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   BAG, 08.07.1972 - 3 AZR 481/71   

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BAG, 08.07.1972 - 3 AZR 481/71 (https://dejure.org/1972,366)
BAG, Entscheidung vom 08.07.1972 - 3 AZR 481/71 (https://dejure.org/1972,366)
BAG, Entscheidung vom 08. Juli 1972 - 3 AZR 481/71 (https://dejure.org/1972,366)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Versorgungszusage - Ruhegeldzahlung - Privatvermögen - Konkurs - Leistungsverweigerungsrecht

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 1973, 336
  • BB 1972, 1409
  • DB 1972, 2069
 
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Wird zitiert von ... (30)Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 05.11.1965 - 3 AZR 116/65

    Ruhegeldzusage - Einzelhandelskaufmann - Haftung des Arbeitgebers - Mangelnde

    Auszug aus BAG, 08.07.1972 - 3 AZR 481/71
    1 Der Inhaber einer Emzelfirma haftet für eine Versor gungszusage, die ein früherer Firmeninhaber erteilt und er übernommen hat, nicht nur mit seinem Firmenvermogen, sondern auch mit seinem gesamten sonstigen Vermögen Notlage und hbeischuldung des Firmenvermogens a l l e m können desnalb eine \erfceigerung der Ruhegeldzahlungen nicht rechtfertigen, so lange der Firmeninhaber die VersorgungsZahlungen aus seinem Pn\atvermogon leisten kann (Bestätigung von BAG 17, 531 [355j = AP Nr. 104 zu § 242 BGB Ruhegehalt [zu II 1 der Grunde]) 2 Sieht eine Versorgungszusage eine Kürzung oder Einstel lung aer Veisorgungsbezuge vor, falls die bei der Erteilung gegebenen allgemeinen wirtschaftlichen Verhältnisse sich nachhaltig so 1 esentlich andern, daß dem Arbeitgeber die Aufrechtorhaltung der zugesagten Leistungen auch unter Be achtung der Belange des Arbeitnehmers nicht mehr zugemutet 1 erden kann allgemeiner wirtschaftlicher Vorbehalt), so eilaubt dieser Vorbehalt eine Kürzung oder Leistungsverwexgerung des Aibeitgebers nur dann und in dem Umfang, uie es zur Rettung des Jnternehmers unerlaßlicn erscheint Es geluen auch m einem solchen Falle sinngemäß die Grundsätze, die der Senat m dem zur Veröffentlichung in der Amtlicnen Sammlung des Gerichts Destimmten Urteil vom 10 Dezemoer 19/ - 3 «iZR 190/71 - 4P Nr. 154 zu § 242 BGB Ruhegehalt - auf ge stellt hat 3, Der in Leitsatz 2 erwähnte allgemeine wirtscnaftlicne Vorbehalt kann dann kein Leistungsver /eigerungsrec rc des Ar beitgebers rechtfertigen, venn das Unternehmen m Konkurs geraten ist (Bestätigung des zur Veröffentlichung m cer Amt lichen Sammlung des Gerichts bestimmten Urteil des Senats vom 16 Marz 1 9 7 2 - 3 ZR 191/71 - AP Nr. 9 zu S 6" KO/ .

    Verpflichtet aus der Versorgungsausage ist deshalb der Firmeninhaber, der mit seinem ganzen Vermögen haftet "BAG 17, 331 /"355 J7 = AP Nr. 104- zu § 24-2 BGB Ruhegehalt zu II 1 der Grunde 7) Die Notlage der Beklagten und die Überschuldung des Firmenvermogens a l l e m können deshalb eine Verweigerung der RuhegelaZahlungen nicht rechtfertigen, so lange nicht feststeht, daß der jetzige Inhaber die Ver~ sorgungsZahlungen nicht aus seinem sonstigen Vermögen 'Privatvermögen und GmbH-Anteil) leisten kann 2 Der jetzige Inhaber der Beklagten hat am 3- September 1971 Konkursantrag gestellt» Die Eröffnung des Konkursverfahrens ist ausweislich der vom Senat beigezogenen Konkursakten (5 N 11/71 Amtsgericht Schiwelm) durch rechtskräftigen Beschluß vom 20 September 1971 abgewiesen worden, weil eine die Kosten des Verfahrens deckende Nasse nicht vorhanden war Aus den Akten ergibt sich, daß seither ein neuer Konkuxaantrag gestellt wurde» Nach den Akten 3 N 11/71 Amtsgericht Schwelm erscheint es nicht ausgeschlossen, daß auch m diesem Konkuisverfahren veisehentlich nur das Vermögen der beklagten Firma and m e n t das Gesamtvermogen des Schuldners berücksichtigt worden t st Dem Senat ist auch nicht bekannt, was auf den zweiten Xonxura antrag h m geschehen ist».

  • BAG, 10.02.1968 - 3 AZR 4/67

    Rechtfertigung der Entziehung eines betrieblichen Witwengeldes - Differenzierung

    Auszug aus BAG, 08.07.1972 - 3 AZR 481/71
    Auf den auch von der Revision aufgegriffenen Streit darüber, ob eine Fensionszusage gegenüber dem Pensionär überhaupt gekündigt werden kann, kommt es dabei nicht an (vgl dazu BAG 20, 298 jTJ00 fJ7 = AP Ur, 2 zu § 119 BGB " zu X 1J mit Anm von A Hueck /"zu 1"7, jeweils mit i oitoicn %ach\ eisen) Auch wer mit A Hueck eine Kündigung des Pensionsverhaltnisses als Dauerschuldverhaltnis für zulässig halt, erkennt an, daß es neben der Kündigung als Beseitigung des ganzen Ruhestandsverhaltnisses auch eine teilweise oder zeitweise Verweigerung der Ruhegeldzahlungen geben kann kur eine solche teilweise Leistungsverweigerung kann hier nach dem bisher festgestellten Sachverhalt erwogen uoia.cn.
  • BAG, 10.12.1971 - 3 AZR 190/71

    Versorgungszusage - Versorgungsleistung - Ruhegehalt

    Auszug aus BAG, 08.07.1972 - 3 AZR 481/71
    1a In seinem Urteil vom 10 Dezember 1971 hat der Senat die Grundsätze dargelegt, die für den Rail einer Verweigerung von Versorgungsleistungen wegen wirtschaftlicher Notlage des Arbeitgebers zu beachten sind (3 AZR 190/71 " AP Nr. 154- zu § 24-2 BGB Ruhegehalt £~zu III 2 a der Grunde J/3 auch zur Veröffentlichung m der Amtlichen Sammlung des Bundesarbeitsgenchts vorgesehen) Diese Grundsätze sind auch für den vorliegenden Rechtsstreit maßgeblicha) Der jetzige Fall unterscheidet sich von jenem Fall da durch, daß die VersorgungsZusage im Fall vom 10- Dezember 1971 vorbehaltlos gegeben war- Die Versorgungszusage der Klägerin enthalt in Ziffer 9 einen Vorbehalt nach dem Rüster aus Abschnitt 4-1 der Einkoiuinensteuerrichtlinxen, dieser Vorbehalt sieht eine Kürzung oder Einstellung der Versorgungsbezuge vor, falls die bei Erteilung der Zusage herrschenden allgemeinen wirtschaftlichen Verhältnisse sich nachhaltig so wesentlicn andern, daß der Firma die Aufrechterhaltung der zugesagten Leistungen auch unter objektiver Beachtung der Belange aer Klägerin nicht mehr zugemutet werden kann- Dieser Unterschied wirkt sich jedoch, wie im angefochtenen Urteil mit Recht gesagt wird, praktisch nicht aus- Der sog- 1allgemeine v/irtschaft liehe Vorbehalt" druckt nur klar st ell end das aus, was nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgenchts und den m der Wissenschaft seit langem erarbeitete /.
  • BAG, 16.03.1972 - 3 AZR 191/71

    Ruhegehalt - Versorgungsanwartschaft - Konkurs

    Auszug aus BAG, 08.07.1972 - 3 AZR 481/71
    3 Im übrigen muß sich die Entscheidung danach richten, wie sich die Dinge inzwischen entwickelt haben a) Palls der Konkurs über das Vermögen des Inhabers der Beklagten eröffnet worden ist, dürfen die Versorgungsanspruche der Klägerin nicht vorweg beschnitten werden Jede Beschränkung der Rechte der Klägerin kamen m einem solchen Pall nicht mehr dem Unternehmen zugute, sondern nur den übrigen Gläubigern, im Verhältnis zu den übrigen Gläubigern 1G7 ist die Klägerin aber zu Opfern nicht verpflichtet Das hat der Senat m seinem Urteil vom 16« Marz 1972 /"zu I 4 c der Grunde naher dargelegt» worauf hiermit verwiesen wird (3 AZR 191/71 / "demnächst/ AP Nr. 9 zu § 61 KO, auch zur Veröffentlichung m der Amtlichen Sammlung des Gerichts vor gesehen) ".
  • BAG, 17.06.2003 - 3 AZR 396/02

    Widerruf wegen wirtschaftlicher Notlage

    Diese Vorbehalte wirken nur deklaratorisch; sie begründen kein eigenständiges Recht zum Widerruf (Bestätigung von BAG 8. Juli 1972 - 3 AZR 481/71 - AP BGB § 242 Ruhegehalt Nr. 157 = EzA BGB § 242 Ruhegeld Nr. 15; 26. April 1988 - 3 AZR 277/87 - BAGE 58, 167, 173).

    Der Mustervorbehalt wirkt nur deklaratorisch; er begründet kein eigenständiges Recht zum Widerruf (8. Juli 1972 - 3 AZR 481/71 - AP BGB § 242 Ruhegehalt Nr. 157 = EzA BGB § 242 Ruhegeld Nr. 15, zu III 1 a der Gründe; 26. April 1988 - 3 AZR 277/87 - BAGE 58, 167, 173, zu II a der Gründe).

  • BAG, 19.02.2008 - 3 AZR 290/06

    Gesamtversorgung - Störung der Geschäftsgrundlage

    Er wirkt deshalb nur deklaratorisch und begründet kein eigenständiges Widerrufsrecht (8. Juli 1972 - 3 AZR 481/71 - AP BGB § 242 Ruhegehalt Nr. 157 = EzA BGB § 242 Ruhegeld Nr. 15, zu III 1 a der Gründe; 26. April 1988 - 3 AZR 277/87 - BAGE 58, 167, zu II a der Gründe; 17. Juni 2003 - 3 AZR 396/02 - BAGE 106, 327, zu B II 3 c der Gründe), das einen Rückgriff auf § 313 BGB sperren könnte.
  • BAG, 20.01.1987 - 3 AZR 313/85

    Antrag auf Erlaß eines Versäumnisurteils

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats hat ein Vorbehalt zur Kürzung oder Einstellung der Versorgungsbezüge wegen wesentlicher Verschlechterung der wirtschaftlichen Lage des Unternehmens oder nachhaltiger Änderungen der Rahmenbedingungen nur deklaratorische Bedeutung (BAG Urteil vom 8. Juli 1982 - 3 AZR 481/71 - AP Nr. 157 zu § 242 BGB Ruhegehalt, zu III 1 a der Gründe mit Anm. von Uhlenbruck).

    Deshalb hat der Senat angenommen, daß bei einer Vereinbarung der im Steuerrecht anerkannten Mustervorbehalte (Abschnitt 41 EStR) nichts anderes gilt als bei vorbehaltlosen Versorgungszusagen (Urteil vom 8. Juli 1972, aaO, zu III 1 a der Gründe).

    Der Senat hat bereits mit Urteil vom 8. Juli 1972 (- 3 AZR 481/71 - AP Nr. 157 zu § 242 BGB Ruhegehalt) seine ursprünglich strengere Auffassung dahin eingeschränkt, daß es auf die Größe des Betriebs und die Umstände des Einzelfalls ankommt, ob und inwieweit Sachverständigengutachten über die Sanierungsmöglichkeiten angemessen sind.

  • BAG, 13.03.1975 - 3 AZR 446/74

    Betriebliche Altersversorgung: Voraussetzungen für die Annahme einer

    Daß das Unternehmen, unter dessenFirma die Versorgungszusage erteilt wurde, inzwischen stillgelegt wurde, hat keinerlei Bedeutung (BAG 17, 331 /~335 7 = AP Nr. 1o4 zu § 242 BGB Ruhegehalt "zu II der Gründe 7; AP Nr. 157 zu § 242 BGB Ruhegehalt "zu II 1 der Gründe 7).

    Erforderlich ist vielmehr die genaue Darlegung der Umstände, die es rechtfertigen sollen, einen notleidenden Betrieb durch Kürzung von Versorgungsansprüchen zu retten; an diesen Nachweis stellt der Senat strenge Anforderungen (BAG AP Nr. 154- zu § 242 BGB Ruhegehalt /""zu III 2 der Gründe 7 auch zum Abdruck in Band 24 der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmt; BAG AP Nr. 157 zu § 242 BGB Ruhegehalt /"zu III 4 der Gründe 7).

    b) Wenn der Beklagte zu 2) sein Speditionsunternehmen inzwischen stillgelegt hat, so scheidet ein Widerruf der Versorgungszusagen erst recht aus, weil ein Verzicht der Pensionäre auf ihre Altersversicherung ohnehin nicht mehr zur Sanierung des Unternehmens beitragen könnte (BAG AP Nr. 9 zu § 61 KO /"zu I 4 der Gründe 7 auch zum Abdruck in Band 24 der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmt; BAG AP Nr. 157 zu § 242 BGB Ruhegehalt /"zu III 3 a der Gründe7 Die noch in der Revisionsbegründung vertretene Auffassung des Beklagten zu 2), die Gläubiger von Pensionsansprüchen mußten zurückstehen, wenn die persönliche wirtschaftliche Existenz des Arbeitgebers gefährdet sei, findet im Recht keine Stütze.

  • BAG, 19.02.2008 - 3 AZR 743/05

    Gesamtversorgung - Störung der Geschäftsgrundlage

    Er wirkt deshalb nur deklaratorisch und begründet kein eigenständiges Widerrufsrecht (8. Juli 1972 - 3 AZR 481/71 - AP BGB § 242 Ruhegehalt Nr. 157 = EzA BGB § 242 Ruhegeld Nr. 15, zu III 1 a der Gründe; 26. April 1988 - 3 AZR 277/87 - BAGE 58, 167, zu II a der Gründe; 17. Juni 2003 - 3 AZR 396/02 - BAGE 106, 327, zu B II 3 c der Gründe), das einen Rückgriff auf § 313 BGB sperren könnte.
  • BAG, 18.04.1989 - 3 AZR 688/87

    Mögliche Kündigung von Betriebsvereinbarungen über betriebliche Ruhegelder durch

    Stützt die Beklagte den Teilwiderruf der Versorgungszusagen auf die Vorbehalte in § 13 der Pensionsordnung, so muß geprüft werden, ob sich das Unternehmen in einer existenzbedrohenden, konkursgleichen Notlage befand, die eine Sanierung nur unter Opfer aller Beteiligten einschließlich der Versorgungsberechtigten aussichtsreich erscheinen ließ (BAGE 24, 63 = AP Nr. 154 zu § 242 BGB Ruhegehalt; BAG Urteil vom 8. Juli 1972 - 3 AZR 481/71 - AP Nr. 157 zu § 242 BGB Ruhegehalt; BAGE 29, 169 = AP Nr. 175 zu § 242 BGB Ruhegehalt).
  • BAG, 26.02.1991 - 3 AZR 213/90

    Widerrufliches Bezugsrecht im Konkurs des Arbeitgebers

    Falls der Konkurs über das Vermögen des Arbeitgebers eröffnet worden ist, dürfen zwar die Versorgungsansprüche der Arbeitnehmer nicht vorweg beschnitten werden (BAGE 24, 204, 209 f. = AP Nr. 9 zu § 61 KO, zu I 4b und c der Gründe; Urteil vom 8. Juli 1972 - 3 AZR 481/71 - AP Nr. 157 zu § 242 BGB Ruhegehalt).
  • BAG, 18.05.1977 - 3 AZR 371/76

    Widerruf von Versorgungszusagen - Wirtschaftliche Schwierigkeiten -

    Bei dieser Sachlage konnte sie auch von den Pensionären Opfer verlangen (BAG 24, 63 C70 ff.3 = AP Nr. 154 zu § 242 BGB Ruhegehalt [zu III der Gründe]; BAG AP Nr. 157 zu § 242 BGB Ruhegehalt [zu II und III der Gründe]; BAG AP Nr. 167 zu § 242 BGB Ruhegehalt [zu III der Gründe]).

    a) Auch wenn eine VersorgungsZusage unter dem Vorbehalt erteilt wird, daß die Leistungen bei wirtschaftlichen Notfällen im Rahmen des Zumutbaren widerrufen werden können, darf grundsätzlich nur der mildeste Eingriff gewählt werden, der zur Rettung des Unternehmens unerläßlich erscheint (BAG AP Nr. 157 zu § 242 BGB Ruhegehalt [zu III 1 der Gründe] ; Hilger, Handbuch der betrieblichen Altersversorgung, 5. Aufl., Bd. I, S. 70).

  • BAG, 26.04.1988 - 3 AZR 277/87

    Anspruch auf Invalidenrente - Voraussetzungen für den Bezug einer Invalidenrente

    Er bringt nach der ständigen Rechtsprechung des Senats nur zum Ausdruck, was nach allgemeinen Rechtsgrundsätzen ohnehin gilt: Der Arbeitgeber kann nach den Grundsätzen des Wegfalls der Geschäftsgrundlage nicht an einer Zusage festgehalten werden, wenn aufgrund einer Änderung der Verhältnisse seine Belastung so groß wird, daß ihm als Schuldner der Versorgungszusage nicht zugemutet werden kann, seine vertragliche Rechtspflicht zu erfüllen (grundlegend:Urteil vom 8. Juli 1972 - 3 AZR 481/71 - AP Nr. 157 zu § 242 BGB Ruhegehalt, zu III 1 a der Gründe, und Anm. von Uhlenbruck, vgl. auch Blomeyer/Otto, BetrAVG, 1984, Einleitung Rz 361 und Vorbem. § 7 Rz 89, m.w.N.).
  • BAG, 19.02.2008 - 3 AZR 744/05

    Gesamtversorgung - Störung der Geschäftsgrundlage

    Er wirkt deshalb nur deklaratorisch und begründet kein eigenständiges Widerrufsrecht (8. Juli 1972 - 3 AZR 481/71 - AP BGB § 242 Ruhegehalt Nr. 157 = EzA BGB § 242 Ruhegeld Nr. 15, zu III 1 a der Gründe; 26. April 1988 - 3 AZR 277/87 - BAGE 58, 167, zu II a der Gründe; 17. Juni 2003 - 3 AZR 396/02 - BAGE 106, 327, zu B II 3 c der Gründe), das einen Rückgriff auf § 313 BGB sperren könnte.
  • BAG, 19.02.2008 - 3 AZR 211/06

    Gesamtversorgung - Störung der Geschäftsgrundlage

  • BAG, 19.02.2008 - 3 AZR 190/06

    Gesamtversorgung - Störung der Geschäftsgrundlage

  • BAG, 19.02.2008 - 3 AZR 212/06

    Gesamtversorgung - Störung der Geschäftsgrundlage

  • BFH, 13.11.1975 - IV R 170/73

    Zusage von Versorgungsbezügen - Teildynamische Pensionszusage - Rückstellung für

  • LAG Hessen, 04.03.2009 - 8 Sa 968/08

    Betriebliche Altersversorgung - Wirksamkeit einer Gesamtzusage - Kein

  • BAG, 19.02.2008 - 3 AZR 547/06

    Gesamtversorgung - Störung der Geschäftsgrundlage

  • BAG, 19.02.2008 - 3 AZR 118/07

    Gesamtversorgung - Störung der Geschäftsgrundlage

  • BAG, 23.04.1985 - 3 AZR 194/83

    Versorgungsanwartschaft - Kürzung - Unterstützungskassen - Unverfallbarer

  • BAG, 22.10.1991 - 3 AZR 481/90

    Widerruf und Einschränkung einer Versorgungsanwartschaft - Beachtung des

  • BAG, 22.10.1991 - 3 AZR 480/90

    Widerruf und Einschränkung einer Versorgungsanwartschaft - Beachtung des

  • BAG, 22.10.1991 - 3 AZR 482/90

    Ablösung einer vertraglichen Versorgungsordnung durch Widerruf - Anspruch auf

  • LAG Hamm, 26.03.1985 - 6 Sa 1408/83

    Anspruch auf Zahlung rückständiger Betriebsrente; Widerruf von Versorgungszusagen

  • LAG Rheinland-Pfalz, 14.01.2020 - 6 Sa 181/19

    Betriebliche Altersversorgung - Teilwiderruf von Leistungen - wirtschaftliche

  • LAG Rheinland-Pfalz, 14.01.2020 - 6 Sa 101/19

    Betriebliche Altersversorgung - Teilwiderruf von Leistungen - wirtschaftliche

  • BAG, 22.10.1991 - 3 AZR 483/90

    Anspruch auf unverfallbare Versorgungsanwartschaft - Vorliegen einer

  • BAG, 10.11.1981 - 3 AZR 1134/78

    Widerruf - Versorgunszusage - Wirtschaftliche Notlage - Sanierung - Versorgung -

  • FG München, 23.02.2010 - 13 K 4373/07

    Entstehung des Auflösungsverlusts - Vermögenslosigkeit - Pensionsrückstellungen

  • OLG Köln, 27.05.1999 - 18 U 61/97
  • BAG, 27.10.1981 - 3 AZR 1155/78
  • BAG, 01.02.1979 - 3 AZR 572/77

    Umgehung der Kündigungsfrist durch auflösende Bedingung

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