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   BAG, 25.04.1995 - 3 AZR 446/94   

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https://dejure.org/1995,501
BAG, 25.04.1995 - 3 AZR 446/94 (https://dejure.org/1995,501)
BAG, Entscheidung vom 25.04.1995 - 3 AZR 446/94 (https://dejure.org/1995,501)
BAG, Entscheidung vom 25. April 1995 - 3 AZR 446/94 (https://dejure.org/1995,501)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Verschaffung einer Altersversorgung - Arbeitsrechtlicher Gleichbehandlungsgrundsatz - Mangelnde Tarifbindung des Arbeitgebers - Funktionale Nähe der Tätigkeit zur öffentlich-rechtlichen Aufgabenerfüllung - Hausmeister bei Anstalt öffentlichen Rechts

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gleichbehandlung in der betrieblichen Altersversorgung

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 242; MTB II § 44, Satzung der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder § 17
    Betriebliche Altersversorgung: Kriterien für die Gleichbehandlung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 1996, 84
  • BB 1995, 1804
  • BB 1995, 2009
  • DB 1995, 1868
 
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Wird zitiert von ... (52)Neu Zitiert selbst (7)

  • BAG, 22.11.1994 - 3 AZR 349/94

    Gleichbehandlung in der betrieblichen Altersversorgung

    Auszug aus BAG, 25.04.1995 - 3 AZR 446/94
    Bildet der Arbeitgeber Gruppen von begünstigten und benachteiligten Arbeitnehmern, muß diese Gruppenbildung sachlichen Kriterien entsprechen (ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, vgl. zuletzt Senatsurteil vom 22. November 1994 - 3 AZR 349/94 - zur Veröffentlichung vorgesehen).

    Verstößt der Ausschluß eines Arbeitnehmers aus einem betrieblichen Versorgungswerk gegen diesen Grundsatz, muß der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer das Ruhegeld zahlen, das er einem vergleichbaren begünstigten Arbeitnehmer zahlt, wenn es keine andere Möglichkeit gibt, den Verstoß zu beseitigen (BAGE 49, 346, 352 f. = AP Nr. 76 zu § 242 BGB Gleichbehandlung, zu II 1 der Gründe; Senatsurteile vom 12. November 1991 - 3 AZR 489/90 - AP Nr. 17 zu § 1 BetrAVG Gleichbehandlung; vom 22. November 1994 - 3 AZR 349/94 - zur Veröffentlichung vorgesehen).

    Bildet der Arbeitgeber Gruppen von begünstigten und benachteiligten Arbeitnehmern, muß diese Gruppenbildung sachlichen Kriterien entsprechen (vgl. zuletzt Senatsurteil vom 22. November 1994 - 3 AZR 349/94 - zur Veröffentlichung vorgesehen).

  • BAG, 12.11.1991 - 3 AZR 489/90

    Anspruch auf Invaliditätsrente, Gleichbehandlung

    Auszug aus BAG, 25.04.1995 - 3 AZR 446/94
    Verstößt der Ausschluß eines Arbeitnehmers aus einem betrieblichen Versorgungswerk gegen diesen Grundsatz, muß der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer das Ruhegeld zahlen, das er einem vergleichbaren begünstigten Arbeitnehmer zahlt, wenn es keine andere Möglichkeit gibt, den Verstoß zu beseitigen (BAGE 49, 346, 352 f. = AP Nr. 76 zu § 242 BGB Gleichbehandlung, zu II 1 der Gründe; Senatsurteile vom 12. November 1991 - 3 AZR 489/90 - AP Nr. 17 zu § 1 BetrAVG Gleichbehandlung; vom 22. November 1994 - 3 AZR 349/94 - zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • BAG, 17.05.1973 - 3 AZR 381/72

    Betriebliche Altersversorgung - Kürzung des Anspruchs

    Auszug aus BAG, 25.04.1995 - 3 AZR 446/94
    Damit scheidet auch die Annahme aus, mit der Satzungsbestimmung sei eine Regelung zugunsten Dritter beabsichtigt gewesen, die für die Arbeitnehmer unmittelbar rechtsbegründend wirken könnte (vgl. BAGE 25, 194 = AP Nr. 6 zu § 242 BGB Ruhegehalt-Unterstützungskassen).
  • BAG, 07.03.1995 - 3 AZR 499/94

