Rechtsprechung
   BAG, 08.02.1983 - 3 AZR 463/80   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1983,1177
BAG, 08.02.1983 - 3 AZR 463/80 (https://dejure.org/1983,1177)
BAG, Entscheidung vom 08.02.1983 - 3 AZR 463/80 (https://dejure.org/1983,1177)
BAG, Entscheidung vom 08. Februar 1983 - 3 AZR 463/80 (https://dejure.org/1983,1177)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1983,1177) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 41, 333
  • NJW 1984, 141
  • ZIP 1983, 1113
  • MDR 1983, 961
  • VersR 1984, 96
  • JR 1984, 440
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 18.10.1979 - 3 AZR 550/78

    Widerruf - Versorgungszusage - Zusage - Treuepflichtverletzung - Verletzung der

    Auszug aus BAG, 08.02.1983 - 3 AZR 463/80
    Das hat der Senat bereits mehrfach ausgeführt (vgl. BAG 32, 139, 146, 147 = AP Nr. 1 zu § 1 BetrAVG Treuebruch, zu III 1 b der Gründe; Urteil vom 11. Mai 1982 - 3 AZR 1239/79 - zu 1 der Gründe; zur Veröf fentlichung in der Fachpresse vorgesehen).

    Der Einwand des Rechtsmißbrauchs liegt in der von der Praxis üblicherweise als Widerruf bezeichneten Willenserklärung des Arbeitgebers, mit der er sich für die Zukunft einseitig von der Versorgungszusage lossagt (vgl. A. Hueck in Anm. zu BAG AP Nr. 2 zu § 119 BGB, zu 1; ferner aus neuerer Zeit Richardi, Anm. zu BAG 32, 139 in SAE 1982, 254, 256, zu IV).

    Der Vorwurf des Rechtsmißbrauchs kann begründet sein, wenn der Arbeitnehmer seine Stellung über lange Zeit hinweg dazu miß braucht hat, dem Arbeitgeber Schaden zuzufügen, und die von ihm erbrachte Betriebstreue sich dadurch rückschauend als wertlos herausstellt (BAG 32, 139, 147 = AP Nr. 1, aaO, zu III 1 b der Gründe; BGH, Urteil vom 22. Juni 1981 - II ZR 146/80 - AP Nr. 3 zu 5 1 BetrAVG Treuebruch, zu 3 der Gründe).

  • BGH, 22.06.1981 - II ZR 146/80

    Rechtmäßigkeit eines vertraglich geregelten Hinfälligwerdens der

    Auszug aus BAG, 08.02.1983 - 3 AZR 463/80
    Der Vorwurf des Rechtsmißbrauchs kann begründet sein, wenn der Arbeitnehmer seine Stellung über lange Zeit hinweg dazu miß braucht hat, dem Arbeitgeber Schaden zuzufügen, und die von ihm erbrachte Betriebstreue sich dadurch rückschauend als wertlos herausstellt (BAG 32, 139, 147 = AP Nr. 1, aaO, zu III 1 b der Gründe; BGH, Urteil vom 22. Juni 1981 - II ZR 146/80 - AP Nr. 3 zu 5 1 BetrAVG Treuebruch, zu 3 der Gründe).

    Das würde dem von § 1 Abs. 1 BetrAVG eingeführten Schutz der unverfallbaren Anwartschaft widersprechen (so ebenfalls BGH, Urteil vom 22. Juni 1981 - II ZR 146/80 - AP Nr. 3 zu § 1 BetrAVG Treuebruch, zu 3 der Gründe m.w.N.).

  • BAG, 11.05.1982 - 3 AZR 1239/79

    Leitender Angestellter - Schaden - Widerruf - Versorgungszusage -

    Auszug aus BAG, 08.02.1983 - 3 AZR 463/80
    Das hat der Senat bereits mehrfach ausgeführt (vgl. BAG 32, 139, 146, 147 = AP Nr. 1 zu § 1 BetrAVG Treuebruch, zu III 1 b der Gründe; Urteil vom 11. Mai 1982 - 3 AZR 1239/79 - zu 1 der Gründe; zur Veröf fentlichung in der Fachpresse vorgesehen).

    Dieser Vorbehalt ist rechtsunwirksam, soweit er die Widerrufsvoraussetzungen stärker ausdehnt, als dies nach allgemeinen Grundsätzen des Rechtsmißbrauchs möglich wäre (BAG, Urteil vom 11. Mai 1982 - 3 AZR 1239/79 - zu 1 der Gründe).

  • BAG, 10.02.1968 - 3 AZR 4/67

    Rechtfertigung der Entziehung eines betrieblichen Witwengeldes - Differenzierung

    Auszug aus BAG, 08.02.1983 - 3 AZR 463/80
    Vielmehr ist der Arbeitgeber insoweit auf die vom Gesetz vorgesehenen Möglichkeiten verwiesen, wobei Pfändungsschutz, mitwirkendes Verschulden und beschränkte Arbeitnehmerhaftung zu berücksichtigen sind (so bereits BAG 20, 298, 302 = AP Nr. 2 zu 5 119 BGB, zu I 2 c der Gründe).
  • BAG, 19.06.1980 - 3 AZR 137/79

    Betriebsrenten - Versorgungszusage - Widerruf der Versorgungszusage -

    Auszug aus BAG, 08.02.1983 - 3 AZR 463/80
    Allerdings hat der Senat in einem besonders gelagerten Fall die Möglichkeit eines Teilwiderrufs anerkannt (Urteil vom 19. Juni 1980 - 3 AZR 137/79 - AP Nr. 2 zu § 1 BetrAVG Treuebruch).
  • LAG Hessen, 06.06.1980 - 6 Sa 12/80
    Auszug aus BAG, 08.02.1983 - 3 AZR 463/80
    hat der Dritte Senat des Bundesarbeitsgerichts aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 8. Februar 1983 durch den Vor sitzenden Richter Professor Dr. Dieterich, die Richter Dr. Gehring und Griebeling sowie die ehrenamtlichen Richter Kahleyss und Kunze für Recht erkannt: 1. Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Frankfurt (Main) vom 6. Juni 1980 - 6 Sa 12/80 - wird zurück gewiesen.
  • BAG, 17.06.2014 - 3 AZR 412/13

    Verweigerung von Versorgungsleistungen - Widerruf einer Versorgungszusage -

    Da sich der Arbeitgeber mittels eines Widerrufsvorbehalts demnach nicht unter erleichterten Voraussetzungen von der erteilten Versorgungszusage befreien kann, als dies nach den allgemeinen Grundsätzen des Rechtsmissbrauchs gemäß § 242 BGB möglich ist (vgl. etwa BAG 8. Mai 1990 - 3 AZR 152/88 - zu III 1 der Gründe; 3. April 1990 - 3 AZR 211/89 - zu II 1 der Gründe, BAGE 64, 298; 8. Februar 1983 - 3 AZR 463/80 - zu 1 der Gründe, BAGE 41, 333; 11. Mai 1982 - 3 AZR 1239/79 - zu 1 der Gründe) , ist ein vertraglicher Widerrufsvorbehalt regelmäßig als nur deklaratorischer Hinweis auf den Rechtsmissbrauchseinwand zu verstehen (vgl. etwa BAG 3. April 1990 - 3 AZR 211/89 - zu II 1 der Gründe, aaO) .
  • BAG, 18.03.1997 - 3 AZR 756/95

    Betriebsrenten - Aufrechnung mit Schadensersatzansprüchen

    Diese Überlegung rechtfertigt nur die vom Landesarbeitsgericht angezogene Rechtsprechung, wonach eine Versorgungszusage im Regelfall nicht in vollem Umfang widerrufen werden kann, sondern wonach der Umfang des Widerrufs davon abhängt, in welchem Umfang die Betriebstreue des Arbeitnehmers für den Arbeitgeber aufgrund von dessen unerlaubten Handlungen wertlos geworden ist (BAGE 32, 139 = AP Nr. 1 zu § 1 BetrAVG Treuebruch; Urteil vom 19. Juni 1980 - 3 AZR 137/79 - AP Nr. 2 zu § 1 BetrAVG Treuebruch; Urteil vom 11. Mai 1982 - 3 AZR 1239/79 - AP Nr. 4 zu § 1 BetrAVG Treuebruch; BAGE 41, 338 = AP Nr. 5 zu § 1 BetrAVG Treuebruch; BAGE 41, 333 = AP Nr. 7 zu § 1 BetrAVG Treuebruch; BAG, Urteil vom 8. Mai 1990 - 3 AZR 152/88 - AP Nr. 10 zu § 1 BetrAVG Treuebruch).
  • BAG, 13.11.2012 - 3 AZR 444/10

    Widerruf einer Versorgungszusage - Rechtsmissbrauch

    Vielmehr ist der Arbeitgeber insoweit auf die gesetzlichen Möglichkeiten verwiesen, wobei insbesondere mitwirkendes Verschulden, beschränkte Arbeitnehmerhaftung und der Pfändungsschutz zu berücksichtigen sind (BAG 8. Mai 1990 - 3 AZR 152/88 - zu III 2 a der Gründe, AP BetrAVG § 1 Treuebruch Nr. 10 = EzA BetrAVG § 1 Rechtsmissbrauch Nr. 3; 18. September 1984 - 3 AZR 248/82 - zu 1 der Gründe; 8. Februar 1983 - 3 AZR 463/80 - zu 1 der Gründe, BAGE 41, 333).
  • BAG, 26.04.2018 - 3 AZR 738/16

