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   BAG, 07.02.1995 - 3 AZR 402/94   

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BAG, 07.02.1995 - 3 AZR 402/94 (https://dejure.org/1995,820)
BAG, Entscheidung vom 07.02.1995 - 3 AZR 402/94 (https://dejure.org/1995,820)
BAG, Entscheidung vom 07. Februar 1995 - 3 AZR 402/94 (https://dejure.org/1995,820)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Tarifliche Verdienstsicherung für ältere Arbeitnehmer - Arbeitsvertraglich zulässige Anrechnung freiwilliger Zulagen auf den Tariflohn bei Tariflohnerhöhungen - Zweck der Verdienstsicherung - Verdiensteinbußen durch altersbedingte Leistungsabnahme und Ausübung ...

  • archive.org (Volltext/Leitsatz)

    Tarifliche Verdienstsicherung für ältere Arbeitnehmer

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Tarifliche Verdienstsicherung für ältere Arbeitnehmer

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Manteltarifvertrag für die Arbeitnehmer der Metallindustrie in Hamburg sowie Schleswig-Holstein § 9; TVG § 1, § 4; GG Art. 3 Abs. 1
    Tarifliche Verdienstsicherung für ältere Arbeitnehmer - Anrechnung übertariflicher Zulagen auf Tariflohnerhöhung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 1995, 894
  • BB 1995, 1143
  • DB 1995, 1769
 
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Wird zitiert von ... (29)Neu Zitiert selbst (12)

  • BAG, 06.02.1985 - 4 AZR 370/83

    Auslegung eines Manteltarifvertrages für Arbeiter und Angestellte in der

    Auszug aus BAG, 07.02.1995 - 3 AZR 402/94
    Die Verdienstsicherung für ältere Arbeitnehmer nach § 9 Nr. 1.3 des Manteltarifvertrages für die Arbeitnehmer der Metallindustrie in Hamburg und Umgebung sowie Schleswig-Holstein schützt den Gesamtverdienst aus Tarifentgelt und übertariflichen Zulagen, verbietet dem Arbeitgeber aber nicht bei Tariflohnerhöhungen eine arbeitsvertraglich zulässige Anrechnung freiwilliger Zulagen auf den Tariflohn (Fortführung der bisherigen Rechtsprechung vgl. u.a. BAG Urteil vom 6. Februar 1985 - 4 AZR 370/83 - AP Nr. 12 zu § 4 TVG Effektivklausel und Urteil vom 23. März 1993 - 1 AZR 582/92 - AP Nr. 64 zu § 87 BetrVG 1972 Lohngestaltung, zu II der Gründe, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung bestimmt).

    Sie stehen jedoch einer arbeitsvertraglich zulässigen Anrechnung bei Tariflohnerhöhungen nicht entgegen (vgl. Urteil vom 16. April 1980 - 4 AZR 261/78 - BAGE 33, 83 = AP Nr. 9 zu § 4 TVG Effektivklausel; Urteil vom 6. Februar 1985 - 4 AZR 370/83 - AP Nr. 12 zu § 4 TVG Effektivklausel; Urteil vom 23. März 1993 - 1 AZR 582/92 - AP Nr. 64 zu § 87 BetrVG 1972 Lohngestaltung, zu II der Gründe, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung bestimmt).

    Auch bei einer Verdienstsicherung gelte für die Zulagen dasselbe, was für alle Arbeitnehmer hinsichtlich des Abbaus und der Anrechnung gültig sei (ebenso BAG Urteil vom 6. Februar 1985, aaO, und Urteil vom 23. März 1993, aaO).

    Bereits eine Tarifvorschrift, nach der die Anrechnung übertariflicher Lohnteile nur bei altersgesicherten Arbeitnehmern vom Einvernehmen mit dem Betriebsrat abhängt, verstößt gegen den Gleichheitssatz (BAG Urteil vom 6. Februar 1985 - 4 AZR 370/83 - AP Nr. 12 zu § 4 TVG Übertariflicher Lohn und Tariflohnerhöhung).

  • BAG, 12.02.1975 - 5 AZR 117/74

    Urlaub: Anrechnung bisher gezahlter Urlaubsgelder auf tarifliches Urlaubsgeld

    Auszug aus BAG, 07.02.1995 - 3 AZR 402/94
    Die Verdienstsicherung für ältere Arbeitnehmer nach § 9 Nr. 1.3 des Manteltarifvertrages für die Arbeitnehmer der Metallindustrie in Hamburg und Umgebung sowie Schleswig-Holstein schützt den Gesamtverdienst aus Tarifentgelt und übertariflichen Zulagen, verbietet dem Arbeitgeber aber nicht bei Tariflohnerhöhungen eine arbeitsvertraglich zulässige Anrechnung freiwilliger Zulagen auf den Tariflohn (Fortführung der bisherigen Rechtsprechung vgl. u.a. BAG Urteil vom 6. Februar 1985 - 4 AZR 370/83 - AP Nr. 12 zu § 4 TVG Effektivklausel und Urteil vom 23. März 1993 - 1 AZR 582/92 - AP Nr. 64 zu § 87 BetrVG 1972 Lohngestaltung, zu II der Gründe, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung bestimmt).

    Sie stehen jedoch einer arbeitsvertraglich zulässigen Anrechnung bei Tariflohnerhöhungen nicht entgegen (vgl. Urteil vom 16. April 1980 - 4 AZR 261/78 - BAGE 33, 83 = AP Nr. 9 zu § 4 TVG Effektivklausel; Urteil vom 6. Februar 1985 - 4 AZR 370/83 - AP Nr. 12 zu § 4 TVG Effektivklausel; Urteil vom 23. März 1993 - 1 AZR 582/92 - AP Nr. 64 zu § 87 BetrVG 1972 Lohngestaltung, zu II der Gründe, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung bestimmt).

    Bereits eine Tarifvorschrift, nach der die Anrechnung übertariflicher Lohnteile nur bei altersgesicherten Arbeitnehmern vom Einvernehmen mit dem Betriebsrat abhängt, verstößt gegen den Gleichheitssatz (BAG Urteil vom 6. Februar 1985 - 4 AZR 370/83 - AP Nr. 12 zu § 4 TVG Übertariflicher Lohn und Tariflohnerhöhung).

  • BAG, 23.03.1993 - 1 AZR 582/92

    Mitbestimmung des Betriebsrats bei Anrechnung von Tariflohnerhöhungen auf

    Auszug aus BAG, 07.02.1995 - 3 AZR 402/94
    Die Verdienstsicherung für ältere Arbeitnehmer nach § 9 Nr. 1.3 des Manteltarifvertrages für die Arbeitnehmer der Metallindustrie in Hamburg und Umgebung sowie Schleswig-Holstein schützt den Gesamtverdienst aus Tarifentgelt und übertariflichen Zulagen, verbietet dem Arbeitgeber aber nicht bei Tariflohnerhöhungen eine arbeitsvertraglich zulässige Anrechnung freiwilliger Zulagen auf den Tariflohn (Fortführung der bisherigen Rechtsprechung vgl. u.a. BAG Urteil vom 6. Februar 1985 - 4 AZR 370/83 - AP Nr. 12 zu § 4 TVG Effektivklausel und Urteil vom 23. März 1993 - 1 AZR 582/92 - AP Nr. 64 zu § 87 BetrVG 1972 Lohngestaltung, zu II der Gründe, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung bestimmt).

    Sie stehen jedoch einer arbeitsvertraglich zulässigen Anrechnung bei Tariflohnerhöhungen nicht entgegen (vgl. Urteil vom 16. April 1980 - 4 AZR 261/78 - BAGE 33, 83 = AP Nr. 9 zu § 4 TVG Effektivklausel; Urteil vom 6. Februar 1985 - 4 AZR 370/83 - AP Nr. 12 zu § 4 TVG Effektivklausel; Urteil vom 23. März 1993 - 1 AZR 582/92 - AP Nr. 64 zu § 87 BetrVG 1972 Lohngestaltung, zu II der Gründe, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung bestimmt).

    Auch bei einer Verdienstsicherung gelte für die Zulagen dasselbe, was für alle Arbeitnehmer hinsichtlich des Abbaus und der Anrechnung gültig sei (ebenso BAG Urteil vom 6. Februar 1985, aaO, und Urteil vom 23. März 1993, aaO).

  • BAG, 08.12.1982 - 4 AZR 481/80

    Lohnzulage

    Auszug aus BAG, 07.02.1995 - 3 AZR 402/94
    Selbst wenn der Arbeitgeber bisher niemals eine übertarifliche Zulage mit Tariflohnerhöhungen verrechnet hat, genügt dies allein noch nicht für die Annahme einer betrieblichen Übung, nach der die übertarifliche Zulage auch künftig zum jeweiligen Tariflohn zusätzlich zu zahlen ist (Bestätigung der bisherigen Rechtsprechung, vgl. u.a. BAG Urteil vom 8. Dezember 1982 - 4 AZR 481/80 - AP Nr. 15 zu § 4 TVG Übertariflicher Lohn und Tariflohnerhöhung).

    Eine Anrechnung ist ausgeschlossen, wenn dem Arbeitnehmer aufgrund einer vertraglichen Abrede die Zulage als selbständiger Lohnbestandteil neben dem jeweiligen Tariflohn zustehen soll (ständige Rechtsprechung des BAG, vgl. u. a. Urteil vom 13. November 1963 - 4 AZR 25/63 - BAGE 15, 110, 114 f. = AP Nr. 7 zu § 4 TVG Übertariflicher Lohn und Tariflohnerhöhung; BAG Urteil vom 28. Oktober 1964 - 4 AZR 266/63 - AP Nr. 8 zu § 4 TVG Übertariflicher Lohn und Tariflohnerhöhung; BAG Urteil vom 19. Juli 1978 - 5 AZR 180/77 - AP Nr. 10 zu § 4 TVG Übertariflicher Lohn und Tariflohnerhöhung; BAG Urteil vom 8. Dezember 1982 - 4 AZR 481/80 - AP Nr. 15 zu § 4 TVG Übertariflicher Lohn und Tariflohnerhöhung; BAG Urteil vom 22. September 1992 - 1 AZR 405/90 - AP Nr. 55 zu § 87 BetrVG 1972 Lohngestaltung, zu I 1 der Gründe, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung bestimmt).

    Die Rechtsprechung zur vorbehaltlosen Gewährung einer Weihnachtsgratifikation ist auf die vorbehaltlose Zahlung einer übertariflichen Zulage nicht übertragbar (BAG Urteil vom 4. Juni 1980 - 4 AZR 530/78 - AP Nr. 13 zu § 4 TVG Übertariflicher Lohn und Tariflohnerhöhung; BAG Urteil vom 8. Dezember 1982 - 4 AZR 481/80 -, aaO).

  • BAG, 16.04.1980 - 4 AZR 261/78

    Tarifvertragliche Verdienstsicherung - Tariflohn - Tarifgehalt - Außertarifliche

    Auszug aus BAG, 07.02.1995 - 3 AZR 402/94
    Sie stehen jedoch einer arbeitsvertraglich zulässigen Anrechnung bei Tariflohnerhöhungen nicht entgegen (vgl. Urteil vom 16. April 1980 - 4 AZR 261/78 - BAGE 33, 83 = AP Nr. 9 zu § 4 TVG Effektivklausel; Urteil vom 6. Februar 1985 - 4 AZR 370/83 - AP Nr. 12 zu § 4 TVG Effektivklausel; Urteil vom 23. März 1993 - 1 AZR 582/92 - AP Nr. 64 zu § 87 BetrVG 1972 Lohngestaltung, zu II der Gründe, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung bestimmt).

    Im Urteil vom 16. April 1980 (aaO) befaßte sich der Vierte Senat mit § 13 Nr. 6 Buchst. b) und c) des Manteltarifvertrags für die Arbeitnehmer in der Eisen-, Metall-, Elektro- und Zentralheizungsindustrie Nordrhein-Westfalen vom 23. Januar 1975, der zum Umfang und zur Verdienstsicherung u. a. folgendes bestimmte:.

  • BAG, 02.12.1992 - 10 AZR 261/91

    Höhe einer tariflichen Verdienstsicherung - Anwendbarkei der Tarifverträge für

    Auszug aus BAG, 07.02.1995 - 3 AZR 402/94
    Entgegen der Ansicht des Klägers ist auch der Zehnte Senat im Urteil vom 2. Dezember 1992 (- 10 AZR 261/91 - n. v.) von dieser Rechtsprechung nicht abgewichen.

    Führen aber die Tarifvertragsparteien eine neue Gehaltsstruktur ein und schreiben sie ausdrücklich vor, wie das für die Verdienstsicherung maßgebliche Bezugsgehalt zu ermitteln ist, so müßte es in den tariflichen Bestimmungen eindeutig zum Ausdruck kommen, wenn für die Neuberechnung die bisher verdienstgesicherten Beträge eine Obergrenze bilden sollten (BAG Urteil vom 2. Dezember 1992, aaO, zu II 5 der Gründe).

  • BAG, 28.10.1964 - 4 AZR 266/63

    Tarifgehalt - Tariflohnerhöhung - Mindestvergütung

    Auszug aus BAG, 07.02.1995 - 3 AZR 402/94
    Eine Anrechnung ist ausgeschlossen, wenn dem Arbeitnehmer aufgrund einer vertraglichen Abrede die Zulage als selbständiger Lohnbestandteil neben dem jeweiligen Tariflohn zustehen soll (ständige Rechtsprechung des BAG, vgl. u. a. Urteil vom 13. November 1963 - 4 AZR 25/63 - BAGE 15, 110, 114 f. = AP Nr. 7 zu § 4 TVG Übertariflicher Lohn und Tariflohnerhöhung; BAG Urteil vom 28. Oktober 1964 - 4 AZR 266/63 - AP Nr. 8 zu § 4 TVG Übertariflicher Lohn und Tariflohnerhöhung; BAG Urteil vom 19. Juli 1978 - 5 AZR 180/77 - AP Nr. 10 zu § 4 TVG Übertariflicher Lohn und Tariflohnerhöhung; BAG Urteil vom 8. Dezember 1982 - 4 AZR 481/80 - AP Nr. 15 zu § 4 TVG Übertariflicher Lohn und Tariflohnerhöhung; BAG Urteil vom 22. September 1992 - 1 AZR 405/90 - AP Nr. 55 zu § 87 BetrVG 1972 Lohngestaltung, zu I 1 der Gründe, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung bestimmt).
  • BAG, 13.11.1963 - 4 AZR 25/63

    Übertariflicher Lohn - Tariflohnerhöhung - Tariflohn - Rückwirkende Kraft

    Auszug aus BAG, 07.02.1995 - 3 AZR 402/94
    Eine Anrechnung ist ausgeschlossen, wenn dem Arbeitnehmer aufgrund einer vertraglichen Abrede die Zulage als selbständiger Lohnbestandteil neben dem jeweiligen Tariflohn zustehen soll (ständige Rechtsprechung des BAG, vgl. u. a. Urteil vom 13. November 1963 - 4 AZR 25/63 - BAGE 15, 110, 114 f. = AP Nr. 7 zu § 4 TVG Übertariflicher Lohn und Tariflohnerhöhung; BAG Urteil vom 28. Oktober 1964 - 4 AZR 266/63 - AP Nr. 8 zu § 4 TVG Übertariflicher Lohn und Tariflohnerhöhung; BAG Urteil vom 19. Juli 1978 - 5 AZR 180/77 - AP Nr. 10 zu § 4 TVG Übertariflicher Lohn und Tariflohnerhöhung; BAG Urteil vom 8. Dezember 1982 - 4 AZR 481/80 - AP Nr. 15 zu § 4 TVG Übertariflicher Lohn und Tariflohnerhöhung; BAG Urteil vom 22. September 1992 - 1 AZR 405/90 - AP Nr. 55 zu § 87 BetrVG 1972 Lohngestaltung, zu I 1 der Gründe, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung bestimmt).
  • BAG, 22.09.1992 - 1 AZR 405/90

    Mitbestimmung des Betriebsrats bei Anrechnung von Tariflohnerhöhungen auf

    Auszug aus BAG, 07.02.1995 - 3 AZR 402/94
    Eine Anrechnung ist ausgeschlossen, wenn dem Arbeitnehmer aufgrund einer vertraglichen Abrede die Zulage als selbständiger Lohnbestandteil neben dem jeweiligen Tariflohn zustehen soll (ständige Rechtsprechung des BAG, vgl. u. a. Urteil vom 13. November 1963 - 4 AZR 25/63 - BAGE 15, 110, 114 f. = AP Nr. 7 zu § 4 TVG Übertariflicher Lohn und Tariflohnerhöhung; BAG Urteil vom 28. Oktober 1964 - 4 AZR 266/63 - AP Nr. 8 zu § 4 TVG Übertariflicher Lohn und Tariflohnerhöhung; BAG Urteil vom 19. Juli 1978 - 5 AZR 180/77 - AP Nr. 10 zu § 4 TVG Übertariflicher Lohn und Tariflohnerhöhung; BAG Urteil vom 8. Dezember 1982 - 4 AZR 481/80 - AP Nr. 15 zu § 4 TVG Übertariflicher Lohn und Tariflohnerhöhung; BAG Urteil vom 22. September 1992 - 1 AZR 405/90 - AP Nr. 55 zu § 87 BetrVG 1972 Lohngestaltung, zu I 1 der Gründe, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung bestimmt).
  • BAG, 19.07.1978 - 5 AZR 180/77

    Bundesarbeitsgericht - Auslegungsregel - Übertarifliche Lohnzulagen -

    Auszug aus BAG, 07.02.1995 - 3 AZR 402/94
    Eine Anrechnung ist ausgeschlossen, wenn dem Arbeitnehmer aufgrund einer vertraglichen Abrede die Zulage als selbständiger Lohnbestandteil neben dem jeweiligen Tariflohn zustehen soll (ständige Rechtsprechung des BAG, vgl. u. a. Urteil vom 13. November 1963 - 4 AZR 25/63 - BAGE 15, 110, 114 f. = AP Nr. 7 zu § 4 TVG Übertariflicher Lohn und Tariflohnerhöhung; BAG Urteil vom 28. Oktober 1964 - 4 AZR 266/63 - AP Nr. 8 zu § 4 TVG Übertariflicher Lohn und Tariflohnerhöhung; BAG Urteil vom 19. Juli 1978 - 5 AZR 180/77 - AP Nr. 10 zu § 4 TVG Übertariflicher Lohn und Tariflohnerhöhung; BAG Urteil vom 8. Dezember 1982 - 4 AZR 481/80 - AP Nr. 15 zu § 4 TVG Übertariflicher Lohn und Tariflohnerhöhung; BAG Urteil vom 22. September 1992 - 1 AZR 405/90 - AP Nr. 55 zu § 87 BetrVG 1972 Lohngestaltung, zu I 1 der Gründe, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung bestimmt).
  • BAG, 31.05.1972 - 4 AZR 309/71

    Bergbau - Mehrarbeit - Begriff - Übertarifliche Regelung - Außertarifliche

  • BAG, 04.06.1980 - 4 AZR 530/78

    Anrechnung übertariflicher Zulagen

  • LAG Baden-Württemberg, 17.09.2019 - 19 Sa 15/19

    Betriebsratsfreistellung - Schichtzuschläge - Schichtpauschale - Alterssicherung

    (cc) Das Bundesarbeitsgericht hat mehrfach entschieden, dass eine Betriebsvereinbarung zur Absenkung übertariflicher Lohnbestandteile, wie beispielsweise Zulagen oder zur Umstellung der Vergütungsgrundsätze auf den Prämienlohn Auswirkungen auf die Verdientsicherung haben können (BAG 13. März 2007 - 1 AZR 232/06 - juris; 8. November 2006 - 4 AZR 608/05 - juris, Sonderfall; 28. Juli 1999 - 4 AZR 295/97 - juris; 15. Oktober 1997 - 3 AZR 443/96 - juris; 7. Februar 1995 - 3 AZR 402/94 - juris).

    Das Bundesarbeitsgericht hat auch darauf hingewiesen, dass eine Besserstellung verdienstgesicherter Arbeitnehmer gegenüber vergleichbaren nicht verdienstgesicherten Arbeitnehmern unter Berücksichtigung des Leistungszwecks der Alterssicherung, den Lebensstandard der Arbeitnehmer, deren Leistungskraft mit zunehmendem Alter oft nachlasse, zu erhalten, zu einer Verletzung des Gleichheitssatzes des Art. 3 Abs. 1 GG führen könnte (BAG 7. Februar 1995 - 3 AZR 402/94 - Rn. 31ff., juris zum "Anrechnungsverbot").

  • BAG, 14.08.2001 - 1 AZR 744/00

    Anrechnung einer Tariflohnerhöhung auf übertarifliche Zulagen - Erweiterung des

    Es ist daher für den Arbeitgeber regelmäßig nicht absehbar, ob er bei künftigen Tariflohnerhöhungen aus wirtschaftlichen Gründen weiterhin in der Lage ist, eine bisher gewährte Zulage in unveränderter Höhe fortzuzahlen (BAG 30. November 1995 - 1 AZR 276/95 - aaO; 7. Februar 1995 - 3 AZR 402/94 - AP TVG § 4 Verdienstsicherung Nr. 6 = EzA TVG § 4 Tariflohnerhöhung Nr. 30).
  • BAG, 16.06.2004 - 4 AZR 408/03

    Tarifliche Alterssicherung: Einbeziehung der Provision

    Ausgehend von diesen Grundsätzen hat das Bundesarbeitsgericht wiederholt entschieden, dass eine tarifliche Verdienst- bzw. Alterssicherung zulässig ist, auch wenn sie über- und außertarifliche Leistungen einbezieht (16. April 1980 - 4 AZR 261/78 - BAGE 33, 83 = AP TVG § 4 Effektivklausel Nr. 9 = EzA TVG § 4 Effektivklausel Nr. 1; 28. Mai 1980 - 4 AZR 351/78 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Metallindustrie Nr. 8 = EzA TVG § 4 Metallindustrie Nr. 14; 7. Februar 1995 - 3 AZR 402/94 - AP TVG § 4 Verdienstsicherung Nr. 6 = EzA TVG § 4 Tariflohnerhöhung Nr. 30; 16. Mai 1995 - 3 AZR 627/94 - AP TVG § 4 Verdienstsicherung Nr. 8 = EzA TVG § 4 Verdienstsicherung Nr. 1; 15. Oktober 1997 - 3 AZR 443/96 - BAGE 87, 10 = AP TVG § 4 Verdienstsicherung Nr. 10 = EzA TVG § 4 Verdienstsicherung Nr. 4; 11. November 1997 - 3 AZR 675/96 - AP TVG § 4 Verdienstsicherung Nr. 12 = EzA TVG § 4 Verdienstsicherung Nr. 5; 28. Juli 1999 - 4 AZR 295/97 - AP TVG § 4 Verdienstsicherung Nr. 14 = EzA TVG § 4 Verdienstsicherung Nr. 7).
  • BAG, 11.07.1995 - 3 AZR 55/95
    Fortführung des Urteils vom 7. Februar 1995 - 3 AZR 402/94 - DB 1995, 1769 .

    Eine Anrechnung ist nur dann ausgeschlossen, wenn dem Arbeitnehmer aufgrund einer vertraglichen Abrede die Zulage als selbständiger Vergütungsbestandteil neben dem jeweiligen Tarifgehalt zustehen soll (ständige Rechtsprechung des BAG, zuletzt Urteile vom 7. Februar 1995 - 3 AZR 402/94 - DB 1995, 1769, und - 3 AZR 403/94 -, n.v., jeweils zu I 1 der Gründe, m.w.N.).

    Mit der Verdienstsicherung des vorliegenden Manteltarifvertrages hat sich der Senat bereits in seinen Urteilen vom 7. Februar 1995 (aaO) auseinandergesetzt und entschieden, daß die Verdienstsicherung für ältere Arbeitnehmer nach § 9 des Manteltarifvertrags für die Arbeitnehmer der Metallindustrie in Hamburg und Umgebung sowie Schleswig-Holstein den Gesamtverdienst aus Tarifentgelt und übertariflichen Zulagen schützt, dem Arbeitgeber aber bei Tariflohnerhöhungen eine arbeitsvertraglich zulässige Anrechnung freiwilliger Zulagen auf den Tariflohn nicht verbietet.

    Wegen der weiteren Einzelheiten der Begründung wird auf die Urteile vom 7. Februar 1995 (aaO) Bezug genommen.

  • BAG, 11.11.1997 - 3 AZR 675/96

    Verdienstsicherung für ältere Arbeitnehmer

    Ältere Arbeitnehmer werden nach § 9 des Manteltarifvertrags für die Arbeitnehmer der Metallindustrie in Hamburg und Umgebung sowie Schleswig-Holstein vor altersbedingtem Leistungsabfall und dem damit verbundenen Lohnrisiko geschützt (im Anschluß an BAG Urteil vom 7. Februar 1995 - 3 AZR 402/94 - AP Nr. 6 zu § 4 TVG Verdienstsicherung).

    Arbeitsrechtlich zulässige allgemeine Lohnkürzungen, die nicht vom Alter und der Leistungsfähigkeit abhängen, muß der verdienstgesicherte Arbeitnehmer ebenso hinnehmen wie alle anderen Arbeitnehmer (vgl. Senatsurteil vom 7. Februar 1995 - 3 AZR 402/94 - AP Nr. 6 zu § 4 TVG Verdienstsicherung, zu II 2 b und c der Gründe, ebenfalls zu § 9 des hier anwendbaren MTV ergangen).

  • BAG, 16.05.1995 - 3 AZR 627/94

    Tarifliche Verdienstsicherung für ältere Arbeitnehmer

    Auch die verdienstgesicherten Arbeitnehmer müssen eine allgemeine Absenkung der Prämienobergrenze gegen sich gelten lassen (im Anschluß an das Urteil des Senats vom 7. Februar 1995 - 3 AZR 402/94 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse bestimmt).«.

    Die Verdienstsicherung des § 9 MTV dient dazu, ältere Arbeitnehmer davor zu schützen, daß sie durch altersbedingte Leistungsabnahme Verdiensteinbußen erleiden (Urteil des Senats vom 7. Februar 1995 - 3 AZR 402/94 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse bestimmt, zu II 2 b der Gründe, das sich ebenfalls mit § 9 Nr. 1 MTV befaßt hat).

  • BAG, 30.01.1996 - 3 AZR 1030/94

    Arbeitszeitverlängerung für Rettungssanitäter

    Die Tarifvertragsparteien wollen zwar im Zweifel Regelungen treffen, die mit zwingendem höherrangigem Recht zu vereinbaren sind (BAG Urteil vom 7. Februar 1995 - 3 AZR 402/94 - AP Nr. 6 zu § 4 TVG Verdienstsicherung, zu II 2 d der Gründe).
  • BAG, 08.03.1995 - 10 AZR 390/94

    Klage des Arbeitnehmers auf Zahlung eines weiteren Teils einer tariflich

    So hat auch das Bundesarbeitsgericht in seiner Rechtsprechung anerkannt, daß über- oder außertarifliche Lohnbestandteile auch dann auf spätere Erhöhungen tariflicher Leistungen angerechnet werden können, wenn sie jahrelang vorbehaltlos zusätzlich zu tariflichen Leistungen gewährt wurden (BAG Urteil vom 8. Dezember 1982 - 4 AZR 481/80 - AP Nr. 15 zu § 4 TVG Übertarifl. Lohn u. Tariflohnerhöhung; BAG Urteil vom 7. Februar 1995 - 3 AZR 402/94 - zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen).

    Auch für eine betriebliche Übung, die freiwillige Sonderzahlung künftig neben der tariflichen Sonderzahlung zusätzlich zu zahlen, reicht es nicht aus, wenn der Arbeitgeber bisher niemals die Erfüllungswirkung der freiwilligen Sonderzahlung auf die tarifliche Sonderzahlung geltend gemacht hat (BAG Urteil vom 7. Februar 1995 - 3 AZR 402/94 - zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen).

  • LAG Düsseldorf, 04.03.1996 - 11 Sa 1421/95

    Arbeitsentgelt: rückwirkende pauschale Tariflohnerhöhung - Verrechnung mit einer

    Eine Anrechnung ist auf individualvertraglicher Ebene nur ausgeschlossen, wenn dem Arbeitnehmer aufgrund einer vertraglichen Abrede die Zulage als selbständiger Lohnbestandteil neben dem jeweiligen Tariflohn zustehen soll (st.Rspr. z.B. BAG v. 07.02.1995 - 3 AZR 402/94 - in EzA § 4 TVG Tariflohnerhöhung Nr. 30 m.w.N.).

    Sie kann sich allerdings durch Vertragsauslegung ergeben, vor allem, wenn die Zulage für einen vom Tariflohn nicht erfaßten Zweck, z.B. als Erschwernis-, Leistungs-, Funktions-, Familienzulage oder aus einem anderen eigenständigen Grunde gewährt wird (BAG v. 07.02.1995 - 3 AZR 402/94 - a.a.O.).

  • BAG, 08.03.1995 - 10 AZR 368/94

    Klage des Arbeitnehmers auf Zahlung eines weiteren Teils einer tariflich

    So hat auch das Bundesarbeitsgericht in seiner Rechtsprechung anerkannt, daß über- oder außertarifliche Lohnbestandteile auch dann auf spätere Erhöhungen tariflicher Leistungen angerechnet werden können, wenn sie jahrelang vorbehaltlos zusätzlich zu tariflichen Leistungen gewährt wurden (BAG Urteil vom 8. Dezember 1982 - 4 AZR 481/80 - AP Nr. 15 zu § 4 TVG Übertarifl. Lohn u. Tariflohnerhöhung; BAG Urteil vom 7. Februar 1995 - 3 AZR 402/94 - zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen).

    Auch für eine betriebliche Übung, die freiwillige Sonderzahlung künftig neben der tariflichen Sonderzahlung zusätzlich zu zahlen, reicht es nicht aus, wenn der Arbeitgeber bisher niemals die Erfüllungswirkung der freiwilligen Sonderzahlung auf die tarifliche Sonderzahlung geltend gemacht hat (BAG Urteil vom 7. Februar 1995 - 3 AZR 402/94 - zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen).

  • LAG Baden-Württemberg, 25.08.2010 - 13 Sa 37/10

    Anrechnung tariflicher Entgelterhöhungen auf eine individualvertraglich

  • BAG, 08.03.1995 - 10 AZR 369/94

    Klage des Arbeitnehmers auf Zahlung eines weiteren Teils einer tariflich

  • LAG Hamm, 21.09.2000 - 3 Sa 758/00

    Betriebsrat: Erweiterung des Mitbestimmungsrechts - Betriebsvereinbarung

  • BAG, 08.11.2006 - 4 AZR 608/05

    Tarifliche Alterssicherung

  • BAG, 15.10.1997 - 3 AZR 443/96

    Verdienstsicherung für ältere Arbeitnehmer

  • LAG Schleswig-Holstein, 23.05.1996 - 4 Sa 395/95

    Verdienstsicherung gewerblicher Arbeitnehmer ; Tarifverträge für die

  • BAG, 28.07.1999 - 4 AZR 295/97

    Verdienstsicherung für ältere Arbeitnehmer

  • LAG Düsseldorf, 23.09.2009 - 12 Sa 357/09

    Personalgestellung zwischen öffentlichrechtlichen Körperschaften aufgrund

  • BAG, 19.05.2004 - 5 AZR 354/03

    Anrechnung einer tariflichen Einmalzahlung

  • LAG Köln, 06.05.1997 - 13 Sa 15/97

    Rückwirkende Anrechnung einer Tariflohnerhöhung auf übertarifliche

  • LAG Rheinland-Pfalz, 13.11.2003 - 1 Sa 409/03
  • LAG Düsseldorf, 07.05.1997 - 12 Sa 252/97

    Entgeltfortzahlung: EFZG oder MTV Bäckerhandwerk NRW

  • LAG Nürnberg, 04.05.2001 - 1 Sa 867/00

    Abgeltung einer hinausgeschobenen linearen Tariferhöhung durch tarifliche

  • LAG Düsseldorf, 15.10.1997 - 12 Sa 967/97

    Verdienstsicherung für ältere Arbeitnehmer

  • LAG Hamm, 08.09.2010 - 5 Sa 1229/09
  • LAG Rheinland-Pfalz, 31.05.2007 - 11 Sa 86/07

    Anrechnung von Tariflohnerhöhungen auf außertarifliche Zulagen

  • BAG, 11.11.1997 - 3 AZR 163/96

    Einbeziehung einer früher gezahlten Schweißzulage in die Entgeltsicherung für

  • LAG Baden-Württemberg, 12.12.1996 - 6 Sa 156/95

    Vergütungsansprüche aus tariflicher Alterssicherung; Beiderseitige

  • BAG, 07.02.1995 - 3 AZR 403/94

    Tarifliche Verdienstsicherung für ältere Arbeitnehmer - Anrechnung von

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