Rechtsprechung
   BAG, 08.10.1991 - 3 AZR 47/91   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1991,776
BAG, 08.10.1991 - 3 AZR 47/91 (https://dejure.org/1991,776)
BAG, Entscheidung vom 08.10.1991 - 3 AZR 47/91 (https://dejure.org/1991,776)
BAG, Entscheidung vom 08. Oktober 1991 - 3 AZR 47/91 (https://dejure.org/1991,776)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1991,776) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BetrAVG § 5; BGB § 315; Leistungsordn. d. Bochumer Verbands § 8
    Anpassung der Versorgung an geänderte Rechtsprechung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anpassung der Versorgung an geänderte Rechtsprechung

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Betriebliche Altersversorgung: Anpassung der Versorgung an geänderte Rechtsprechung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 68, 314
  • ZIP 1992, 640
  • MDR 1992, 685
  • NZA 1992, 655
  • VersR 1992, 1114
  • BB 1992, 859
  • DB 1992, 1096
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (7)

  • BAG, 02.02.1988 - 3 AZR 115/86

    Zulässige Wiedereinführung der teilweisen Anrechnung von Unfallrenten auf

    Auszug aus BAG, 08.10.1991 - 3 AZR 47/91
    Daraus folgt, daß der betriebliche Versorgungsanspruch einheitlich nach der jeweils letzten Fassung der Leistungsordnung bestimmt werden soll (vgl. hierzu BAG Urteil vom 17. Oktober 1957 - 2 AZR 50/57 - AP Nr. 29 zu § 242 BGB Ruhegehalt; BAG Urteil vom 10. August 1982 - 3 AZR 90/81 - AP Nr. 7 zu § 5 BetrAVG; BAG Urteil vom 2. Februar 1988 - 3 AZR 115/86 - AP Nr. 25 zu § 5 BetrAVG).

    Sie unterliegen einer gerichtlichen Billigkeitskontrolle nach § 315 Abs. 1 BGB(BAG Urteil vom 2. Februar 1988 - 3 AZR 115/86 - AP Nr. 25 zu § 5 BetrAVG).

    Die Anrechnung von 50 % der Unfallrente hat der Senat im Urteil vom 2. Februar 1988 (aaO) für die Leistungsordnung des Bochumer Verbandes bereits gebilligt.

  • BAG, 19.07.1983 - 3 AZR 88/81

    Anrechnung des Verletztengeldes der gesetzlichen Unfallversicherung auf

    Auszug aus BAG, 08.10.1991 - 3 AZR 47/91
    Durch Urteile vom 19. Juli 1983 (BAGE 43, 161 [BAG 19.07.1983 - 3 AZR 88/81] = AP Nr. 9 zu § 5 BetrAVG mit Anm. v. Gitter und BAGE 43, 173 = AP Nr. 8 zu § 5 BetrAVG mit Anm. v. Gitter) gab der Senat diese Rechtsprechung wieder auf.

    Daß die Unfallrente angerechnet werden darf, soweit sie Verdienstminderungen ausgleichen soll (Urteile des Senats vom 19. Juli 1983, aaO), wird vom Kläger nicht angegriffen.

  • BAG, 17.01.1980 - 3 AZR 504/78

    Gesetzliche Unfallversicherung - Anrechnung von Renten - Betriebliche

    Auszug aus BAG, 08.10.1991 - 3 AZR 47/91
    Durch Urteil vom 17. Januar 1980 (BAGE 32, 297 [BAG 17.01.1980 - 3 AZR 504/78] = AP Nr. 3 zu § 5 BetrAVG mit Anm. v. Krasney) entschied der Senat, eine Anrechnung von Unfallrenten sei grundsätzlich unzulässig.

    Die Auffassung des Berufungsgerichts, der Bochumer Verband und die ihm angeschlossene Beklagte hätten angesichts der umfangreichen Kritik an der Entscheidung des Senats vom 17. Januar 1980 (aaO) weiter zuwarten können, bevor sie die Leistungsordnung änderten, überzeugt ebenfalls nicht.

  • BAG, 09.04.1991 - 3 AZR 598/89

    Abbau einer Überversorgung

    Auszug aus BAG, 08.10.1991 - 3 AZR 47/91
    Wie das Berufungsgericht zutreffend ausgeführt hat, beurteilt der Senat Eingriffe in Besitzstände versorgungsberechtigter Arbeitnehmer anhand der Maßstände der Verhältnismäßigkeit und des Vertrauensschutzes (ständige Rechtsprechung, zuletzt Urteil vom 9. April 1991, BAGE 67, 385).
  • BAG, 10.08.1982 - 3 AZR 90/81