    Altersversorgung - Rechtskraft des Versorgungsausgleichs

    Der damit von der Beklagten erhobene Einwand des Rechtsmissbrauchs (§ 242 BGB) gegenüber dem Begehren des Klägers auf Erfüllung seiner Versorgungszusage (vgl. hierzu etwa BAG 8. Februar 1983 - 3 AZR 463/80 - zu 1 der Gründe, BAGE 41, 333) greift nicht durch.
  • BAG, 08.05.1990 - 3 AZR 152/88

    Widerruf der Betriebsrente bei Rechtsmißbrauch

    Weitergehende vertraglich vereinbarte Widerrufsrechte wegen Vertragsverletzungen sind unwirksam (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl BAGE 41, 333 = AP Nr. 7 zu § 1 BetrAVG Treuebruch).

    Über die Frage, ob ein grob treuwidriges Verhalten eines versorgungsberechtigten Arbeitnehmers den Arbeitgeber lediglich zu einem Teilwiderruf berechtigen kann, ist deshalb nicht zu entscheiden (vgl. hierzu BAG Urteil vom 19. Juni 1980 - 3 AZR 137/79 - AP Nr. 2 zu § 1 BetrAVG Treuebruch = EzA § 242 BGB Ruhegeld Nr. 85, mit insoweit ablehnender Anmerkung von Birk sowie BAG Urteil vom 8. Februar 1983, BAGE 41, 333 = AP Nr. 7 zu § 1 BetrAVG Treuebruch, zu 3 der Gründe, mit Anmerkung von Herschel).

    Verstöße des Arbeitnehmers gegen seine Treuepflicht (§ 242 BGB) können nach der ständigen Rechtsprechung des Senats den Widerruf der Versorgungszusage nur dann rechtfertigen, wenn Art und Schwere des Verstoßes eine Berufung auf die Zusage als rechtsmißbräuchlich erscheinen lassen (BAG Urteil vom 11. Mai 1982 - 3 AZR 1239/79 - AP Nr. 4 zu § 1 BetrAVG Treuebruch, zu 1 der Gründe; BAG Urteil vom 8. Februar 1983, BAGE 41, 333, 335 f. = AP Nr. 7 zu § 1 BetrAVG Treuebruch, zu 1 der Gründe; Urteil des Senats vom 3. April 1990 - 3 AZR 211/89 - zur Veröffentlichung bestimmt).

  • BAG, 18.09.1984 - 3 AZR 248/82
    Siehe Urteile des Senats vom 8. Februar 1983 - 3 AZR 463/80 und 3 AZR 10/81 .

    Das hat der Senat bereits mehrfach entschieden (BAG 32, 139, 146, 147 = AP Nr. 1 zu § 1 BetrAVG Treuebruch, zu III 1 b der Gründe; Urteil vom 11. Mai 1982 - 3 AZR 1239/79 - AP Nr. 4 zu ? 1 BetrAVG Treuebruch, zu 1 der Gründe; Urteile vom 8. Februar 1983 - 3 AZR 463/80 - und - 3 AZR 10/81 - beide zur Veröffentlichung vorgesehen).

    Der Vorwurf des Rechtsmißbrauchs kann begründet sein, wenn der Arbeitnehmer seine Stellung lange Zeit mißbraucht hat, um dem Arbeitgeber Schaden zuzufügen, und die von ihm erbrachte Betriebstreue sich dadurch rückschauend als wertlos erweist (BAG 32, 139, 147 = AP Nr. 1 zu ( 1 BetrAVG Treuebruch, zu III 3 b der Gründe; BGH, AP Nr. 3 zu 5 1 BetrAVG Treuebruch, zu 3 der Gründe; Urteil vom 8. Februar 1Q83 - 3 AZR 463/80 - zu 1 der Gründe).

    Maßgebend sind vielmehr stets die besonderen Umstände des Einzelfalles, deren Gesamtwürdigung das rechtsmißbräuchliche Verhalten des Arbeitnehmers ergeben muß (Urteil vom 8. Februar 1983 - 3 AZR 463/80 - zu 1 der Gründe).

    3. Die Zulässigkeit eines Teilwiderrufs ist für den vorliegen den Streitfall ebenfalls zu verneinen (vgl. hierzu im einzelnen Urteil des Senats vom 8. Februar 1983 - 3 AZR 463/80 - zu 3 der Gründe).

