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   BAG, 27.08.1996 - 3 AZR 467/95   

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BAG, 27.08.1996 - 3 AZR 467/95 (https://dejure.org/1996,2805)
BAG, Entscheidung vom 27.08.1996 - 3 AZR 467/95 (https://dejure.org/1996,2805)
BAG, Entscheidung vom 27. August 1996 - 3 AZR 467/95 (https://dejure.org/1996,2805)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Klage eines Arbeitnehmers (außertariflicher Angestellter) gegen den Arbeitgeber auf Zahlung eines höheren Ruhegeldes, weil das Ruhegeld an die Leistungsordnung des Bochumer Verbandes anzupassen ist - Wirksame Änderung der Anpassungsregelungen für laufende Ruhegelder ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Betriebliche Altersversorgung: Änderung der Leistungsordnung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (18)

  • BAG, 17.03.1987 - 3 AZR 64/84

    Billigkeitskontrolle einer ablösenden Versorgungsordnung

    Auszug aus BAG, 27.08.1996 - 3 AZR 467/95
    Der Senat hat diese Prüfungsmaßstäbe im Laufe der Zeit durch folgende Dreiteilung verdeutlicht (ständige Rechtsprechung seit dem Urteil vom 17. April 1985, BAGE 49, 57, 66 ff. = AP Nr. 4 zu § 1 BetrAVG Unterstützungskassen, zu B II 3 c der Gründe; vgl. u.a. BAGE 54, 261, 270 ff. [BAG 17.03.1987 - 3 AZR 64/84] = AP Nr. 9 zu § 1 BetrAVG Ablösung, zu II der Gründe; BAGE 61, 273, 278 f. = AP Nr. 23 zu § 1 BetrAVG Unterstützungskassen, zu B 1 a der Gründe; BAGE 66, 39, 43 f. [BAG 11.09.1990 - 3 AZR 380/89] = AP Nr. 8 zu § 1 BetrAVG Besitzstand, zu II 1 der Gründe; BAGE 71, 372, 379 = AP Nr. 13 zu § 1 BetrAVG Besitzstand, zu II 2 der Gründe; ebenso u.a. Höfer, BetrAVG, 4. Aufl., Stand: September 1995, Rz 459 ff.; Griebeling, Betriebliche Altersversorgung, Rz 840; kritisch u.a. Ahrend/Förster/Rößler, Steuerrecht der betrieblichen Altersversorgung, Stand: Dezember 1995, 1. Teil, Rz 238):.

    Wie der Senat im Urteil vom 17. März 1987 (- 3 AZR 64/84 - BAGE 54, 261, 274 [BAG 17.03.1987 - 3 AZR 64/84] = AP Nr. 9 zu § 1 BetrAVG Ablösung, zu II 3 c (2) der Gründe) ausgeführt hat, ist es für Gesamtversorgungssysteme charakteristisch, daß sie den Austauschgedanken zurücktreten lassen gegenüber einer Betrachtungweise, die den individuellen Versorgungsbedarf in den Vordergrund stellt.

    In seinem Urteil vom 17. März 1987 (aaO) hat der Senat aber auch betont, daß diese Überlegungen eine Änderung des Versorgungssystems nicht unmöglich machen.

    Entstehen in Sonderfällen, die im Rahmen einer generellen Regelung verständlicherweise nicht berücksichtigt werden können, unbillige Härten, so sind sie auszugleichen (vgl. u.a. BAGE 36, 327, 336 f. = AP Nr. 1 zu § 1 BetrAVG Ablösung, zu II 2 der Gründe; BAGE 54, 261, 276 [BAG 17.03.1987 - 3 AZR 64/84] = AP Nr. 9 zu § 1 BetrAVG Ablösung, zu III der Gründe).

  • BAG, 17.04.1985 - 3 AZR 72/83

    Versorgungsregelung - Unterstützungskasse - Zusatzversorgung - Annahme des

    Auszug aus BAG, 27.08.1996 - 3 AZR 467/95
    Je stärker der Besitzstand ist, in den eingegriffen werden soll, desto gewichtiger müssen die Gründe sein, die den Eingriff rechtfertigen sollen (vgl. u.a. BAGE 49, 57, 67 ff. = AP Nr. 4 zu § 1 BetrAVG Unterstützungskassen, zu B II 3 c (3) der Gründe; BAGE 68, 248, 256 [BAG 03.09.1991 - 3 AZR 369/90] = AP Nr. 3 zu § 1 BetrAVG Überversorgung, zu C II 2 der Gründe; BAGE 71, 372, 379 = AP Nr. 13 zu § 1 BetrAVG Besitzstand, zu II 2 der Gründe).