    Versorgungszusage - Leistungsordnung - Bochumer Verband -

    Auszug aus BAG, 08.10.1991 - 3 AZR 47/91
    Daraus folgt, daß der betriebliche Versorgungsanspruch einheitlich nach der jeweils letzten Fassung der Leistungsordnung bestimmt werden soll (vgl. hierzu BAG Urteil vom 17. Oktober 1957 - 2 AZR 50/57 - AP Nr. 29 zu § 242 BGB Ruhegehalt; BAG Urteil vom 10. August 1982 - 3 AZR 90/81 - AP Nr. 7 zu § 5 BetrAVG; BAG Urteil vom 2. Februar 1988 - 3 AZR 115/86 - AP Nr. 25 zu § 5 BetrAVG).
  • BAG, 19.07.1983 - 3 AZR 241/82

    Betriebsrente - Unfallrente - Verletztenrente

    Auszug aus BAG, 08.10.1991 - 3 AZR 47/91
    Durch Urteile vom 19. Juli 1983 (BAGE 43, 161 [BAG 19.07.1983 - 3 AZR 88/81] = AP Nr. 9 zu § 5 BetrAVG mit Anm. v. Gitter und BAGE 43, 173 = AP Nr. 8 zu § 5 BetrAVG mit Anm. v. Gitter) gab der Senat diese Rechtsprechung wieder auf.
  • BAG, 17.10.1957 - 2 AZR 50/57

    Gewährung von Ruhegeld - Einzelvertrag - Betriebsvereinbarungen - Übertritt in

    Auszug aus BAG, 08.10.1991 - 3 AZR 47/91
    Daraus folgt, daß der betriebliche Versorgungsanspruch einheitlich nach der jeweils letzten Fassung der Leistungsordnung bestimmt werden soll (vgl. hierzu BAG Urteil vom 17. Oktober 1957 - 2 AZR 50/57 - AP Nr. 29 zu § 242 BGB Ruhegehalt; BAG Urteil vom 10. August 1982 - 3 AZR 90/81 - AP Nr. 7 zu § 5 BetrAVG; BAG Urteil vom 2. Februar 1988 - 3 AZR 115/86 - AP Nr. 25 zu § 5 BetrAVG).
  • BAG, 27.08.1996 - 3 AZR 466/95

    Anpassung laufender Betriebsrente nach der geänderten Leistungsordnung des

    Die Leistungsordnung des Bochumer Verbandes soll für die erfaßten außertariflichen Angestellten eine Ordnungsfunktion entfalten, vergleichbar der, die Tarifverträge für andere Arbeitnehmer bewirken (vgl. BAGE 68, 314, 317 = AP Nr. 38 zu § 5 BetrAVG, zu I der Gründe).

    Eingriffe in zugesagte Versorgungsrechte sind nicht schrankenlos zulässig, sondern unterliegen einer gerichtlichen Billigkeitskontrolle nach § 315 Abs. 1 BGB (vgl. BAGE 68, 314, 317 = AP Nr. 38 zu § 5 BetrAVG, zu II der Gründe).

  • BAG, 09.11.1999 - 3 AZR 432/98

    Ruhegeldanpassung - Bochumer Verband

    Die vom Bochumer Verband für die außertariflichen Angestellten wahrgenommene Ordnungsfunktion läßt sich mit der vergleichen, die Tarifverträge für andere Arbeitnehmer bewirken (BAG 8. Oktober 1991 - 3 AZR 47/91 - BAGE 68, 314, 317).
  • BAG, 26.08.1997 - 3 AZR 235/96

    Hinterbliebenenversorgung; nachträgliche Spätehenklausel

    Eingriffe in die zugesagten Versorgungsrechte sind nicht schrankenlos zulässig, sondern unterliegen einer gerichtlichen Billigkeitskontrolle nach § 315 Abs. 1 BGB (vgl. BAG Urteil vom 8. Oktober 1991 - 3 AZR 47/91 - BAGE 68, 314, 317 = AP Nr. 38 zu § 5 BetrAVG = Heither, ES-BetrAVG 5110/1, zu II der Gründe; BAG Urteil vom 27. August 1996 - 3 AZR 466/95 - AP Nr. 22 zu § 1 BetrAVG Ablösung, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen, zu IV 1 der Gründe).
  • LAG Düsseldorf, 06.04.1995 - 12 Sa 1674/94

    Betriebliche Altersversorgung: Anpassung der Betriebsrente

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • BAG, 25.07.2000 - 3 AZR 676/99

    Ruhegeldanpassung - Essener Verband

    Jeweiligkeitsklauseln führen nicht dazu, daß die Versorgungsregelungen beliebig geändert werden können (ständige Rechtsprechung des Senats vgl. ua. 8. Oktober 1991 - 3 AZR 47/91 - BAGE 68, 314, 317; 26. August 1997 - 3 AZR 213/96 - AP BetrAVG § 1 Besitzstand Nr. 14 = EzA BetrAVG § 1 Ablösung Nr. 16, zu II der Gründe mwN).
  • BAG, 20.04.2010 - 3 AZR 553/08

    Betriebliche Altersversorgung - "Dienstunfähigkeit iSd. Leistungsordnung des

    Daraus folgt, dass der betriebliche Versorgungsanspruch einheitlich nach der jeweils letzten Fassung der LO bestimmt werden soll (BAG 10. August 1982 - 3 AZR 90/81 - zu I 2 a der Gründe, AP BetrAVG § 5 Nr. 7 = EzA BGB § 242 Ruhegeld Nr. 101; 8. Oktober 1991 - 3 AZR 47/91 - zu I der Gründe, BAGE 68, 314; 8. Juni 1999 - 3 AZR 113/98 - zu B II 1 a der Gründe, für die Leistungsordnung des Essener Verbandes).
  • LAG Düsseldorf, 11.12.2001 - 8 (3) Sa 525/01

    Ruhegeldanpassung; Leistungsordnung Bochumer Verband; reallohnbezogene Obergrenze

    Die Leistungsordnung des Bochumer Verbandes soll für die erfassten außertariflichen Angestellten eine Ordnungsfunktion entfalten, vergleichbar der, die Tarifverträge für andere Arbeitnehmer bewirken (vgl. BAG - Urteil vom 08.10.1991 - 3 AZR 47/91 - AP Nr. 38 zu § 5 BetrAVG).

    Die vom Bochumer Verband für die außertariflichen Angestellten wahrgenommene Ordnungsfunktion lässt sich mit der vergleichen, die Tarifverträge für andere Arbeitnehmer bewirken (BAG - Urteil vom 08.10.1991 - 3 AZR 47/91 - BAGE 68, 314, 317).

  • BAG, 26.08.1997 - 3 AZR 213/96

    Änderung der Anrechnung befreiender Lebensversicherungen

    Eingriffe in zugesagte Versorgungsrechte unterliegen einer gerichtlichen Billigkeitskontrolle nach § 315 Abs. 1 BGB (vgl. BAGE 68, 314, 317 = AP Nr. 38 zu § 5 BetrAVG, zu II der Gründe).
  • LAG Düsseldorf, 26.04.1995 - 2 Sa 1446/94

    Betriebliche Altersversorgung; Änderung Leistungsordnung; Jeweiligkeitsklausel -

    Daraus folgt, dass der betriebliche Versorgungsanspruch einheitlich nach der jeweils letzten Fassung der Leistungsordnung bestimmt werden soll; die Ruhegeldzusage steht unter dem Vorbehalt der Angleichung an die jeweils maßgebenden Verbandsrichtlinien (BAG, Urteil vom 10.08.1982 - 3 AZR 90/81 -, AP Nr. 7 zu § 5 BetrAVG ; Urteil vom 08.10.1991 - 3 AZR 47/91 -, AP Nr. 38 zu § 5 BetrAVG m.w.N.).

    Sie unterliegen einer gerichtlichen Billigkeitskontrolle nach § 315 Abs. 1 BGB (BAG, Urteil vom 08.10.1991, aaO.), müssen allerdings nicht das kollektive Günstigkeitsprinzip wahren; sie sind vielmehr als betriebsvereinbarungsoffen anzusehen, mit der Besonderheit, dass Änderungen sich - anders als bei Betriebsvereinbarungen - auch auf die Ruheständler auswirken können.

  • LAG Düsseldorf, 11.12.2001 - 8 Sa 183/01

    Ruhegeldanpassung; Leistungsordnung Bochumer Verband; reallohnbezogene Obergrenze

    Die Leistungsordnung des Bochumer Verbandes soll für die erfassten außertariflichen Angestellten eine Ordnungsfunktion entfalten, vergleichbar der, die Tarifverträge für andere Arbeitnehmer bewirken (vgl. BAG - Urteil vom 08.10.1991 - 3 AZR 47/91 - AP Nr. 38 zu § 5 BetrAVG).

    Die vom Bochumer Verband für die außertariflichen Angestellten wahr-genommene Ordnungsfunktion lässt sich mit der vergleichen, die Tarifverträge für andere Arbeitnehmer bewirken (BAG - Urteil vom 08.10.1991 - 3 AZR 47/91 - BAGE 68, 314, 317).

  • LAG Düsseldorf, 13.02.2003 - 11 (13) Sa 1219/02

    Anpassungsentscheidung nach § 16 BetrAVG

  • LAG Düsseldorf, 14.12.2000 - 11 Sa 1613/97

    Gerichtliche Überprüfbarkeit von Eingriffen in zugesagte Versorgungsrechte i.F.

  • BAG, 27.08.1996 - 3 AZR 467/95

    Betriebliche Altersversorgung: Änderung der Leistungsordnung

  • LAG Düsseldorf, 13.02.1998 - 11 Sa 1613/97

    Reichweite der Leistungsordnung des Bochumer Verbandes im Hinblick auf

  • LAG Düsseldorf, 11.01.1996 - 5 Sa 763/95

    Betriebliche Altersversorgung: Eingriff in die Leistungsordnung

  • LAG Köln, 08.09.1998 - 13 (4) Sa 1378/97

    Höhe einer Betriebsrente; Versorgungszusage nach der Leistungsordnung des Essener

  • LAG Berlin, 03.04.1995 - 9 Sa 140/94

    Überzahlung von Arbeits- und Urlaubsentgelt: Rückforderung wegen

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht