Rechtsprechung
   BAG, 12.05.1972 - 3 AZR 401/71   

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BAG, 12.05.1972 - 3 AZR 401/71 (https://dejure.org/1972,207)
BAG, Entscheidung vom 12.05.1972 - 3 AZR 401/71 (https://dejure.org/1972,207)
BAG, Entscheidung vom 12. Mai 1972 - 3 AZR 401/71 (https://dejure.org/1972,207)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Kaufmännische Angestellte - Wettbewerbshandlung - Wettbewerbsverbot

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    Treuepflicht des Reisenden, Vorbereitung nachvertraglicher Wettbewerbstätigkeit, Auskunftsanspruch bei Wettbewerbsverstoß, Vorbereitungshandlung, Einstellung von AN, Anmeldung und Bekanntmachung einer Handelsgesellschaft

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    HGB § 60

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DB 1972, 1831
 
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Wird zitiert von ... (43)Neu Zitiert selbst (3)

  • BAG, 28.11.1966 - 3 AZR 203/66

    Klageänderung - Wettbewerbsabrede - Unterlassung des verbotenen Wettbewerbs -

    Auszug aus BAG, 12.05.1972 - 3 AZR 401/71
    1 a) Falls der Kläger in dem Handelszweig seiner früheren Arbeitgeberin, der Beklagten, noch während bestehendem Arbeitsverhältnis, das heißt: vor dem 1» Juni 1970, ohne deren Einwilligung Geschäfte gemacht hat, ist er der Beklagten zum Ersatz, des daraus entstandenen Schadens verpflichtet» Das folgt aus der allgemeinen Treuepflicht des Arbeitnehmers, die für kaufmännische Angestellte in § 60 Abs» 1 HGB Ausdruck gefunden hat (BAG AP Nr» 7 zu § 611 BGB 'l'reucpflicht zu III 3 der Gründe/) ° In der Rechtsprechung ist in Ausweitung der gesetzlich geregelten Auskunftspflicht der Grundsatz entwickelt worden, daß derjenige, der einem anderen gegenüber vertraglich verpflichtet ist, Wettbewerb zu unterlassen, diesem Auskunft schuldet, sobald er ihm erheblichen Anlaß gegeben hat, zu vermuten, er habe, seine Vertragspflicht verletzt» In ähnlicher "Weise wird auch sonst eine Auskunftspflicht anerkannt, wenn aufgrund eines bestehenden Rechtsverhältnisses einem Beteiligten Ansprüche erwachsen können, die er ohne vorherige Auskunft nicht geltend zu machen vermag» Voraussetzung der Auskunftspflicht ist lediglich, daß der Berechtigte die Wahrscheinlichkeit seines Anspruchs darlegt» (Ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, vgl» . BAG 19, 130 /"141 f» 7 = AP Nr. 1 zu § 268 ZPO /" zu A II 4 b der Gründe /; AP Nr» 13 zu § 242 BGB Auskunftspflicht /""zu 2 d der Gründe 7 mit weiteren Nachweisen; AP Nr» 5 zu § 60 HGB / zu I 5 der Gründe 7; vgl» z»B» auch Lüderitz, Ausforschungsverbot und Auskunftsanspruch bei Verfolgung privater Rechte, Recht und Staat, Heft 319/320, 1966 S» 32 ff»; Palandt-Heinrichs, BGB, 31° Aufl», §§ 259/261, Bern» 2 d" ) 71.