    Der Senat hat diese Prüfungsmaßstäbe im Laufe der Zeit durch folgende Dreiteilung verdeutlicht (ständige Rechtsprechung seit dem Urteil vom 17. April 1985, BAGE 49, 57, 66 ff. = AP Nr. 4 zu § 1 BetrAVG Unterstützungskassen, zu B II 3 c der Gründe; vgl. u.a. BAGE 54, 261, 270 ff. [BAG 17.03.1987 - 3 AZR 64/84] = AP Nr. 9 zu § 1 BetrAVG Ablösung, zu II der Gründe; BAGE 61, 273, 278 f. = AP Nr. 23 zu § 1 BetrAVG Unterstützungskassen, zu B 1 a der Gründe; BAGE 66, 39, 43 f. [BAG 11.09.1990 - 3 AZR 380/89] = AP Nr. 8 zu § 1 BetrAVG Besitzstand, zu II 1 der Gründe; BAGE 71, 372, 379 = AP Nr. 13 zu § 1 BetrAVG Besitzstand, zu II 2 der Gründe; ebenso u.a. Höfer, BetrAVG, 4. Aufl., Stand: September 1995, Rz 459 ff.; Griebeling, Betriebliche Altersversorgung, Rz 840; kritisch u.a. Ahrend/Förster/Rößler, Steuerrecht der betrieblichen Altersversorgung, Stand: Dezember 1995, 1. Teil, Rz 238):.

    Die maßgeblichen Gründe müssen willkürfrei, nachvollziehbar und anerkennenswert sein (vgl. u.a. BAGE 49, 57, 67 ff. = AP Nr. 4 zu § 1 BetrAVG Unterstützungskassen, zu B II 3 c (3) der Gründe).

  • BAG, 08.12.1981 - 3 ABR 53/80

    Ersetzung betrieblicher Versorgungsordnung in der Form einer vertraglichen

    Auszug aus BAG, 27.08.1996 - 3 AZR 467/95
    Bei der gebotenen Interessenabwägung ist ein generalisierender Maßstab zugrunde zu legen (vgl. u.a. BAGE 36, 327, 336 = AP Nr. 1 zu § 1 BetrAVG Ablösung, zu B II 2 der Gründe; BAG Urteil vom 2. Februar 1988 - 3 AZR 115/86 -, aaO, zu II 2 c der Gründe).

    Entstehen in Sonderfällen, die im Rahmen einer generellen Regelung verständlicherweise nicht berücksichtigt werden können, unbillige Härten, so sind sie auszugleichen (vgl. u.a. BAGE 36, 327, 336 f. = AP Nr. 1 zu § 1 BetrAVG Ablösung, zu II 2 der Gründe; BAGE 54, 261, 276 [BAG 17.03.1987 - 3 AZR 64/84] = AP Nr. 9 zu § 1 BetrAVG Ablösung, zu III der Gründe).

  • BAG, 02.02.1988 - 3 AZR 115/86

    Zulässige Wiedereinführung der teilweisen Anrechnung von Unfallrenten auf

    Auszug aus BAG, 27.08.1996 - 3 AZR 467/95
    Dies gilt auch für die Leistungsordnung des Bochumer Verbandes, denn er ist kein Dritter im Sinne der §§ 317, 319 BGB, sondern ein Zusammenschluß der Arbeitgeber zur Koordinierung der Bedingungen ihrer Versorgungsleistungen, der für die angeschlossenen Mitglieder handelt (vgl. BAG Urteil vom 2. Februar 1988 - 3 AZR 115/86 - AP Nr. 25 zu § 5 BetrAVG, zu II 2 a der Gründe).

    Bei der gebotenen Interessenabwägung ist ein generalisierender Maßstab zugrunde zu legen (vgl. u.a. BAGE 36, 327, 336 = AP Nr. 1 zu § 1 BetrAVG Ablösung, zu B II 2 der Gründe; BAG Urteil vom 2. Februar 1988 - 3 AZR 115/86 -, aaO, zu II 2 c der Gründe).

  • BAG, 15.02.1994 - 3 AZR 705/93

    Betriebliche Altersversorgung; Insolvenzschutz für dynamisierte Rente

    Auszug aus BAG, 27.08.1996 - 3 AZR 467/95
    Der Senat hat in den Urteilen vom 15. Februar 1994 (- 3 AZR 705/93 - BAGE 75, 377 = AP Nr. 82 zu § 7 BetrAVG) und vom 22. November 1994 (- 3 AZR 767/93 - AP Nr. 83 zu § 7 BetrAVG, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung bestimmt) die in der Leistungsordnung und Satzung des Essener Verbandes vorgesehenen Ruhegelder wegen ihrer Verknüpfung mit den Gruppenbeträgen als volldynamische bzw. dynamische Renten bezeichnet.

    Der Pensions-Sicherungs-Verein muß im Sicherungsfall eine Dynamisierungszusage erfüllen (ständige Rechtsprechung des Senats seit BAGE 31, 45, 55 = AP Nr. 1 zu § 7 BetrAVG, zu II 2 a der Gründe; BAGE 75, 377, 381 = AP Nr. 82 zu § 7 BetrAVG, zu I der Gründe; BAG Urteil vom 22. November 1994 - 3 AZR 767/93 - AP Nr. 83 zu § 7 BetrAVG, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung bestimmt, zu I 1 der Gründe).

  • BAG, 22.11.1994 - 3 AZR 767/93

    Insolvenzschutz bei volldynamischer Versorgungszusage

    Auszug aus BAG, 27.08.1996 - 3 AZR 467/95
    Der Senat hat in den Urteilen vom 15. Februar 1994 (- 3 AZR 705/93 - BAGE 75, 377 = AP Nr. 82 zu § 7 BetrAVG) und vom 22. November 1994 (- 3 AZR 767/93 - AP Nr. 83 zu § 7 BetrAVG, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung bestimmt) die in der Leistungsordnung und Satzung des Essener Verbandes vorgesehenen Ruhegelder wegen ihrer Verknüpfung mit den Gruppenbeträgen als volldynamische bzw. dynamische Renten bezeichnet.

    Der Pensions-Sicherungs-Verein muß im Sicherungsfall eine Dynamisierungszusage erfüllen (ständige Rechtsprechung des Senats seit BAGE 31, 45, 55 = AP Nr. 1 zu § 7 BetrAVG, zu II 2 a der Gründe; BAGE 75, 377, 381 = AP Nr. 82 zu § 7 BetrAVG, zu I der Gründe; BAG Urteil vom 22. November 1994 - 3 AZR 767/93 - AP Nr. 83 zu § 7 BetrAVG, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung bestimmt, zu I 1 der Gründe).

  • BAG, 17.11.1992 - 3 AZR 76/92

    Kürzung der erdienten Dynamik, triftiger Grund

    Auszug aus BAG, 27.08.1996 - 3 AZR 467/95
    Je stärker der Besitzstand ist, in den eingegriffen werden soll, desto gewichtiger müssen die Gründe sein, die den Eingriff rechtfertigen sollen (vgl. u.a. BAGE 49, 57, 67 ff. = AP Nr. 4 zu § 1 BetrAVG Unterstützungskassen, zu B II 3 c (3) der Gründe; BAGE 68, 248, 256 [BAG 03.09.1991 - 3 AZR 369/90] = AP Nr. 3 zu § 1 BetrAVG Überversorgung, zu C II 2 der Gründe; BAGE 71, 372, 379 = AP Nr. 13 zu § 1 BetrAVG Besitzstand, zu II 2 der Gründe).

    Der Senat hat diese Prüfungsmaßstäbe im Laufe der Zeit durch folgende Dreiteilung verdeutlicht (ständige Rechtsprechung seit dem Urteil vom 17. April 1985, BAGE 49, 57, 66 ff. = AP Nr. 4 zu § 1 BetrAVG Unterstützungskassen, zu B II 3 c der Gründe; vgl. u.a. BAGE 54, 261, 270 ff. [BAG 17.03.1987 - 3 AZR 64/84] = AP Nr. 9 zu § 1 BetrAVG Ablösung, zu II der Gründe; BAGE 61, 273, 278 f. = AP Nr. 23 zu § 1 BetrAVG Unterstützungskassen, zu B 1 a der Gründe; BAGE 66, 39, 43 f. [BAG 11.09.1990 - 3 AZR 380/89] = AP Nr. 8 zu § 1 BetrAVG Besitzstand, zu II 1 der Gründe; BAGE 71, 372, 379 = AP Nr. 13 zu § 1 BetrAVG Besitzstand, zu II 2 der Gründe; ebenso u.a. Höfer, BetrAVG, 4. Aufl., Stand: September 1995, Rz 459 ff.; Griebeling, Betriebliche Altersversorgung, Rz 840; kritisch u.a. Ahrend/Förster/Rößler, Steuerrecht der betrieblichen Altersversorgung, Stand: Dezember 1995, 1. Teil, Rz 238):.

  • BAG, 07.07.1992 - 3 AZR 522/91

    Kürzung der erdienten Dynamik - triftiger Grund

    Auszug aus BAG, 27.08.1996 - 3 AZR 467/95
    Ein Ausgleich der daraus entstehenden Nachteile kann jedoch ebensowenig wie bei einer Stichtagsregelung aus Gründen der Gleichbehandlung verlangt werden (zur Stichtagsregelung vgl. u.a. BAGE 71, 1, 6 [BAG 07.07.1992 - 3 AZR 522/91] = AP Nr. 11 zu § 1 BetrAVG Besitzstand, zu I 2 b der Gründe).
  • BAG, 27.08.1996 - 3 AZR 466/95

    Anpassung laufender Betriebsrente nach der geänderten Leistungsordnung des

    Auszug aus BAG, 27.08.1996 - 3 AZR 467/95
    Die Problematik unterschiedlicher Anpassungen für den Steinkohlenbergbau und die übrigen Mitgliedsunternehmen stellt sich damit im vorliegenden Fall nicht (vgl. hierzu Urteil vom 27. August 1996 - 3 AZR 466/95 -, zur Veröffentlichung bestimmt, zu I 3 und II 1 b der Gründe).
  • BAG, 16.07.1996 - 3 AZR 398/95

    Eingriff in eine zugesagte Rentendynamik durch ablösende Betriebsvereinbarung

    Auszug aus BAG, 27.08.1996 - 3 AZR 467/95
    Erstmals im Urteil vom 16. Juli 1996 (- 3 AZR 398/95 -, zur Veröffentlichung bestimmt) hatte der Senat darüber zu entscheiden, ob Anpassungsregelungen für laufende Betriebsrenten wirksam geändert wurden.
  • BAG, 08.10.1991 - 3 AZR 47/91

    Anpassung der Versorgung an geänderte Rechtsprechung

  • BAG, 24.08.1993 - 3 AZR 313/93

    Abbau einer Überversorgung durch Tarifvertrag

  • BAG, 11.09.1990 - 3 AZR 380/89

    Kürzung dienstzeitunabhängiger Rentensteigerung

  • BAG, 03.09.1991 - 3 AZR 369/90

    Abbau der Überversorgung bei der GEZ

  • BAG, 03.08.1978 - 3 AZR 19/77

    Versorgungsanwartschaften - Insolvenzschutz - Unverfallbarkeit -

  • BAG, 18.04.1989 - 3 AZR 299/87

    Versorgungszusage - Widerruf - Unterstützungskasse - Besitzschutz - Zeitanteilig

  • BAG, 20.10.1987 - 3 AZR 200/86

    Konkurs - Versorgungsanspruch - Versorgungszusage - GemeinschuldnerBetriebsrente

  • LAG Düsseldorf, 26.04.1995 - 2 Sa 1446/94

    Betriebliche Altersversorgung; Änderung Leistungsordnung; Jeweiligkeitsklausel -

  • LAG Düsseldorf, 02.02.2005 - 11 (7) Sa 1729/04

    Geltendmachung nachträglicher Anpassung von Betriebsrenten ehemaliger

    Der Kläger T. habe sich in seinem vom Bundesarbeitsgericht am 27.08.1996 - 3 AZR 467/95 - entschiedenen Rechtsstreit aber nicht gegen eine reallohnbezogene Obergrenze, sondern gegen die Ablösung der früheren Ruhegeldordnung durch das neue Leistungsrecht per 01.01.1985 gewandt.

    bb) Rechtskräftig ist das Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 27.08.1996 (- 3 AZR 466/95 - a. a. O.) zu Beginn des Jahres 1997 geworden, geht man einmal davon aus, dass ein am gleichen Tag vom Bundesarbeitsgericht verkündetes Urteil - 3 AZR 467/95 - dem damaligen Kläger T. ausweislich der Auskunft des Prozessbevollmächtigten des Klägers dieses Rechtsstreits in der Sitzung vom 02.02.2005 am 22.01.1997 zugestellt worden ist.

