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   BAG, 21.11.2000 - 3 AZR 415/99   

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https://dejure.org/2000,3298
BAG, 21.11.2000 - 3 AZR 415/99 (https://dejure.org/2000,3298)
BAG, Entscheidung vom 21.11.2000 - 3 AZR 415/99 (https://dejure.org/2000,3298)
BAG, Entscheidung vom 21. November 2000 - 3 AZR 415/99 (https://dejure.org/2000,3298)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Judicialis

    BetrAVG § 1 Zusatzversorgungskassen; ... ; Satzung der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL-Satzung) § 21 Abs. 2 b; ; Satzung der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL-Satzung) § 37 Abs. 1; ; Satzung der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL-Satzung) § 37 Abs. 4 Satz 2; ; Satzung der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL-Satzung) § 61

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Berichtigung einer Abmeldebescheinigung bei der VBL

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    BetrAVG § 1; Satzung der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL-Satzung) § 21 Abs. 2b, § 37 Abs. 1, Abs. 4 Satz 2, § 61
    Berichtigung einer Abmeldebescheinigung bei der VBL

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 96, 257
  • NZA 2001, 661
  • BB 2001, 368
  • DB 2001, 987
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 14.10.1998 - 3 AZR 377/97

    Arbeitsbereitschaft und Zusatzversorgung bei der VBL

    Auszug aus BAG, 21.11.2000 - 3 AZR 415/99
    Für die Klage besteht jedenfalls dann das erforderliche Rechtschutzinteresse, wenn die VBL dem Arbeitnehmer gegenüber erklärt hat, sie werde die Rentenangelegenheit nochmals überprüfen, wenn sie eine vom Arbeitgeber berichtigte Abmeldung erhalte (Fortführung von BAG 14. Oktober 1998 - 3 AZR 377/97 - AP BetrAVG § 1 Zusatzversorgungskassen Nr. 47 = EzA BetrAVG § 1 Zusatzversorgung Nr. 9).

    Hierfür spricht immerhin, daß die VBL sich bei ihrer Entscheidung ohne eigene Nachprüfung auf die Angaben des Arbeitgebers in der Abmeldebescheinigung verläßt und auch verlassen darf (vgl. hierzu BAG 14. Oktober 1998 - 3 AZR 377/97 - AP BetrAVG § 1 Zusatzversorgungskassen Nr. 47 = EzA BetrAVG § 1 Zusatzversorgung Nr. 9, zu II 1 der Gründe mwN).

    Er muß die im Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis stehenden Interessen des Arbeitnehmers so wahren, wie dies unter Berücksichtigung der Belange des Betriebes und der Interessen der anderen Arbeitnehmer des Betriebes nach Treu und Glauben billigerweise verlangt werden kann (vgl. hierzu insgesamt BAG 14. Oktober 1998 - 3 AZR 377/97 - AP BetrAVG § 1 Zusatzversorgungskassen Nr. 47 = EzA BetrAVG § 1 Zusatzversorgung Nr. 9, zu II 1 der Gründe mwN).

  • LAG Köln, 21.04.1999 - 7 Sa 1521/98

    Kündigung wegen nicht absehbarer Arbeitsunfähigkeit; Voraussetzungen einer

    Auszug aus BAG, 21.11.2000 - 3 AZR 415/99
    Landesarbeitsgericht Köln - 7 Sa 1521/98 -.

    3 AZR 415/99 7 Sa 1521/98.

    Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 21. April 1999 - 7 Sa 1521/98 - aufgehoben.

  • BAG, 29.04.1999 - 2 AZR 431/98

    Krankheitsbedingte Kündigung

    Auszug aus BAG, 21.11.2000 - 3 AZR 415/99
    Es hat im Urteil vom 29. April 1999 (- 2 AZR 431/98 - BAGE 91, 271) sogar noch einmal betont, daß es auch Voraussetzung für eine Kündigung aus Anlaß einer Langzeiterkrankung ist, daß die betrieblichen Beeinträchtigungen zu einer billigerweise nicht mehr hinzunehmenden Belastung des Arbeitgebers führen.
  • BGH, 02.05.1990 - IV ZR 211/89

    Verfassungswidrigkeit der Ungleichbehandlung von Witwen- und Witwerrente

    Auszug aus BAG, 21.11.2000 - 3 AZR 415/99
    Sie verstieße gegen das Gleichbehandlungsgebot, dem der Satzungsgeber unterworfen ist (BGH 16. März 1988 - IV a ZR 154/87 - BGHZ 103, 370, zu II 1 der Gründe; BGH 2. Mai 1990 - IV ZR 211/89 - ZTR 1990, 346).
  • BGH, 16.03.1988 - IVa ZR 154/87

    Begrenzung der Gesamtversorgung für Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes

    Auszug aus BAG, 21.11.2000 - 3 AZR 415/99
    Sie verstieße gegen das Gleichbehandlungsgebot, dem der Satzungsgeber unterworfen ist (BGH 16. März 1988 - IV a ZR 154/87 - BGHZ 103, 370, zu II 1 der Gründe; BGH 2. Mai 1990 - IV ZR 211/89 - ZTR 1990, 346).
  • BAG, 18.07.2013 - 6 AZR 47/12

    Sicherung durch Treuhandvereinbarung

    Diese Pflicht kann abhängig von ihrem Inhalt auch nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses noch bestehen (vgl. zB BAG 21. November 2000 - 3 AZR 415/99 - zu II 1 der Gründe, BAGE 96, 257) .
  • BAG, 22.09.2020 - 3 AZR 303/18

    Doppeltreuhand - Insolvenz - Rentenanpassungsbedarf

    aa) Zu den Nebenpflichten aus § 241 Abs. 2 BGB gehört grundsätzlich die Pflicht, im Zusammenwirken mit dem Vertragspartner unter Berücksichtigung der Interessen und Belange beider Seiten die Voraussetzungen für die Durchführung des Vertrags zu schaffen, Erfüllungshindernisse nicht entstehen zu lassen bzw. zu beseitigen und dem anderen Teil den angestrebten Leistungserfolg zukommen zu lassen (vgl. zB BAG 18. Juli 2013 - 6 AZR 47/12 - Rn. 39, BAGE 146, 1; 21. November 2000 - 3 AZR 415/99 - zu II 1 der Gründe, BAGE 96, 257) .
  • BAG, 17.04.2002 - 5 AZR 458/00

    Vergangenheitsbezogene Statusbeurteilung

    d) Dem steht die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 21. November 2000 (- 3 AZR 415/99 - AP BGB § 611 Arbeitspapiere Nr. 2, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen) nicht entgegen.
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