Rechtsprechung
BAG, 18.09.2012 - 3 AZR 415/10 |
Volltextveröffentlichungen (12)
- lexetius.com
Betriebliche Altersversorgung - Änderung einer Anpassungsregelung
- openjur.de
Betriebliche Altersversorgung; Änderung einer Anpassungsregelung
- Bundesarbeitsgericht
Betriebliche Altersversorgung - Änderung einer Anpassungsregelung
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 16 Abs 1 BetrAVG, § 16 Abs 3 Nr 1 BetrAVG, § 17 Abs 3 BetrAVG, § 30c Abs 1 BetrAVG, § 307 Abs 1 S 2 BGB
Betriebliche Altersversorgung - Änderung einer Anpassungsregelung - JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Grundsätze zur Anpassung einer Betriebsrente; Wirksamkeit einer arbeitsvertraglichen Regelung zur Altersversorgung im Hinblick auf das Transparenzgebot i.S.d. §§ 307, 308 BGB
- Betriebs-Berater
Betriebliche Altersversorgung - Änderung einer Anpassungsregelung
- rewis.io
Betriebliche Altersversorgung - Änderung einer Anpassungsregelung
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Betriebliche Altersversorgung; Anpassung einer Betriebsrente; Maßgeblichkeit der Versorgungsordnung
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- zip-online.de (Leitsatz)
Zulässiger Vorbehalt von Änderungen der betrieblichen Versorgungsordnung durch sog. Jeweiligkeitsklausel
- Betriebs-Berater (Leitsatz)
Betriebliche Altersversorgung - Änderung einer Anpassungsregelung
- Betriebs-Berater (Leitsatz)
Betriebliche Altersversorgung - Änderung einer Anpassungsregelung
Verfahrensgang
- ArbG Hannover, 08.08.2008 - 8 Ca 33/08
- ArbG Hannover, 08.10.2008 - 8 Ca 33/08
- LAG Niedersachsen, 03.06.2010 - 4 Sa 239/09
- BAG, 18.09.2012 - 3 AZR 415/10
Papierfundstellen
- BAGE 143, 90
- ZIP 2013, 188 (Ls.)
- MDR 2013, 230
- NZA 2013, 210
- BB 2013, 51
Wird zitiert von ... (60) Neu Zitiert selbst (16)
- BAG, 15.02.2011 - 3 AZR 35/09
Auslegung einer Versorgungszusage - Ablösung einer Gesamtzusage - Kündigung einer …
Auszug aus BAG, 18.09.2012 - 3 AZR 415/10
Dieses Prinzip bewirkt, dass günstigere arbeitsvertragliche Regelungen grundsätzlich gegenüber nachträglichen verschlechternden Betriebs- oder Dienstvereinbarungen und Tarifverträgen wirksam bleiben (vgl. BAG 15. Februar 2011 - 3 AZR 35/09 - Rn. 51, AP BetrAVG § 1 Auslegung Nr. 13 = EzA BetrAVG § 1 Betriebsvereinbarung Nr. 9).Allgemeine Geschäftsbedingungen können vom Revisionsgericht selbstständig ausgelegt werden (vgl. BAG 13. Juni 2012 - 10 AZR 296/11 - Rn. 20, NZA 2012, 1154; 15. Februar 2011 - 3 AZR 35/09 - Rn. 34, AP BetrAVG § 1 Auslegung Nr. 13 = EzA BetrAVG § 1 Betriebsvereinbarung Nr. 9).
Von Bedeutung für das Auslegungsergebnis ist jedoch auch der von den Vertragsparteien verfolgte typische und von redlichen Geschäftspartnern verfolgte Regelungszweck sowie die der jeweils anderen Seite erkennbare Interessenlage der Beteiligten (vgl. etwa BAG 15. Februar 2011 - 3 AZR 35/09 - Rn. 35, AP BetrAVG § 1 Auslegung Nr. 13 = EzA BetrAVG § 1 Betriebsvereinbarung Nr. 9) .