    wissen bezüglich des gesamten Schadens, der ihr dadurch entstanden sein soll, daß der Kläger vor dem Io Juni 1970 in ihrem Handelszweig für eigene oder fremde Rechnung Geschäfte angebahnt oder getätigt hat» Den Schaden hat die Beklagte auf etwa 300=000,- DH geschätzt» Io Diese Feststellungsklage ist unzulässig« a) Es kann dahinstehen, ob einer Klage auf Feststellung eines Schadenersatzanspruchs immer schon dann das Rechtsschutzintcresse abgesprochen werden muß, wenn das Klageziel im Wege der Stufenklage nach § 251- ZPO verfolgt werden kann» Dafür könnten die Erwägungen in zwei Urteilen des Bundesarbeitsgerichts und des Bundesgerichtshofs sprechen (BAG 19, 130 /~140 ffo y = AP Nro 1 zu § 268 ZF0 /"zu A II 7, das für einen vergleichbaren Feststellungsantrag das Rechtsschutzinteresse und damit die Zulässigkeit verneint; kritische Ann. dazu von Bötticher, AP aaO /"zu II 7; im Ergebnis zu stimmende Anm. von Baumgärtel, SAE 1968, 51- f°, /"zu 2 7; BGH LH Nr. 12 zu § 123 BGB / zu IY der Gründe 7; vgl» ferner BGH LH Nr» 6 zu § 251- ZPO, das allerdings einen Fall betrifft, in dem eine Stufenklage bereits erhoben war)» Anderer seits hat der Bundesgerichtshof in GRUR I960, 193 /"196 zu 3 J eine Klage auf Feststellung der Schadenersatzpflicht wegen Wettbeuerbsverstoßes verbunden mit einer Auskunftsklage für zulässig erklärt, obgleich die damalige Klägerin auch Stufen klage hätte erheben können (zustimmend Baumbach-Hefermehl, Wettbewerbs- und Warenzeichenrecht, 10» Aufl", Einl» UWG, Rd Nr» 330)o.

  • BAG, 30.01.1963 - 2 AZR 319/62

    Handlungsgehilfe - Handelsgewerbe - Handelsvertreter - Kündigung

    Auszug aus BAG, 12.05.1972 - 3 AZR 401/71
    Der zweite Tatbestand ist weit zu verstehen: er umfaßt auch das bloße Vorbereiten der Vermittlung und des Abschlusses von solcherlei Geschäften, deren Vermittlung und Abschluß dem Angestellten nach seinem Arbeitsvertrag obliegt (BAG 14, 72 / 77 / = AP Nr» 3 zu § 60 HGB /~"zu I b, bb der Gründe /; AP Nr» 1 zu § 61 HGB /"zu II 2 der Gründe 7-, BAG AP Nr» 5 zu § 60 HGB /""zu 1 1 b der Gründe/) ° Der Grund liegt darin, daß durch ein Geschäft in seinem Handelszweig die Interessen des Arbeitgebers immer unmittelbar berührt, mindestens gefährdet werden» Der erste Tatbestand, das Betreiben eines Handelsgewerbes, ist in gewissem Sinne enger zu fassen: darunter fallen nicht solche Vorbereitungshandlungen, die in die Interessen des Arbeitgebers nicht unmittelbar eingreifen» Wer nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses ein eigenes Handelsgewerbe gründen und dadurch seinem jetzigen Arbeitgeber Konkurrenz machen will, darf - sofern er nicht durch ein vertragliches Wettbewerbsverbot gebunden ist - schon während bestehendem Arbeitsverhältnis gewisse Vorbereitungen treffen; er darf z»B» Räume mieten, sich die erforderliche Ausstattung beschaffen oder sich um Kitarbeiter bemühen, sofern er damit nicht durch Abwerbung von Arbeitnehmern seines jetzigen Arbeitgebers dessen Interessen unmitt 9 -.

    bar gefährdet (vgl. BAG 14, 72 /~76 7 = AP Nr" 3 zu § 60 HGB Z zu I b, aa der Gründe J7) .

  • BAG, 25.05.1970 - 3 AZR 384/69

    Handelsgewerbe - Täuschung - Anfechtung

    Auszug aus BAG, 12.05.1972 - 3 AZR 401/71
    Damit habe Herr F ihm freigestellt, in seiner Freizeit schon vor Ablauf des Arbeitsverhältnisses für die Firma M Kunden zu werben» Dieser Schluß wäre allen falls dann zu erwägen, wenn dem Kläger vor Beendigung des Arbeitsverhältnisses jegliche Tätigkeit für die neue Firma verwehrt wäre» Das ist aber nicht der Fall» b) § 60 Abs» 1 HGB, der die allgemeine vertragliche Treuepflicht des Arbeitnehmers konkretisiert, verbietet dem Angestellten zweierlei: er darf im Handelszweig des Arbeitgebers weder ein Handelsgewerbe betreiben (BAG vom 25»Mai 1970 - 5 AZR 384/69 - BAG 22, 344 ff» = AP Nr» 4 zu § 60 HGB) noch für eigene oder fremde Rechnung Geschäfte machen» /.
  • BAG, 24.02.2021 - 10 AZR 8/19

    Beginn der Verjährung bei Wettbewerbsverstoß

    Derjenige, der einem anderen gegenüber vertraglich verpflichtet ist, Wettbewerb zu unterlassen, schuldet ihm Auskunft, sobald er in ausreichendem Umfang Anlass gegeben hat zu vermuten, er habe seine Vertragspflicht verletzt (vgl. BAG 12. Mai 1972 - 3 AZR 401/71 - zu A I 1 a der Gründe) .

    (1) Der Dritte Senat des Bundesarbeitsgerichts hat es für einen Auskunftsanspruch genügen lassen, wenn ein Arbeitnehmer Anlass oder erheblichen Anlass zu der Vermutung gegeben hat, er habe entgegen seiner Vertragspflicht Wettbewerb betrieben (BAG 11. Dezember 1990 - 3 AZR 407/89 - zu I 1 der Gründe mwN ["Anlass"]; 12. Mai 1972 - 3 AZR 401/71 - zu A I 1 a der Gründe ["erheblicher Anlass"]) .

    Auch Ansprüche auf Auskunft und Rechnungslegung unterfallen der kurzen Verjährungsfrist des § 61 Abs. 2 Halbs. 1 HGB (BAG 12. Mai 1972 - 3 AZR 401/71 - zu A II 2 der Gründe; HWK/Diller 9. Aufl. HGB § 61 Rn. 24; Heymann/Henssler HGB 2. Aufl. § 61 Rn. 17) .

    Die in § 61 Abs. 2 HGB geregelte kurze Verjährungsfrist soll sicherstellen, dass Ansprüche, die aus einem Verstoß gegen die Pflicht folgen, Wettbewerb zu unterlassen, rasch bereinigt werden (BAG 11. April 2000 - 9 AZR 131/99 - zu I 2 b der Gründe, BAGE 94, 199; 12. Mai 1972 - 3 AZR 401/71 - zu A II 2 b der Gründe; Baumbach/Hopt/Roth 40. Aufl. HGB § 61 Rn. 4; EBJS/Boecken/Rudkowski 4. Aufl. HGB § 61 Rn. 29; ebenso schon RG 1. Mai 1906 - III 478/05 - RGZ 63, 252) .

  • BAG, 21.11.2000 - 9 AZR 665/99

    Allgemeiner Auskunftsanspruch

    Besteht zwischen den Parteien eine Sonderverbindung, insbesondere ein Vertragsverhältnis, dann reicht es aus, daß mit der Auskunftsklage auch der Bestand eines Leistungsanspruchs geklärt werden soll, sofern der Berechtigte die Wahrscheinlichkeit seines Anspruchs dargelegt hat (BAG 21. Oktober 1970 - 3 AZR 479/69 - AP BGB § 242 Auskunftspflicht Nr. 13 = EzA HGB § 60 Nr. 5; 12. Mai 1972 - 3 AZR 401/71 - AP HGB § 60 Nr. 6 = EzA HGB § 60 Nr. 6; 27. September 1988 - 3 AZR 59/87 - AP BGB § 611 Konkurrenzklausel Nr. 35 = EzA BGB § 611 Konkurrenzklausel Nr. 1, zu I der Gründe; BGH 7. Dezember 1988 - IV a ZR 290/87 - aaO).
  • BAG, 20.09.2006 - 10 AZR 439/05

    Wettbewerbsverbot im Ausbildungsverhältnis

    Es handelte sich dabei nicht um die bloße - erlaubte - Vorbereitung seiner späteren Geschäftstätigkeit, nämlich der Generalvertretung der D, sondern um unmittelbar schädigenden Wettbewerb (vgl. BAG 12. Mai 1972 - 3 AZR 401/71 - AP HGB § 60 Nr. 6 = EzA HGB § 60 Nr. 6; 7. September 1972 - 2 AZR 486/71 - AP HGB § 60 Nr. 7 = EzA HGB § 60 Nr. 7; ErfK/Schaub § 60 HGB Rn. 11; Küttner/Reinecke Personalbuch 2006 Wettbewerb Rn. 7; HWK/Diller § 60 HGB Rn. 16).

    Es war deshalb nicht Sache der Klägerin, dem Beklagten die Konkurrenztätigkeit ausdrücklich zu verbieten, sondern es war Sache des Beklagten, das erforderliche Einverständnis der Klägerin einzuholen (vgl. BAG 12. Mai 1972 - 3 AZR 401/71 - AP HGB § 60 Nr. 6 = EzA HGB § 60 Nr. 6).

  • BAG, 29.07.1993 - 2 AZR 110/93

    Anrechnung anderweitigen Verdienstes bei Annahmeverzug; Auskunftsanspruch;

    Die Rechtsprechung wendet insoweit § 260 Abs. 2 BGB analog an (BAGE 26, 89 = AP Nr. 15 zu § 242 BGB Auskunftspflicht unter Hinweis auf das Urteil vom 12. Mai 1972 - 3 AZR 401/71 - AP Nr. 6 zu § 60 HGB; im Ergebnis zweifelnd LAG Hamm Urteil vom 28. Januar 1974 - 2 Sa 832/73 - DB 1974, 972 [LAG Hamm 28.01.1974 - 2 Sa 832/73]).
  • BAG, 30.05.2018 - 10 AZR 780/16

    Verstoß gegen vertragliches Wettbewerbsverbot - Schadensersatz - Verjährung -

    aa) Das Bundesarbeitsgericht geht in langjähriger Rechtsprechung - anknüpfend an Rechtsprechung des Reichsgerichts - davon aus, dass die dreimonatige Verjährungsfrist des § 61 Abs. 2 HGB nicht nur auf sämtliche Ansprüche aus § 60 iVm. § 61 Abs. 1 HGB Anwendung findet (BAG 25. Mai 1970 - 3 AZR 384/69 - zu II 2 der Gründe, BAGE 22, 344) , sondern auch aus Wettbewerbsverstößen resultierende konkurrierende vertragliche oder deliktische Ansprüche des Arbeitgebers erfasst (BAG 12. Mai 1972 - 3 AZR 401/71 - zu A II 2 b der Gründe [deliktische Ansprüche wegen Eingriffs in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb]; 28. Januar 1986 - 3 AZR 449/84 - zu B I der Gründe [positive Forderungsverletzung oder unerlaubte Handlung]; 11. Dezember 1990 - 3 AZR 407/89 - zu II 3 a, b der Gründe [offengelassen für § 823 Abs. 2 BGB iVm. § 266 StGB]; 11. April 2000 - 9 AZR 131/99 - zu I 2 b der Gründe, BAGE 94, 199 [§ 826 BGB unter ausdrücklicher Aufgabe von BAG 16. Januar 1975 - 3 AZR 72/74 -]) .
  • LAG Rheinland-Pfalz, 27.01.2015 - 6 Sa 402/14

    Außerordentliche Kündigung - unerlaubter Wettbewerb - Auskunftspflicht - Treu und

    Derjenige, der einem anderen gegenüber vertraglich verpflichtet ist, Wettbewerb zu unterlassen, schuldet diesem Auskunft, sobald er ihm erheblichen Anlass gegeben hat, zu vermuten, er habe seine Vertragspflicht verletzt; in ähnlicher Weise wird auch sonst eine Auskunftspflicht anerkannt, wenn aufgrund eines bestehenden Rechtsverhältnisses einem Beteiligten Ansprüche erwachsen können, die er ohne vorherige Auskunft nicht geltend zu machen vermag; Voraussetzung der Auskunftspflicht ist lediglich, dass der Berechtigte die Wahrscheinlichkeit seines Anspruchs darlegt (BAG 12. Mai 1972 - 3 AZR 401/71 - Rn. 24, vgl. auch 17. Dezember 2012 - 10 AZR 809/11 - Rn. 25; jeweils zitiert nach juris).

    Für den Auskunftsanspruch kommt es nicht darauf an, dass nachgewiesen ist, dass der Arbeitnehmer in weiteren Fällen Wettbewerb betrieben hat; ob dies der Fall ist, soll gerade durch seine Auskunft geklärt werden, der Auskunftsanspruch setzt deshalb nur voraus, dass der Arbeitgeber ernsthaften Anlass hat, vertragswidrigen Wettbewerb zu befürchten; dazu reicht es aus, dass ein einziger Versuch des Arbeitnehmers feststeht, gleichviel, ob er erfolgreich war oder nicht (vgl. BAG 12. Mai 1972 - 3 AZR 401/71 - Rn. 33, aaO).

    Das Bestreiten einer vertragswidrigen Konkurrenztätigkeit reicht dann als Auskunft nicht aus, wenn die Parteien noch darüber streiten, wie weit die Unterlassungspflicht reicht; solange hierüber noch Streit besteht, fehlt der Erklärung des Klägers, er habe sich nicht vertragswidrig verhalten, die für eine Auskunft zu fordernde Eindeutigkeit; der Umfang der Auskunftspflicht muss so bestimmt sein, dass auch eine negative Auskunft die Grundlage einer eidesstattlichen Versicherung abgeben kann (BAG 12. Mai 1972 - 3 AZR 401/71 - Rn. 45, zitiert nach juris).

    Die Auskunftspflicht erstreckt sich auf alle Angaben, die Voraussetzung einer etwaigen Schadensersatzforderung sein können (BAG 12. Mai 1972 - 3 AZR 401/71 - Rn. 36, zitiert nach juris).

  • BAG, 25.11.2021 - 8 AZR 226/20

    Beginn der Verjährung bei Wettbewerbsverstoß - Stufenklage

    (aa) Nach bisheriger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts reicht es für einen Auskunftsanspruch grundsätzlich aus, wenn ein Arbeitnehmer erheblichen Anlass zu der Vermutung gegeben hat, er habe entgegen seiner Vertragspflicht Wettbewerb betrieben (BAG 12. Mai 1972 - 3 AZR 401/71 - zu A I 1 a der Gründe) .
  • BAG, 15.06.1993 - 9 AZR 558/91

    Wettbewerbsverbot - vorzeitige Pensionierung und Aufstockung von

    Ein auf eine Schadensersatzverpflichtung gestützter Auskunftsanspruch setzt voraus, daß ein begründeter Verdacht einer zum Schadensersatz verpflichtenden Handlung besteht, der Auskunftsberechtigte also die Wahrscheinlichkeit seines Anspruchs darlegt (vgl. BAG Urteil vom 12. Mai 1972 - 3 AZR 401/71 - AP Nr. 6 zu § 60 HGB; BAG Urteil vom 27. September 1988 - 3 AZR 59/87 - AP Nr. 35 zu § 611 BGB Konkurrenzklausel, zu I 3 der Gründe; Soergel/Wolf, BGB, 12. Aufl., § 260 Rz 25).
  • BAG, 11.04.2000 - 9 AZR 131/99

    Verjährung bei Wettbewerbsverstoß

    Das Bundesarbeitsgericht hat zwar diese Verjährungsfrist auch für Schadenersatzansprüche aus unerlaubten Handlungen eines kaufmännischen Angestellten für anwendbar angesehen (BAG 12. Mai 1972 - 3 AZR 401/71 - AP HGB § 60 Nr. 6 = EzA HGB § 60 Nr. 6), aber es bisher offengelassen, ob dem auch dann gefolgt werden könne, wenn der Tatbestand des § 826 BGB erfüllt wäre (BAG 28. Januar 1986 - 3 AZR 449/84 - AP HGB § 61 Nr. 2 = EzA HGB § 61 Nr. 2).
  • LAG Düsseldorf, 09.01.2020 - 11 Sa 1023/18

    Stufenklage bei Wettbewerbsverstößen

    Gerade dann, wenn noch nicht geklärt ist, welches die einzelnen vertragswidrigen Wettbewerbshandlungen sind, benötigt der Arbeitgeber - nicht zuletzt mit Blick auf die zu erreichende Verjährungsunterbrechung - das prozessuale Instrument der Stufenklage (so wohl auch BAG, Urteil vom 12.05.1972 - 3 AZR 401/71 - Juris; Grobys/Panzer-Heemeier, StKommentar Arbeitsrecht, Wettbewerbsverbot Rn. 70; BeckPFormB, Form. I. D. 11. Stufenklage, Rn. 7).

    aa)Im Arbeitsverhältnis schuldet der Arbeitnehmer, der dem Arbeitgeber gegenüber vertraglich verpflichtet ist, Wettbewerb zu unterlassen, gemäß § 242 BGB Auskunft, sobald er ihm erheblichen Anlass gegeben hat, zu vermuten, er habe seine Vertragspflicht verletzt (vgl. BAG, Urteil vom 11.12.1990 - 3 AZR 407/89 - Juris; BAG, Urteil vom 12.05.1972 - 3 AZR 401/71 - Juris; LAG Hessen, Teilurteil vom 26.09.2018 - 13 Sa 1231/15 - Juris; LAG Hamm, Urteil vom 03.03.2009 - 14 Sa 1689/08 - Juris; MAHArbR/Reinfeld, 4. Auflage, 2017, § 33 Rn. 65).

  • BAG, 11.11.1980 - 6 AZR 292/78

    Wichtiger Grund, Vorbereitung nachvertraglicher Wettbewerbstätigkeit, Abgrenzung

  • LAG Hessen, 17.05.2016 - 18 Sa 684/16

    §§ 60, 61 HGB

  • LAG Baden-Württemberg, 21.02.2002 - 6 Sa 83/01

    Auskunftsansprüche bei Wettbewerbsverstößen während des bestehenden

  • BAG, 16.01.1975 - 3 AZR 72/74

    Treuepflicht - Vertragsverletzung - Übertritt zu einem Konkurrenzunternehmen -

  • LAG Baden-Württemberg, 18.10.2006 - 13 Sa 69/05

    Wettbewerbsverbot: Schadensersatzanspruch wegen Konkurrenztätigkeit eines

  • LAG Hamm, 27.10.2009 - 14 Sa 681/09

    Auskunftsanspruch eines Unternehmers wegen wettbewerbswidrigen Verhaltens des

  • BAG, 21.11.2007 - 10 AZR 481/06

    Erstattung für Lohnausgleich und Urlaubsvergütung

  • LAG Baden-Württemberg, 28.03.2002 - 20 Sa 75/01

    Abwerbung von Arbeitskollegen während des Bestandes des Arbeitsverhältnisses als

  • LAG Hessen, 11.03.1988 - 10 Sa 817/87

    Diskriminierung: Ersatz des Vertrauensschadens bei geschlechtsspezifischer

  • BAG, 07.09.1972 - 2 AZR 486/71

    Fristlose Kündigung bei drohender Konkurrenz durch Unternehmensgründung

  • BAG, 11.12.1990 - 3 AZR 407/89

    Auskunftspflicht bei Wettbewerbsverletzung wegen Abschluss von

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 08.11.2022 - 2 Sa 214/21

    Unverzügliche Zurückweisung der Kündigung - Arbeitsverweigerung -

  • LAG Düsseldorf, 02.05.2011 - 11 Sa 27/11

    Auskunftsanspruch gegen den ein Konkurrenzverhältnis während des

  • LAG Rheinland-Pfalz, 22.06.2006 - 11 Sa 604/05

    Verhaltensbedingte Kündigung bei Verstoß gegen Wettbewerbsverbot -

  • BAG, 03.05.1983 - 3 AZR 62/81

    Verstoß gegen das gesetzliche Wettbewerbsverbot

  • LAG Hamm, 20.03.2018 - 14 Sa 778/16
  • LAG Köln, 17.04.2008 - 10 Sa 21/08

    Altersdiskriminierung; Auskunft; Personalberatung; Stellenanzeige; Entschädigung

  • LAG Düsseldorf, 17.12.2010 - 9 Sa 181/10

    Vergütungsanspruch eines Vertriebsmitarbeiters im Leasinggeschäft bei variabler

  • LAG Hessen, 26.10.1998 - 10 Sa 6/98

    Anspruch auf Auskunft, Rechnungslegung und Schadensersatz im Rahmen einer

  • LAG Nürnberg, 04.10.2013 - 1 Sa 663/12

    Schadenersatz - Wettbewerbsverstoß - Kausalität

  • LAG Hessen, 08.06.2000 - 3 Sa 1143/99

    Auskunftsanspruch über allgemeine und individuelle Gehaltserhöhungen;

  • BAG, 23.05.1985 - 2 AZR 268/84

    Fristlose Kündigung eines angestellten Rechtsanwaltes wegen versuchter

  • LAG Baden-Württemberg, 06.06.1989 - 8 Sa 17/89

    Schadensersatzanspruch wegen unerlaubter Konkurrenztätigkeit eines Arbeitnehmers

  • LAG Berlin, 04.11.2005 - 6 Sa 1454/05

    Auskunft über Wettbewerb; Ehrenerklärung

  • LAG Hessen, 12.06.1995 - 10 Sa 1159/94

    Arbeitnehmerstatus von freien Mitarbeitern bzw. Subunternehmern eines auf

  • LAG Hessen, 18.12.2001 - 3 Sa 1145/99

    Auskunftsanspruch über Gehaltserhöhungen; Urlaubsanspruch trotz Kündigung;

  • LAG Hamm, 19.03.2001 - 16 Sa 322/01

    Einstweilige Verfügung auf Unterlassen von Wettbewerb im bestehenden

  • ArbG Leipzig, 16.07.1992 - 9 A 3100/91

    Bestehendes Angestelltenverhältnis; Lehrer; Fragebogen; Stasi-Mitarbeit

  • LAG Hessen, 14.05.1986 - 10 Sa 946/84

    Auskunftsanspruch hinsichtlich einer Wettbewerbstätigkeit; Darlegung der

  • LAG Hessen, 04.05.1986 - 10 Sa 946/84

    Auskunftsanspruch: Verletzung der Treuepflicht durch Wettbewerbstätigkeit

  • BAG, 22.02.1980 - 7 AZR 236/78
  • BAG, 07.10.1980 - 6 AZR 683/78
  • ArbG Saarlouis, 19.10.1983 - 1 Ca 493/83

    Klage gegen einen Arbeitnehmer wegen Verstoßes gegen das Verbot zum Betreiben

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