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   BAG, 22.02.2000 - 3 AZR 4/99   

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BAG, 22.02.2000 - 3 AZR 4/99 (https://dejure.org/2000,1035)
BAG, Entscheidung vom 22.02.2000 - 3 AZR 4/99 (https://dejure.org/2000,1035)
BAG, Entscheidung vom 22. Februar 2000 - 3 AZR 4/99 (https://dejure.org/2000,1035)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer

    Insolvenzschutz - Vertragliche Unverfallbarkeit - Versorgungsanwärter - Unterbrechung des Arbeitsverhältnisses

  • Judicialis

    BetrAVG § 1 Abs. 1; ; BetrAVG § 7 Abs. 2

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Insolvenzschutz bei Unterbrechung des Arbeitsverhältnisses aus familiären Gründen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Insolvenzschutz bei Unterbrechung des Arbeitsverhältnisses aus familiären Gründen

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Insolvenzschutz bei Unterbrechung des Arbeitsverhältnisses aus familiären Gründen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Insolvenzschutz bei vertraglicher Unverfallbarkeit; Insolvenzschutz bei Versorgungsanwärtern; Wiedereinstellungsanspruch, ruhendes Arbeitsverhältnis; Wegfall der Geschäftsgrundlage bei Kündigungen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2001, 1310
  • NZI 2001, 607
  • BB 2000, 571
  • DB 2000, 482
  • DB 2001, 2203
 
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Wird zitiert von ... (24)Neu Zitiert selbst (21)

  • BAG, 13.03.1990 - 3 AZR 506/88

    Berücksichtigung von Vordienstzeiten - Berechnung einer unverfallbaren

    Auszug aus BAG, 22.02.2000 - 3 AZR 4/99
    Der Senat hält daran fest, daß jedenfalls eine weitergehende Rechtsfortbildung abzulehnen ist (BAG 26. September 1989 - 3 AZR 814 und 815/87 - BAGE 63, 47, 51 und BAGE 63, 52, 57; 13. März 1990 - 3 AZR 506/88 - nv., zu 3 b der Gründe).

    Was unter "heranreichen" zu verstehen ist, hat der Senat in den Entscheidungen vom 13. März 1990 (- 3 AZR 506/88 - nv., zu 3 a der Gründe) und vom 24. Juni 1998 (- 3 AZR 97/97 - nv.) klargestellt.

    Ebenso ist es unerheblich, ob durch eine andere Vertragsgestaltung eine rechtliche Unterbrechung des Arbeitsverhältnisses und die sich daraus ergebenden Nachteile beim Insolvenzschutz hätten vermieden werden können (vgl. BAG 9. März 1982 - 3 AZR 389/79 - AP BetrAVG § 1 Wartezeit Nr. 13 = EzA BetrAVG § 1 Nr. 10, zu II b der Gründe; 13. März 1990 - 3 AZR 506/88 - nv., zu 3 a der Gründe; 17. Dezember 1991 - 3 AZR 89/91 - nv., zu 2 d der Gründe).

    Der Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG gebietet nicht eine korrigierende Auslegung des § 7 BetrAVG (vgl. BAG 26. September 1989 - 3 AZR 814 und 815/87 - aaO; 13. März 1990 - 3 AZR 506/88 - nv., zu 3 c der Gründe).

  • BAG, 26.09.1989 - 3 AZR 815/87

    Betriebliche Altersversorgung - angerechnete Vordienstzeiten - Insolvenzschutz

    Auszug aus BAG, 22.02.2000 - 3 AZR 4/99
    Der Senat hält daran fest, daß jedenfalls eine weitergehende Rechtsfortbildung abzulehnen ist (BAG 26. September 1989 - 3 AZR 814 und 815/87 - BAGE 63, 47, 51 und BAGE 63, 52, 57; 13. März 1990 - 3 AZR 506/88 - nv., zu 3 b der Gründe).

    c) Die vom Senat entwickelten Grundsätze gelten sowohl für die Berechnung der Zusagedauer als auch für die Berechnung der Betriebszugehörigkeit nach § 1 Abs. 1 BetrAVG (vgl. ua. BAG 19. Juli 1983 - 3 AZR 397/81 - DB 1983, 2255, zu 2 b der Gründe; 26. September 1989 - 3 AZR 815/87 - BAGE 63, 47, 50; 28. März 1995 - 3 AZR 496/94 - aaO).

