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   BAG, 17.05.1988 - 3 AZR 482/86   

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https://dejure.org/1988,3620
BAG, 17.05.1988 - 3 AZR 482/86 (https://dejure.org/1988,3620)
BAG, Entscheidung vom 17.05.1988 - 3 AZR 482/86 (https://dejure.org/1988,3620)
BAG, Entscheidung vom 17. Mai 1988 - 3 AZR 482/86 (https://dejure.org/1988,3620)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    Wettbewerbsverbot, Anrechnung anderer Einkünfte auf Karenzentschädigung bei Umzug während der Karenzzeit

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1988, 3173
  • NZA 1989, 142
  • VersR 1988, 1143
  • BB 1988, 1675
  • DB 1988, 1959
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 23.02.1982 - 3 AZR 676/79

    Karenzentschädigung

    Auszug aus BAG, 17.05.1988 - 3 AZR 482/86
    Zu der Frage, wann ein Zwang zum Umzug anzunehmen ist, hat der Senat im Urteil vom 17. Dezember 1973 (BAGE 25, 444 = AP Nr. 2 zu § 74 c HGB) sowie im Urteil vom 23. Februar 1982 - 3 AZR 676/79 - (AP Nr. 9 zu § 74 c HGB) näher Stellung genommen.
  • BAG, 10.09.1985 - 3 AZR 31/84

    Geltung der erhöhten Anrechnungsgrenze bei Ursächlichkeit eines

    Auszug aus BAG, 17.05.1988 - 3 AZR 482/86
    Auf die Revision des Klägers hat der Senat die Sache durch Urteil vom 10. September 1985 (3 AZR 31/84 - AP Nr. 12 zu § 74 HGB) an das Landesarbeitsgericht zurückverwiesen.
  • BAG, 25.06.1985 - 3 AZR 305/83

    Wettbewerbsabrede - Wettbewerbsverbot - Arbeitslosigkeit - Karenzzeit -

    Auszug aus BAG, 17.05.1988 - 3 AZR 482/86
    Deswegen soll dem Arbeitnehmer die Karenzentschädigung erhalten bleiben, soweit sie zusammen mit dem Arbeitseinkommen nicht 110 % oder im Falle eines notwendigen Umzugs 125 % des früheren Einkommens übersteigt (vgl. zum Ganzen: Reichstagsdrucksache 1912/1913 Nr. 575 S. 10 f.; 1912/1914 Nr. 1387 S. 51 ff.; ferner Urteil des Senats vom 25. Juni 1985 - BAGE 49, 109, 115 f. = AP Nr. 11 zu § 74 c HGB, zu II 2 c der Gründe).
  • BAG, 17.12.1973 - 3 AZR 283/73

    Wohnsitzverlegung - Zwang

    Auszug aus BAG, 17.05.1988 - 3 AZR 482/86
    Zu der Frage, wann ein Zwang zum Umzug anzunehmen ist, hat der Senat im Urteil vom 17. Dezember 1973 (BAGE 25, 444 = AP Nr. 2 zu § 74 c HGB) sowie im Urteil vom 23. Februar 1982 - 3 AZR 676/79 - (AP Nr. 9 zu § 74 c HGB) näher Stellung genommen.
  • BAG, 23.02.1999 - 9 AZR 739/97

    Karenzentschädigung bei nachvertraglichem Wettbewerbsverbot

    Außerdem wird ein Anreiz geschaffen, sich nach einer neuen Arbeit umzusehen (Anschluß an BAG Urteil vom 17. Mai 1988 - 3 AZR 482/86 - AP Nr. 14 zu § 74 c HGB).

    Die Beklagte verkennt, daß die Erhöhung der Anrechnungsgrenze in § 74 c Abs. 1 HGB von 110 % auf 125 % einen Anreiz zur Erhöhung der Mobilität des Arbeitnehmers bieten soll, damit der Arbeitnehmer sich auch außerhalb des bisherigen Wohnsitzes nach Arbeit umsieht und so den Arbeitgeber durch den anderweitigen Erwerb von der vollen Zahlung der Karenzentschädigung entlastet (BAG Urteil vom 17. Mai 1988 - 3 AZR 482/86 - AP Nr. 14 zu § 74 c HGB).

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