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BAG, 01.02.1983 - 3 AZR 408/80 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Zulage bei Radiumbestrahlung - Pflegepersonal - Besonders belastende Tätigkeit - Beanspruchung der Arbeitszeit
Verfahrensgang
- ArbG Braunschweig, 19.06.1979 - 4 Ca 46/79
- BAG, 01.02.1983 - 3 AZR 408/80
Wird zitiert von ... (24)
- BAG, 16.01.1985 - 7 AZR 226/82
Gewährung einer Zulage nach dem Bundesangestelltentarifvertrag (BAT) - Bezug des …
Das Merkmal "ständig" setzt voraus, daß die Angestellten die betreffenden Pflegeaufgaben fast ausschließlich während ihrer Arbeitszeit wahrnehmen; es genügt nicht, daß die gefährliche Tätigkeit häufig oder regelmäßig anfällt (Bestätigung von BAG Urteil vom 1. Februar 1983 3 AZR 408/80 = AP Nr. 5 zu § 33 BAT).In diesem Tarifvertrag lassen sich - wie bereits der Dritte Senat zutreffend ausgeführt hat (Urteil vom 1. Februar 1983 - 3 AZR 408/80 - AP Nr. 5 zu § 33 BAT) - drei abgestufte unbestimmte Zeitbegriffe unterscheiden: "Regelmäßig und nicht nur in unerheblichem Umfange" (vgl. § 1 Abs. 2; dieses Merkmal ist auch in § 33 Abs. 1 Buchst. c BAT enthalten), "überwiegend" (vgl. § 1 Abs. 1 Ziff. 5 Unterabs. 4) und "ständig" (vgl. § 1 Abs. 1 Ziff. 5 Unterabsätze 2, 3, 5; § 1 Abs. 1 Ziff. 13).
Nach der Auffassung des Dritten Senats (Urteil vom 1. Februar 1983 - 3 AZR 408/80 - AP Nr. 5 zu § 33 BAT, unter II 2 b der Gründe; ebenso BAG Urteil vom 6. Dezember 1978 - 4 AZR 321/77 - AP Nr. 11 zu § 22, 23 BAT 1975) ist unter dem Merkmal "regelmäßig" ein sich wiederholendes Vorkommen ohne Rücksicht auf den Rhythmus der Wiederholung zu verstehen.
Der Begriff "überwiegend" wird verstanden im Sinne von "mehr als die Hälfte der regelmäßigen Arbeitszeit" (BAG Urteil vom 8. August 1978 - 6 AZR 251/77 - AP Nr. 1 zu § 49 BAT; BAG Urteil vom 1. Februar 1983 - 3 AZR 408/80 - AP Nr. 5 zu § 33 BAT, unter II 2 b der Gründe).
An das Merkmal "ständig" sind wesentlich strengere Anforderungen zu stellen als an das Merkmal "überwiegend"; "ständig" setzt demnach voraus, daß der Angestellte die näher bezeichnete Tätigkeit fast ausschließlich während seiner Arbeitszeit verrichtet (so BAG Urteil vom 1. Februar 1983 - 3 AZR 408/80 - AP Nr. 5 zu § 33 BAT, unter II 2 b der Gründe; vgl. Clemens/Scheuring/Steingen/Wiese, BAT, Bd. III, Teil V Gefahrenzulagen Anm. 10;… Breier/Kiefer/Uttlinger, BAT, 5. Aufl., Bd. I, S. 168.9 und 168.10).
- BAG, 10.02.1988 - 4 AZR 538/87
Zahlung einer Zulage aufgrund der Beschäftigung auf einer Station mit Patienten, …
Die Klägerin ist nur in der Station C 24 des Allgemeinen Krankenhauses S beschäftigt und leistet damit dort "ständig" im tariflichen Sinne ihre Arbeit (vgl. BAG Urteil vom 1. Februar 1983 - 3 AZR 408/80 -, AP Nr. 5 zu § 33 BAT).Insoweit entfällt aber das Merkmal der ständigen Arbeit in diesen Räumen, da dieses Merkmal nur dann erfüllt ist, wenn die Arbeitszeit insoweit fast ausschließlich beansprucht wird (BAG Urteil vom 1. Februar 1983 - 3 AZR 408/80 -, AP Nr. 5 zu § 33 BAT).
Bereits der Dritte Senat des Bundesarbeitsgerichts hat in seinem Urteil vom 1. Februar 1983 - 3 AZR 408/80 - (AP Nr. 5 zu § 33 BAT) darauf hingewiesen, daß die tarifliche Regelung der Protokollnotiz Nr. 1 Buchst. d) nicht unter allen denkbaren Aspekten einleuchtet.
- BAG, 05.11.1992 - 6 AZR 228/91
Auslegung des Begriffs "regelmäßige Arbeitsstelle" - Aufsuchen der Arbeitsstelle …
Der Begriff "regelmäßig", den die Tarifvertragsparteien nicht definiert haben, wird aufgrund des allgemeinen Sprachgebrauchs in ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. zum Begriff regelmäßige Arbeitszeit: BAG Urteile vom 6. Dezember 1978 - 4 AZR 321/77 - AP Nr. 11 zu §§ 22, 23 BAT 1975, vom 1. Februar 1983 - 3 AZR 408/80 - AP Nr. 5 zu § 33 BAT, zu II 2b der Gründe, und vom 3. Mai 1989 - 5 AZR 249/88 - AP Nr. 19 zu § 2 LohnFG) als ein Geschehen verstanden, das nach einer bestimmten Ordnung in gleichmäßigen Abständen und in gleichmäßiger Aufeinanderfolge wiederkehrt.Das Merkmal "regelmäßig" ist nicht im Sinne von "zeitlich überwiegend" (vgl. dazu BAG Urteil vom 1. Februar 1983, aaO) zu verstehen.
- LAG Hamm, 12.04.1985 - 16 (11) Sa 1457/84
Manteltarifvertrag; Pflegepersonal; Hauptleistungspflicht; Zulagenzahlung; …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BAG, 12.11.1997 - 10 AZR 27/97
Arbeitsentgelt: Schichtlohnzulage nach BMT-G II - Begriffe "überwiegend" und …
Verlangt wird vielmehr, daß der Arbeiter auf Dauer aufgrund von Schichtplänen zur Schichtarbeit eingesetzt wird (so auch BAG Urteile vom 6. Dezember 1978 - 4 AZR 321/77 - AP Nr. 11 zu §§ 22, 23 BAT 1975; vom 1. Februar 1983 - 3 AZR 408/80 - AP Nr. 5 zu § 33 BAT; vom 16. Januar 1985 - 7 AZR 226/82 - AP Nr. 10 zu § 33 BAT; vom 22. März 1995 - 10 AZR 167/94 - ZTR 1995, 407 f.). - BAG, 15.10.1987 - 6 AZR 530/85
Arbeitszeit: Neuregelung im Wege des Direktionsrechts - Schulbereich
Der Dritte Senat des Bundesarbeitsgerichts hat im Zusammenhang mit von bestimmten Pflegepersonen verlangten Zulagen den Begriff "regelmäßig" im Sinne eines "sich wiederholenden Vorkommens ohne Rücksicht auf den Rhythmus der Wiederholung" verwandt (BAG Urteil vom 1. Februar 1983 - 3 AZR 408/80 - AP Nr. 5 zu § 33 BAT). - LAG Baden-Württemberg, 08.12.1998 - 10 Sa 24/98
Anspruch auf Zahlung einer Heimzulage ; Begriff des "Heimes" im …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BAG, 23.04.1998 - 6 AZR 611/96
Lehrgesellenzulage - Besitzstandswahrung nach § 7 TVLGrV
Ergeben sich aus Sinn und Zweck der Tarifnorm sowie dem tariflichen Gesamtzusammenhang keine gegenteiligen Anhaltspunkte, ist davon auszugehen, daß die Tarifvertragsparteien das Tatbestandsmerkmal "ständig" ebenfalls in diesem Sinne verstanden haben (BAG Urteil vom 1. Februar 1983 - 3 AZR 408/80 - AP Nr. 5 zu § 33 BAT, zu II 2 a der Gründe; vom 20. April 1994 - 10 AZR 276/93 - AP Nr. 11 zu §§ 22, 23 BAT Zulagen, zu II 2 d der Gründe; BAG Urteil vom 12. November 1997 - 10 AZR 27/97 - nicht veröffentlicht, zu II 2 a der Gründe). - LAG Nürnberg, 25.03.1999 - 8 Sa 336/96
Änderungskündigung: betriebsbedingte Änderungskündigung zur Kostensenkung - …
Die bisherigen Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts zu dem Begriff "ständig", wie er in der Anmerkung zu EGP 25 verwendet wird, haben im wesentlichen andere und sehr viel eindeutigere Sachverhalte betroffen, wie z.B. 36 Minuten einer täglichen Schicht von sechs Stunden (BAG, AP Nr. 5 zu § 33 BAT ), teilstationäre Tagesgruppe (BAG, NZA 1994, 88 ), teilstationäre Betreuung zwischen 11.30 Uhr und 16.30 Uhr (BAG, NZA 1994, 513 ). - BAG, 17.01.1996 - 10 AZR 439/95
Zulage: Arbeitstherapeut - ständige Zusammenarbeit mit geisteskranken Patienten
Nach diesen Auslegungsgrundsätzen folgt aus der Tarifnorm in § 1 Abs. 1 Nr. 5 der 5. Alternative des Tarifvertrages für die Gewährung von Zulagen gem. § 33 Abs. 1 Buchst. c und Abs. 6 BAT, daß die für den Zulagenanspruch maßgebliche Tätigkeit dauernd oder fast ausschließlich während der Arbeit verrichtet werden muß (BAG Urteil vom 16. Januar 1985 - 7 AZR 226/82 - AP Nr. 10 zu § 33 BAT; BAG Urteil vom 1. Februar 1983 - 3 AZR 408/80 - AP Nr. 5 zu § 33 BAT). - LAG Hamm, 24.09.1998 - 17 Sa 682/98
Zahlung der Geriatriezulage; Erbringung der Grund- und Behandlungspflege bei …
- LAG München, 22.08.1996 - 4 Sa 116/95
Zulage: Lehrgesellenzulage - Überleitungsregelung
- LAG Hessen, 04.04.1995 - 9 Sa 1547/94
Zulage: Heimzulage für eine Dipl.-Sozialpädagogin in einem Frauenhaus
- LAG Berlin, 12.04.1995 - 10 Sa 136/94
Arbeitsentgelt: "Gefahrenzulage" - Voraussetzungen
- LAG Hessen, 01.03.1995 - 7 Sa 14/94
Eingruppierung: Angestellter im Sozial- und Erziehungsdienst
- BAG, 15.10.1987 - 6 AZR 531/85
Wöchentliche Arbeitszeit von einer Erzieherin an einer Sonderschule - …
- BAG, 15.10.1987 - 6 AZR 712/85
Wöchentliche Arbeitszeit von Erziehern an einer Sonderschule - Zulässigkeit des …
- LAG Baden-Württemberg, 08.12.1998 - 10 Sa 23/98
- BAG, 15.10.1987 - 6 AZR 74/86
Neuregelung der wöchentlichen Arbeitszeit durch den Arbeitgeber - Ausmaß des …
- BAG, 15.10.1987 - 6 AZR 619/85
Wöchentliche Arbeitszeit von Erzieherin an Sonderschule - Rechtmäßigkeit der …
- BAG, 15.10.1987 - 6 AZR 620/85
- BAG, 15.10.1987 - 6 AZR 711/85
- BAG, 15.10.1987 - 6 AZR 417/85
- BAG, 22.06.1988 - 5 AZR 418/87