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   BAG, 31.07.2007 - 3 AZR 446/05   

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BAG, 31.07.2007 - 3 AZR 446/05 (https://dejure.org/2007,2811)
BAG, Entscheidung vom 31.07.2007 - 3 AZR 446/05 (https://dejure.org/2007,2811)
BAG, Entscheidung vom 31. Juli 2007 - 3 AZR 446/05 (https://dejure.org/2007,2811)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Rechtliche Behandlung eines dem Arbeitgeber durch den Arbeitnehmer eingeräumten Bezugsrechts aus einer Direktversicherung im Insolvenzverfahren; Berücksichtigung der Arbeitnehmerinteressen und Arbeitgeberinteressen bei der Durchführung einer betrieblichen ...

  • Judicialis

    BetrAVG § 10; ; BetrAVG § 17; ; BetrAVG in der bis 31. Dezember 2000 geltenden Fassung (aF) § 1 Abs. 1 Satz 1; ; InsO § 47; ; VVG § 166; ; ALB § 13

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Recht der betrieblichen Altersversorgung; Insolvenzrecht - Eingeschränkt unwiderrufliches Bezugsrecht bei Insolvenz; Direktversicherung; Aussonderungsrecht; Unverfallbarkeit; Tätigkeit für ein Unternehmen; Mitgliedschaft in einer Produktionsgenossenschaft des Handwerks ...

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Eingeschränkt unwiderrufliches Bezugsrecht bei Insolvenz ? Zur Zuordnung der Rechte aus einem Lebensversicherungsvertrag

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DB 2008, 939
  • NZA-RR 2008, 32
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (15)

  • BGH, 03.05.2006 - IV ZR 134/05

    Rechtstellung des Arbeitnehmers in der betrieblichen Altersversorgung im

    Auszug aus BAG, 31.07.2007 - 3 AZR 446/05
    Entsprechend dem Zweck dieser Versicherung sind auch die Interessen der versicherten Beschäftigten zu berücksichtigen, die eine grundsätzlich unwiderrufliche Bezugsberechtigung erwerben sollen und von den einschränkenden Vorbehalten unmittelbar betroffen sind (ständige Rechtsprechung des BGH ua. 3. Mai 2006 - IV ZR 134/05 - NJW-RR 2006, 1258, zu II 3 a der Gründe mwN).

    Die Ansprüche auf die Versicherungsleistungen fallen nicht in die Insolvenzmasse (BAG 26. Juni 1990 - 3 AZR 651/88 - BAGE 65, 208, zu 4 der Gründe; BGH 3. Mai 2006 - IV ZR 134/05 - NJW-RR 2006, 1258, zu II 2 der Gründe).

    Nach Auffassung des Bundesgerichtshofs gilt dieser Vorbehalt nicht für den Fall einer insolvenzbedingten Beendigung des Arbeitsverhältnisses zum Versicherungsnehmer (3. Mai 2006 - IV ZR 134/05 - NJW-RR 2006, 1258, zu II 3 der Gründe).

  • BAG, 26.06.1990 - 3 AZR 651/88

    Versicherungsleistungen - Unwiderrufliches Bezugsrecht -

    Auszug aus BAG, 31.07.2007 - 3 AZR 446/05
    Die Insolvenzschuldnerin konnte dem Kläger die Gläubigerstellung nicht mehr entziehen (vgl. dazu BAG 26. Juni 1990 - 3 AZR 651/88 - BAGE 65, 208, zu 4 a der Gründe).

    Die Ansprüche auf die Versicherungsleistungen fallen nicht in die Insolvenzmasse (BAG 26. Juni 1990 - 3 AZR 651/88 - BAGE 65, 208, zu 4 der Gründe; BGH 3. Mai 2006 - IV ZR 134/05 - NJW-RR 2006, 1258, zu II 2 der Gründe).

  • BAG, 21.08.1990 - 3 AZR 429/89

    Unverfallbarkeit einer Versorgungsanwartschaft

    Auszug aus BAG, 31.07.2007 - 3 AZR 446/05
    Passender wäre der Begriff Unternehmenszugehörigkeit (vgl. BAG 21. August 1990 - 3 AZR 429/89 - BAGE 66, 1, zu B II 2 der Gründe).

    Die für dasselbe Unternehmen geleistete Tätigkeit kann nicht nach dem unterschiedlichen Status des Mitarbeiters im Zeitablauf aufgespalten werden (vgl. BAG 21. August 1990 - 3 AZR 429/89 - BAGE 66, 1, zu B II 3 der Gründe).

  • BAG, 23.10.1990 - 3 AZR 305/89

    Eingeschränkt unwiderrufliches Bezugsrecht

    Auszug aus BAG, 31.07.2007 - 3 AZR 446/05
    Das eingeschränkt unwiderrufliche Bezugsrecht dient jedoch auch dazu, die Verpflichtung des Arbeitgebers zur Entrichtung eines Insolvenzsicherungsbeitrags zu begrenzen (BAG 23. Oktober 1990 - 3 AZR 305/89 - AP BetrAVG § 1 Lebensversicherung Nr. 14 = EzA BGB § 315 Nr. 38, zu 2 b bb der Gründe).

    Ebenso wenig kommt es im vorliegenden Fall darauf an, dass der Bundesgerichtshof abweichend von der Rechtsprechung des Senats (vgl. ua. BAG 23. Oktober 1990 - 3 AZR 305/89 - AP BetrAVG § 1 Lebensversicherung Nr. 14 = EzA BGB § 315 Nr. 38, zu 2 b aa der Gründe) den Unverfallbarkeitsvorbehalt noch enger auslegt.

  • BAG, 13.06.1996 - 8 AZR 20/94

    Arbeitsverhältnis der PGH -Mitglieder

    Auszug aus BAG, 31.07.2007 - 3 AZR 446/05
    Unerheblich ist es, dass der Kläger seine Arbeitsleistung für die PGH auf Grund einer Verpflichtung aus dem Genossenschaftsverhältnis erbrachte und nach dem Recht der DDR nicht in einem Arbeitsverhältnis stand (BAG 13. Juni 1996 - 8 AZR 20/94 - AP AGBDDR § 15 Nr. 1 = EzA BGB § 611 Arbeitnehmerstatus-DDR Nr. 3, zu B II der Gründe).

    Der Einigungsvertrag veränderte insoweit die Rechtslage nicht (BAG 13. Juni 1996 - 8 AZR 20/94 - aaO, zu B III der Gründe).

  • BAG, 08.06.1999 - 3 AZR 136/98

    Widerruf des Bezugsrechts im Konkurs bei Entgeltumwandlung

    Auszug aus BAG, 31.07.2007 - 3 AZR 446/05
    Das hängt allein von der Ausgestaltung des Versicherungsverhältnisses ab, das von dem zwischen dem Unternehmen und dem Beschäftigten bestehenden Versorgungsverhältnis zu unterscheiden ist (vgl. ua. BAG 8. Juni 1999 - 3 AZR 136/98 - BAGE 92, 1, zu B I 1 der Gründe mwN).

    Dies ändert jedoch nichts daran, dass die versicherungsvertraglichen Vereinbarungen auf das Versorgungsverhältnis abstellen können (vgl. ua. BAG 8. Juni 1999 - 3 AZR 136/98 - aaO, zu B I 2 der Gründe).

  • BAG, 20.04.2004 - 3 AZR 297/03

    Betriebliche Altersversorgung: Unverfallbarkeit der Versorgungsanwartschaft -

    Auszug aus BAG, 31.07.2007 - 3 AZR 446/05
    Die Identität des Unternehmens liegt auch bei einer Gesamtrechtsnachfolge vor (BAG 20. April 2004 - 3 AZR 297/03 - BAGE 110, 176, zu II 3 b der Gründe).
  • BAG, 22.05.2007 - 3 AZR 334/06

    Eingeschränkt unwiderrufliches Bezugsrecht in der Insolvenz

    Auszug aus BAG, 31.07.2007 - 3 AZR 446/05
    Der Wortlaut der gängigen Unverfallbarkeitsvorbehalte, ihr erkennbarer Zweck und rechtssystematische Gründe sprechen mehr für die vom Senat als für die vom Bundesgerichtshof vertretene Meinung (BAG Vorlagebeschluss vom 22. Mai 2007 - 3 AZR 334/06 [A] -).
  • BGH, 14.07.1980 - II ZR 224/79