    Der Senat hat mehrfach betont, daß Dienstzeiten in unterbrochenen Arbeitsverhältnissen nicht zusammengerechnet werden können (vgl. ua. BAG 14. August 1980 - 3 AZR 1123/78 - BAGE 34, 123, 126; 26. September 1989 - 3 AZR 815/87 - aaO mwN).

  • LAG Köln, 21.10.1998 - 2 Sa 709/98

    Sicherung von Versorgungsanwartschaften; Zusammenrechnung von Dienstzeiten aus

    Auszug aus BAG, 22.02.2000 - 3 AZR 4/99
    Landesarbeitsgericht Köln - 2 Sa 709/98 -.

    3 AZR 4/99 2 Sa 709/98 Köln.

    Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 21. Oktober 1998 - 2 Sa 709/98 - wird zurückgewiesen.

  • BAG, 28.03.1995 - 3 AZR 496/94

    Betriebsrentenanwartschaft nach Übergang in den Vorruhestand

    Auszug aus BAG, 22.02.2000 - 3 AZR 4/99
    Eine lediglich arbeitsvertragliche Unverfallbarkeit reicht nicht aus (vgl. BAG 3. August 1978 - 3 AZR 19/77 - BAGE 31, 45, 49; 22. November 1994 - 3 AZR 767/93 - BAGE 78, 279, 284; 28. März 1995 - 3 AZR 496/94 - BAGE 79, 370, 374).

    Außerdem ist erforderlich, daß die angerechnete Vordienstzeit von einer Versorgungszusage begleitet war und an das Arbeitsverhältnis heranreicht, das eine neue Versorgungsanwartschaft begründet (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. ua. 11. Januar 1983 - 3 AZR 212/80 - BAGE 44, 1; 28. März 1995 - 3 AZR 496/94 - BAGE 79, 370, 374 f).

    c) Die vom Senat entwickelten Grundsätze gelten sowohl für die Berechnung der Zusagedauer als auch für die Berechnung der Betriebszugehörigkeit nach § 1 Abs. 1 BetrAVG (vgl. ua. BAG 19. Juli 1983 - 3 AZR 397/81 - DB 1983, 2255, zu 2 b der Gründe; 26. September 1989 - 3 AZR 815/87 - BAGE 63, 47, 50; 28. März 1995 - 3 AZR 496/94 - aaO).

  • BAG, 24.06.1998 - 3 AZR 97/97

    Betriebliche Altersversorgung: Errechnung des Anspruchs - Vordienstzeiten

    Auszug aus BAG, 22.02.2000 - 3 AZR 4/99
    Vorangegangene Arbeitsverhältnisse bleiben grundsätzlich unberücksichtigt unabhängig davon, ob sie von einer Versorgungszusage begleitet waren, und unabhängig davon, ob sie bei der Gemeinschuldnerin oder einem anderen Arbeitgeber bestanden (vgl. ua. BAG 14. August 1980 - 3 AZR 1123/78 - BAGE 34, 123, 126 f.; 24. Juni 1998 - 3 AZR 97/97 -, nv. zu II der Gründe).

    Was unter "heranreichen" zu verstehen ist, hat der Senat in den Entscheidungen vom 13. März 1990 (- 3 AZR 506/88 - nv., zu 3 a der Gründe) und vom 24. Juni 1998 (- 3 AZR 97/97 - nv.) klargestellt.

    Eine inhaltsgleiche Aussage findet sich im Urteil vom 24. Juni 1998 (aaO).

  • BAG, 14.08.1980 - 3 AZR 1123/78

    Unverfallbarkeit - Versorgungsanwartschaft - Anwartschaft - Versorgungszusage -

    Auszug aus BAG, 22.02.2000 - 3 AZR 4/99
    Vorangegangene Arbeitsverhältnisse bleiben grundsätzlich unberücksichtigt unabhängig davon, ob sie von einer Versorgungszusage begleitet waren, und unabhängig davon, ob sie bei der Gemeinschuldnerin oder einem anderen Arbeitgeber bestanden (vgl. ua. BAG 14. August 1980 - 3 AZR 1123/78 - BAGE 34, 123, 126 f.; 24. Juni 1998 - 3 AZR 97/97 -, nv. zu II der Gründe).

    Der Senat hat mehrfach betont, daß Dienstzeiten in unterbrochenen Arbeitsverhältnissen nicht zusammengerechnet werden können (vgl. ua. BAG 14. August 1980 - 3 AZR 1123/78 - BAGE 34, 123, 126; 26. September 1989 - 3 AZR 815/87 - aaO mwN).

  • BAG, 19.07.1983 - 3 AZR 397/81
    Auszug aus BAG, 22.02.2000 - 3 AZR 4/99
    Die Unverfallbarkeit muß im neuen Arbeitsverhältnis neu erworben werden (vgl. BAG 19. Juli 1983 - 3 AZR 397/81 - DB 1983, 2255, zu 2 a der Gründe).

    c) Die vom Senat entwickelten Grundsätze gelten sowohl für die Berechnung der Zusagedauer als auch für die Berechnung der Betriebszugehörigkeit nach § 1 Abs. 1 BetrAVG (vgl. ua. BAG 19. Juli 1983 - 3 AZR 397/81 - DB 1983, 2255, zu 2 b der Gründe; 26. September 1989 - 3 AZR 815/87 - BAGE 63, 47, 50; 28. März 1995 - 3 AZR 496/94 - aaO).

  • BAG, 17.12.1991 - 3 AZR 89/91

    Voraussetzungen des Insolvenzschutz für Versorgungsanwartschaft eines

    Auszug aus BAG, 22.02.2000 - 3 AZR 4/99
    Ebenso ist es unerheblich, ob durch eine andere Vertragsgestaltung eine rechtliche Unterbrechung des Arbeitsverhältnisses und die sich daraus ergebenden Nachteile beim Insolvenzschutz hätten vermieden werden können (vgl. BAG 9. März 1982 - 3 AZR 389/79 - AP BetrAVG § 1 Wartezeit Nr. 13 = EzA BetrAVG § 1 Nr. 10, zu II b der Gründe; 13. März 1990 - 3 AZR 506/88 - nv., zu 3 a der Gründe; 17. Dezember 1991 - 3 AZR 89/91 - nv., zu 2 d der Gründe).
  • BAG, 09.03.1982 - 3 AZR 389/79

    Versorgungsordnung - Wartezeit - Unverfallbarkeitsfrist - Anrechnung -

    Auszug aus BAG, 22.02.2000 - 3 AZR 4/99
    Ebenso ist es unerheblich, ob durch eine andere Vertragsgestaltung eine rechtliche Unterbrechung des Arbeitsverhältnisses und die sich daraus ergebenden Nachteile beim Insolvenzschutz hätten vermieden werden können (vgl. BAG 9. März 1982 - 3 AZR 389/79 - AP BetrAVG § 1 Wartezeit Nr. 13 = EzA BetrAVG § 1 Nr. 10, zu II b der Gründe; 13. März 1990 - 3 AZR 506/88 - nv., zu 3 a der Gründe; 17. Dezember 1991 - 3 AZR 89/91 - nv., zu 2 d der Gründe).
  • BVerfG, 23.06.1982 - 1 BvR 1343/81

    Verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit der Ablehnung einer Beihilfe für die

    Auszug aus BAG, 22.02.2000 - 3 AZR 4/99
    Beide Vorschriften enthalten Grundsätze, die nicht nur für das öffentliche Recht, sondern auch für das gesamte private Recht gelten (vgl. ua. BVerfG 7. Juni 1967 - 1 BvR 76/62 - BVerfGE 22, 93, 98, 25. Januar 1972 - 1 BvL 3/70 - BVerfGE 32, 273, 276, 277; 23. Juni 1982 - 1 BvR 1343/81 - BVerfGE 61, 18, 25).
  • BVerfG, 07.06.1967 - 1 BvR 76/62

    Unterhalt I

  • BVerfG, 25.01.1972 - 1 BvL 3/70

    Mutterschutz

  • BGH, 23.10.1957 - V ZR 219/55

    Begriff der Geschäftsgrundlage eines Vertrages

  • BGH, 25.11.1992 - IV ZR 147/91

    Kein Wegfall der Geschäftsgrundlage bei Vermächtniserfüllung

  • BAG, 11.01.1983 - 3 AZR 212/80

    Insolvenzschutz - Insolvenz - Versorgungsanwartschaft - Anrechnung -

  • BAG, 26.09.1989 - 3 AZR 814/87

    Betriebliche Altersversorgung: Anwartschaft - Insolvenzschutz

  • BAG, 09.07.1986 - 5 AZR 44/85

    Wegfall der Geschäftsgrundlage - Rechtsirrtum - Irrtum - Freie Mitarbeit - Freier

  • BAG, 08.06.1999 - 3 AZR 39/98

    Insolvenzschutz vorzeitig ausgeschiedener Versorgungsempfänger

  • BAG, 22.11.1994 - 3 AZR 767/93

    Insolvenzschutz bei volldynamischer Versorgungszusage

  • BAG, 26.01.1999 - 3 AZR 464/97

    Versorgungsempfänger im Sinne der Insolvenzsicherung

  • BAG, 03.08.1978 - 3 AZR 19/77

    Versorgungsanwartschaften - Insolvenzschutz - Unverfallbarkeit -

  • BAG, 21.01.2003 - 3 AZR 121/02

    Insolvenzschutz - Rückkehr- und Anrechnungsvereinbarung

    Eine lediglich arbeitsvertragliche Unverfallbarkeit reicht nicht aus (vgl. ua. BAG 22. Februar 2000 - 3 AZR 4/99 - AP BetrAVG § 1 Unverfallbarkeit Nr. 9 = EzA BetrAVG § 1 Nr. 72, zu I der Gründe mwN).

    Das für die Anrechnung maßgebliche frühere Arbeitsverhältnis muß von einer Versorgungszusage begleitet gewesen sein und an das letzte Arbeitsverhältnis heranreichen (BAG 22. Februar 2000 - 3 AZR 4/99 - AP BetrAVG § 1 Unverfallbarkeit Nr. 9 = EzA BetrAVG § 1 Nr. 72, zu II 2 b der Gründe).

    aa) Der Senat hat mehrfach betont, daß Dienstzeiten in unterbrochenen Arbeitsverhältnissen für die gesetzliche Unverfallbarkeit nicht zusammengerechnet werden dürfen (vgl. ua. BAG 14. August 1980 - 3 AZR 1123/78 - BAGE 34, 123, 126 f.; 26. September 1989 - 3 AZR 815/87 - BAGE 63, 47, 50; 22. Februar 2000 - 3 AZR 4/99 - aaO, zu II 2 c der Gründe).

    Das eine Arbeitsverhältnis muß sich "nahtlos" an das andere anschließen (BAG 22. Februar 2000 - 3 AZR 4/99 - aaO, unter Bezugnahme auf die Klarstellungen in den nichtveröffentlichten Urteilen vom 13. März 1990 - 3 AZR 506/88 - zu 3 a der Gründe und vom 24. Juni 1998 - 3 AZR 97/97 - zu III der Gründe).

    Ebenso wie im Urteil vom 22. Februar 2000 (- 3 AZR 4/99 - aaO) kommt es auch im vorliegenden Fall nicht darauf an, ob die geltend gemachten Bedenken berechtigt sind.

  • BAG, 25.04.2006 - 3 AZR 78/05

    Anrechnung von Vordienstzeiten

    Eine lediglich vertragliche Unverfallbarkeit reicht nicht aus (vgl. ua. BAG 22. Februar 2000 - 3 AZR 4/99 - AP BetrAVG § 1 Unverfallbarkeit Nr. 9 = EzA BetrAVG § 1 Nr. 72, zu I der Gründe mwN).

    Die Dienstzeiten in unterbrochenen Arbeitsverhältnissen bilden für den gesetzlichen Mindestschutz unverfallbarer Versorgungsanwartschaften keine Einheit (vgl. ua. BAG 14. August 1980 - 3 AZR 1123/78 - BAGE 34, 123, zu I 2 der Gründe; 22. Februar 2000 - 3 AZR 4/99 - AP BetrAVG § 1 Unverfallbarkeit Nr. 9 = EzA BetrAVG § 1 Nr. 72, zu II 2 c der Gründe).

    a) Eine derartige Fallgestaltung hätte nach dem Urteil des Senats vom 22. Februar 2000 (- 3 AZR 4/99 - AP BetrAVG § 1 Unverfallbarkeit Nr. 9 = EzA BetrAVG § 1 Nr. 72, zu II 2 e der Gründe) "allenfalls dann vorgelegen, wenn sich nicht nur der Arbeitgeber zur Wiedereinstellung, sondern auch die Arbeitnehmerin zur Wiederaufnahme der Arbeit verpflichtet hätte." Nach dem Urteil des Senats vom 21. Januar 2003 (- 3 AZR 121/02 - BAGE 104, 256) könnte von einer derartigen Fallgestaltung "allenfalls dann die Rede sein, wenn die Arbeitgeber- oder Arbeitnehmerkündigung von vornherein einer lediglich vorübergehenden Beendigung des Arbeitsverhältnisses gedient hätte und dementsprechend bereits die Kündigung mit einer Rückkehrvereinbarung verknüpft gewesen wäre".

    Bereits im Urteil vom 22. Februar 2000 (- 3 AZR 4/99 - AP BetrAVG § 1 Unverfallbarkeit Nr. 9 = EzA BetrAVG § 1 Nr. 72, zu II 2 d der Gründe) hat der Senat diese Ansicht nicht geteilt und ausgeführt, dass es auf den Grund und die Dauer der Unterbrechung nicht ankommt.

    Ihm war daran gelegen, durch generalisierende und leicht festzustellende Anspruchsvoraussetzungen für Rechtsklarheit zu sorgen und dem Pensions-Sicherungs-Verein eine einfache Abwicklung des Insolvenzschutzes ohne großen Verwaltungsaufwand zu ermöglichen (BAG 22. Februar 2000 - 3 AZR 4/99 - AP BetrAVG § 1 Unverfallbarkeit Nr. 9 = EzA BetrAVG § 1 Nr. 72, zu II 2 d aa der Gründe).

  • BGH, 06.12.2007 - IX ZR 284/03

    Ansprüche eines Vorstandsmitglieds einer Aktiengesellschaft auf Überbrückungsgeld

    Denn nur vertraglich unverfallbare Versorgungsanwartschaften sind nach § 7 Abs. 2 BetrAVG nicht insolvenzgesichert (BAG 31, 45, 49; 78, 279, 284; 79, 370, 374; BAG NZI 2001, 607).
  • BAG, 25.04.2017 - 3 AZR 540/15

    Betriebliche Altersversorgung - Insolvenzsicherung

    Eine lediglich vertragliche Unverfallbarkeit reicht nicht aus (vgl. st. Rspr. BAG 22. Februar 2000 - 3 AZR 4/99 - zu I der Gründe mwN) .
  • BAG, 30.05.2006 - 3 AZR 205/05