- BAG, 28.07.2005 - 3 AZR 14/05
Eingriffe in Betriebsrenten durch Tarifvertrag
Auszug aus BAG, 18.09.2012 - 3 AZR 415/10
Will der Arbeitgeber eine Versorgung unabhängig von der jeweils geltenden allgemeinen Versorgungsordnung zusagen, muss er dies deutlich zum Ausdruck bringen (BAG 28. Juli 2005 - 3 AZR 14/05 - zu B III der Gründe, BAGE 115, 304; 23. September 1997 - 3 AZR 529/96 - zu I 2 der Gründe, AP BetrAVG § 1 Ablösung Nr. 23 = EzA BetrAVG § 1 Ablösung Nr. 14).Eine solche Klausel gilt auch über den Eintritt des Arbeitnehmers in den Ruhestand hinaus (vgl. etwa BAG 28. Juli 2005 - 3 AZR 14/05 - zu B I 1 der Gründe, BAGE 115, 304).
- BAG, 23.09.1997 - 3 AZR 529/96
Umstellung des Zahlungstermins für Betriebsrenten
Auszug aus BAG, 18.09.2012 - 3 AZR 415/10
Deshalb ist für den Regelfall eine dynamische Verweisung anzunehmen (BAG 17. Juni 2008 - 3 AZR 553/06 - Rn. 24, AP BGB § 133 Nr. 55; 27. Juni 2006 - 3 AZR 255/05 - Rn. 18 mwN, BAGE 118, 326; 23. September 1997 - 3 AZR 529/96 - zu I 2 der Gründe, AP BetrAVG § 1 Ablösung Nr. 23 = EzA BetrAVG § 1 Ablösung Nr. 14) .Will der Arbeitgeber eine Versorgung unabhängig von der jeweils geltenden allgemeinen Versorgungsordnung zusagen, muss er dies deutlich zum Ausdruck bringen (BAG 28. Juli 2005 - 3 AZR 14/05 - zu B III der Gründe, BAGE 115, 304; 23. September 1997 - 3 AZR 529/96 - zu I 2 der Gründe, AP BetrAVG § 1 Ablösung Nr. 23 = EzA BetrAVG § 1 Ablösung Nr. 14).
- BAG, 16.09.1986 - GS 1/82
Ablösende Betriebsvereinbarung - Kriterien für die Zulässigkeit des Eingriffs in …
Auszug aus BAG, 18.09.2012 - 3 AZR 415/10
Die daraus resultierenden Ansprüche sind arbeitsvertraglicher Art (BAG 23. Oktober 2001 - 3 AZR 74/01 - zu I 2 a bb der Gründe, BAGE 99, 183; 16. September 1986 - GS 1/82 - zu C II 1 a der Gründe, BAGE 53, 42) .Von der sich hieraus ergebenden Unwirksamkeit verschlechternder Kollektivregelungen gegenüber vertraglichen Ansprüchen, die auf eine arbeitsvertragliche Einheitsregelung zurückgehen, lässt das Bundesarbeitsgericht in ständiger Rechtsprechung (seit 16. September 1986 - GS 1/82 - aaO;… 23. Oktober 2001 - 3 AZR 74/01 - aaO) nur drei Ausnahmen zu: Verschlechternde Ablösungen sind möglich, wenn in der einzelvertraglichen Rechtsgrundlage selbst eine Möglichkeit für eine kollektivrechtliche Verschlechterung eröffnet worden ist; dasselbe gilt, wenn die kollektivvertragliche Neuregelung sich bei kollektiver Gesamtbetrachtung als nicht ungünstiger darstellt als das aus der arbeitsvertraglichen Einheitsregelung resultierende Recht, und schließlich dann, wenn die vertragliche Einheitsregelung aufgrund einer wesentlichen Störung in ihrer Geschäftsgrundlage ihre Verbindlichkeit verloren hat und hierdurch der Bedarf für eine Neuregelung begründet wurde (vgl. BAG 18. März 2003 - 3 AZR 101/02 - zu B II 1 a der Gründe, BAGE 105, 212) .
- BAG, 23.10.2001 - 3 AZR 74/01
Ablösung einer vertraglichen Einheitsregelung durch eine Betriebsvereinbarung
Auszug aus BAG, 18.09.2012 - 3 AZR 415/10
Die daraus resultierenden Ansprüche sind arbeitsvertraglicher Art (BAG 23. Oktober 2001 - 3 AZR 74/01 - zu I 2 a bb der Gründe, BAGE 99, 183; 16. September 1986 - GS 1/82 - zu C II 1 a der Gründe, BAGE 53, 42) .Von der sich hieraus ergebenden Unwirksamkeit verschlechternder Kollektivregelungen gegenüber vertraglichen Ansprüchen, die auf eine arbeitsvertragliche Einheitsregelung zurückgehen, lässt das Bundesarbeitsgericht in ständiger Rechtsprechung (…seit 16. September 1986 - GS 1/82 - aaO; 23. Oktober 2001 - 3 AZR 74/01 - aaO) nur drei Ausnahmen zu: Verschlechternde Ablösungen sind möglich, wenn in der einzelvertraglichen Rechtsgrundlage selbst eine Möglichkeit für eine kollektivrechtliche Verschlechterung eröffnet worden ist; dasselbe gilt, wenn die kollektivvertragliche Neuregelung sich bei kollektiver Gesamtbetrachtung als nicht ungünstiger darstellt als das aus der arbeitsvertraglichen Einheitsregelung resultierende Recht, und schließlich dann, wenn die vertragliche Einheitsregelung aufgrund einer wesentlichen Störung in ihrer Geschäftsgrundlage ihre Verbindlichkeit verloren hat und hierdurch der Bedarf für eine Neuregelung begründet wurde (vgl. BAG 18. März 2003 - 3 AZR 101/02 - zu B II 1 a der Gründe, BAGE 105, 212) .
- BAG, 16.02.2010 - 3 AZR 181/08
Betriebliche Altersversorgung - Unterstützungskasse - Dynamische Bezugnahme auf …
Auszug aus BAG, 18.09.2012 - 3 AZR 415/10
Zur Wahrung des Transparenzgebotes reicht es aus, wenn - wie hier - die im Zeitpunkt der Anwendung in Bezug genommenen Regelungen bestimmbar sind (vgl. BAG 16. Februar 2010 - 3 AZR 181/08 - Rn. 43 mwN, BAGE 133, 181) .Die Möglichkeiten eines Arbeitgebers, mit Hilfe einer dynamischen Verweisung auf eine Versorgungsordnung auf Besitzstände der begünstigten Arbeitnehmer einzuwirken, gehen deshalb nicht weiter als die Möglichkeiten der Betriebspartner bzw. Partner einer Dienstvereinbarung im Rahmen von Aufhebungs- oder Abänderungsvereinbarungen (vgl. BAG 16. Februar 2010 - 3 AZR 181/08 - Rn. 52 mwN, BAGE 133, 181).
