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   BAG, 26.08.2003 - 3 AZR 431/02   

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https://dejure.org/2003,3237
BAG, 26.08.2003 - 3 AZR 431/02 (https://dejure.org/2003,3237)
BAG, Entscheidung vom 26.08.2003 - 3 AZR 431/02 (https://dejure.org/2003,3237)
BAG, Entscheidung vom 26. August 2003 - 3 AZR 431/02 (https://dejure.org/2003,3237)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    Zusatzversorgung im Bäckerhandwerk

  • IWW

    BetrAVG § 1 Zusatzversorgung Tarifver... trag über die Errichtung einer Zusatzversorgungskasse für das Bäckerhandwerk in der Fassung vom 30. August 1996 § 5 Tarifvertrag über die Errichtung einer Zusatzversorgungskasse für das Bäckerhandwerk in der Fassung vom 30. August 1996 Anlage § 1 Tarifvertrag über die Errichtung einer Zusatzversorgungskasse für das Bäckerhandwerk in der Fassung vom 30. August 1996 Anlage § 2 Tarifvertrag über die Errichtung einer Zusatzversorgungskasse für das Bäckerhandwerk in der Fassung vom 30. August 1996 Anlage § 3 Tarifvertrag über die Errichtung einer Zusatzversorgungskasse für das Bäckerhandwerk in der Fassung vom 30. August 1996 Anlage § 6
    EBetrAVG, TVG

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Bestehen eines vollen Beihilfeanspruchs nach § 5 des allgemeinverbindlichen Tarifvertrages über die Errichtung einer Zusatzversorgungskasse für das Bäckerhandwerk; Beschäftigung in einem Betrieb des Bäckerhandwerks bis unmittelbar vor Eintritt des Versorgungsfalles

  • Judicialis

    BetrAVG § 1 Zusatzversorgung; ; Tarif... vertrag über die Errichtung einer Zusatzversorgungskasse für das Bäckerhandwerk in der Fassung vom 30. August 1996 § 5; ; Tarifvertrag über die Errichtung einer Zusatzversorgungskasse für das Bäckerhandwerk in der Fassung vom 30. August 1996 Anlage § 1; ; Tarifvertrag über die Errichtung einer Zusatzversorgungskasse für das Bäckerhandwerk in der Fassung vom 30. August 1996 Anlage § 2; ; Tarifvertrag über die Errichtung einer Zusatzversorgungskasse für das Bäckerhandwerk in der Fassung vom 30. August 1996 Anlage § 3; ; Tarifvertrag über die Errichtung einer Zusatzversorgungskasse für das Bäckerhandwerk in der Fassung vom 30. August 1996 Anlage § 6

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Betriebliche Altersversorgung - Zusatzversorgung im Bäckerhandwerk; Auslegung des Zusatzversorgungs-Tarifvertrages

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 107, 197
  • BB 2004, 2248
  • DB 2004, 496
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (3)

  • BAG, 24.04.2001 - 3 AZR 329/00

    Zusatzversorgung im Baugewerbe - Erlöschen des Versicherungsverhältnisses

    Auszug aus BAG, 26.08.2003 - 3 AZR 431/02
    Der Senat hat im Hinblick auf die Gestaltungsfreiheit der Tarifvertragsparteien auch die im Grundsatz ähnlichen Regelungen zur Zusatzversorgung im Baugewerbe nicht beanstandet (24. April 2001 - 3 AZR 329/00 - BAGE 97, 301 = AP TVG § 1 Tarifverträge: Bau Nr. 243 mit zust. Anm. Zachert).
  • BAG, 26.05.1993 - 4 AZR 149/92

    Zulage bei Heimerziehung

    Auszug aus BAG, 26.08.2003 - 3 AZR 431/02
    Es handelt sich mithin nur um eine auch in der Revisionsinstanz noch statthafte Klageerweiterung nach § 264 Nr. 2 ZPO, bei der der geänderte Antrag auf den vom Landesarbeitsgericht festgestellten Sachverhalt gestützt wird (BAG 26. Mai 1993 - 4 AZR 149/92 - AP AVR § 12 Diakonisches Werk Nr. 2 = EzA BGB § 242 Betriebliche Übung Nr. 28; Germelmann/Matthes/Prütting/Müller-Glöge ArbGG 4. Aufl. § 74 Rn 27; ArbGV-Düwell § 73 Rn. 47 f.).
  • LAG Köln, 15.05.2002 - 8 Sa 60/02

