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   BAG, 28.02.1989 - 3 AZR 468/87   

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https://dejure.org/1989,1902
BAG, 28.02.1989 - 3 AZR 468/87 (https://dejure.org/1989,1902)
BAG, Entscheidung vom 28.02.1989 - 3 AZR 468/87 (https://dejure.org/1989,1902)
BAG, Entscheidung vom 28. Februar 1989 - 3 AZR 468/87 (https://dejure.org/1989,1902)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch einer Arbeitnehmerin auf den Abschluss eines Aufhebungsvertrages - Voraussetzungen für den Anspruch auf Inanspruchnahme von Vorruhestandsgeld - Sinn und Zweck des Vorruhestandsgesetzes - Auslegung einer Vereinbarung als Vorruhestandsvertrag

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    VRG § 1; VRG § 2; BGB § 315 Abs. 1; ZPO § 91 a; ZPO § 128; ZPO § 894

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vorruhestand: Anspruch des Arbeitnehmers - sachlich gerechtfertigte Ablehnung

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    VRG §§ 1, 2 Abs. 1 Nr. 4; BGB § 315 Abs. 1
    Anspruch auf Vorruhestand?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 1989, 684
  • VersR 1989, 766
  • BB 1989, 1127
  • DB 1989, 1423
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • BAG, 22.03.1988 - 3 AZR 444/87

    Auslegung des Tarifvertrages zur Einführung einer Vorruhestandsregelung

    Auszug aus BAG, 28.02.1989 - 3 AZR 468/87
    Zudem sind Verpflichtungen zum Abschluß von Vorruhestandsverträgen in anderen Tarifverträgen regelmäßig deutlicher formuliert (vgl. etwa Tarifvertrag zur Einführung einer Vorruhestandsregelung zwischen dem Verband mittelständischer Privatbrauereien in Bayern e. V. und der Gewerkschaft Nahrung, Genuß und Gaststätten, Landesbezirk Bayern, vom 23. November 1984, der der Entscheidung des Senatsvom 22. März 1988 - 3 AZR 444/87 - zugrunde lag).
  • BAG, 12.12.2000 - 9 AZR 706/99

    Übergang vom Arbeitsverhältnis in ein Altersteilzeitarbeitsverhältnis

    Die Tarifvertragsparteien haben die Entscheidung über die vom Arbeitnehmer verlangte Vertragsänderung vielmehr in das Ermessen des Arbeitgebers gestellt (vgl. BAG 12. Januar 1989 - 8 AZR 251/88 - BAGE 60, 362; 28. Februar 1989 - 3 AZR 468/87 - AP VRG § 2 Nr. 7 = EzA VRG § 2 Bankgewerbe Nr. 1, zum Vorruhestands-Tarifvertrag Bankgewerbe).
  • LAG Saarland, 04.12.2002 - 2 Sa 40/02

    Zum Anspruch auf Abschluss eines Altersteilzeitarbeitsvertrages

    Daraus mag möglicherweise - abschließend zu entscheiden ist das hier nicht - folgen, dass der Arbeitgeber über den Antrag des Arbeitnehmers nach billigem Ermessen zu entscheiden hat (§ 315 Abs. 1 BGB) und dass die von dem Arbeitgeber getroffene Ermessensentscheidung nach § 315 Abs. 3 BGB gerichtlich überprüfbar ist (dazu für - allerdings nur ähnliche - Formulierungen in Tarifverträgen: BAG, Beschluss vom 28. Februar 1989 in dem Verfahren 3 AZR 468/87, NZA 1989, 684, und BAG, Urteil vom 12. Dezember 2000 in dem Verfahren 9 AZR 706/99, BAGE 96, 363).

    Wenn es darum geht, über einzelne Anträge von Arbeitnehmern auf Abschluss eines Altersteilzeitarbeitsverhältnisses zu entscheiden, liegt es - schon wegen des Gebotes, Arbeitnehmer nicht ohne sachlichen Grund ungleich zu behandeln - nahe, dem Arbeitgeber aufzuerlegen, nach billigem Ermessen über diese Anträge zu entscheiden (dazu auch BAG, Beschluss vom 28. Februar 1989 in dem Verfahren 3 AZR 468/87, NZA 1989, 684, unter 3).

  • BAG, 10.02.2004 - 9 AZR 89/03

    Altersteilzeit - Tarifauslegung - billiges Ermessen

    Auch die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts zum Tarifvertrag zur vorgezogenen freiwilligen Pensionierung für das private Bankgewerbe in der Bundesrepublik Deutschland und im Land Berlin (Vorruhestands-Tarifvertrag) vom 10. April 1984 (28. Februar 1989 - 3 AZR 468/87 - AP VRG § 2 Nr. 7 = EzA VRG § 2 Bankgewerbe Nr. 1) ist nicht einschlägig.
  • LAG Baden-Württemberg, 02.08.2000 - 12 Sa 61/99

    Fehlende Einwilligung zu einer Vorruhestandsvereinbarung

    Es gibt weder eine Automatik aufgrund des Altersteilzeitgesetzes noch eine solche aufgrund eines Oktroy eines Tarifvertrages allein (Preis, Erfurter Kommentar, § 2 ATG, Rz. 13; sowie zum Vorruhestandsgesetz von 1984, dem Vorläufergesetz des Altersteilzeitgesetzes: BAG, 28.02.1989, Az.: 3 AZR 468/87 = AP Nr. 7 zu § 2 VRG).
  • LAG Berlin, 01.10.1999 - 19 Sa 1271/99

    Anspruch auf Altersteilzeit vor Vollendung des 60. Lebensjahres - "Kann"-Regelung

    § 315 Abs. 1 BGB ist entsprechend anwendbar (so schon für das VRG BAG 28.02.1989 -- 3 AZR 468/87 -- EZA § 2 VRG Bankgewerbe Nr. 1; LAG Hamm 20.10.1987 -- 6 Sa 1336/87 -- NZA 1988, 163 f.; für das ATZG ebenso ArbG Hannover 09.02.1999 -- 4 Ca 463/98 Ö --; Diller NZA 1996, 847, 850; Clemens/Scheuring, BAT , Lose-Blatt-Kommentar, Teil Vl, TV ATZ, Anmerkung 13.3; Langenbrinck, AuA 1999, 72; Thiel, ZTR 1998, 337 ff; a. A. Einigungsstellenspruch zur Altersteilzeit in Bayern, abgedruckt NZA 1999, 807 f.: das "ob" bleibt der freien Entscheidung des Arbeitgebers überlassen, wenn die Altersteilzeit eingeführt wird, ist sachgemäß auch unter Berücksichtigung des Gleichbehandlungsgrundsatzes zu entscheiden).
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