- BAG, 29.07.2003 - 3 AZR 630/02
Änderung von Versorgungsregelungen - Betriebsvereinbarung
Auszug aus BAG, 18.09.2012 - 3 AZR 415/10
Aus diesen Grundsätzen folgt, dass die Gründe, die den Eingriff rechtfertigen sollen, um so gewichtiger sein müssen, je stärker der Besitzstand ist, in den eingegriffen wird (vgl. BAG 21. April 2009 - 3 AZR 674/07 - Rn. 24, AP BetrAVG § 1 Ablösung Nr. 53; 29. Juli 2003 - 3 AZR 630/02 - zu B I 2 a der Gründe, AP BetrAVG § 1 Ablösung Nr. 45 = EzA BetrAVG § 1 Ablösung Nr. 42). - BAG, 21.04.2009 - 3 AZR 674/07
Ablösung einer Versorgungsordnung - Vertrauensschutz
Auszug aus BAG, 18.09.2012 - 3 AZR 415/10
Aus diesen Grundsätzen folgt, dass die Gründe, die den Eingriff rechtfertigen sollen, um so gewichtiger sein müssen, je stärker der Besitzstand ist, in den eingegriffen wird (vgl. BAG 21. April 2009 - 3 AZR 674/07 - Rn. 24, AP BetrAVG § 1 Ablösung Nr. 53; 29. Juli 2003 - 3 AZR 630/02 - zu B I 2 a der Gründe, AP BetrAVG § 1 Ablösung Nr. 45 = EzA BetrAVG § 1 Ablösung Nr. 42). - BAG, 28.06.2011 - 3 AZR 859/09
Betriebsrentenanpassung - Verbraucherpreisindex - Zinsen
Auszug aus BAG, 18.09.2012 - 3 AZR 415/10
Es kommt nicht darauf an, ob die Anpassung um 1 vH nach dem 31. Dezember 1998 vereinbart wurde oder der Versorgungsberechtigte zum Zeitpunkt des Inkrafttretens von § 30c Abs. 1 BetrAVG am 1. Januar 1999 bereits laufende Leistungen der betrieblichen Altersversorgung bezog (vgl. ausführlich BAG 28. Juni 2011 - 3 AZR 859/09 - Rn. 14 ff., AP BetrAVG § 16 Nr. 74 = EzA BetrAVG § 16 Nr. 60) . - BAG, 18.03.2003 - 3 AZR 101/02
Verschlechternde Neuregelung eines betrieblichen Versorgungswerks
Auszug aus BAG, 18.09.2012 - 3 AZR 415/10
Von der sich hieraus ergebenden Unwirksamkeit verschlechternder Kollektivregelungen gegenüber vertraglichen Ansprüchen, die auf eine arbeitsvertragliche Einheitsregelung zurückgehen, lässt das Bundesarbeitsgericht in ständiger Rechtsprechung (…seit 16. September 1986 - GS 1/82 - aaO;… 23. Oktober 2001 - 3 AZR 74/01 - aaO) nur drei Ausnahmen zu: Verschlechternde Ablösungen sind möglich, wenn in der einzelvertraglichen Rechtsgrundlage selbst eine Möglichkeit für eine kollektivrechtliche Verschlechterung eröffnet worden ist; dasselbe gilt, wenn die kollektivvertragliche Neuregelung sich bei kollektiver Gesamtbetrachtung als nicht ungünstiger darstellt als das aus der arbeitsvertraglichen Einheitsregelung resultierende Recht, und schließlich dann, wenn die vertragliche Einheitsregelung aufgrund einer wesentlichen Störung in ihrer Geschäftsgrundlage ihre Verbindlichkeit verloren hat und hierdurch der Bedarf für eine Neuregelung begründet wurde (vgl. BAG 18. März 2003 - 3 AZR 101/02 - zu B II 1 a der Gründe, BAGE 105, 212) . - BAG, 27.06.2006 - 3 AZR 255/05
Anpassung laufender Betriebsrente durch Tarifvertrag
- BAG, 17.06.2008 - 3 AZR 553/06
Eingriff in Versorgungsregelung
- BAG, 10.02.2009 - 3 AZR 653/07
Ablösende Betriebsvereinbarung für Betriebsrentner
- BAG, 20.04.2011 - 5 AZR 191/10
Widerruf - AGB-Kontrolle - ergänzende Vertragsauslegung in Altfällen
- BAG, 13.06.2012 - 10 AZR 296/11
Wirksamkeit einer Versetzung - Stationierung einer Purserette bei einer …
- LAG Niedersachsen, 03.06.2010 - 4 Sa 239/09