    Stimmbindungsvertrag - Unternehmereigenschaft - Vorstandsmitglied - Aktie

    Auszug aus BAG, 31.07.2007 - 3 AZR 446/05
    Der Kläger war als Mitglied der PGH nach Vermögensbeteiligung und Einfluss nicht so stark mit dem Unternehmen verbunden, dass er es als sein eigenes betrachten konnte (vgl. dazu BGH 14. Juli 1980 - II ZR 224/79 -AP BetrAVG § 17 Nr. 3, zu I der Gründe).
  • LAG Thüringen, 17.03.2005 - 1 Sa 505/02
    Auszug aus BAG, 31.07.2007 - 3 AZR 446/05
    Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Thüringer Landesarbeitsgerichts vom 17. März 2005 - 1 Sa 505/02 - wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass der Kläger von den Kosten der ersten Instanz und des Berufungsverfahrens 5/13 und der Beklagte 8/13 zu tragen hat.
  • BGH, 28.04.1980 - II ZR 254/78

    Insolvenzsicherung einer Geschäftsführerpension

  • BAG, 16.04.1997 - 3 AZR 869/95

    Insolvenzschutz für einen Gesellschafter/Geschäftsführer

  • BAG, 28.07.2005 - 3 AZR 463/04

    Betriebsrentenanpassung - Haftung im Konzern

  • BGH, 02.06.1997 - II ZR 181/96

    Insolvenzschutz der Versorgungszusage eines nur mittelbar an der Gesellschaft

  • BAG, 17.10.2000 - 3 AZR 69/99

    Versorgungsschaden durch Verletzung der Hinweispflicht

  • BAG, 10.12.2019 - 3 AZR 122/18

    Betriebsrentenanpassungsprüfung - Ausschluss bei Pensionskassenrente mit

    Bei der Anwendung des Rechts der Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind nicht nur die Interessen der Beklagten als Versicherungsnehmerin, sondern auch die der versicherten Versorgungsberechtigten zu berücksichtigen (vgl. BAG 31. Juli 2007 - 3 AZR 446/05 - Rn. 20; BGH 3. Mai 2006 - IV ZR 134/05 - zu II 3 a der Gründe mwN) .
  • BAG, 15.06.2010 - 3 AZR 334/06

    Direktversicherung - Insolvenz

    Allein danach richtet sich, in welcher Weise der Arbeitgeber noch in der Lage ist, rechtswirksam auf die Versicherung zuzugreifen, und ob diese Rechte noch zu seinem Vermögen gehören, in das der Insolvenzverwalter nach § 80 Abs. 1 InsO bei Insolvenzeröffnung eintritt (st. Rspr. des BAG, zuletzt 31. Juli 2007 - 3 AZR 446/05 - Rn. 14, NZA-RR 2008, 32 sowie zB 8. Juni 1999 - 3 AZR 136/98 - zu B I der Gründe, BAGE 92, 1; ebenso: BGH 18. Juli 2002 - IX ZR 264/01 - zu II der Gründe, DB 2002, 2104; BVerwG 28. Juni 1994 - 1 C 20.92 - zu 2 c cc ccc der Gründe, BVerwGE 96, 160).

    Bei der Auslegung von Versicherungsbedingungen einer Lebensversicherung, mit denen Ansprüche von Arbeitnehmern auf betriebliche Altersversorgung durchgeführt werden sollen, sind entsprechend dem Zweck dieser Versicherung auch die Interessen der versicherten Beschäftigten zu berücksichtigen (BAG 31. Juli 2007 - 3 AZR 446/05 - Rn. 20, DB 2008, 939; BGH 3. Mai 2006 - IV ZR 134/05 - Rn. 12 mwN, NJW-RR 2006, 1258).

