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   BAG, 14.01.2009 - 3 AZR 427/07   

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https://dejure.org/2009,5439
BAG, 14.01.2009 - 3 AZR 427/07 (https://dejure.org/2009,5439)
BAG, Entscheidung vom 14.01.2009 - 3 AZR 427/07 (https://dejure.org/2009,5439)
BAG, Entscheidung vom 14. Januar 2009 - 3 AZR 427/07 (https://dejure.org/2009,5439)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • lexetius.com

    Berufsausbildungsverhältnis - Prüfungstermin nach vereinbarter Ausbildungszeit - Verlängerung

  • openjur.de

    Berufsausbildungsverhältnis; Prüfungstermin nach vereinbarter Ausbildungszeit; Verlängerung

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Fehlende Voraussetzungen für das Entstehen eines Arbeitsverhältnisses "im Anschluss" an das Berufsausbildungsverhältnis bei dessen Verlängerung

  • Techniker Krankenkasse
  • Judicialis

    BBiG § 21; ; BBiG § 24; ; TVAöD § 16 Abs. 1; ; TVAöD § 16 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Fehlende Voraussetzungen für das Entstehen eines Arbeitsverhältnisses "im Anschluss" an das Berufsausbildungsverhältnis bei dessen Verlängerung

  • rechtsportal.de

    Fehlende Voraussetzungen für das Entstehen eines Arbeitsverhältnisses "im Anschluss" an das Berufsausbildungsverhältnis bei dessen Verlängerung

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Berufsausbildung: Verlängerung des Berufsausbildungsverhältnisses aufgrund tariflicher Regelung ? Fortentwicklung der Rechtsprechung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2009, 738
  • DB 2009, 2722
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 13.03.2007 - 9 AZR 494/06

    Abschlussprüfung nach Ablauf der Berufsausbildungszeit

    Auszug aus BAG, 14.01.2009 - 3 AZR 427/07
    Der Ausschuss ist nicht zuständig, wenn das Berufsausbildungsverhältnis - wie hier - bereits beendet ist (BAG 13. März 2007 - 9 AZR 494/06 - zu A I der Gründe, AP BBiG § 14 Nr. 13 = EzA BBiG § 14 Nr. 14).

    Nach dem Urteil vom 13. März 2007 (- 9 AZR 494/06 - zu B I 2, B III der Gründe, AP BBiG § 14 Nr. 13 = EzA BBiG § 14 Nr. 14) kommt eine Verlängerung des Berufsausbildungsverhältnisses durch dessen Fortsetzung nur dann in Betracht, wenn der Ausbildende den Auszubildenden nach Ablauf der Ausbildungszeit weiter "beschäftigt" oder das Berufsausbildungsverhältnis "fortsetzt".

    Dies entspräche, wie im Urteil vom 13. März 2007 (- 9 AZR 494/06 - zu B III 3 der Gründe, aaO.) ausgeführt, auch nicht den Belangen des Auszubildenden.

  • LAG Berlin-Brandenburg, 20.04.2007 - 13 Sa 330/07

    Begründung eines Arbeitsverhältnisses nach § 24 BBiG 2005

    Auszug aus BAG, 14.01.2009 - 3 AZR 427/07
    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 20. April 2007 - 13 Sa 330/07 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 23.09.2004 - 6 AZR 519/03

    Verlängerung des Berufsausbildungsverhältnisses

    Auszug aus BAG, 14.01.2009 - 3 AZR 427/07
    Nach dem Urteil vom 23. September 2004 (- 6 AZR 519/03 - BAGE 112, 72) kommt eine ergänzende Auslegung der Vorschrift in Betracht, wenn der Auszubildende die Abschlussprüfung erst nach Ablauf der vereinbarten Ausbildungszeit nicht besteht.
  • BAG, 30.09.1998 - 5 AZR 58/98

    Verlängerung des Ausbildungsverhältnisses, wenn der Auszubildende wegen Krankheit

    Auszug aus BAG, 14.01.2009 - 3 AZR 427/07
    In seinem Urteil vom 30. September 1998 (- 5 AZR 58/98 - zu II der Gründe, BAGE 90, 24) hat das Bundesarbeitsgericht die § 21 Abs. 3 BBiG nF entsprechende Bestimmung des § 14 Abs. 3 BBiG aF analog auf den Fall angewandt, in dem der Auszubildende wegen krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit an der Prüfung nicht teilnehmen konnte und nach dem vereinbarten Ende des Ausbildungsverhältnisses dessen Verlängerung verlangte.
  • BAG, 16.06.2005 - 6 AZR 411/04

    Berufsausbildungsverhältnis - Beendigung

    Auszug aus BAG, 14.01.2009 - 3 AZR 427/07
    Ein vorzeitiges Ende nach diesen Regelungen trat nicht ein, da der Kläger zwar die Prüfungsleistungen vor Abschluss der Ausbildungszeit erbracht hat, ihm das Ergebnis jedoch erst später verbindlich mitgeteilt worden ist (BAG 16. Juni 2005 - 6 AZR 411/04 - zu II 1 der Gründe, AP BBiG § 14 Nr. 12 = EzA BBiG § 14 Nr. 13).
  • BAG, 20.03.2018 - 9 AZR 479/17

    Arbeitsverhältnis durch Beschäftigung nach Berufsausbildung

    Es genügt nicht, wenn der Auszubildende zwar die Prüfungsleistungen vor Ablauf der Ausbildungszeit erbracht hat, ihm das Ergebnis jedoch noch nicht verbindlich mitgeteilt worden ist (vgl. BAG 14. Januar 2009 - 3 AZR 427/07 - Rn. 16; 16. Juni 2005 - 6 AZR 411/04 - zu II 1 a der Gründe) .
  • LAG Hamm, 16.02.2018 - 1 Sa 1476/17

    Beginn eines befristeten Anschlussarbeitsverhältnisses "nach erfolgreichem

    In der arbeitsgerichtlichen Rechtsprechung wird eine "Weiterarbeit" im Sinne dieser Bestimmung angenommen, wenn der Auszubildende an dem auf die rechtliche Beendigung des Berufsausbildungsverhältnisses folgenden Arbeitstag oder ansonsten im Anschluss erscheint und auf Weisung oder mit Wissen und Wollen des Arbeitgebers eine Tätigkeit aufnimmt (vgl. BAG 14.01.2009 - 3 AZR 427/07; 13.03.2007 - 9 AZR 494/06; ErfKom-Schlachter, 18. Aufl. 2018, § 24 BBiG Rn. 3f).

    Das wiederum erfordert, dass der Auszubildende nach Ablauf der Ausbildungszeit weiter "beschäftigt" oder aber das Berufsausbildungsverhältnis "fortgesetzt" wird, was verlangt, dass der Auszubildende weiterhin an seiner betrieblichen Ausbildungsstätte erscheint und dort tätig wird (BAG 14.01.2009 - 3 AZR 427/07; 13.03.2007 - 9 AZR 494/06; ErfKom-Schlachter, 18. Aufl. 2018, § 24 BBiG Rn. 3f).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 16.12.2010 - 62 PV 2.10

    Übernahme eines Ersatzmitglieds einer Jugend- und Auszubildendenvertretung in ein

    Das Verlangen des Beteiligten zu 1 ist hier in einer stillschweigenden Übereinkunft einer entsprechenden Verlängerung (vgl. dazu Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 14. Januar 2009 - 3 AZR 427/07 -, juris Rn. 22 ff., und Beschluss des Senats vom 11. November 2010 - OVG 62 PV 1.10 -), wie sie die Verfahrensbeteiligten im Termin zur mündlichen Anhörung übereinstimmend bestätigt haben, zu erblicken.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 11.11.2010 - 62 PV 1.10

    Voraussetzungen eines fristgerechten Auflösungsantrags nach § 9 Abs. 4 S. 1 Nr. 2

    Nach Maßgabe des § 16 Abs. 1 Satz 2 TVAöD verlängerte sich das Ausbildungsverhältnis daher auf Verlangen des Auszubildenden bis zum Abschluss des Prüfungsverfahrens, wobei das Verlangen auch in einer stillschweigenden Übereinkunft zu sehen sein kann (vgl. dazu Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 14. Januar 2009 - 3 AZR 427/07 -, [...] Rn. 22 ff.).
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