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   BAG, 15.06.2004 - 3 AZR 403/03   

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https://dejure.org/2004,5981
BAG, 15.06.2004 - 3 AZR 403/03 (https://dejure.org/2004,5981)
BAG, Entscheidung vom 15.06.2004 - 3 AZR 403/03 (https://dejure.org/2004,5981)
BAG, Entscheidung vom 15. Juni 2004 - 3 AZR 403/03 (https://dejure.org/2004,5981)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    Betriebliche Altersversorgung, hier: Ende des Arbeitsverhältnisses bei Erwerbsunfähigkeit

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Beendigung des Arbeitsverhältnisses als Voraussetzung für den Versorgungsfall; Geltendmachung des Anspruchs auf Betriebsrente; Auslegung einer Tarifvertragsvereinbarung hinsichtlich des Zahlmonats

  • Judicialis

    Tarifvertrag für die Angestellten der Deutschen Bundespost § 46 Abs. 9; ; Tarifvertrag über eine betriebliche Altersversorgung bei der Deutschen Telekom AG § 1; ; Tarifvertrag über... eine betriebliche Altersversorgung bei der Deutschen Telekom AG § 2; ; Versorgungsordnung zum Tarifvertrag über eine betriebliche Altersversorgung bei der Deutschen Telekom AG Ziff. 3.2.1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Auslegung von Taribestimmungen über Ende des Arbeitsverhältnisses

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Beginn der Rentenzahlung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2004, 1408 (Ls.)
  • DB 2005, 292
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 31.07.2002 - 7 AZR 118/01

    Beendigung des Arbeitsverhältnisses wegen Rentenbezug

    Auszug aus BAG, 15.06.2004 - 3 AZR 403/03
    Zum Beispiel heißt es in dem vom Bundesarbeitsgericht im Urteil vom 31. Juli 2002 (- 7 AZR 118/01 - BAGE 102, 114, 117) behandelten Tarifvertrag, das Arbeitsverhältnis ende "vor dem Ende des Monats, ab dem der Arbeitnehmer eine unbefristete Rente ... erhält".
  • BAG, 10.12.2002 - 3 AZR 3/02

    Betriebliche Altersversorgung: Gleichbehandlung von Arbeitern und Angestellten

    Auszug aus BAG, 15.06.2004 - 3 AZR 403/03
    Der Senat hat mehrfach entschieden, dass der Anspruch auf Betriebsrente nicht gleichzeitig mit der gesetzlichen Rente einsetzen muss (10. Dezember 2002 - 3 AZR 3/02 - AP BetrAVG § 1 Gleichbehandlung Nr. 56 = EzA BetrAVG § 1 Gleichbehandlung Nr. 26, zu II 2 b der Gründe; 9. Januar 1990 - 3 AZR 319/88 - AP BetrAVG § 1 Wartezeit Nr. 23 = EzA BetrAVG § 1 Nr. 54).
  • BAG, 09.01.1990 - 3 AZR 319/88

    Wartezeit bei vorzeitiger Erwerbsunfähigkeit

    Auszug aus BAG, 15.06.2004 - 3 AZR 403/03
    Der Senat hat mehrfach entschieden, dass der Anspruch auf Betriebsrente nicht gleichzeitig mit der gesetzlichen Rente einsetzen muss (10. Dezember 2002 - 3 AZR 3/02 - AP BetrAVG § 1 Gleichbehandlung Nr. 56 = EzA BetrAVG § 1 Gleichbehandlung Nr. 26, zu II 2 b der Gründe; 9. Januar 1990 - 3 AZR 319/88 - AP BetrAVG § 1 Wartezeit Nr. 23 = EzA BetrAVG § 1 Nr. 54).
  • LAG Nürnberg, 09.07.2003 - 5 Sa 459/02
    Auszug aus BAG, 15.06.2004 - 3 AZR 403/03
    Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Nürnberg vom 9. Juli 2003 - 5 Sa 459/02 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 01.08.2001 - 4 AZR 810/98

    Zuschuß zum Kurzarbeitergeld für die Kündigungsfrist

    Auszug aus BAG, 15.06.2004 - 3 AZR 403/03
    Im Zweifel ist die Tarifauslegung geboten, die zu einer vernünftigen, sachgerechten, zweckorientierten und praktisch brauchbaren Regelung führt (BAG 1. August 2001 - 4 AZR 810/98 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Metallindustrie Nr. 178 = EzA TVG § 4 Metallindustrie Nr. 124; 19. Januar 2000 - 4 AZR 814/98 - BAGE 93, 229).
  • BAG, 19.01.2000 - 4 AZR 814/98

    Sicherung eines monatlichen "Fixums

    Auszug aus BAG, 15.06.2004 - 3 AZR 403/03
    Im Zweifel ist die Tarifauslegung geboten, die zu einer vernünftigen, sachgerechten, zweckorientierten und praktisch brauchbaren Regelung führt (BAG 1. August 2001 - 4 AZR 810/98 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Metallindustrie Nr. 178 = EzA TVG § 4 Metallindustrie Nr. 124; 19. Januar 2000 - 4 AZR 814/98 - BAGE 93, 229).
  • LAG Köln, 01.12.2015 - 12 Sa 695/15

    Beginn von Ansprüchen auf Invalidenrente gegen einen Pensionsfonds

    Entsprechend ist unter "Zahlmonat" der Monat zu verstehen, in dem erstmals gezahlt wird oder der erstmals zum Zahlen bestimmt ist, nicht jedoch der erste Monat, "für den" Rente gezahlt wird (vgl. BAG 15. Juni 2004 - 3 AZR 403/03 -) .

    Hätten sie gewollt, dass das Arbeitsverhältnis mit oder vor dem Monat endet, für den zum ersten Mal Erwerbsunfähigkeitsrente gezahlt wird, hätten sie dies so in den Tarifvertrag geschrieben (vgl. BAG 15. Juni 2004 - 3 AZR 403/03 -) .

  • LAG Rheinland-Pfalz, 05.11.2008 - 7 Sa 362/08

    Auslegung einer Betriebsrentenregelung - Leistungsbeginn ab dem Zeitpunkt des

    3. Soweit der Kläger sich auf die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichtes in dessen Urteil vom 15.06.2004 (- 3 AZR 403/03 = EzA § 4 TVG Bundespost Nr. 16) und das Urteil des Bundessozialgerichtes vom 26.07.2001 ( - B 4 RA 45/99 R = SozR 3-2600 § 71 Nr. 2) beruft, stehen diese Urteile dem hier gefundenen Auslegungsergebnis nicht entgegen.
  • ArbG Solingen, 26.08.2008 - 2 Ca 604/08

    Zeitpunkt der Erbringung von Leistungen der betrieblichen Altersversorgung;

    Hieraus folgt zugleich, dass die Vertrags- oder Betriebspartner nicht gehalten sind, sich den Regeln der gesetzlichen Sozialversicherung anzuschließen und für die betriebliche Versorgung gleiche oder entsprechende Regeln aufzustellen (BAG, Urteil vom 05.06.1984 - 3 AZR 376/82 - AP Nr. 3 zu § 2. BetrAVG Invaliditätsrente; BAG, Urteil vom 06.06.1989 - 3 AZR 401/87 - AP Nr. 8 zu § 2. BetrAVG Invaliditätsrente; BAG, Urteil vom 15.06.2004 - 3 AZR 403/03 - juris).
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