Rechtsprechung
BAG, 25.02.1986 - 3 AZR 455/84 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Anrechnung von Tarifrenten durch Vertrag - Anrechnung von Versicherungsleistungen des Zusatzversorgungswerkes (ZVL) auf vertragliche Ruhegelder - Verrechnung der gesetzlichen und tariflichen Leistungen mit denen der Betriebsrente - Grundsätze des Betriebsrentengesetzes - ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Mainz, 15.11.1983 - 4 Ca 1808/83
- LAG Rheinland-Pfalz, 14.05.1984 - 7 Sa 1175/83
- BAG, 25.02.1986 - 3 AZR 455/84
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (5)
- BAG, 19.07.1983 - 3 AZR 250/81
Tarifvertrag - Tarifliche Versorgungskasse - Versorgungsleistung - …
Auszug aus BAG, 25.02.1986 - 3 AZR 455/84
Das kann dadurch geschehen, daß die Tarifverträge hinter die einzelvertraglichen Versorgungssysteme zurücktreten (BAG 38, 244 = AP Nr. 7 zu § 242 BGB Ruhegehalt-Zusatzversorgung), es kann auch eine Anrechnung von einzelvertraglichen Leistungen vorgesehen werden (BAG 43, 188, 193 ff. = AP Nr. 1 zu § 1 BetrAVG Zusatzversorgungskassen). - BAG, 21.11.1958 - 1 AZR 107/58
Nichttypischer Vertrag - Auslegung - Tatsachenmaterial - Erlöschen von Ansprüchen …
Auszug aus BAG, 25.02.1986 - 3 AZR 455/84
Die Auslegung kann vom Revisionsgericht selbst vorgenommen werden, wenn die für die Auslegung maßgeblichen Tatsachen festgestellt sind (BAG Urteil vom 12. Juli 1957 - 1 AZR 418/55 - AP Nr. 6 zu § 550 ZPO, Bl. 3;Urteil vom 21. November 1958 - 1 AZR 107/58 - AP Nr. 11 zu § 611 BGB Gratifikation). - BAG, 27.06.1963 - 5 AZR 383/62
Willenserklärung - Ermittlung des Inhalts - Auslegung - Gesetzliche …
Auszug aus BAG, 25.02.1986 - 3 AZR 455/84
Die Auslegung nicht-typischer Verträge, zu denen die Anrechnungsvereinbarung vom 25. Mai 1981 gehört, ist in der Revisionsinstanz darauf überprüfbar, ob das Landesarbeitsgericht die Auslegungsregeln eingehalten, gegen Denkgesetze oder Erfahrungssätze verstoßen und den gesamten Auslegungsstoff berücksichtigt hat (BAG Urteil vom 27. Juni 1963 - 5 AZR 383/62 - AP Nr. 5 zu § 276 BGB Verschulden bei Vertragsabschluß, zu I 1 der Gründe; ständig). - BAG, 12.07.1957 - 1 AZR 418/55
Auslegungsregeln - Private Willenserklärung - Vertragsurkunde
Auszug aus BAG, 25.02.1986 - 3 AZR 455/84
Die Auslegung kann vom Revisionsgericht selbst vorgenommen werden, wenn die für die Auslegung maßgeblichen Tatsachen festgestellt sind (BAG Urteil vom 12. Juli 1957 - 1 AZR 418/55 - AP Nr. 6 zu § 550 ZPO, Bl. 3;Urteil vom 21. November 1958 - 1 AZR 107/58 - AP Nr. 11 zu § 611 BGB Gratifikation). - BAG, 04.08.1955 - 2 AZR 212/54
Betriebliche Altersversorgung: Versorgungsvertrag bezüglich des Angestellten und …
Auszug aus BAG, 25.02.1986 - 3 AZR 455/84
Das kann dadurch geschehen, daß die Tarifverträge hinter die einzelvertraglichen Versorgungssysteme zurücktreten (BAG 38, 244 = AP Nr. 7 zu § 242 BGB Ruhegehalt-Zusatzversorgung), es kann auch eine Anrechnung von einzelvertraglichen Leistungen vorgesehen werden (BAG 43, 188, 193 ff. = AP Nr. 1 zu § 1 BetrAVG Zusatzversorgungskassen).
- BAG, 11.12.2018 - 3 AZR 453/17
Gesamtversorgung - Anrechnung sonstiger Versorgungsbezüge
Vielmehr liegt darin eine Anpassung an die geänderten Umstände, die letztlich keine Versorgungskürzung zur Folge hat, und deshalb nicht gegen § 3 BetrAVG verstößt (vgl. BAG 25. Februar 1986 - 3 AZR 455/84 - zu II 3 c der Gründe) . - LAG Rheinland-Pfalz, 30.03.2006 - 11 Sa 798/04
Betriebliche Altersversorgung eines Weingutverwalters
Auch wenn beide Zahlungsbeträge von einer einheitlichen Zahlstelle ausgezahlt werden, handelt es sich bei den Gesamtleistungen von ZLA und ZLF dennoch um unterschiedliche Leistungen, die von unterschiedlichen Trägern aufgebracht und finanziert werden (BAG Urteil vom 26.02.1986 - 3 AZR 455/84 - AP BetrAVG § 1 Zusatzversorgungskassen Nr. 15).D.h. eine Anrechnungsvereinbarung bzgl. der Beihilfezahlungen des ZLF erstreckt sich keineswegs automatisch auch auf die Ausgleichszahlungen der ZLA (vgl. BAG Urteil vom 26.02.1986 - 3 AZR 455/84 -, a.a.O.).
- LAG Rheinland-Pfalz, 22.06.2006 - 11 Sa 269/05
Betriebliche Altersversorgung, befreiende Übertragung von Versorgungszusagen
Die Parteien des Rechtsstreits haben vorliegend (anders als in der Entscheidung des BAG vom 25.02.1986 - 3 AZR 455/84 -, die ebenfalls eine Klage gegen die hiesige Beklagte betraf) auch nachträglich keine wirksame Anrechnungsvereinbarung abgeschlossen.Die Beklagte hat es vielmehr im vorliegenden Fall, wie das Arbeitsgericht zu Recht ausführt , anders als im Verfahren 3 AZR 455/84, das ebenfalls die hiesige Beklagte betraf, versäumt, im Zusammenhang mit dem im Jahre 1981 geschlossenen Vergleich, die im jeweiligen Einzelfall erforderlichen individualrechtlichen (Anrechnungs-)Abreden zu treffen.