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   BAG, 15.05.1984 - 3 AZR 400/82   

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https://dejure.org/1984,3216
BAG, 15.05.1984 - 3 AZR 400/82 (https://dejure.org/1984,3216)
BAG, Entscheidung vom 15.05.1984 - 3 AZR 400/82 (https://dejure.org/1984,3216)
BAG, Entscheidung vom 15. Mai 1984 - 3 AZR 400/82 (https://dejure.org/1984,3216)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Wiederholte Anrechnung von Untertagedienstzeiten - Inhaber eines Bergmannsversorgungsscheines - Folgearbeitsverhältnis - Versorgungsanspruch - Betriebszugehörigkeit - Berufszugehörigkeit - Betriebsrententeile - Anrechnungspflicht

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 46, 25
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (11)

  • BAG, 26.10.1978 - 3 AZR 604/77

    Inhaber eines Bergmannsversorgungsscheins - Zeiten unter Tage - Höhe eines

    Auszug aus BAG, 15.05.1984 - 3 AZR 400/82
    Die daraufhin entwickelten Anrechnungsmodelle (vgl. Boldt in Anm. zur Entscheidung vom 26. Oktober 1978 - AP Nr. 15 zu § 9 BergmannsVersorgScheinG NRW) zeigen, daß zwar rechtliche Probleme-, aber keine unüberwindlichen praktischen Schwierigkeiten bestehen.

    (1) Boldt ist der Ansicht, daß schon nach einer einzigen Anrechnung von Untertagedienstzeiten die Anrechnungsmöglichkeit für alle folgenden Arbeitsverhältnisse verbraucht sei (Boldt in Anm. zu BAG AP Nr. 15 zu § 9 BergmannsVersorgScheinG NRW).

  • LAG Hamm, 13.07.1982 - 6 Sa 1344/81
    Auszug aus BAG, 15.05.1984 - 3 AZR 400/82
    3 AZR 400/8? 6 Sa 1344/81 Hamm Verkündet am 15. Mai 1984 Süri g , .

    - 6 Sa 1344/81 - aufgehoben.

  • BAG, 05.12.1957 - 1 AZR 594/56

    Unzulässige Frage nach Vorstrafen bei Einstellung

    Auszug aus BAG, 15.05.1984 - 3 AZR 400/82
    Ob das Gleiche gilt, wenn ein Arbeitnehmer seinen Arbeitgeber bei der Einstellung über den Besitz des Bergmannsversorgungsscheines täuscht (vgl. auch BAG 5, 159 = AP Nr. 2 zu § 123 BGB; BAG Ur teil vom 25. März 1976 - 2 AZR 136/75 ftp Nr. 19 zu 5 123 BGB) kann unentschieden bleiben, weil der festgestellte Sachverhalt dafür keine Anhaltspunkte bietet.
  • BAG, 27.06.1969 - 3 AZR 297/68

    Zusage einer Altersversorgung - Rechtlich selbständige Versorgungseinrichtung -

    Auszug aus BAG, 15.05.1984 - 3 AZR 400/82
    Sollte eine VBL-Rente nicht ausgezahlt werden, müßte das Land NordrheinWestfalen selbst für die entsprechenden Versorgungsleistungen einstehen (BAG 22, 92, 05 = AP Nr. 2 zu $ 212 BGB Ruhegehalt VBL, zu I der Gründe).
  • BAG, 25.03.1976 - 2 AZR 136/75

    Arbeitsvertragsanfechtungsrecht bei vorsätzlich falscher Beantwortung der Frage

    Auszug aus BAG, 15.05.1984 - 3 AZR 400/82
    Ob das Gleiche gilt, wenn ein Arbeitnehmer seinen Arbeitgeber bei der Einstellung über den Besitz des Bergmannsversorgungsscheines täuscht (vgl. auch BAG 5, 159 = AP Nr. 2 zu § 123 BGB; BAG Ur teil vom 25. März 1976 - 2 AZR 136/75 ftp Nr. 19 zu 5 123 BGB) kann unentschieden bleiben, weil der festgestellte Sachverhalt dafür keine Anhaltspunkte bietet.
  • BAG, 20.10.1976 - 5 AZR 507/75

    Bergmannsversorgung: Anrechnung der unter Tage verbrachten Beschäftigungszeiten

    Auszug aus BAG, 15.05.1984 - 3 AZR 400/82
    Das ist in der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts wiederholt ausgesprochen worden (BAG Urteil vom 18. September 197M - 5 AZR 18/74 - AP Nr. 10 zu $ 9 BergmannsVer- sorgScheinG NRW; vom 20. Oktober 1976 - 5 AZR 507/75 - AP Nr. 13 zu 5 9 BergmannsVersorgScheinG NRW).
  • BAG, 18.09.1974 - 5 AZR 18/74