Nichtige Anpassung der Betriebsrente bei Beschränkung der Anpassungsverpflichtung …
- BAG, 21.02.2017 - 3 AZR 297/15
Hinterbliebenenversorgung - AGB-Kontrolle
Von Bedeutung für das Auslegungsergebnis ist jedoch auch der von den Vertragsparteien verfolgte typische und von redlichen Geschäftspartnern angestrebte Regelungszweck sowie die der jeweils anderen Seite erkennbare Interessenlage der Beteiligten (BAG 18. September 2012 - 3 AZR 415/10 - Rn. 24, BAGE 143, 90) . - BAG, 30.09.2014 - 3 AZR 617/12
Betriebsrente - Einstandspflicht - Anpassungsprüfung
Allerdings kann der Arbeitnehmer grundsätzlich erwarten, dass er für die von ihm erbrachten Vorleistungen durch Betriebstreue, die er nur einmal erbringen kann, auch die ihm versprochene Gegenleistung erhält, soweit dem nicht Gründe auf Seiten des Arbeitgebers entgegenstehen, die seine schützenswerten Interessen überwiegen (vgl. BAG 18. September 2012 - 3 AZR 415/10 - Rn. 33, BAGE 143, 90) . - BAG, 23.02.2016 - 3 AZR 960/13
Umdeutung unwirksamer Betriebsvereinbarung in Gesamtzusage
Die Grundsätze des Vertrauensschutzes und der Verhältnismäßigkeit dürfen nicht verletzt werden (vgl. BAG 18. September 2012 - 3 AZR 415/10 - Rn. 34, BAGE 143, 90) .Da davon auszugehen ist, dass sich der Arbeitgeber mit einer Gesamtzusage, die Änderungsmöglichkeiten eröffnet, nur die Änderungen vorbehalten will, die den von der Rechtsprechung entwickelten Grundsätzen entsprechen, ist - sofern keine Anhaltspunkte für eine gegenteilige Auslegung bestehen - anzunehmen, dass sich der Arbeitgeber lediglich die in diesem Rahmen zulässigen Änderungen vorbehält; denn nur dann entspricht der Änderungsvorbehalt auch den Vorgaben von § 308 Nr. 4 BGB (vgl. BAG 18. September 2012 - 3 AZR 415/10 - aaO) .
- BAG, 11.07.2017 - 3 AZR 513/16
Betriebliche Altersversorgung - Änderung einer Anpassungsregelung
Die Einschränkung der Prüfungsanforderungen durch die für die Überprüfung ablösender tariflicher Regelungen geltenden Maßstäbe ist aber nur dann gerechtfertigt, wenn die betriebliche Altersversorgung insgesamt von den Tarifvertragsparteien selbst geregelt wird (vgl. BAG 18. September 2012 - 3 AZR 415/10 - Rn. 41 ff., BAGE 143, 90) . - BAG, 14.07.2015 - 3 AZR 517/13
Ablösung von Versorgungsregelungen - Vertrauensschutz und Verhältnismäßigkeit - …
Will der Arbeitgeber eine Versorgung unabhängig von der jeweils geltenden allgemeinen Versorgungsordnung zusagen, muss er dies deutlich zum Ausdruck bringen (BAG 23. April 2013 - 3 AZR 23/11 - Rn. 22; 18. September 2012 - 3 AZR 415/10 - Rn. 25, BAGE 143, 90) .Dies beruht darauf, dass der Arbeitnehmer erwarten kann, für die durch seine Betriebszugehörigkeit bereits erbrachten Vorleistungen auch die ihm versprochene Gegenleistung zu erhalten, soweit dem nicht Gründe auf Seiten des Arbeitgebers entgegenstehen, die seine schützenswerten Interessen überwiegen (BAG 18. September 2012 - 3 AZR 415/10 - Rn. 30 ff., BAGE 143, 90) .
Aus diesen Grundsätzen folgt, dass die Gründe, die den Eingriff rechtfertigen sollen, um so gewichtiger sein müssen, je stärker der Besitzstand ist, in den eingegriffen wird (vgl. BAG 18. September 2012 - 3 AZR 415/10 - Rn. 34, BAGE 143, 90) .
- BAG, 23.02.2016 - 3 AZR 961/13
Umdeutung unwirksamer Betriebsvereinbarung in Gesamtzusage
Die Grundsätze des Vertrauensschutzes und der Verhältnismäßigkeit dürfen nicht verletzt werden (vgl. BAG 18. September 2012 - 3 AZR 415/10 - Rn. 34, BAGE 143, 90) .Da davon auszugehen ist, dass sich der Arbeitgeber mit einer Gesamtzusage, die Änderungsmöglichkeiten eröffnet, nur die Änderungen vorbehalten will, die den von der Rechtsprechung entwickelten Grundsätzen entsprechen, ist - sofern keine Anhaltspunkte für eine gegenteilige Auslegung bestehen - anzunehmen, dass sich der Arbeitgeber lediglich die in diesem Rahmen zulässigen Änderungen vorbehält; denn nur dann entspricht der Änderungsvorbehalt auch den Vorgaben von § 308 Nr. 4 BGB (vgl. BAG 18. September 2012 - 3 AZR 415/10 - aaO) .
- LAG Hamm, 25.11.2014 - 14 Sa 463/14
Formularmäßige Fälligstellung eines Arbeitgeberdarlehens bei Beendigung des …
Der mit dem Vertrag verfolgte Zweck ist nur in Bezug auf typische und von redlichen Geschäftspartnern verfolgte Ziele einzubeziehen (… vgl. BAG, 31. August 2005, 5 AZR 545/04, NZA 2006, 324, Rn. 39;… 19. März 2009, 6 AZR 557/07, NZA 2009, 896, Rn. 21;… 7. Juni 2011, 1 AZR 807/09, NZA 2011, 1234, Rn. 24;… 13. Juni 2012, 7 AZR 169/11, AP BGB § 307 Nr. 65, Rn. 29; 18. September 2012, 3 AZR 415/10, NZA 2013, 210, Rn. 24;… 11. Juni 2013, 9 AZR 758/11, EzA ATG § 6 Nr. 3, Rn. 20;… 23. Januar 2014, 8 AZR 130/13, NZA 2014, 777, Rn. 18;… 19. März 2014, 10 AZR 622/13, NZA 2014, 595, Rn. 29 ). - BAG, 02.09.2014 - 3 AZR 951/12
Betriebliche Altersversorgung - Ablösung von Richtlinien einer …
Aus diesen Grundsätzen folgt, dass die Gründe, die den Eingriff rechtfertigen sollen, um so gewichtiger sein müssen, je stärker der Besitzstand ist, in den eingegriffen wird (BAG 18. September 2012 - 3 AZR 415/10 - Rn. 34 mwN, BAGE 143, 90) . - BAG, 09.05.2023 - 3 AZR 226/22
Betriebliche Altersversorgung - Ablösung von Versorgungsregelungen - …
Will der Arbeitgeber eine Versorgung unabhängig von der jeweils geltenden allgemeinen Versorgungsordnung zusagen, muss er dies deutlich zum Ausdruck bringen (BAG 23. April 2013 - 3 AZR 23/11 - Rn. 22; 18. September 2012 - 3 AZR 415/10 - Rn. 25, BAGE 143, 90) .Dies beruht darauf, dass der Arbeitnehmer erwarten kann, für die durch seine Betriebszugehörigkeit bereits erbrachten Vorleistungen auch die ihm versprochene Gegenleistung zu erhalten, soweit dem nicht Gründe auf Seiten des Arbeitgebers entgegenstehen, die seine schützenswerten Interessen überwiegen (BAG 14. Juli 2015 - 3 AZR 517/13 - Rn. 27; 18. September 2012 - 3 AZR 415/10 - Rn. 30 ff., BAGE 143, 90) .
Aus diesen Grundsätzen folgt, dass die Gründe, die den Eingriff rechtfertigen sollen, um so gewichtiger sein müssen, je stärker der Besitzstand ist, in den eingegriffen wird (vgl. BAG 18. September 2012 - 3 AZR 415/10 - Rn. 34, BAGE 143, 90) .
