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   BAG, 19.01.2010 - 3 AZR 409/09   

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https://dejure.org/2010,13506
BAG, 19.01.2010 - 3 AZR 409/09 (https://dejure.org/2010,13506)
BAG, Entscheidung vom 19.01.2010 - 3 AZR 409/09 (https://dejure.org/2010,13506)
BAG, Entscheidung vom 19. Januar 2010 - 3 AZR 409/09 (https://dejure.org/2010,13506)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • lexetius.com

    Betriebliche Altersversorgung - Zusage aus Anlass eines Arbeitsverhältnisses oder arbeitnehmerähnlichen Beschäftigungsverhältnisses

  • openjur.de
  • Bundesarbeitsgericht

    Betriebliche Altersversorgung - Zusage aus Anlass eines Arbeitsverhältnisses oder arbeitnehmerähnlichen Beschäftigungsverhältnisses

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 1 Abs 1 S 1 BetrAVG, § 17 Abs 1 S 1 BetrAVG, § 17 Abs 1 S 2 BetrAVG
    Betriebliche Altersversorgung - Zusage aus Anlass eines Arbeitsverhältnisses oder arbeitnehmerähnlichen Beschäftigungsverhältnisses

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Betriebliche Altersversorgung; Zusage aus Anlass eines Arbeitsverhältnisses oder arbeitnehmerähnlichen Beschäftigungsverhältnisses als Voraussetzung für den Insolvenzschutz

  • Techniker Krankenkasse
  • rewis.io

    Betriebliche Altersversorgung - Zusage aus Anlass eines Arbeitsverhältnisses oder arbeitnehmerähnlichen Beschäftigungsverhältnisses

  • ra.de
  • rewis.io

    Betriebliche Altersversorgung - Zusage aus Anlass eines Arbeitsverhältnisses oder arbeitnehmerähnlichen Beschäftigungsverhältnisses

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BetrAVG § 1 Abs. 1 S. 1; BetrAVG § 17 Abs. 1 S. 2
    Betriebliche Altersversorgung; Zusage aus Anlass eines Arbeitsverhältnisses oder arbeitnehmerähnlichen Beschäftigungsverhältnisses als Voraussetzung für den Insolvenzschutz

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (10)

  • BAG, 29.01.2008 - 3 AZR 522/06

    Betriebsrentengesetz - Geltung in den neuen Ländern

    Auszug aus BAG, 19.01.2010 - 3 AZR 409/09
    Die bloße Erfüllung einer bestehenden Rechtspflicht reicht ebenso wenig aus wie die Beschreibung der Folgen einer Rechtslage (BAG 29. Januar 2008 - 3 AZR 522/06 - Rn. 22, AP Einigungsvertrag Anlage I Kap. VIII Nr. 11 = EzA BetrAVG § 7 Nr. 73).

    Sollte die Beitragsleistung zu Unrecht erbracht worden sein, wäre sie im Rahmen der maßgeblichen rechtlichen Regelungen ggf. zurückzuerstatten (BAG 29. Januar 2008 - 3 AZR 522/06 - Rn. 37, AP Einigungsvertrag Anlage I Kap. VIII Nr. 11 = EzA BetrAVG § 7 Nr. 73).

  • BGH, 21.05.2008 - IV ZR 238/06

    Rechtsnatur der Erklärung des Versicherungsnehmers über die Bezugsberechtigung im

    Auszug aus BAG, 19.01.2010 - 3 AZR 409/09
    Sie können sogar nach dem Tode des Erklärenden zugehen (vgl. BGH 21. Mai 2008 - IV ZR 238/06 - Rn. 21 f., VersR 2008, 1054).
  • LAG Köln, 27.02.2009 - 10 Sa 1031/08

    Altersversorgung; Einigungsvertrag

    Auszug aus BAG, 19.01.2010 - 3 AZR 409/09
    Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 27. Februar 2009 - 10 Sa 1031/08 - aufgehoben.
  • BAG, 19.07.2005 - 3 AZR 472/04

    Betriebliche Altersversorgung - Festlegung der Rentenhöhe

    Auszug aus BAG, 19.01.2010 - 3 AZR 409/09
    Diese Annahme ist, da es sich um eine nichttypische Vereinbarung handelt, revisionsrechtlich nur daraufhin zu prüfen, ob das Berufungsgericht Auslegungsregeln nach §§ 133, 157 BGB verletzt, gegen Denk- und Erfahrungsgesetze verstoßen oder wesentliche Tatsachen unberücksichtigt gelassen hat (BAG 19. Juli 2005 - 3 AZR 472/04 - zu I 1 der Gründe, AP BetrAVG § 1 Nr. 42 = EzA BetrAVG § 1 Betriebliche Übung Nr. 7).
  • BAG, 24.03.1998 - 3 AZR 778/96

    Anpassung von Betriebsrenten im Beitrittsgebiet

    Auszug aus BAG, 19.01.2010 - 3 AZR 409/09
    In Anwendung der Grundsätze des allgemeinen Vertragsrechts muss deshalb über eine bestehende Rechtspflicht hinaus eine eigenständige Verpflichtung begründet werden (BAG 24. März 1998 - 3 AZR 778/96 - zu II der Gründe, BAGE 88, 205).
  • BAG, 19.12.2000 - 3 AZR 451/99

    Erwerb einer unverfallbaren Versorgungsanwartschaft - Vordienstzeiten bei einem

    Auszug aus BAG, 19.01.2010 - 3 AZR 409/09
    Diese Voraussetzung ist erfüllt, wenn dem Versorgungsberechtigten nach dem Stichtag zumindest eine bestätigende Neuzusage erteilt wird (BAG 19. Dezember 2000 - 3 AZR 451/99 - zu B I 3 der Gründe, BAGE 97, 1; BGH 25. Juli 2005 - II ZR 237/03 - zu I der Gründe, AP BetrAVG § 17 Nr. 35).
  • BGH, 05.05.2003 - II ZR 50/01