    Inhabern eines Bergmannsversorgungsscheines - Dienststellen des Bundes -

    Auszug aus BAG, 15.05.1984 - 3 AZR 400/82
    Das ist in der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts wiederholt ausgesprochen worden (BAG Urteil vom 18. September 197M - 5 AZR 18/74 - AP Nr. 10 zu $ 9 BergmannsVer- sorgScheinG NRW; vom 20. Oktober 1976 - 5 AZR 507/75 - AP Nr. 13 zu 5 9 BergmannsVersorgScheinG NRW).
  • BAG, 09.02.1956 - 2 AZR 176/55

    Bergmannsversorgungsschein - Kündigung des Inhabers - Zustimmung der

    Auszug aus BAG, 15.05.1984 - 3 AZR 400/82
    Das Bundesarbeitsgericht hat allerdings in einer älteren Entscheidung angenommen, Inhaber eines Bergmannsversorgungsscheines könnten sich nur dann auf den gesonderten Kündigungsschutz für bergfertige Bergleute berufen, wenn sie bei der Begründung des Arbeitsvertrages die Rechte aus dem Gesetz geltend gemacht hätten und der Beschäftigungsbetrieb einstellungspflich tig sei (BAG Urteil vom 9. Februar 195 - 2 AZR 176/55 - AP Nr. 1 zu 5 10 BerpmannsVersorgSchei nO NRW).
  • BAG, 15.05.1984 - 3 AZR 520/81

    Bergmannsversorgungsschein - Knappschaftsversicherungszeiten -

    Auszug aus BAG, 15.05.1984 - 3 AZR 400/82
    Der Arbeitnehmer soll so behandelt werden, als hätte er die Betriebszugehörigkeit, die tatsächlich im Bergbau verbracht wurde, in Wahrheit bei seinem neuen Arbeitgeber zurückgelegt (BAG vom 15. Mai 1984 - 3 AZR 520/81 - zu II 3 c) der Gründe, zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • BAG, 23.11.1973 - 3 AZR 153/73

    Kriegsdienstzeiten - Ruhegehalt - Gefangenschaft - Zeit der Betriebszugehörigkeit

    Auszug aus BAG, 15.05.1984 - 3 AZR 400/82
    Ebenso wenig kann die Revision etwas aus der Entscheidung des Senats vom 23« November 1973 (- 3 AZR 153/73 - AP Nr. 22 zu § 611 BGB Kriegsdienstzeiten) ableiten.
  • BAG, 08.11.1968 - 3 AZR 209/67

    Bergmannsversorgungsschein - Knappschaft - Rentenversicherung - Werksrente

  • BAG, 15.05.1984 - 3 AZR 207/82

    Bergmannsversorgungsschein - Unverfallbarkeitsfristen - Bergbauzeiten -

    Das hat der Senat bereits entschieden (BAG Urteil vom 26. Oktober 1978 - 3 AZR 604/77 - AP Nr. 15 zu § 9 BergmannsVersorgScheinG NRW) und daran ist festzuhalten (BAG vom 15. Mai 1984 - 3 AZR 400/82 -, zur Veröffentlichung vorgesehen) .

    Die Anrechnungspflicht gilt auch für die betriebliche Altersversorgung (BAG Urteil vom 8. November 1968 - 3 AZR 209/67 ~ AP Nr. 6 zu § 9 BergmannsVersorgScheinG NRW, zu 1 der Gründei Urteil vom 20. Oktober 1976 - 5 AZR 507/75 - AP Nr. 13 aaO, zu II 2 b der Gründe; Urteil vom 26. Oktober 1978 - 3 AZR 604/77 - AP Nr. 15, aaO, zu I 1 der Gründe sowie vom 15. Mai 1984 - 3 AZR 400/82 -, zu II 1 b der Gründe).

    Ihn in einem bestehenden ArbeitsVerhältnis Rechte aus dem Bergmanns- Versorgungsscheingesetz geltend machen zu können, braucht der Arbeitnehmer den Bergmannsversorgungsschein nicht innerhalb be st immter Formen und Fristen vorzulegen (BAG Urteil vom 15. Mr.' 1984 - 3 AZR 400/82 -, zu IV der Gründe, zur Veröffentlichung vorgesehen; ebenso Boldt DB 1984, 1032, 1041 ).

  • BAG, 07.06.1988 - 3 AZR 1/87

    Betriebliche Altersversorgung: Berücksichtigung der Untertagezeit im Bergbau

    Ein Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes ist nicht verpflichtet, die unter Tage verbrachten Vordienstzeiten eines Bergmannversorgungsscheininhabers bei der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder zu versichern (teilweise Abweichung von BAGE 46, 25, 34 = AP § 9 BergmannsVersorgScheinG Nr. 23).