- BAG, 17.06.2014 - 3 AZR 529/12
Betriebliche Altersversorgung - Auslegung eines Versorgungstarifvertrags - …
Will der Arbeitgeber eine Versorgung unabhängig von der jeweils geltenden allgemeinen Versorgungsordnung zusagen, muss er dies deutlich zum Ausdruck bringen (BAG 23. April 2013 - 3 AZR 23/11 - Rn. 22 mwN; 18. September 2012 - 3 AZR 415/10 - Rn. 25, BAGE 143, 90) . - BAG, 12.11.2013 - 3 AZR 510/12
Betriebliche Altersversorgung - Ablösung von Richtlinien einer …
- BAG, 12.02.2013 - 3 AZR 636/10
Betriebliche Altersversorgung - Ablösung von Richtlinien einer …
- BAG, 23.04.2013 - 3 AZR 23/11
Betriebliche Altersversorgung - Berechnung einer Betriebsrente - …
- LAG Hessen, 06.03.2013 - 18 Sa 1046/12
Zusatzleistung - Entzug
- BAG, 30.09.2014 - 3 AZR 613/12
Betriebsrente - regulierte Pensionskasse - Einstandspflicht - Anpassungsprüfung
- LAG Hamm, 09.09.2014 - 14 Sa 389/13
AGB; Auslegung; Ausschlussfrist; Schadensersatz; unerlaubte Handlung; …
- BAG, 12.02.2013 - 3 AZR 414/12
Betriebliche Altersversorgung - Ablösung von Richtlinien einer …
- BAG, 09.05.2023 - 3 AZR 225/22
Betriebliche Altersversorgung - Ablösung von Versorgungsregelungen - …
- BAG, 11.07.2017 - 3 AZR 601/16
Betriebliche Altersversorgung - Änderung einer Anpassungsregelung
- BAG, 23.04.2013 - 3 AZR 512/11
Beitragsbemessungsgrenze - gespaltene Rentenformel
- BAG, 12.11.2013 - 3 AZR 501/12
Betriebliche Altersversorgung - Ablösung von Richtlinien einer …
- LAG Baden-Württemberg, 17.09.2020 - 17 Sa 6/20
Auslegung Bezugnahmeklausel - AGB-Kontrolle - Reichweite einer Bezugnahmeklausel …
- BAG, 11.07.2017 - 3 AZR 365/16
Betriebliche Altersversorgung - Änderung einer Anpassungsregelung
- LAG Düsseldorf, 02.12.2015 - 12 Sa 1135/15
Altersdiskriminierung durch Nichtberücksichtigung von Dienstzeiten vor Vollendung …
- ArbG Hamburg, 27.11.2018 - 9 Ca 170/18
Abbau einer Überversorgung
- LAG Düsseldorf, 02.07.2021 - 6 Sa 8/19
Genehmigung einer zunächst schwebend unwirksamen Betriebsvereinbarung; Ablösung …
- BAG, 30.09.2014 - 3 AZR 620/12
Betriebsrente - regulierte Pensionskasse - Einstandspflicht - Anpassungsprüfung
- LAG Köln, 01.12.2017 - 10 Sa 941/16
Wirksamkeit der Aussetzung der in einer Betriebsvereinbarung vorgesehenen …
- BAG, 30.09.2014 - 3 AZR 618/12
Betriebsrente - regulierte Pensionskasse - Einstandspflicht - Anpassungsprüfung - …
- BAG, 30.09.2014 - 3 AZR 615/12
Betriebsrente - regulierte Pensionskasse - Einstandspflicht - Anpassungsprüfung
- BAG, 30.09.2014 - 3 AZR 614/12
Betriebsrente - regulierte Pensionskasse - Einstandspflicht - Anpassungsprüfung
- BAG, 30.09.2014 - 3 AZR 619/12
Betriebsrente - regulierte Pensionskasse - Einstandspflicht - Anpassungsprüfung
- BAG, 30.09.2014 - 3 AZR 616/12
Betriebsrente - regulierte Pensionskasse - Einstandspflicht - Anpassungsprüfung