    Anrechnung von Nachdienstzeiten

    Eine lediglich arbeitsvertragliche Unverfallbarkeit reicht nicht aus (BAG 22. Februar 2000 - 3 AZR 4/99 - AP BetrAVG § 1 Unverfallbarkeit Nr. 9 = EzA BetrAVG § 1 Nr. 72, zu I der Gründe mwN).
  • BAG, 09.10.2012 - 3 AZR 477/10

    Verfall von Versorgungsanwartschaften - Diskriminierung wegen des Geschlechts und

    aa) Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats dürfen Dienstzeiten in unterbrochenen Arbeitsverhältnissen für die gesetzliche Unverfallbarkeit grundsätzlich nicht zusammengerechnet werden (vgl. BAG 14. August 1980 - 3 AZR 1123/78 - zu I 2 der Gründe, BAGE 34, 123; 26. September 1989 - 3 AZR 815/87 - zu 1 c der Gründe, BAGE 63, 47; 22. Februar 2000 - 3 AZR 4/99 - zu II 2 c der Gründe, AP BetrAVG § 1 Unverfallbarkeit Nr. 9 = EzA BetrAVG § 1 Nr. 72; 21. Januar 2003 - 3 AZR 121/02 - zu II 4 b aa der Gründe, BAGE 104, 256) .
  • LAG Köln, 10.09.2007 - 14 Sa 343/07

    Insolvenzschutz bei Unverfallbarkeit

    Es führt aber nicht zur Bindung des an diesen Vereinbarungen nicht beteiligten P S V , weil dieser nur für die gesetzlich eintretende Unverfallbarkeit einzustehen hat (siehe BAG Urteil vom 25.04.2006 - 3 AZR 78/05 - , NJOZ 2007, Seite 1498 ff.; BAG Urteil vom 22.02.2000 -3 AZR 4/99 - NZA 2001, Seite 1310).

    Eine lediglich arbeitsvertragliche Unverfallbarkeit reicht für den Insolvenzschutz nicht aus; eine arbeitsvertragliche Unverfallbarkeit bindet lediglich die Arbeitsvertragsparteien, aber nicht den P S V (siehe BAG Urteil vom 22.02.2000 - 3 AZR 4/99 - , NZA 2001, Seite 1310).

    Ein solcher zu großer zeitlicher Abstand ist von der Rechtsprechung bereits bei einer Zeitdauer von knapp 7 Wochen (BAG Urteil vom 22.02.2000 - 3 AZR 4/99 - NZA 2001, Seite 1310 ff.) und erst recht bei einer zeitlichen Diskrepanz von 4 Monaten (BAG Urteil vom 11.01.1983 - 3 AZR 212/80 - NJW 1984, Seite 1199 ff.) angenommen worden.

  • BGH, 28.04.2004 - IV ZR 144/03

    Anforderungen an die Darlegung eines Zulassungsgrundes bei Geltendmachung der

    Vielmehr zieht - worauf bereits das Berufungsgericht hingewiesen hat - das Bundesarbeitsgericht aus der heute in § 1 b Abs. 1 Satz 3 BetrAVG verankerten Regelung in ständiger Rechtsprechung den Umkehrschluß, daß die Dauer eines früheren Arbeitsverhältnisses, auch wenn es von einer Versorgungszusage begleitet war und bei demselben Arbeitgeber bestand, grundsätzlich nicht mit der Laufzeit späterer Arbeitsverhältnisse zusammengerechnet werden kann, um die für eine Unverfallbarkeit der Versorgungszusage erforderliche Frist zu erreichen; Ausnahmen gelten nur, soweit die Vordienstzeit nahtlos an das Arbeitsverhältnis heranreicht, das eine neue Versorgungsanwartschaft begründet, oder soweit die Versorgungszusage von vornherein für einen schwankenden, unzusammenhängenden Bedarf an Urlaubs- oder Krankenvertretungskräften gegeben worden ist (BAG NZA 2001, 1310, 1312; DB 1998, 2328 f.).
  • LAG Köln, 11.06.2015 - 7 Sa 11/15

    Pensionszusage; Anwartschaft; Unverfallbarkeit; Insolvenzschutz

    Beruht die Unverfallbarkeit dagegen, wie hier, nur auf einer individuellen Vereinbarung der Arbeitsvertragsparteien - z. B. über die Anrechnung bestimmter Vor- oder Nachdienstzeiten - , ohne dass die gesetzlichen Voraussetzungen der Unverfallbarkeit erfüllt wären, ist der Beklagte als Insolvenzsicherer hieran nicht gebunden (BAG vom 14.12.1999, 3 AZR 684/98, DB 2000, 2536; BAG vom 22.2.2000, 3 AZR 4/99, DB 2000, 482; BAG vom 21.1.2003, 3 AZR 121/02, DB 2003, 2711; Kemper/Kisters-Kölkes/Berenz/Huber, BetrAVG, 6.Aufl., § 7 Rdnr.72 f.).

    Vorliegend greift auch keiner der in der höchstrichterlichen Rechtsprechung streng definierten Fälle ein, in denen der Beklagte ausnahmsweise doch an eine die Unverfallbarkeit einer Versorgungszusage bewirkende Individualvereinbarung gebunden sein könnte (vgl. BAG vom 22.2.2000, 3 AZR 4/99, a.a.O.; BAG vom 26.9.1989, 3 AZR 814/87, DB 1990, 383; Übersicht bei Kemper/Kisters-Kölkes/Berenz/Huber, BetrAVG, 6.Aufl., § 11 Rdnr.23).

  • LAG Köln, 23.01.2002 - 8 Sa 737/01

    Unverfallbare Versorgungsanwartschaft eines Betriebsrentenanspruchs; Erlöschen

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  • LAG Köln, 14.10.2003 - 13 Sa 262/03

    Versorgungsanwartschaft, Unverfallbarkeit, Insolvenzschutz, Betriebsrente,

  • LAG Thüringen, 09.05.2006 - 4 Sa 17/05

    Abgeltung einer vertraglich unverfallbaren Versorgungsanwartschaft

  • BAG, 18.11.2003 - 3 AZR 592/02

    Verrechnungsklausel eines Altersvorsorgetarifvertrages

  • LAG Köln, 11.09.2002 - 7 Sa 462/02

    Versorgungsanwartschaft, Unverfallbarkeit, Insolvenzschutz, Betriebsrente

  • LAG Köln, 17.01.2005 - 2 Sa 906/04

    Zusammenrechnung von Vordienstzeiten, ruhendes Arbeitsverhältnis

  • LAG München, 10.05.2006 - 9 Sa 999/05

    Beitragsrückzahlung durch Unterstützungskasse bei Erlöschen der Mitgliedschaft

  • BAG, 20.06.2000 - 3 AZR 872/98

    Insolvenzschutz - Zeitwertfaktor - Dynamisierungspflicht

  • LAG Baden-Württemberg, 15.10.2003 - 18 Sa 157/02

    Mindestgesamtversorgung bei unterbrochenen Arbeitsverhältnissen

  • LAG Köln, 23.05.2018 - 11 Sa 763/17

    Betriebliche Altersversorgung; gesetzliche Unverfallbarkeit; Anrechnung

  • LAG Köln, 30.08.2013 - 10 Sa 221/13

    Höhe der monatlichen betrieblichen Altersversorgung

  • ArbG Köln, 29.04.2014 - 14 Ca 9196/12

    Einstandspflicht eines Pensionssicherungsvereins für die zugesagte betriebliche

  • LAG Köln, 27.04.2022 - 11 Sa 27/22

    Betriebliche Altersversorgung; Insolvenzschutz; Anrechnungsvereinbarung;

  • LAG Köln, 31.05.2006 - 8 Sa 1586/05

    Bei beendeten und neu begründeten Beschäftigungsverhältnissen mit neuen

  • ArbG Köln, 10.01.2013 - 11 Ca 613/12

    Anspruch gegen den Träger der gesetzlichen Insolvenzsicherung auf Übergangsgeld

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