    Der Arbeitgeber braucht die unter Tage verbrachten Zeiten eines Bergmannsversorgungsscheininhabers bei der Gewährung von Leistungen der betrieblichen Altersversorgung jedoch nur zu berücksichtigen, wenn die Entstehung oder die Höhe eines Versorgungsanspruchs von der Dauer der Betriebs- oder Berufszugehörigkeit abhängt (vgl. BAG Urteil des Senats vom 26. Oktober 1978 - 3 AZR 604/77 - AP Nr. 15 zu § 9 BergmannsVersorgScheinG NRW; BAGE 46, 25, 31 = AP Nr. 23, aa0).

    Er hat einem Landesarbeitsgericht aufgegeben zu ermitteln, in welchem Umfang ein weiterer Folgearbeitgeber Versorgungsleistungen des Landes Nordrhein-Westfalen oder der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder bei Berechnung der Ruhegeldleistungen berücksichtigen darf (vgl. BAGE 46, 25, 34 = AP Nr. 23 zu § 9 BergmannsVersorgScheinG NRW, zu III 2 c der Gründe).

  • BAG, 23.03.1999 - 3 AZR 647/97

    Leistungen einer Pensionskasse - Bergmannsversorgungsschein

    a) Der Senat hat im Urteil vom 7. Juni 1988 (- 3 AZR 1/87 - BAGE 58, 359, 362 f. = AP Nr. 27 zu § 9 BergmannsVersorgScheinG NRW, zu I 2 b der Gründe) bei umlage- oder beitragsorientierten Renten eine Anwendung des § 9 Abs. 3 Bergmannsversorgungsscheingesetz Nordrhein-Westfalen abgelehnt und insoweit seine Rechtsprechung im Urteil vom 15. Mai 1984 (- 3 AZR 400/82 - BAGE 46, 25, 34 = AP Nr. 23 zu § 9 BergmannsVersorgScheinG NRW, zu III 2 c der Gründe) korrigiert.

    c) Der Arbeitnehmer soll nach § 9 Abs. 3 Bergmannsversorgungsscheingesetz Nordrhein-Westfalen lediglich so behandelt werden, als hätte er die im Bergbau verbrachte Betriebszugehörigkeit in Wahrheit beim neuen Arbeitgeber zurückgelegt (BAG Urteil vom 15. Mai 1984 - 3 AZR 400/82 - BAGE 46, 25, 31 = AP Nr. 23 zu § 9 BergmannsVersorgScheinG NRW, zu II 1 d der Gründe).

  • BAG, 12.02.1985 - 3 AZR 521/82

    Anrechnung von Untertagedienstzeiten auf die Wartezeit - Vermeidung von

    Der Senat hat in eingehend begründeten Urteilen entschieden, daß jeder Folgearbeitgeber anrechnungspflichtig ist (BAG Urteil vom 26. Oktober 1978 - 3 AZR 604/77 - AP Nr. 15 zu § 9 BergmannsVersorgScheinG NRW mit Anmerkung von Boldt; vom 15. Mai 1984 - 3 AZR 400/82 -, zu II 1 c der Gründe, zur Veröffentlichung vorgesehen).

    Das entspricht der Rechtsprechung des Senats (BAG Urteile vom 26. Oktober 1978 - 3 AZR 604/77 - AP Nr. 15 zu § 9 BergmannsVersorgScheinG NRW mit zustimmender Anmerkung von Boldt; vom 15. Mai 1984 - 3 AZR 400/82 -, zu III der Gründe, zur Veröffentlichung vorgesehen).

  • BAG, 07.06.1988 - 3 AZR 263/87

    Berücksichtigung der Untertagezeiten eines Bergmanns mit

    Der Arbeitgeber braucht die unter Tage verbrachten Zeiten eines Bergmannsversorgungsscheininhabers bei der Gewährung von Leistungen der betrieblichen Altersversorgung jedoch nur zu berücksichtigen, wenn die Entstehung oder die Höhe eines Versorgungsanspruchs von der Dauer der Betriebs- oder Berufszugehörigkeit abhängt (vgl. BAG Urteil des Senats vom 26. Oktober 1978 - 3 AZR 604/77 - AP Nr. 15 zu § 9 BergmannsVersorgScheinG NRW; BAGE 46, 25, 31 = AP Nr. 23, aa0).

    Er hat einem Landesarbeitsgericht aufgegeben zu ermitteln, in welchem Umfang ein weiterer Folgearbeitgeber Versorgungsleistungen des Landes Nordrhein-Westfalen oder der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder bei Berechnung der Ruhegeldleistungen berücksichtigen darf (vgl. BAGE 46, 25, 34 = AP Nr. 23 zu § 9 BergmannsVersorgScheinG NRW, zu III 2 c der Gründe).

  • BAG, 15.05.1984 - 3 AZR 38/83
    Bei der Berechnung ihrer Ruhegeldleistungen kann die Beklagte möglicherweise Betriebsrenten aus vorangehenden Arbeitsverhältnissen teilweise anrechnen (BAG Urteil vom 15. Mai 1984 - 3 AZR 400/82 - zu 11, 111 der Gründe, zur Veröffentlichung vorgesehen).
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