    Hinreichende Bestimmtheit von Feststellungsanträgen bei einer Feststellungsklage

    Auszug aus BAG, 25.04.1995 - 3 AZR 446/94
    Die Verpflichtung, eine Zusatzversorgung zu verschaffen, umfaßt nicht notwendig auch den Versorgungsweg (Senatsurteil vom 7. März 1995 - 3 AZR 499/94 - zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).
  • BAG, 11.09.1985 - 7 AZR 371/83

    Gehaltserhöhung - Gleichbehandlung - Kaufkraftverlust

    Auszug aus BAG, 25.04.1995 - 3 AZR 446/94
    Verstößt der Ausschluß eines Arbeitnehmers aus einem betrieblichen Versorgungswerk gegen diesen Grundsatz, muß der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer das Ruhegeld zahlen, das er einem vergleichbaren begünstigten Arbeitnehmer zahlt, wenn es keine andere Möglichkeit gibt, den Verstoß zu beseitigen (BAGE 49, 346, 352 f. = AP Nr. 76 zu § 242 BGB Gleichbehandlung, zu II 1 der Gründe; Senatsurteile vom 12. November 1991 - 3 AZR 489/90 - AP Nr. 17 zu § 1 BetrAVG Gleichbehandlung; vom 22. November 1994 - 3 AZR 349/94 - zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • BAG, 17.10.1990 - 4 AZR 364/89

    Senkung einer vertraglichen Zulage durch RechtsVO

    Auszug aus BAG, 25.04.1995 - 3 AZR 446/94
    Als Regelung des Anstaltsverfassungsrechts kann § 17 Satz 2 der VBL-Satzung nur als Handlungsanweisung an die für die Beklagte handelnden Personen verstanden werden, die genannten tarifvertraglichen Regelungen durch einzelvertragliche Inbezugnahme zum Gegenstand der Arbeitsverhältnisse zu machen (ebenso BAGE 66, 106 = AP Nr. 9 zu § 611 BGB Lohnzuschläge).
  • LAG Schleswig-Holstein, 02.02.1994 - 2 (5) Sa 267/93
    Auszug aus BAG, 25.04.1995 - 3 AZR 446/94
    Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Schleswig-Holstein vom 2. Februar 1994 - 2 (5) Sa 267/93 - aufgehoben.
  • BAG, 12.11.2013 - 3 AZR 92/12

    Höhe der Arbeitgeberaufwendungen für die betriebliche Altersversorgung -

    als einheitlicher Antrag anzusehen, mit dem lediglich ein Verschaffungsanspruch durchgesetzt werden soll (zur Annahme eines einheitlichen, auf die Durchsetzung eines Verschaffungsanspruchs gerichteten Antrags vgl. BAG 12. Dezember 2006 - 3 AZR 388/05 - Rn. 12; 25. April 1995 - 3 AZR 446/94 - zu A I der Gründe) .
  • BAG, 28.03.1996 - 6 AZR 501/95

    Der Ausschluß teilzeitbeschäftigter Studenten von tariflichen Leistungen ist

    Bildet der Arbeitgeber Gruppen von begünstigten und benachteiligten Arbeitnehmern, muß diese Gruppenbildung sachlichen Kriterien entsprechen (vgl. BAG Urteil vom 25. April 1995 - 3 AZR 446/94 - AP Nr. 25 zu § 1 BetrAVG Gleichbehandlung, zu B II 2 der Gründe; BAG Urteil vom 19. April 1995 - 10 AZR 136/94 - AP Nr. 172 zu § 611 BGB Gratifikation, zu II 2 a der Gründe).
  • BAG, 19.06.2001 - 3 AZR 557/00

    Zusatzversorgung im Rahmen der Refinanzierung

    Aus dem Klagevorbringen und insbesondere aus der Verweisung auf das Urteil des Senats vom 25. April 1995 (- 3 AZR 446/94 - AP BetrAVG § 1 Gleichbehandlung Nr. 25 = EzA BetrAVG § 1 Gleichbehandlung Nr. 8) ergibt sich, daß der Antrag der Klägerin auf Feststellung eines Verschaffungsanspruchs gerichtet ist.

    Im Recht der betrieblichen Altersversorgung ist zwar der arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz eine selbständige Anspruchsgrundlage (§ 1 Abs. 1 Satz 4 BetrAVG), wenn der Verstoß gegen diesen Grundsatz nur durch Zahlung einer Betriebsrente an die ohne sachlichen Grund ausgeschlossenen Arbeitnehmer zu beseitigen ist (vgl. ua. BAG 25. April 1995 - 3 AZR 446/94 - aaO, zu B II 1 der Gründe mwN).

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