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   BAG, 30.07.1985 - 3 AZR 405/83   

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BAG, 30.07.1985 - 3 AZR 405/83 (https://dejure.org/1985,1368)
BAG, Entscheidung vom 30.07.1985 - 3 AZR 405/83 (https://dejure.org/1985,1368)
BAG, Entscheidung vom 30. Juli 1985 - 3 AZR 405/83 (https://dejure.org/1985,1368)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch eines Vermittlers von Lebensversicherungen auf Auskunft über die Erhöhung von Versicherungssummen - Provisionspflicht bei automatischer Erhöhung der Versicherungssumme bei dynamischen Versicherungen - Möglichkeit der einseitigen Beschränkung von Ansprüchen auf ...

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    HGB § 65; HGB § 87; BGB § 151; BGB § 133; BGB § 157; TVG § 4

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    Stillschweigende Änderung vertraglicher Provisionsregelungen, stillschweigende Vertragsänderung, einseitige Änderung, Provisionsänderung, Abdingbarkeit von nachvertraglichen Provisionen, Überhangprovision, Dynamikprovision, dynamische Lebensversicherung, Summenerhöhung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 1986, 474
  • VersR 1986, 251
  • BB 1986, 1439
  • DB 1986, 647
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (7)

  • BAG, 28.02.1984 - 3 AZR 472/81

    Folgeprovision bei dynamischer Lebensversicherung

    Auszug aus BAG, 30.07.1985 - 3 AZR 405/83
    Wie der Senat in seinem Urteil vom 28. Februar 1984 (- 3 AZR 472/81 - AP Nr. 5 zu § 87 HGB mit Anm. von Herschel) entschieden und näher begründet hat, gehen die automatischen Erhöhungen der Versicherungssumme bei dynamischen Versicherungen der vorliegenden Art auf die Vermittlungstätigkeit beim Abschluß des Grundvertrages zurück und lösen damit auch die Provisionspflicht nach § 87 Abs. 1 Satz 1 HGB aus (aaO, zu II 2 der Gründe).

    In dem Urteil vom 28. Februar 1984 (- 3 AZR 472/81 - AP Nr. 5 zu § 87 b HGB) hat der Senat auch zu dieser Frage Stellung genommen (zu II 3 b der Gründe).

  • BAG, 08.07.1960 - 1 AZR 72/60

    Vertragsänderung - Änderungskündigung

    Auszug aus BAG, 30.07.1985 - 3 AZR 405/83
    Dagegen wird eine stillschweigende Annahmeerklärung meist fehlen, solange die Folge der Änderung noch gar nicht hervortritt (BAG Urteil vom 2. Mai 1976 - 2 AZR 202/75 - AP Nr. 4 zu § 305 BGB; Urteil vom 17. Juli 1965 - 3 AZR 302/64 - AP Nr. 101 zu § 242 BGB Ruhegehalt; Urteil vom 8. Juli 1960 - 1 AZR 72/60 - AP Nr. 2 zu § 305 BGB).
  • BAG, 20.05.1976 - 2 AZR 202/75

    Verschlechternde Vertragsänderung - Schweigen auf das Angebot - Konkludente

    Auszug aus BAG, 30.07.1985 - 3 AZR 405/83
    Dagegen wird eine stillschweigende Annahmeerklärung meist fehlen, solange die Folge der Änderung noch gar nicht hervortritt (BAG Urteil vom 2. Mai 1976 - 2 AZR 202/75 - AP Nr. 4 zu § 305 BGB; Urteil vom 17. Juli 1965 - 3 AZR 302/64 - AP Nr. 101 zu § 242 BGB Ruhegehalt; Urteil vom 8. Juli 1960 - 1 AZR 72/60 - AP Nr. 2 zu § 305 BGB).
  • BAG, 26.02.1969 - 4 AZR 267/68

    Anspruch auf Rechnungslegung - Nebenanspruch - Hauptanspruch auf

    Auszug aus BAG, 30.07.1985 - 3 AZR 405/83
    Das Berufungsgericht ist zutreffend davon ausgegangen, daß der Kläger keine Auskunft verlangen kann, wenn feststeht, daß ihm für die Zeit nach seinem Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis Provisionsansprüche nicht zustehen (BAG Urteil vom 26. Februar 1969 - 4 AZR 267/68 - AP Nr. 3 zu § 87 c HGB; BAG Urteil vom 16. Februar 1973 - 3 AZR 286/72 - AP Nr. 13 zu § 87 c HGB, zu 3 a der Gründe; BGH Urteil vom 7. Oktober 1977 - I ZR 10/76 - AP Nr. 14 zu § 87 c HGB, zu II 1 der Gründe).
  • BGH, 07.10.1977 - I ZR 10/76

    Voraussetzungen des Anspruchs auf Erteilung eines Buchauszuges

    Auszug aus BAG, 30.07.1985 - 3 AZR 405/83
    Das Berufungsgericht ist zutreffend davon ausgegangen, daß der Kläger keine Auskunft verlangen kann, wenn feststeht, daß ihm für die Zeit nach seinem Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis Provisionsansprüche nicht zustehen (BAG Urteil vom 26. Februar 1969 - 4 AZR 267/68 - AP Nr. 3 zu § 87 c HGB; BAG Urteil vom 16. Februar 1973 - 3 AZR 286/72 - AP Nr. 13 zu § 87 c HGB, zu 3 a der Gründe; BGH Urteil vom 7. Oktober 1977 - I ZR 10/76 - AP Nr. 14 zu § 87 c HGB, zu II 1 der Gründe).
  • BAG, 17.07.1965 - 3 AZR 302/64

    Leitender Angestellter - Öffentlicher Dienst - Unterzeichnung amtlichen

    Auszug aus BAG, 30.07.1985 - 3 AZR 405/83
    Dagegen wird eine stillschweigende Annahmeerklärung meist fehlen, solange die Folge der Änderung noch gar nicht hervortritt (BAG Urteil vom 2. Mai 1976 - 2 AZR 202/75 - AP Nr. 4 zu § 305 BGB; Urteil vom 17. Juli 1965 - 3 AZR 302/64 - AP Nr. 101 zu § 242 BGB Ruhegehalt; Urteil vom 8. Juli 1960 - 1 AZR 72/60 - AP Nr. 2 zu § 305 BGB).
  • BAG, 16.02.1973 - 3 AZR 286/72

    Gehaltsvorschuß - Verwirkung - Provisionsabrechnung - Vorschußabrechnung -

    Auszug aus BAG, 30.07.1985 - 3 AZR 405/83
    Das Berufungsgericht ist zutreffend davon ausgegangen, daß der Kläger keine Auskunft verlangen kann, wenn feststeht, daß ihm für die Zeit nach seinem Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis Provisionsansprüche nicht zustehen (BAG Urteil vom 26. Februar 1969 - 4 AZR 267/68 - AP Nr. 3 zu § 87 c HGB; BAG Urteil vom 16. Februar 1973 - 3 AZR 286/72 - AP Nr. 13 zu § 87 c HGB, zu 3 a der Gründe; BGH Urteil vom 7. Oktober 1977 - I ZR 10/76 - AP Nr. 14 zu § 87 c HGB, zu II 1 der Gründe).
  • BGH, 20.12.2018 - VII ZR 69/18

    Versicherungsvertreter: Provisionsanspruch bei Vermittlung dynamischer

    Vermittelt der Versicherungsvertreter dynamische Lebensversicherungen, bei denen sich die Versicherungssumme nach dem Inhalt des Versicherungsvertrags in regelmäßigen Zeitabständen erhöht, wenn der Versicherungsnehmer nicht widerspricht, gehen die Erhöhungen auf die Vermittlungstätigkeit bei Abschluss des Versicherungsvertrags zurück und sind gemäß § 92 Abs. 2, Abs. 3 Satz 1, § 87 Abs. 1 Satz 1 HGB im Zweifel provisionspflichtig (im Anschluss an BAG, 28. Februar 1984, 3 AZR 472/81, VersR 1984, 897 und 30. Juli 1985, 3 AZR 405/83, VersR 1986, 251).

    Vermittelt der Versicherungsvertreter dynamische Lebensversicherungen, bei denen sich die Versicherungssumme in regelmäßigen Zeitabständen erhöht, wenn der Versicherungsnehmer nicht widerspricht, gehen die Erhöhungen auf die Vermittlungstätigkeit bei Abschluss des Versicherungsvertrags zurück und sind gemäß § 92 Abs. 2, Abs. 3 Satz 1, § 87 Abs. 1 Satz 1 HGB im Zweifel provisionspflichtig (vgl. BAG, VersR 1984, 897; VersR 1986, 251; OLG Köln, Urteil vom 28. November 2014 - 19 U 71/14; BeckRS 2015, 10251; MünchKommHGB/von Hoyningen-Huene, 4. Aufl., § 87 Rn. 61; Emde in Staub, Großkommentar HGB, 5. Aufl., § 92 Rn. 57; Oetker/Busche, HGB, 5. Aufl., § 87 Rn. 14; EBJS/Löwisch, HGB, 3. Aufl., § 87 Rn. 47; Baumbach/Hopt/Hopt, HGB, 38. Aufl., § 87 Rn. 12; a.A. OLG Nürnberg, Urteil vom 10. September 2003 - 12 U 896/03, n.v.).

    Denn eine solche zeitliche Begrenzung der Provisionspflicht kann von den Vertragsparteien zulässigerweise vereinbart werden (vgl. BAG, VersR 1984, 897, juris Rn. 46 ff.; VersR 1986, 251, juris Rn. 18).

  • BAG, 14.08.1996 - 10 AZR 69/96

    Verzicht auf Anspruch aus betrieblicher Übung

    Nur unter besonderen Um ständen kann Schweigen des Erklärungsempfängers als Zustimmung zu verstehen sein, wenn nämlich der Erklärende nach Treu und Glauben annehmen durfte, der andere Vertragsteil würde der angebotenen Vertragsänderung widersprechen, wenn er ihr nicht zustimmen wolle (BAG Urteil vom 30. Juli 1985 - 3 AZR 405/83 - AP Nr. 13 zu § 65 HGB).
  • KG, 27.03.2013 - 5 U 112/11

    Anforderungen an die Annahme der stillschweigenden Zustimmung eines Stromkunden

    Das Schweigen des Erklärungsempfängers muss in Verbindung mit den gesamten Umständen als individualvertragliche Zustimmung zu verstehen sei; der Erklärende muss nach Treu und Glauben annehmen dürfen, dass der andere Vertragsteil seinen abweichenden Willen äußern und der Vertragsänderung widersprechen würde, wenn er ihr nicht zustimmen wollte (BAG, NZA 1986, 474, juris Rn. 21).

    Bietet etwa der Arbeitgeber nachträglich ändernde oder verschlechternde Arbeitsbedingungen an, so kann in dem Schweigen des Arbeitnehmers und dem widerspruchslosen Weiterarbeiten allein eine stillschweigende Annahmeerklärung noch nicht ohne weiteres gesehen werden, insbesondere, wenn die Folgen der Änderung noch gar nicht hervortreten (BAG, DB 1976, 2478, juris Rn. 11, 13; NZA 1986, 474, Rn. 22).

  • OLG Frankfurt, 16.03.2018 - 16 U 109/17

    Versicherungsvertreter: Provisionsanspruch für die Erhöhung einer dynamischen

    Letztlich handelt es sich damit bei der Dynamikprovision um eine verzögert ausgezahlte Abschlussprovision für eine Erhöhung der Lebensversicherung, die - wenn auch widerruflich - schon in dem Erstabschluss ihren Grund findet und als vereinbart anzusehen ist (vgl. auch BAG, Urteil vom 28.2.1984, 3 AZR 472/81; BAG, Urteil vom 30.7.1985, 3 AZR 405/83; OLG Köln, Urteil vom 1.8.2003, aaO., und Urteil vom 28.11.2014, 19 U 71/14 [jeweils unter Berücksichtigung besonderer Provisionsbestimmungen], jeweils zitiert nach juris; MünchKomm/von Hoyningen-Huene, HGB, 4. A., § 87 Rn. 61; Oetker/Busche, HGB, 4. A., § 87 Rn. 14; offen gelassen ["möglicherweise"] Löwisch, in: Ebenroth/Boujong / Joost/Strohn, HGB, 3. A., § 87 Rn. 26; ablehnend Emde/Staub, 5. A., § 87 Rn. 70 [mit unzutreffendem Verweis auf BAG, Urteil vom 28.2.1984], OLG Nürnberg, Urteil vom 10.9.2003, 12 U 896/03).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 19.12.2018 - 7 Sa 99/18

    Reichweite des arbeitgeberseitigen Direktionsrechts â€" arbeitsvertragliche

    Eine Vertragspartei, die in einem bestehenden Vertragsverhältnis Änderungen vereinbaren will, kann nach der Verkehrssitte nicht schon das bloße Schweigen des Erklärungsempfängers als Annahme werten (vgl. BAG, Urteil vom 30. Juli 1985 - 3 AZR 405/83 - AP HGB § 65 Nr. 13).

    Das Schweigen des Erklärungsempfängers muss in Verbindung mit den gesamten Umständen als Zustimmung zu verstehen sein; der Erklärende muss nach Treu und Glauben annehmen dürfen, dass der andere Vertragsteil seinen abweichenden Willen äußern und der Vertragsänderung widersprechen würde, wenn er ihr nicht zustimmen wollte (BAG, Urteil vom 30. Juli 1985 - 3 AZR 405/83 - AP HGB § 65 Nr. 13).

  • BAG, 28.04.1998 - 9 AZN 227/98

    Nichtzulassungsbeschwerde wegen Divergenz

    Aus dem anzufechtenden Berufungsurteil ergibt sich jedoch, daß das Landesarbeitsgericht keinen eigenen Rechtssatz aufgestellt, sondern lediglich wörtlich die vom Bundesarbeitsgericht in seinem Urteil vom 30. Juli 1985 - 3 AZR 405/83 - (AP Nr. 13 zu § 65 HGB = NZA 1986, 474) aufgestellten Auslegungsregeln - wenn auch unter einer fehlerhaften Bezeichnung der Fundstelle - wiedergegeben hat.

    Denn nach der vom Landesarbeitsgericht zitierten Entscheidung vom 30. Juli 1985 - 3 AZR 405/83 - soll entscheidend sein, ob der Arbeitnehmer umgehend feststellen kann, wie die beabsichtigte Vertragsänderung sich auf seine Rechte und Pflichten im Arbeitsverhältnis auswirkt.

  • LAG Düsseldorf, 29.10.2003 - 12 Sa 900/03

    Variable Vergütung - Pflicht des Arbeitgebers zur jährlichen Festlegung von

    Bei dieser Konstellation mag eine entsprechende Anwendung des § 315 Abs. 3 BGB in Betracht kommen (vgl. BAG, Urteil vom 30.07.1985, 3 AZR 405/83, AP Nr. 13 zu § 65 HGB, OLG Oldenburg, Urteil vom 20.04.2000, NZG 2000, 939, MüKo/Gottwald, 4. Aufl., § 315 BGB R z. 42).
  • LAG Hamm, 21.09.2000 - 3 Sa 758/00

    Betriebsrat: Erweiterung des Mitbestimmungsrechts - Betriebsvereinbarung

    Demgegenüber fehlt eine stillschweigende Annahmeerklärung solange, wie die Folge der Änderung noch gar nicht hervortritt (BAG, Urteil vom 17.07.1985 = DB 1985, S. 1445; BAG, Urteil vom 10.12.1985 = DB 1986, S. 647).

    Demgegenüber fehlt eine stillschweigende Annahmeerklärung solange, wie die Folge der Änderung noch gar nicht hervortritt (BAG, Urteil vom 17.07.1985 = DB 1985, S. 1445; BAG, Urteil vom 10.12.1985 = DB 1986, S. 647).

  • OLG Celle, 19.11.2009 - 8 U 24/09

    HEROS-Komplex

    Der Erklärende muss nach Treu und Glauben annehmen dürfen, dass der andere Vertragsteil seinen abweichenden Willen äußern und der Vertragsänderung widersprechen würde, wenn er ihr nicht zustimmen wollte (vgl. BAG DB 1986, 647).
  • LAG Nürnberg, 29.04.2003 - 6 Sa 284/02

    Direktversicherung; Vertragsänderung durch widerspruchslose Weiterarbeit

    Setzt er seine Tätigkeit widerspruchslos fort, darf der Arbeitgeber daher dieser Weiterarbeit das Einverständnis des Arbeitnehmers mit der Vertragsänderung entnehmen (so zuletzt ausdrücklich BAG vom 01.08.2001, 4 AZR 129/00, EzA § 315 BGB Nr. 50 unter I.1.b.bb.(2) der Entscheidungsgründe; schon BAG vom 08.07.1960, 1 AZR 72/60, AP Nr. 2 zu § 305 BGB; BAG vom 02.05.1976, 2 AZR 202/75, EzA § 305 BGB Nr. 4; BAG vom 30.07.1985, 3 AZR 405/83, EzA § 87 HGB Nr. 9; BAG vom 27.03.1987, 7 AZR 790/85, EzA § 2 KSchG Nr. 10; Preis in Erfurter Kommentar zum Arbeitsrecht, 3. Aufl. 2003, § 611 BGB Rn. 473; Schaub, Arbeitsrechtshandbuch, 10. Aufl. 2002, § 32 Rn. 27).
  • LAG Hamm, 16.08.2000 - 18 Sa 74/00

    Streitigkeit über eine arbeitsvertragliche Gehaltsanpassung; Fehlen einer

  • LAG Schleswig-Holstein, 28.01.2016 - 5 Sa 207/15

    Vergütung, Provision, Provisionsabrede, Änderung, konkludente Einigung, Erfüllung

  • VG Meiningen, 22.01.2018 - 3 P 50004/16

    Ersetzung der Zustimmung der Personalvertretung zu einer außerordentlichen

  • LAG Hamm, 03.05.2012 - 15 Sa 1826/11

    Entstehung eines Anspruchs auf jährliches Urlaubs- und Weihnachtsgeld aufgrund

  • LAG Hamm, 16.11.1998 - 18 Sa 1581/97

    Voraussetzungen der Abrechnung von Spesen und Lohnzuschlägen; Vergleich der

  • BAG, 14.08.1996 - 10 AZR 68/96

    Anspruch nach drei Jahren

  • LAG Berlin, 07.04.1997 - 9 Sa 80/96

    Zulässigkeit der konkludenten Abänderung eines Arbeitsvertrages unter

  • LAG Hamm, 23.08.2000 - 18 (11) Sa 71/00

    Vergütungsansprüche eines Geschäftsführers in Bezug auf geleistete Mehrarbeit;

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