    Außenwirkung eines Gesellschafterbeschlusses; Auslegung einer

    Auszug aus BAG, 19.01.2010 - 3 AZR 409/09
    In der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist jedoch anerkannt, dass Beschlüssen, die auf einer Gesellschafterversammlung gefasst werden (§ 48 Abs. 1 GmbHG), dann Außenwirkung zukommt, wenn der Geschäftsführer der GmbH als vertretungsberechtigtes Organ einerseits und der außenstehende Dritte als potentieller Empfänger der Erklärung oder Handlung andererseits bei der Beschlussfassung zugegen sind, sei es auch in einer Doppelfunktion als Mitgesellschafter und Dritter (BGH 5. Mai 2003 - II ZR 50/01 - zu II 1 der Gründe, BB 2003, 1579; 9. Februar 1998 - II ZR 374/96 - zu 1 a der Gründe, NJW 1998, 1492).
  • BAG, 25.01.2000 - 3 AZR 769/98

    Insolvenzsicherung - Minderheitsgesellschafter einer GmbH

    Auszug aus BAG, 19.01.2010 - 3 AZR 409/09
    Eine Rolle spielen kann auch, ob eine bereits während des Arbeits- bzw. Beschäftigungsverhältnisses zu finanzierende Direktversicherung vorliegt oder eine Direktzusage, bei der die Belastungen erst bei Eintritt des Versorgungsfalles entstehen (BAG 25. Januar 2000 - 3 AZR 769/98 - zu II 2 der Gründe, AP BetrAVG § 1 Nr. 38 = EzA BetrAVG § 17 Nr. 9).
  • BGH, 25.07.2005 - II ZR 237/03

    Wirksamkeit einer im Beitrittsgebiet gegebenen Versorgungszusage

    Auszug aus BAG, 19.01.2010 - 3 AZR 409/09
    Diese Voraussetzung ist erfüllt, wenn dem Versorgungsberechtigten nach dem Stichtag zumindest eine bestätigende Neuzusage erteilt wird (BAG 19. Dezember 2000 - 3 AZR 451/99 - zu B I 3 der Gründe, BAGE 97, 1; BGH 25. Juli 2005 - II ZR 237/03 - zu I der Gründe, AP BetrAVG § 17 Nr. 35).
  • BGH, 09.02.1998 - II ZR 374/96

    Auslegung einer teilweisen Forderungsbestätigung

    Auszug aus BAG, 19.01.2010 - 3 AZR 409/09
    In der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist jedoch anerkannt, dass Beschlüssen, die auf einer Gesellschafterversammlung gefasst werden (§ 48 Abs. 1 GmbHG), dann Außenwirkung zukommt, wenn der Geschäftsführer der GmbH als vertretungsberechtigtes Organ einerseits und der außenstehende Dritte als potentieller Empfänger der Erklärung oder Handlung andererseits bei der Beschlussfassung zugegen sind, sei es auch in einer Doppelfunktion als Mitgesellschafter und Dritter (BGH 5. Mai 2003 - II ZR 50/01 - zu II 1 der Gründe, BB 2003, 1579; 9. Februar 1998 - II ZR 374/96 - zu 1 a der Gründe, NJW 1998, 1492).
  • BAG, 11.11.2014 - 3 AZR 404/13

    Einstandspflicht des Pensions-Sicherungs-Vereins - Versorgungszusage wegen der

    Sollte die Beitragsleistung zu Unrecht erbracht worden sein, wäre sie im Rahmen der maßgeblichen rechtlichen Regelungen ggf. zurückzuerstatten (vgl. nur BAG 19. Januar 2010 - 3 AZR 409/09  - Rn. 35) .
  • LAG Köln, 25.01.2013 - 4 Sa 1004/12

    Ansprüche des Gesellschafters einer GmbH auf betriebliche Altersversorgung in der

    Auch die Wahl des Durchführungsweges der Direktzusage, aus der das Unternehmen erst bei Eintritt des Versorgungsfalles belastet wird, spricht dafür, dass die Versorgungszusage allein aufgrund der Gesellschafterstellung erteilt wurde (so ausdrücklich BAG 19.01.2010 - 3 AZR 409/09 - Rn. 34).

    Das Bundesarbeitsgericht hat in dem ebenfalls gegen den PSV geführten Verfahren 3 AZR 409/09 im Urteil vom 19.01.2010 entschieden:.

    Gleiches findet sich in der Entscheidung vom 29.01.2009 (3 AZR 409/09).

  • OLG Köln, 24.10.2017 - 14 U 11/16
    Sollte die Beitragsleistung zu Unrecht erbracht worden sein, wäre sie im Rahmen der maßgeblichen rechtlichen Regelungen ggf. zurückzuerstatten (BAG, Urteile vom 11.11.2014 - 3 AZR 404/13 -, BB 2015, 253, juris Rn. 33, und 19.01.2010 - 3 AZR 409/09 -, zitiert nach juris Rn. 35).
  • OLG Köln, 24.10.2017 - 14 U 12/16
    Sollte die Beitragsleistung zu Unrecht erbracht worden sein, wäre sie im Rahmen der maßgeblichen rechtlichen Regelungen ggf. zurückzuerstatten (BAG, Urteile vom 11.11.2014 - 3 AZR 404/13 -, BB 2015, 253, juris Rn. 33, und 19.01.2010 - 3 AZR 409/09 -, zitiert nach juris Rn. 35).
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