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   BAG, 14.08.1980 - 3 AZR 437/79   

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BAG, 14.08.1980 - 3 AZR 437/79 (https://dejure.org/1980,513)
BAG, Entscheidung vom 14.08.1980 - 3 AZR 437/79 (https://dejure.org/1980,513)
BAG, Entscheidung vom 14. August 1980 - 3 AZR 437/79 (https://dejure.org/1980,513)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Unterstützungskasse - Invalidität - Invalidenrente - Versorgung - Unverfallbarkeit - Anwartschaft - Versorgungsanwartschaft

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 1981, 424
  • VersR 1981, 491
  • BB 1981, 979
  • DB 1981, 750
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 05.07.1979 - 3 AZR 197/78

    Versprechen - Zusage - Betriebliche Versorgungsleistung - Leistung -

    Auszug aus BAG, 14.08.1980 - 3 AZR 437/79
    Entgegen den Angriffen der Revision ist an dieser ständigen Rechtsprechung des Senats festzuhalten (zuletzt: BAG AP Nr. 8 zu § 242 BGB Ruhegehalt -- Unterstützungskasse (zu B I 2 b der Gründe); Urteil vom 5. Juli 1979 -- 3 AZR 197/78 -- AP Nr. 9 zu § 242 BGB Ruhegehalt -- Unterstützungskasse (zu I der Gründe) (auch zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung des Gerichts vorgesehen)).

    Nach § 7 Abs. 1 Satz 2 BetrAVG konnte deshalb der Beklagte die Versorgungsleistungen nur dann kürzen, wenn über das Vermögen seines Trägerunternehmens das Konkursverfahren eröffnet oder ein gleichgestellter Sicherungsfall eingetreten ist (BAG vom 5. Juli 1979 -- 3 AZR 197/78 -- AP Nr. 9 zu § 7 BetrAVG (zu I 3 a der Gründe) (auch zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung des Gerichtes vorgesehen)).

  • BAG, 30.11.1955 - 1 AZR 217/54

    Arbeitsentgelt: Verwirkung des Ruhegeldanspruchs, Eintritt der Verwirkung

    Auszug aus BAG, 14.08.1980 - 3 AZR 437/79
    Gewährt ein Arbeitgeber betriebliches Ruhegeld über eine betriebliche Unterstützungseinrichtung, so kann die Leistungspflicht der Unterstützungseinrichtung aus einem Ruhegeldvertrag zwischen Arbeitgeber und Unterstützungseinrichtung zugunsten des Arbeitnehmers (§ 328 Abs. 1 BGB ), einer den Arbeitnehmer begünstigenden Satzungsbestimmung der Unterstützungskasse (§ 328 Abs. 1 BGB ) oder einem von ihr dieser gesetzten Vertrauenstatbestand folgen (BAG AP Nr. 8 zu § 242 BGB Ruhegehalt -- Unterstützungskasse (zu B I 2 a der Gründe) m.w.N.).

    Entgegen den Angriffen der Revision ist an dieser ständigen Rechtsprechung des Senats festzuhalten (zuletzt: BAG AP Nr. 8 zu § 242 BGB Ruhegehalt -- Unterstützungskasse (zu B I 2 b der Gründe); Urteil vom 5. Juli 1979 -- 3 AZR 197/78 -- AP Nr. 9 zu § 242 BGB Ruhegehalt -- Unterstützungskasse (zu I der Gründe) (auch zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung des Gerichts vorgesehen)).

  • BAG, 26.06.1980 - 3 AZR 156/79

    Betriebsrenten - Insolvenzschutz - Versorgungsträger - Ruhegeldzusage -

    Auszug aus BAG, 14.08.1980 - 3 AZR 437/79
    Bevor der Beklagte einen Beschluß über die Kürzung der Versorgungsleistungen faßte, war daher durch das Trägerunternehmen der Träger der gesetzlichen Insolvenzsicherung einzuschalten und, wenn dieser nicht zustimmte, Klage auf Feststellung zur Berechtigung des Widerrufs zu erheben (BAG vom 6. Dezember 1979 -- 3 AZR 274/78 -- (demnächst) AP Nr. 4 zu § 7 BetrAVG (zu III 2 b der Gründe); vom 26. Juni 1980 -- 3 AZR 156/79 -- (demnächst) AP Nr. 1 zu § 4 BetrAVG (zu I 3 der Gründe) (beide Entscheidungen sind zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung des Gerichts vorgesehen)).
  • BAG, 30.11.1955 - 1 AZR 230/54

    Arbeitsentgelt: Berechnung eines in RM vereinbarten Entgelts nach der

    Auszug aus BAG, 14.08.1980 - 3 AZR 437/79
    Entgegen den Angriffen der Revision ist an dieser ständigen Rechtsprechung des Senats festzuhalten (zuletzt: BAG AP Nr. 8 zu § 242 BGB Ruhegehalt -- Unterstützungskasse (zu B I 2 b der Gründe); Urteil vom 5. Juli 1979 -- 3 AZR 197/78 -- AP Nr. 9 zu § 242 BGB Ruhegehalt -- Unterstützungskasse (zu I der Gründe) (auch zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung des Gerichts vorgesehen)).
  • BAG, 06.12.1979 - 3 AZR 274/78

    Kürzung oder Einstellung von Ruhegeldzahlungen wegen wirtschaftlicher Notlage

    Auszug aus BAG, 14.08.1980 - 3 AZR 437/79
    Bevor der Beklagte einen Beschluß über die Kürzung der Versorgungsleistungen faßte, war daher durch das Trägerunternehmen der Träger der gesetzlichen Insolvenzsicherung einzuschalten und, wenn dieser nicht zustimmte, Klage auf Feststellung zur Berechtigung des Widerrufs zu erheben (BAG vom 6. Dezember 1979 -- 3 AZR 274/78 -- (demnächst) AP Nr. 4 zu § 7 BetrAVG (zu III 2 b der Gründe); vom 26. Juni 1980 -- 3 AZR 156/79 -- (demnächst) AP Nr. 1 zu § 4 BetrAVG (zu I 3 der Gründe) (beide Entscheidungen sind zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung des Gerichts vorgesehen)).
  • BAG, 10.03.1972 - 3 AZR 278/71

    Ruhegehalt - Billigkeitskontrolle - Fürsorgepflicht - Versorgungsversprechen -

    Auszug aus BAG, 14.08.1980 - 3 AZR 437/79
    Einem Arbeitnehmer, der wie der Kläger mehr als 20 Jahre einem Betrieb angehört hat und dem nach dem 10. März 1972, aber vor dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung vom 19. Dezember 1974 (BGBl. I, 3610) gekündigt worden ist, bleibt die bis zu seinem Ausscheiden verdiente Versorgungsanwartschaft erhalten (BAG 24, 177 (181 ff.) = AP Nr. 156 zu § 242 BGB Ruhegehalt (zu A 11, 111 der Gründe)).
  • BAG, 24.06.1998 - 3 AZR 288/97

    Unverfallbarkeit einer Invaliditätsrente

    Das gilt vor allem dann, wenn der Arbeitnehmer vorzeitig, also vor Eintritt eines Versorgungsfalles, aus dem Arbeitsverhältnis ausgeschieden ist (vgl. Blomeyer, Anm. zum Urteil des Senats vom 14. August 1980 - 3 AZR 437/79 - AP Nr. 12 zu § 242 BGB Ruhegehalt - Unterstützungskassen; Blomeyer/Otto, BetrAVG, 2. Aufl., Einl. Rz 24).
  • BAG, 20.10.1987 - 3 AZR 208/86

    Zulässigkeit des Erreichens eines Mindestalters für Anspruch auf Invalidenrente -

    Weiter ist unbestritten, daß das Invaliditätsrisiko im Rahmen der Vertragsfreiheit näher bestimmt werden kann, und zwar nicht nur hinsichtlich des Tatbestands (Erwerbsunfähigkeit, Berufsunfähigkeit, Arbeitsunfähigkeit, Betriebsunfall, formelle Nachweise), sondern auch durch den Ausschluß bestimmter Risiken (vgl. Blomeyer in Anm. zu AP Nr. 12 zu § 242 BGB Ruhegehalt-Unterstützungskassen, zu II 4 a.E.; Höfer/Abt, BetrAVG, Bd. I, 2. Aufl., § 1 Rz 184a und ArbGr Rz 290).

    Der Eintritt der Erwerbsunfähigkeit nach einem Mindestalter ist aber gerade ein dienstzeitunabhängiges Merkmal (Urteil des Senats vom 14. August 1980 - 3 AZR 437/79 - AP Nr. 12 zu § 242 BGB Ruhegehalt-Unterstützungskassen, zu II 2 der Gründe; BAGE 39, 166 = AP Nr. 1 zu § 1 BetrAVG-Invaliditätsrente).

  • BGH, 11.02.1985 - II ZR 194/84

    Pflichten des Versorgungsverpflichteten bei wirtschaftlicher Notlage des

    Land- und Berufungsgericht haben dem Kläger den von der Beklagten monatlich einbehaltenen Teil seiner Rente zuerkannt, ohne zu prüfen, ob die Beklagte aufgrund einer wirtschaftlichen Notlage berechtigt war, die Versorgungsleistungen zu kürzen; sie sind insoweit der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (Urt. v. 24. November 1977, NJW 1978, 1069, 1072; v. 6. Dezember 1979, ZIP 1980, 463, 465; v. 26. Juni 1980, ZIP 1980, 1016, 1017; v. 14. August 1980, ZIP 1981, 424, 426; v. 11. September 1980, WM 1981, 750, 751) gefolgt, das dem Arbeitgeber erst dann die Kürzung gestattet, wenn der PSV ihr entweder zugestimmt (§ 7 Abs. 1 Satz 4 BetrAVG) oder der Arbeitgeber durch ein Urteil gegen ihn rechtskräftig feststellen lassen hat, daß die Kürzung zulässig ist (§ 7 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 BetrAVG).

    Hiernach kann richterliche Rechtsfortbildung zwar den satzungsgemäßen Ausschluß umdeuten in ein an sachliche Gründe gebundenes Widerrufsrecht; dieses Recht darf aber nicht zusätzlich noch dahin eingeengt werden, daß es nur im Falle wirtschaftlicher Notlagen besteht (vgl. die in derselben Sache ergangenen Urteile des BAG v. 14. August 1980 aaO und 5. Juni 1984, ZIP 1985, 50).

    Dieses macht die Zulässigkeit des Widerrufs nicht nur davon abhängig, daß der Arbeitgeber das Verfahren auf Zustimmung rechtzeitig einleitet und zügig vorantreibt, sondern fordert den Abschluß dieses Verfahrens, also die Zustimmung des PSV oder das diese ersetzende rechtskräftige Urteil (BAG Urteil v. 14. August 1980 aaO).

  • BAG, 03.02.1987 - 3 AZR 208/85

    Arbeitgeber verläßt Gruppenunterstützungskasse

    Auch die Rechtsprechung des Senats, wonach Unterstützungskassen auf Grund eines Vertrages zugunsten Dritter haften (BAG Urteil vom 14. August 1980 - 3 AZR 437/79 - AP Nr. 12 zu § 242 BGB Ruhegehalt-Unterstützungskassen), hilft den Klägern nicht.
  • BAG, 20.10.1987 - 3 AZR 146/86

    Mindestalter für Invalidenrente - Voraussetzungen für den Bezug einer

    Weiter ist unbestritten, daß das Invaliditätsrisiko im Rahmen der Vertragsfreiheit näher bestimmt werden kann, und zwar nicht nur hinsichtlich des Tatbestands (Erwerbsunfähigkeit, Berufsunfähigkeit, Arbeitsunfähigkeit, Betriebsunfall, formelle Nachweise), sondern auch durch den Ausschluß bestimmter Risiken (vgl. Blomeyer in Anm. zu AP Nr. 12 zu § 242 BGB Ruhegehalt-Unterstützungskassen, zu II 4 a.E.; Höfer/Abt, BetrAVG, Bd. I, 2. Aufl., § 1 Rz 184 a und ArbGr Rz 290).

    Der Eintritt der Erwerbsunfähigkeit nach einem Mindestalter ist aber gerade ein dienstzeitunabhängiges Merkmal (Urteil des Senats vom 14. August 1980 - 3 AZR 437/79 - AP Nr. 12 zu § 242 BGB Ruhegehalt-Unterstützungskassen, zu II 2 der Gründe; BAGE 39, 166 = AP Nr. 1 zu § 1 BetrAVG-Invaliditätsrente).

  • BAG, 20.01.1987 - 3 AZR 313/85

    Antrag auf Erlaß eines Versäumnisurteils

    Soweit er in diesem Zusammenhang den Widerruf von Versorgungszusagen nicht anerkannt hat, fehlte es bereits an der Einschaltung des PSV, so daß sich der Senat auf die Wiedergabe des Gesetzeswortlauts in § 7 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 und Satz 4 BetrAVG beschränken konnte (BAGE 32, 220 = AP Nr. 4 zu § 7 BetrAVG; 33, 234 = AP Nr. 1 zu ! 4 BetrAVG; Urteil vom 14. August 1980 - 3 AZR 437/79 - AP Nr. 12 zu § 242 BGB Ruhegehalt-UnterstUtzungskassen).
  • BAG, 12.02.1991 - 3 AZR 30/90

    Übergang des Vermögens einer Unterstützungskasse auf PSV

    Der gesetzliche Insolvenzschutz für Unterstützungskassenzusagen, der allein auf den Sicherungsfall beim Trägerunternehmen abstellt (§ 7 Abs. 1 Satz 2, Abs. 2 Satz 2 BetrAVG), setzt ein Trägerunternehmen voraus, das die Kasse dotiert und dafür einsteht, daß diese die den begünstigten Arbeitnehmern gegebenen Versorgungszusagen erfüllen kann (BAG Urteil vom 14. August 1980 - 3 AZR 437/79 - AP Nr. 12 zu § 242 BGB Ruhegehalt - Unterstützungskassen, zu III der Gründe; BAGE 32, 220 = AP Nr. 4 zu § 7 BetrAVG).
  • BAG, 19.07.1983 - 3 AZR 250/81

    Tarifvertrag - Tarifliche Versorgungskasse - Versorgungsleistung -

    Die gegenteilige Rechtsprechung des Senats (Urteil vom 14.8.1980 - 3 AZR 437/79 - VersR 81, 491 = AP Nr. 12 zu § 242 BGB Ruhegehalt - Unterstützungskassen zu IV. der Gründe) wird aufgegeben.
  • BFH, 18.07.1990 - I R 22/87

    Unterstützungskassen; zu Fragen der sozialen Einrichtung i. S. des § 5 Abs. 1 Nr.

    Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) kann ein auf § 242 oder auf § 328 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) beruhender Rechtsanspruch der Leistungsempfänger entstehen, wenn die Versorgungseinrichtung einen Vertrauenstatbestand begründet oder wenn ein Vertrag zugunsten der Arbeitnehmer zwischen dem Trägerunternehmen und der Unterstützungskasse besteht (vgl. BAG-Urteile vom 10. November 1977 3 AZR 705/76, Arbeitsrechtliche Praxis - AP - Nr. 8 zu § 242 BGB, Ruhegehalt-UKasse; vom 13. Juli 1978 3 AZR 278/77, AP Nr. 4 zu § 1 BetrAVG, Wartezeit; vom 14. August 1980 3 AZR 437/79, AP Nr. 12 zu § 242 BGB, Ruhegehalt-UKasse).
  • LAG Hamm, 26.03.1985 - 6 Sa 1408/83

    Anspruch auf Zahlung rückständiger Betriebsrente; Widerruf von Versorgungszusagen

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  • LAG München, 23.01.1996 - 6 Sa 1247/94

    Betriebliche Altersversorgung: Versorgungsordnung - Auslegung

  • BFH, 18.07.1990 - I R 23/87

    Unterstützungskasse - Geschäftsplan - Satzung - Leistungsplan - Soziale

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