    Denn aufgrund des Ergebnisprotokolls vom 25.05.1994 durfte die Beklagte davon ausgehen, dass der Kläger alsbald nach Abschluss des von dem Betriebsrentner T. gegen sie geführten Rechtsstreits, der damals noch beim Arbeitsgericht Essen anhängig war (vgl. Ziffer 4 des Ergebnisprotokolls) und der später der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 27.08.1996 (- 3 AZR 467/95 - unveröffentlicht) zugrunde lag, einen Anspruch, der u. a. auf einer fehlerhaften reallohnbezogenen Obergrenze beruhte, geltend machen würde.

  • BAG, 25.04.2006 - 3 AZR 372/05

    Betriebsrentenanpassung - Verwirkung des Klagerechts

    Am 27. August 1996 entschied das Bundesarbeitsgericht zur Anpassung 1991, dass sich diese nach der LO 1985 richtet (- 3 AZR 467/95 -).
  • BAG, 25.04.2006 - 3 AZR 184/05

    Betriebliche Altersversorgung - Anpassung der laufenden Betriebsrenten -

    Im Rechtsstreit des Betriebsrentners S entschied das Bundesarbeitsgericht durch Urteil vom 27. August 1996 (- 3 AZR 467/95 -), dass sich die Anpassung 1991 nach der LO 1985 richtet.

    Der Rechtsstreit des Betriebsrentners S wurde durch Urteil vom 27. August 1996 (- 3 AZR 467/95 -) beendet.

  • BAG, 25.04.2006 - 3 AZR 185/05

    Betriebliche Altersversorgung - Anpassung der laufenden Betriebsrenten, hier:

    Im Rechtsstreit des Betriebsrentners S entschied das Bundesarbeitsgericht durch Urteil vom 27. August 1996 (- 3 AZR 467/95 -), dass sich die Anpassung 1991 nach der LO 1985 richtet.

    Der Rechtsstreit des Betriebsrentners S wurde durch Urteil vom 27. August 1996 (- 3 AZR 467/95 -) beendet.

  • BAG, 25.04.2006 - 3 AZR 159/05

    Betriebliche Altersversorgung - Anpassung der laufenden Betriebsrenten -

    Im Rechtsstreit des Betriebsrentners S entschied das Bundesarbeitsgericht durch Urteil vom 27. August 1996 (- 3 AZR 467/95 -), dass sich die Anpassung 1991 nach der LO 1985 richtet.
  • LAG Düsseldorf, 14.12.2000 - 11 Sa 1613/97

    Gerichtliche Überprüfbarkeit von Eingriffen in zugesagte Versorgungsrechte i.F.

    Dies hat das Bundesarbeitsgericht in seinem grundlegenden Urteil vom 27.08.1996 (- 3 AZR 467/95 - in der Fachpresse unveröffentlicht) näher ausgeführt.

    Diese Änderungen waren sachlich, nämlich durch die Schaffung einer größeren Verteilungsgerechtigkeit des Versorgungssystems des Bochumer Verbandes bedingt (hierzu ausf. BAG v. 27.08.1996 - 3 AZR 467/95 -), zumal sie an die Wertentscheidungen des § 16.

  • LAG Düsseldorf, 27.05.2005 - 7 (1) Sa 1502/04

    Nachträgliche Ruhegeldanpassung im Konditionenkartell (Bochumer Verband)

    bb) Rechtskräftig ist das Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 27.08.1996 (- 3 AZR 466/95 - a. a. O.) zu Beginn des Jahres 1997 geworden, geht man einmal davon aus, dass ein am gleichen Tag vom Bundesarbeitsgericht verkündetes Urteil - 3 AZR 467/95 - dem damaligen Kläger T. ausweislich der Auskunft des Prozessbevollmächtigten des Klägers dieses Rechtsstreits in der Sitzung vom 02.02.2005 am 22.01.1997 zugestellt worden ist.
  • LAG Düsseldorf, 13.02.1998 - 11 Sa 1613/97

    Reichweite der Leistungsordnung des Bochumer Verbandes im Hinblick auf

    Dies hat das Bundesarbeitsgericht in seinem grundlegenden Urteil vom 27.08.1996 (- 3 AZR 467/95 - in der Fachpresse unveröffentlicht) näher ausgeführt.

    Diese Änderungen waren sachlich, nämlich durch die Schaffung einer größeren Verteilungsgerechtigkeit des Versorgungssystems des Bochumer Verbandes bedingt (hierzu ausf. BAG v. 27.08.1996 - 3 AZR 467/95 -), zumal sie an die Wertentscheidungen des § 16 BetrAVG anknüpfen.

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