    Die Parteien eines Vertragsgefüges, das dazu dient, dem Arbeitnehmer auf der Grundlage des Betriebsrentengesetzes Ansprüche zu verschaffen, wollen in der Regel - und nur so können die beteiligten Verkehrskreise auch die verwendeten Allgemeinen Geschäftsbedingungen verstehen - an das anknüpfen, was nach dem Betriebsrentenrecht maßgeblich ist (ähnlich bereits BAG 26. Mai 2009 - 3 AZR 816/07 - Rn. 24, AP BetrAVG § 2 Nr. 61 = EzA BetrAVG § 1b Nr. 6 und 31. Juli 2007 - 3 AZR 446/05 - Rn. 18 ff., NZA-RR 2008, 32).

  • BAG, 18.09.2012 - 3 AZR 176/10

    Betriebliche Altersversorgung - Direktversicherung - Insolvenz - Aussonderung der

    Somit richtet es sich allein nach der versicherungsrechtlichen Lage, ob die Rechte an der Versicherung zum Vermögen des Arbeitgebers gehören, in dessen Rechtsposition der Insolvenzverwalter nach § 80 Abs. 1 InsO bei Insolvenzeröffnung eintritt (st. Rspr., zuletzt BAG 15. Juni 2010 - 3 AZR 334/06 - Rn. 19, BAGE 134, 372; 31. Juli 2007 - 3 AZR 446/05 - Rn. 14, NZA-RR 2008, 32; 8. Juni 1999 - 3 AZR 136/98 - zu B I der Gründe, BAGE 92, 1; ebenso: BGH 18. Juli 2002 - IX ZR 264/01 - zu II der Gründe, DB 2002, 2104; BVerwG 28. Juni 1994 - 1 C 20.92 - zu 2 c cc ccc der Gründe, BVerwGE 96, 160).

    Bei der Auslegung von Versicherungsbedingungen einer Lebensversicherung, mit denen Ansprüche von Arbeitnehmern auf betriebliche Altersversorgung durchgeführt werden sollen, sind entsprechend dem Zweck dieser Versicherung auch die Interessen der versicherten Beschäftigten zu berücksichtigen (BAG 15. Juni 2010 - 3 AZR 994/06 - Rn. 23; 31. Juli 2007 - 3 AZR 446/05 - Rn. 20, DB 2008, 939; BGH 3. Mai 2006 - IV ZR 134/05 - Rn. 12 mwN, NJW-RR 2006, 1258) .

    Die Parteien eines Vertragsgefüges, das dazu dient, dem Arbeitnehmer auf der Grundlage des Betriebsrentengesetzes Ansprüche zu verschaffen, wollen in der Regel an das anknüpfen, was nach dem Betriebsrentengesetz maßgeblich ist (BAG 15. Juni 2010 - 3 AZR 994/06 - Rn. 28; ähnlich bereits BAG 26. Mai 2009 - 3 AZR 816/07 - Rn. 24, AP BetrAVG § 2 Nr. 61 = EzA BetrAVG § 1b Nr. 6; 31. Juli 2007 - 3 AZR 446/05 - Rn. 18 ff., aaO) .

  • BAG, 13.07.2021 - 3 AZR 298/20

    Betriebliche Altersversorgung - Gesamtschuld - Invalidität

    Entsprechend dem Zweck der Durchführung der betrieblichen Altersversorgung sind jedoch neben deren Interessen auch die Interessen des zusagenden Arbeitgebers zu berücksichtigen (vgl. für die Auslegung entsprechender Regelungen BAG 31. Juli 2007 - 3 AZR 446/05 - Rn. 20) .
  • BAG, 19.01.2010 - 3 AZR 660/09

    Betriebsrente - Neue Länder - Produktionsgenossenschaft des Handwerks -

    Dabei liegt eine Identität des Unternehmens auch bei einer Gesamtrechtsnachfolge - wie sie hier aufgrund der Umwandlung der PGH in die GmbH gegeben ist - vor (vgl. BAG 31. Juli 2007 - 3 AZR 446/05 - Rn. 29, DB 2008, 939).

    Eine Tätigkeit für ein fremdes Unternehmen liegt nämlich schon dann vor, wenn der Beschäftigte nach Vermögensbeteiligung und Einfluss nicht so stark mit dem Unternehmen verbunden ist, dass er es als eigenes betrachten konnte (BAG 31. Juli 2007 - 3 AZR 446/05 - Rn. 27 f., DB 2008, 939).

    Die - auch an den Interessen des Bezugsberechtigten auszurichtende - Auslegung der Versicherungsbedingungen ergibt, dass auch die Tätigkeit für ein Unternehmen iSv. § 17 Abs. 1 Satz 2 BetrAVG einem Dienstverhältnis gleichsteht (vgl. BAG 31. Juli 2007 - 3 AZR 446/05 - Rn. 18 ff., DB 2008, 939).

  • BAG, 18.02.2020 - 3 AZR 137/19

    Betriebsrentenanpassung - Überschussbeteiligung

    Bei der Anwendung des Rechts der Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind nicht nur die Interessen der Beklagten als Versicherungsnehmerin, sondern auch die der versicherten Versorgungsberechtigten zu berücksichtigen (vgl. BAG 31. Juli 2007 - 3 AZR 446/05 - Rn. 20; BGH 3. Mai 2006 - IV ZR 134/05 - zu II 3 a der Gründe mwN) .
  • BAG, 29.09.2010 - 3 AZR 107/08

    Unterstützungskasse - Rückdeckungsversicherung - Insolvenz des Arbeitgebers

    Das schließt nicht aus, dass Rechtspositionen aus dem Versorgungsverhältnis auch für das Deckungsverhältnis Bedeutung erlangen können, sei es kraft vertraglicher Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Versorgungsträger (dazu BAG 31. Juli 2007 - 3 AZR 446/05 - Rn. 14, NZA-RR 2008, 32) oder kraft Gesetzes.
  • BAG, 15.06.2010 - 3 AZR 985/06

    Betriebliche Altersversorgung - Direktversicherung - Bezugsrecht - Insolvenz

    Allein danach richtet sich, in welcher Weise der Arbeitgeber noch in der Lage ist, rechtswirksam auf die Versicherung zuzugreifen, und ob diese Rechte noch zu seinem Vermögen gehören, in das der Insolvenzverwalter nach § 80 Abs. 1 InsO bei Insolvenzeröffnung eintritt (st. Rspr. des BAG, zuletzt 31. Juli 2007 - 3 AZR 446/05 - Rn. 14, NZA-RR 2008, 32 sowie zB 8. Juni 1999 - 3 AZR 136/98 - zu B I der Gründe, BAGE 92, 1; ebenso: BGH 18. Juli 2002 - IX ZR 264/01 - zu II der Gründe, DB 2002, 2104; BVerwG 28. Juni 1994 - 1 C 20.92 - zu 2 c cc ccc der Gründe, BVerwGE 96, 160).

    Bei der Auslegung von Versicherungsbedingungen einer Lebensversicherung, mit denen Ansprüche von Arbeitnehmern auf betriebliche Altersversorgung durchgeführt werden sollen, sind entsprechend dem Zweck dieser Versicherung auch die Interessen der versicherten Beschäftigten zu berücksichtigen (BAG 31. Juli 2007 - 3 AZR 446/05 - Rn. 20, DB 2008, 939; BGH 3. Mai 2006 - IV ZR 134/05 - Rn. 12 mwN, NJW-RR 2006, 1258).

    Die Parteien eines Vertragsgefüges, das dazu dient, dem Arbeitnehmer auf der Grundlage des Betriebsrentengesetzes Ansprüche zu verschaffen, wollen in der Regel - und nur so können die beteiligten Verkehrskreise auch die verwendeten Allgemeinen Geschäftsbedingungen verstehen - an das anknüpfen, was nach dem Betriebsrentenrecht maßgeblich ist (ähnlich bereits BAG 26. Mai 2009 - 3 AZR 816/07 - Rn. 24, AP BetrAVG § 2 Nr. 61 = EzA BetrAVG § 1b Nr. 6 und 31. Juli 2007 - 3 AZR 446/05 - Rn. 18 ff., NZA-RR 2008, 32).

  • BAG, 15.06.2010 - 3 AZR 994/06

    Betriebliche Altersversorgung - Direktversicherung - Bezugsrecht - Insolvenz

    Allein danach richtet sich, in welcher Weise der Arbeitgeber noch in der Lage ist, rechtswirksam auf die Versicherung zuzugreifen, und ob diese Rechte noch zu seinem Vermögen gehören, in das der Insolvenzverwalter nach § 80 Abs. 1 InsO bei Insolvenzeröffnung eintritt (st. Rspr. des BAG, zuletzt 31. Juli 2007 - 3 AZR 446/05 - Rn. 14, NZA-RR 2008, 32 sowie zB 8. Juni 1999 - 3 AZR 136/98 - zu B I der Gründe, BAGE 92, 1; ebenso: BGH 18. Juli 2002 - IX ZR 264/01 - zu II der Gründe, DB 2002, 2104; BVerwG 28. Juni 1994 - 1 C 20.92 - zu 2 c cc ccc der Gründe, BVerwGE 96, 160).

    Bei der Auslegung von Versicherungsbedingungen einer Lebensversicherung, mit denen Ansprüche von Arbeitnehmern auf betriebliche Altersversorgung durchgeführt werden sollen, sind entsprechend dem Zweck dieser Versicherung auch die Interessen der versicherten Beschäftigten zu berücksichtigen (BAG 31. Juli 2007 - 3 AZR 446/05 - Rn. 20, DB 2008, 939; BGH 3. Mai 2006 - IV ZR 134/05 - Rn. 12 mwN, NJW-RR 2006, 1258).

    Die Parteien eines Vertragsgefüges, das dazu dient, dem Arbeitnehmer auf der Grundlage des Betriebsrentengesetzes Ansprüche zu verschaffen, wollen in der Regel an das anknüpfen, was nach dem Betriebsrentengesetz maßgeblich ist (ähnlich bereits BAG 26. Mai 2009 - 3 AZR 816/07 - Rn. 24, AP BetrAVG § 2 Nr. 61 = EzA BetrAVG § 1b Nr. 6; 31. Juli 2007 - 3 AZR 446/05 - Rn. 18 ff., NZA-RR 2008, 32).

  • BAG, 17.01.2012 - 3 AZR 10/10

    Zugehörigkeit des Rückkaufswertes einer Rückversicherung zur Insolvenzmasse

    Allein nach der versicherungsrechtlichen Lage richtet sich, in welcher Weise der Arbeitgeber in der Lage ist, rechtswirksam auf die Versicherung zuzugreifen, und ob diese Rechte zu seinem Vermögen gehören, in dessen Verwaltung der Insolvenzverwalter nach § 80 Abs. 1 InsO bei Insolvenzeröffnung eintritt (st. Rspr. des BAG, statt vieler 31. Juli 2007 - 3 AZR 446/05 - Rn. 14, NZA-RR 2008, 32; 15. Juni 2010 - 3 AZR 334/06 - Rn. 19, BAGE 134, 372; ebenso: BGH 18. Juli 2002 - IX ZR 264/01 - zu II der Gründe, DB 2002, 2104; BVerwG 28. Juni 1994 - 1 C 20.92 - zu 2 c cc ccc der Gründe, BVerwGE 96, 160) .
  • BAG, 26.05.2009 - 3 AZR 816/07

    Rückkaufswert einer Direktversicherung

  • BAG, 15.06.2010 - 3 AZR 31/07

    Betriebliche Altersversorgung - Direktversicherung - Unverfallbarkeit - Insolvenz

  • BAG, 26.10.2010 - 3 AZR 496/08

    Negative Feststellungsklage - Aussonderungsrecht

  • BAG, 19.04.2011 - 3 AZR 267/09

    Betriebliche Altersversorgung - Direktversicherung - Insolvenz - Herausgabe des

  • LAG Köln, 24.07.2009 - 4 Sa 1093/08

    betriebliche Altersversorgung; Insolvenzsicherung

  • BAG, 15.06.2010 - 3 AZR 30/07

    Betriebliche Altersversorgung - Direktversicherung - Unverfallbarkeit - Insolvenz

  • LAG Hamm, 04.06.2013 - 2 Ta 616/12

    Rechtsweg bei Streitigkeiten über Direktversicherung

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