  • OLG Hamm, 25.01.2007 - 15 W 309/06

    Verwirkung des Vergütungsanspruchs beim Anspruchsübergang nach § 1836e BGB

    Der Rechtsmissbrauchseinwand greift insbesondere durch, wenn der Berechtigte seine Pflichten in grober Weise verletzt oder sich bewusst über die Interessen der Person, für die er tätig sein sollte, hinweggesetzt hat und dieser dadurch einen schweren, ihre Existenz bedrohenden Schaden zugefügt hat, so dass sich die in der Vergangenheit entfaltete Tätigkeit des Berechtigten nachträglich als wertlos oder zumindest erheblich entwertet herausstellt, wobei auch eine Teilverwirkung in Betracht kommen kann (vgl. BGH, NJW 2000, 1197, 1198 und 1981, 1211, 1212; WM 1979, 1116; BAG, NJW 1984, 141, 142).
  • BAG, 03.04.1990 - 3 AZR 211/89

    Widerruf der Betriebsrente bei Wettbewerb des Arbeitnehmers

    Weiter gehende vertraglich vereinbarte Widerrufsrechte wegen Vertragsverletzungen sind unwirksam (st. Rspr. des Senats, vgl. BAGE 41, 333 = AP Nr. 7 zu § 1 BetrAVG Treuebruch).

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats ist der Widerruf von Versorgungszusagen wegen Treuepflichtverletzungen nur insoweit zulässig, wie die Berufung des Arbeitnehmers auf die Versorgungszusage rechtsmißbräuchlich ist (BAGE 32, 139 = AP Nr. 1 zu § 1 BetrAVG Treuebruch; BAG Urteil vom 19. Juni 1980 - 3 AZR 137/79 - AP Nr. 2 zu § 1 BetrAVG Treuebruch; BAGE 41, 338 = AP Nr. 5 zu § 1 BetrAVG Treuebruch und BAGE 41, 333 = AP Nr. 7 zu § 1 BetrAVG Treuebruch).

  • LAG Rheinland-Pfalz, 27.01.2012 - 6 Sa 466/11

    Teilwiderruf einer arbeitsvertraglichen Versorgungszusage wegen Pflichtverletzung

    Die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts hat bisher eine zeitbezogene beanstandungsfreie Vertragsdurchführung in Relation zu einer gestörten Vertragsdurchführung gesetzt und einen Teilwiderruf abgelehnt, wenn die Zeit der Pflichtverletzung gegenüber der korrekten Vertragserfüllung nicht ins Gewicht falle (vgl. BAG Urteil vom 08.02.1983 - 3 AZR 463/80).

    Das Bundesarbeitsgericht hat die Frage bisher offen gehalten (zuletzt BAG 08.05.1998 - 3 AZR 152/88 -) jedoch gegenüber früherer Rechtsprechung (vgl. BAG vom 19.06.1980 - 3 AZR 137/79 und vom 08.02.1983 - 3 AZR 463/80) Bedenken geäußert.

  • BAG, 06.10.1992 - 3 AZR 242/91

    Haftung für Versorgungsansprüche im Konzern

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats ist der Widerruf von Versorgungszusagen wegen Treuepflichtverletzungen nur insoweit zulässig, wie die Berufung des Arbeitnehmers auf die Versorgungszusage rechtsmißbräuchlich ist (BAGE 32, 139 = AP Nr. 1 zu § 1 BetrAVG Treuebruch; BAGE 41, 333 = AP Nr. 7 zu § 1 BetrAVG Treuebruch; BAGE 64, 298 [BAG 03.04.1990 - 3 AZR 211/89] = AP Nr. 9 zu § 1 BetrAVG Treuebruch).
  • LAG Düsseldorf, 16.10.2012 - 17 Sa 461/11

    Betriebliche Altersversorgung; Rechtsmissbrauch der Anspruchstellung nach

  • BGH, 25.11.1996 - II ZR 118/95

    Versagung des Ruhegeldanspruchs eines leitenden Angestellten

  • LAG Köln, 30.09.2010 - 13 Sa 551/10

    Unwirksamer Widerruf einer Versorgungszusage wegen gravierender Pflichtverletzung

  • LAG Hamburg, 18.08.2004 - 5 Sa 21/04

    Widerruf einer Versorgungszusage wegen Treuebruchs

  • LAG Köln, 13.07.2006 - 5 Sa 88/06

    Rundfunk; Steigerungsbetrag

  • BGH, 19.12.1983 - II ZR 71/83

    Umfang der Pensionszusage einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) -

  • OLG Hamm, 14.11.1994 - 8 U 41/94
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht