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   BAG, 06.06.1989 - 3 AZR 401/87   

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https://dejure.org/1989,1192
BAG, 06.06.1989 - 3 AZR 401/87 (https://dejure.org/1989,1192)
BAG, Entscheidung vom 06.06.1989 - 3 AZR 401/87 (https://dejure.org/1989,1192)
BAG, Entscheidung vom 06. Juni 1989 - 3 AZR 401/87 (https://dejure.org/1989,1192)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Invalidenversorgung beim Westdeutschen Rundfunk - Eintritt des Versorgungsfalls der Invalidität nach Wegfall der Lohnfortzahlungspflicht im Krankheitsfall - Berechnung betrieblicher Versorgungsbezüge nach einer Versorgungsordnung, die durch eine neue Versorgungsordnung ...

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BetrAVG § 1; ZPO § 256 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BetrAVG § 1
    Betriebliche Altersversorgung: Versorgungsbeginn

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    BetrAVG § 1; ZPO § 256 Abs. 1
    Betriebliche Altersversorgung: Beginn der Invalidenversorgung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 1990, 147 (Ls.)
  • VersR 1990, 444
  • BB 1989, 2119
  • DB 1989, 2618
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (1)

  • BAG, 05.06.1984 - 3 AZR 376/82

    Betriebliches Ruhegeld - Ruhegeldordnung - Versorgungsfall - Invalidität -

    Auszug aus BAG, 06.06.1989 - 3 AZR 401/87
    Davon ist der Senat in ständiger Rechtsprechung ausgegangen (BAG Urteil vom 5. Juni 1984 - 3 AZR 376/82 - AP Nr. 3 zu § 1 BetrAVG Invaliditätsrente).
  • BAG, 16.03.2010 - 3 AZR 594/09

    Betriebsrente - Insolvenzsicherung

    Der Regelungsgeber ist nicht gehalten, sich den Regeln der gesetzlichen Sozialversicherung anzuschließen und für die betriebliche Versorgung gleiche oder entsprechende Regeln aufzustellen (BAG 6. Juni 1989 - 3 AZR 401/87 - zu B 2 a der Gründe, AP BetrAVG § 1 Invaliditätsrente Nr. 8 = EzA BetrAVG § 1 Nr. 53).
  • BAG, 26.01.1999 - 3 AZR 464/97

    Versorgungsempfänger im Sinne der Insolvenzsicherung

    Auch nach Auffassung des PSV soll diese Regelung lediglich verhindern, daß den Arbeitnehmern für die gleichen Zeiträume sowohl Ansprüche auf Arbeitsvergütung als auch auf Ruhegeld zustehen (vgl. dazu auch BAG Urteile vom 5. Juni 1984 - 3 AZR 376/82 - AP Nr. 3 zu § 1 BetrAVG Invaliditätsrente, zu II der Gründe; Urteil vom 6. Juni 1989 - 3 AZR 401/87 - AP Nr. 8 zu § 1 BetrAVG Invaliditätsrente, zu B 2 a der Gründe).
  • BAG, 16.03.2010 - 3 AZR 550/08

    Betriebliche Altersversorgung - Hausbrand - Insolvenzsicherung - Tarifvertrag

    Der Regelungsgeber ist nicht gehalten, sich den Regeln der gesetzlichen Sozialversicherung anzuschließen und für die betriebliche Versorgung gleiche oder entsprechende Regeln aufzustellen (BAG 6. Juni 1989 - 3 AZR 401/87 - zu B 2 a der Gründe, AP BetrAVG § 1 Invaliditätsrente Nr. 8 = EzA BetrAVG § 1 Nr. 53).
  • BAG, 16.03.2010 - 3 AZR 110/09

    Betriebliche Altersversorgung - Hausbrand - Insolvenzsicherung - Tarifvertrag

    Der Regelungsgeber ist nicht gehalten, sich den Regeln der gesetzlichen Sozialversicherung anzuschließen und für die betriebliche Versorgung gleiche oder entsprechende Regeln aufzustellen (BAG 6. Juni 1989 - 3 AZR 401/87 - zu B 2 a der Gründe, AP BetrAVG § 1 Invaliditätsrente Nr. 8 = EzA BetrAVG § 1 Nr. 53).
  • BAG, 16.03.2010 - 3 AZR 599/09

    Betriebliche Altersversorgung - Hausbrand - Insolvenzsicherung - Tarifvertrag

    Der Regelungsgeber ist nicht gehalten, sich den Regeln der gesetzlichen Sozialversicherung anzuschließen und für die betriebliche Versorgung gleiche oder entsprechende Regeln aufzustellen (BAG 6. Juni 1989 - 3 AZR 401/87 - zu B 2 a der Gründe, AP BetrAVG § 1 Invaliditätsrente Nr. 8 = EzA BetrAVG § 1 Nr. 53).
  • BAG, 16.03.2010 - 3 AZR 894/08

    Betriebliche Altersversorgung - Hausbrand - Insolvenzsicherung - Tarifvertrag

    Der Regelungsgeber ist nicht gehalten, sich den Regeln der gesetzlichen Sozialversicherung anzuschließen und für die betriebliche Versorgung gleiche oder entsprechende Regeln aufzustellen (BAG 6. Juni 1989 - 3 AZR 401/87 - zu B 2 a der Gründe, AP BetrAVG § 1 Invaliditätsrente Nr. 8 = EzA BetrAVG § 1 Nr. 53).
  • BAG, 16.03.2010 - 3 AZR 76/09

    Betriebliche Altersversorgung - Hausbrand - Insolvenzsicherung - Tarifvertrag

    Der Regelungsgeber ist nicht gehalten, sich den Regeln der gesetzlichen Sozialversicherung anzuschließen und für die betriebliche Versorgung gleiche oder entsprechende Regeln aufzustellen (BAG 6. Juni 1989 - 3 AZR 401/87 - zu B 2 a der Gründe, AP BetrAVG § 1 Invaliditätsrente Nr. 8 = EzA BetrAVG § 1 Nr. 53).
  • BAG, 16.03.2010 - 3 AZR 189/09

    Betriebliche Altersversorgung - Hausbrand - Insolvenzsicherung - Tarifvertrag

    Der Regelungsgeber ist nicht gehalten, sich den Regeln der gesetzlichen Sozialversicherung anzuschließen und für die betriebliche Versorgung gleiche oder entsprechende Regeln aufzustellen (BAG 6. Juni 1989 - 3 AZR 401/87 - zu B 2 a der Gründe, AP BetrAVG § 1 Invaliditätsrente Nr. 8 = EzA BetrAVG § 1 Nr. 53).
  • BAG, 16.03.2010 - 3 AZR 130/09

    Betriebliche Altersversorgung - Hausbrand - Insolvenzsicherung - Tarifvertrag

    Der Regelungsgeber ist nicht gehalten, sich den Regeln der gesetzlichen Sozialversicherung anzuschließen und für die betriebliche Versorgung gleiche oder entsprechende Regeln aufzustellen (BAG 6. Juni 1989 - 3 AZR 401/87 - zu B 2 a der Gründe, AP BetrAVG § 1 Invaliditätsrente Nr. 8 = EzA BetrAVG § 1 Nr. 53).
  • ArbG Solingen, 26.08.2008 - 2 Ca 604/08

    Zeitpunkt der Erbringung von Leistungen der betrieblichen Altersversorgung;

    Es ist Sache der Vertrags- oder Betriebspartner, den Versorgungsfall in der Versorgungsordnung zu beschreiben und die Bedingungen festzulegen, bei deren Erfüllung die Anwartschaft zum Vollrecht erstarken, d.h. der Anspruch auf Leistungen der betrieblichen Altersversorgung entstehen soll (BAG, Urteil vom 05.06.1984 - 3 AZR 376/82 - AP Nr. 3 zu § 2. BetrAVG Invaliditätsrente; BAG, Urteil vom 06.06.1989 - 3 AZR 401/87 - AP Nr. 8 zu § 2. BetrAVG Invaliditätsrente).

    Hieraus folgt zugleich, dass die Vertrags- oder Betriebspartner nicht gehalten sind, sich den Regeln der gesetzlichen Sozialversicherung anzuschließen und für die betriebliche Versorgung gleiche oder entsprechende Regeln aufzustellen (BAG, Urteil vom 05.06.1984 - 3 AZR 376/82 - AP Nr. 3 zu § 2. BetrAVG Invaliditätsrente; BAG, Urteil vom 06.06.1989 - 3 AZR 401/87 - AP Nr. 8 zu § 2. BetrAVG Invaliditätsrente; BAG, Urteil vom 15.06.2004 - 3 AZR 403/03 - juris).

  • LAG Nürnberg, 29.04.2003 - 6 Sa 575/02

    Invalidenrente bei befristeter Erwerbsunfähigkeit; Abhängigkeit vom Ausscheiden

  • LAG Köln, 11.06.1997 - 8 (7) Sa 134/97

    Anspruch auf eine ungekürzte monatliche betriebliche Invalidenrente;

  • LAG Nürnberg, 02.04.2003 - 6 Sa 575/02

    Invalidenrente bei befristeter Erwerbsunfähigkeit; Abhängigkeit vom Ausscheiden

  • LAG Köln, 11.07.1997 - 12 Sa 147/97

    Beginn und Höhe einer Betriebsrente; Anspruch auf Gewährung von

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