    Voraussetzungen einer Beihilfe zur Erwerbsunfähigkeitsrente nach den Bedingungen

    Auszug aus BAG, 26.08.2003 - 3 AZR 431/02
    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 15. Mai 2002 - 8 Sa 60/02 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 04.08.2015 - 3 AZR 137/13

    Spätehenklausel - Gleichbehandlung

    Antragsänderungen können allerdings aus prozessökonomischen Gründen jedenfalls zugelassen werden, wenn es sich dabei um Fälle des § 264 Nr. 2 ZPO handelt, der neue Sachantrag sich auf den in der Berufungsinstanz festgestellten Sachverhalt stützt und berechtigte Interessen des Gegners nicht beeinträchtigt werden (BAG 18. September 2007 - 3 AZR 560/05 - Rn. 14; 25. April 2006 - 3 AZR 184/05  - Rn. 13; 27. Januar 2004 - 1 AZR 105/03 - zu III der Gründe; 26. August 2003 - 3 AZR 431/02 - zu A der Gründe, BAGE 107, 197) .
  • BAG, 28.07.2005 - 3 AZR 14/05

    Eingriffe in Betriebsrenten durch Tarifvertrag

    Eine Klageänderung ist in der Revisionsinstanz nur ausnahmsweise zulässig, wenn es sich wie hier um eine Klageerweiterung iSd. § 264 Nr. 2 ZPO handelt und diese sich auf den vom Landesarbeitsgericht festgestellten Sachverhalt stützt (Senat 26. August 2003 - 3 AZR 431/02 - BAGE 107, 197, 201).
  • BAG, 10.05.2005 - 9 AZR 294/04

    Bezugnahmeklausel - Altersteilzeit - Ermessensentscheidung

    Klageänderungen und Klageerweiterungen werden jedoch aus prozessökonomischen Gründen ausnahmsweise zugelassen, wenn sich der neue Sachantrag auf einen vom Landesarbeitsgericht festgestellten Sachverhalt stützt (BAG 26. August 2003 - 3 AZR 431/02 - BAGE 107, 197; 7. November 1995 - 9 AZR 645/94 - BAGE 81, 249, 251; 26. Mai 1993 - 4 AZR 149/92 - AP AVR Diakonisches Werk § 12 Nr. 2 = EzA BGB § 242 Betriebliche Übung Nr. 28).
  • BAG, 18.09.2007 - 3 AZR 560/05

    Behandlung gesetzlicher Rente bei beamtenähnlicher Versorgung

    Antragsänderungen können zwar aus prozessökonomischen Gründen zugelassen werden, wenn es sich dabei um Fälle des § 264 Nr. 2 ZPO handelt, der neue Sachantrag sich auf den in der Berufungsinstanz festgestellten Sachverhalt stützt und berechtigte Interessen des Gegners nicht beeinträchtigt werden (BAG 25. April 2006 - 3 AZR 184/05 -, zu A der Gründe; 27. Januar 2004 - 1 AZR 105/03 - AP ArbGG 1979 § 64 Nr. 35 = EzA ArbGG 1979 § 64 Nr. 39, zu III der Gründe; 26. August 2003 - 3 AZR 431/02 - BAGE 107, 197, zu A der Gründe).
  • BAG, 25.04.2006 - 3 AZR 159/05

    Betriebliche Altersversorgung - Anpassung der laufenden Betriebsrenten -

    Antragsänderungen können jedoch aus prozessökonomischen Gründen zugelassen werden, wenn es sich dabei um Fälle des § 264 Nr. 2 ZPO handelt und der neue Sachantrag sich auf den in der Berufungsinstanz festgestellten Sachverhalt stützt und berechtigte Interessen des Gegners nicht beeinträchtigt werden (BAG 27. Januar 2004 - 1 AZR 105/03 - AP ArbGG 1979 § 64 Nr. 35 = EzA ArbGG 1979 § 64 Nr. 39, zu III der Gründe; 26. August 2003 - 3 AZR 431/02 - BAGE 107, 197, zu A der Gründe).
  • BAG, 21.10.2009 - 4 AZR 477/08

    Ersetzung von nachwirkenden Tarifverträgen durch einen Verbandstarifvertrag

    Bei der Erweiterung seines Leistungsantrags zu 1 handelt sich um eine auch in der Revisionsinstanz noch statthafte Klageerweiterung nach § 264 Nr. 2 ZPO, bei der der geänderte Antrag auf den vom Landesarbeitsgericht festgestellten und zwischen den Parteien unstreitigen Sachverhalt gestützt wird (BAG 26. Mai 1993 - 4 AZR 149/92 - zu I 2 der Gründe, AP AVR Diakonisches Werk § 12 Nr. 2 = EzA BGB § 242 Betriebliche Übung Nr. 28; 26. August 2003 - 3 AZR 431/02 - zu A der Gründe, BAGE 107, 197, 201).
  • BAG, 25.04.2006 - 3 AZR 184/05

    Betriebliche Altersversorgung - Anpassung der laufenden Betriebsrenten -

    Antragsänderungen können jedoch aus prozessökonomischen Gründen zugelassen werden, wenn es sich dabei um Fälle des § 264 Nr. 2 ZPO handelt und der neue Sachantrag sich auf den in der Berufungsinstanz festgestellten Sachverhalt stützt und berechtigte Interessen des Gegners nicht beeinträchtigt werden (BAG 27. Januar 2004 - 1 AZR 105/03 - AP ArbGG 1979 § 64 Nr. 35 = EzA ArbGG 1979 § 64 Nr. 39, zu III der Gründe; 26. August 2003 - 3 AZR 431/02 - BAGE 107, 197, zu A der Gründe).
  • BAG, 14.01.2009 - 3 AZR 648/07

    Erhöhung eines tarifvertraglichen Übergangsgeldes

    Eine Klageänderung ist im Revisionsverfahren jedenfalls dann ausnahmsweise zulässig, wenn es sich - wie hier - um Fälle des § 264 Nr. 2 ZPO handelt, der neue Sachantrag sich auf den in der Berufungsinstanz festgestellten Sachverhalt stützt und berechtigte Interessen des Prozessgegners nicht beeinträchtigt werden (vgl. ua. BAG 26. August 2003 - 3 AZR 431/02 - zu A der Gründe, BAGE 107, 197; 18. September 2007 - 3 AZR 560/05 - Rn. 14, NZA-RR 2008, 320).
  • BAG, 11.10.2011 - 3 AZR 525/09

    Betriebsrentenanpassung - Ermittlung des Kaufkraftverlusts - Grenzen des billigen

    Klageänderungen bzw. Klageerweiterungen werden aus prozessökonomischen Gründen allerdings dann ausnahmsweise zugelassen, wenn sich der neue Sachantrag auf einen vom Landesarbeitsgericht festgestellten Sachverhalt stützt (BAG 10. Mai 2005 - 9 AZR 294/04 - zu A I der Gründe, AP TVG § 1 Altersteilzeit Nr. 20 = EzA TVG § 4 Altersteilzeit Nr. 15; 26. August 2003 - 3 AZR 431/02 - zu A der Gründe, BAGE 107, 197; 7. November 1995 - 9 AZR 645/94 - zu I 2 der Gründe, BAGE 81, 249) .
  • BAG, 15.06.2011 - 4 AZR 492/09

    Eingruppierung in der Flugsicherung

    Antragsänderungen können zwar aus prozessökonomischen Gründen zugelassen werden, wenn es sich dabei um Fälle des § 264 Nr. 2 ZPO handelt, der neue Sachantrag sich auf den in der Berufungsinstanz festgestellten Sachverhalt stützt und berechtigte Interessen des Gegners nicht beeinträchtigt werden ( BAG 25. April 2006 - 3 AZR 184/05  - Rn. 13; 27. Januar 2004 -   1 AZR 105/03  - zu III der Gründe, AP ArbGG 1979 § 64 Nr. 35 = EzA ArbGG 1979 § 64 Nr. 39; 26. August 2003 -  3 AZR 431/02  - zu A der Gründe, BAGE 107, 197 ) .
  • BAG, 18.05.2004 - 9 AZR 681/02

    Übergangsversorgung

  • BAG, 11.10.2011 - 3 AZR 540/09

    Betriebsrentenanpassung - Ermittlung des Kaufkraftverlusts - Grenzen des billigen

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