- ArbG Düsseldorf, 08.06.2021 - 7 Ca 1124/20
- BAG, 23.04.2013 - 3 AZR 513/11
Beitragsbemessungsgrenze - gespaltene Rentenformel
- BAG, 17.06.2014 - 3 AZR 527/11
Betriebliche Altersversorgung - Auslegung eines Versorgungstarifvertrags - …
- BAG, 17.06.2014 - 3 AZR 386/13
Betriebliche Altersversorgung - Auslegung eines Versorgungstarifvertrags - …
- BAG, 17.06.2014 - 3 AZR 723/12
Betriebliche Altersversorgung - Auslegung eines Versorgungstarifvertrags - …
- LAG Düsseldorf, 20.01.2017 - 6 Sa 581/16
Betriebsrente; Betriebsübergang; endgehaltsbezogene Dynamik; Insolvenz
- LAG Düsseldorf, 07.12.2016 - 12 Sa 592/16
Betriebsrente; Insolvenz; Betriebsübergang; endgehaltsbezogene Dynamik
- LAG Düsseldorf, 28.05.2014 - 12 Sa 1475/13
Diskriminierung durch Versorgungsordnung
- ArbG Düsseldorf, 16.11.2018 - 14 Ca 2737/18
- LAG Hamm, 03.06.2015 - 2 Sa 433/15
Auslegung eines Arbeitsvertrages hinsichtlich der Einbeziehung von Mantel- und …
- LAG Rheinland-Pfalz, 14.10.2014 - 2 Sa 218/14
Betriebliche Altersversorgung - Gesamtversorgungsobergrenze
- LAG Düsseldorf, 16.05.2014 - 6 Sa 451/13
Kriterien für die Höhe des Ruhegeldes auf Grund einer Versorgungszusage
- ArbG Düsseldorf, 11.06.2018 - 14 Ca 2737/18
- BAG, 17.06.2014 - 3 AZR 676/12
Betriebliche Altersversorgung - Auslegung eines Versorgungstarifvertrags - …
- BAG, 23.04.2013 - 3 AZR 24/11
Betriebliche Altersversorgung - Berechnung einer Betriebsrente - …
- BAG, 02.09.2014 - 3 AZR 1045/12
Betriebliche Altersversorgung - Ablösung von Richtlinien einer …
- ArbG Düsseldorf, 08.06.2021 - 4 Ca 1656/19
- LAG Hessen, 14.10.2020 - 6 Sa 56/20
Formularmäßige Vereinbarung der Hinterbliebenenversorgung in einer Pensionszusage …
- LAG Hessen, 15.03.2017 - 6 Sa 657/14
Bestimmung der für einen Arbeitnehmer geltenden Versorgungsordnung
- LAG Niedersachsen, 20.11.2018 - 3 Sa 496/16
Wirksamkeit der Neuregelung der betrieblichen Altersversorgung
- LAG Düsseldorf, 28.03.2013 - 5 Sa 1877/12
Tarifliche Erweiterung der Befristungsmöglichkeiten - Bezugnahme auf Tarifvertrag …
- LAG Hamm, 19.11.2014 - 5 Sa 315/14
Umfang der Versicherungspflicht des Arbeitgebers gem. § 11 Abs. 3, 4 TV UmBw …
- ArbG Köln, 20.09.2016 - 12 Ca 1055/16
Erhöhung der betrieblichen Altersrente; Erteilung einer Versorgungszusage …
- LAG Köln, 17.01.2023 - 4 Sa 492/22
Feststellungsinteresse als Sachurteilsvoraussetzung bei der Feststellungsklage; …
- ArbG Würzburg, 01.09.2015 - 10 Ca 1105/14
Ablösung von Versorgungsbestimmungen durch eine neue Betriebsvereinbarung - Kein …
- ArbG Düsseldorf, 19.04.2013 - 11 Ca 5757/12
Stichwörter: Dienstordnungsangestelltenverhältnis, Entlassung auf Verlangen, …
- LAG Köln, 17.01.2023 - 4 Sa 580/22
Altersteilzeitvertrag; Krankengeldbezug; Auslegung des Vertrages; Wegfall der …