweit auf die gesetzlichen Möglichkeiten verwiesen; dabei sind Pfändungsschutz, mitwirkendes Verschulden und beschränkte Arbeitnehmerhaftung zu berücksichtigen (BAG Urteil vom 10. Februar 1968 - 3 AZR 4/67 - AP Nr. 2 zu § 119 BGB).
  • BGH, 07.01.1971 - II ZR 23/70

    Ruhegehalt und Rechtsmißbrauch

    Es geht hierbei von der in Rechtsprechung und Rechtslehre entwickelten Auffassung aus, dem Dienstberechtigten könne nicht zugemutet werden, Ruhegeld zu zahlen, wenn der Pensionsberechtigte gegen die ihm obliegende Treuepflicht, insbesondere gegen ein ihm auferlegtes Konkurrenzverbot gröblich verstößt (für Organmitglieder: vgl. die Nachweise bei Fleck, WM SBeil. 3/1968, 18; für den Arbeitsvertrag: BAG WM 1970, 499; BAG 20, 298; AP § 119 BGB Nr. 2 m. zust. Anm. Hueck und AP § 242 BGB Ruhegehalt Nr. 141; dagegen neuerdings Grunsky, Anm. zu vorst. Urt. und JuS 1970, 16; Schwerdtner, Fürsorgetheorie und Entgelttheorie im Recht der Arbeitsbedingungen, 1970 S. 168 ff).
  • BAG, 29.01.1991 - 3 AZR 85/90

    Hinterbliebenenrente bei Freitod eines Arbeitnehmers - Voraussetzungen eines

    Ein Rechtsmißbrauch kann weder aus der Schädigung als solcher noch aus der Schadenshöhe allein hergeleitet werden (BAGE 20, 298, 302 = AP Nr. 2 zu § 119 BGB, zu I 2 c der Gründe; BAG Urteil vom 8. Mai 1990 - 3 AZR 152/88 - aaO, zu III 2 der Gründe).
  • BAG, 08.07.1972 - 3 AZR 481/71

    Versorgungszusage - Ruhegeldzahlung - Privatvermögen - Konkurs -

    Auf den auch von der Revision aufgegriffenen Streit darüber, ob eine Fensionszusage gegenüber dem Pensionär überhaupt gekündigt werden kann, kommt es dabei nicht an (vgl dazu BAG 20, 298 jTJ00 fJ7 = AP Ur, 2 zu § 119 BGB " zu X 1J mit Anm von A Hueck /"zu 1"7, jeweils mit i oitoicn %ach\ eisen) Auch wer mit A Hueck eine Kündigung des Pensionsverhaltnisses als Dauerschuldverhaltnis für zulässig halt, erkennt an, daß es neben der Kündigung als Beseitigung des ganzen Ruhestandsverhaltnisses auch eine teilweise oder zeitweise Verweigerung der Ruhegeldzahlungen geben kann kur eine solche teilweise Leistungsverweigerung kann hier nach dem bisher festgestellten Sachverhalt erwogen uoia.cn.
  • BAG, 08.02.1983 - 3 AZR 463/80

    Versorgungsanwartschaft

    Vielmehr ist der Arbeitgeber insoweit auf die vom Gesetz vorgesehenen Möglichkeiten verwiesen, wobei Pfändungsschutz, mitwirkendes Verschulden und beschränkte Arbeitnehmerhaftung zu berücksichtigen sind (so bereits BAG 20, 298, 302 = AP Nr. 2 zu 5 119 BGB, zu I 2 c der Gründe).
  • BGH, 14.01.1971 - III ZR 86/68

    Grenzen einer ergänzenden Auslegung eines Testaments - Einstellung von

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Rechtsprechung
   BAG, 09.02.1968 - 3 AZR 4/67   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1968,10488
BAG, 09.02.1968 - 3 AZR 4/67 (https://dejure.org/1968,10488)
BAG, Entscheidung vom 09.02.1968 - 3 AZR 4/67 (https://dejure.org/1968,10488)
BAG, Entscheidung vom 09. Februar 1968 - 3 AZR 4/67 (https://dejure.org/1968,10488)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1968,10488) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)

  • LAG Köln, 21.09.2016 - 11 Sa 513/16

    Widerruf; Unterstützungsleistung; Einzelfall

    Ruhegeldleistungen werden nicht schenkungshalber erbracht, sondern aufgrund der Fürsorgepflicht des Arbeitgebers in Anerkennung geleisteter Dienste, wobei sie auch Vergütungscharakter haben (BAG, Urteil vom 09.02.1968 - 3 AZR 4/67 - m. w. N.).
  • LAG Köln, 21.09.2016 - 11 Sa 427/16

    Widerruf; Unterstützungsleistung

    Ruhegeldleistungen werden nicht schenkungshalber erbracht, sondern aufgrund der Fürsorgepflicht des Arbeitgebers in Anerkennung geleisteter Dienste, wobei sie auch Vergütungscharakter haben (BAG, Urteil vom 09.Februar 1968 - 3 AZR 4/67 - m. w. N.).
  • LAG Köln, 21.09.2016 - 11 Sa 395/16

    Kündigung; Unterstützungsleistung; Einzelfall

    Ruhegeldleistungen werden nicht schenkungshalber erbracht, sondern aufgrund der Fürsorgepflicht des Arbeitgebers in Anerkennung geleisteter Dienste, wobei sie auch Vergütungscharakter haben (BAG, Urteil vom 09.02.1968 - 3 AZR 4/67 - m. w. N.).
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