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   BAG, 11.11.1997 - 3 AZR 486/96   

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https://dejure.org/1997,2548
BAG, 11.11.1997 - 3 AZR 486/96 (https://dejure.org/1997,2548)
BAG, Entscheidung vom 11.11.1997 - 3 AZR 486/96 (https://dejure.org/1997,2548)
BAG, Entscheidung vom 11. November 1997 - 3 AZR 486/96 (https://dejure.org/1997,2548)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Betriebsbegriff im Bau- und Isoliergewerbe

  • Judicialis

    TVG § 1 Tarifverträge Bau; ; Tarifvertrag für das wärme-, kälte- und schallschutztechnische Gewerbe (Isoliergewerbe) vom 24. Juli 1987 Ziff. V; ; Bundesrahmentarifvertrag für das Baugewerbe § 7

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Betriebsbegriff in Bau- und Isoliergewerbe

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Arbeit & Soziales - Betriebsbegriff im Bau- und Isoliergewerbe

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    TVG § 1 Tarifvertrag für das wärme, kälte- und schallschutztechnische Gewerbe (Isoliergewerbe) vom 24.7.1987 Ziff. V; BRTV für das Baugewerbe § 7
    Fahrtkosten- und Mehraufwandsabgeltung im Bau- und Isoliergewerbe - Eigenständiger tarifvertraglicher Betriebsbegriff

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 1998, 893
  • BB 1998, 1372 (Ls.)
  • DB 1998, 2071
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 10.03.1993 - 4 AZR 205/92

    Verpflegungszuschuß im Baugewerbe

    Auszug aus BAG, 11.11.1997 - 3 AZR 486/96
    Auf die Entfernung der Baustelle vom Betriebssitz kommt es ebensowenig an wie darauf, welche organisatorisch-funktionalen Verbindungen zwischen Betriebsleitung und Baustelle bestehen (Abweichung von BAG Urteilen vom 2. Oktober 1990 - 4 AZR 132/90 - AP Nr. 136 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau; und vom 10. März 1993 - 4 AZR 205/92 - AP Nr. 165 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau).

    Das Landesarbeitsgericht hat seiner Entscheidung die Auslegung von § 7.2.2 BRTV-Bau zugrunde gelegt, die der Vierte Senat des Bundesarbeitsgerichts in seinen Urteilen vom 2. Oktober 1990 (- 4 AZR 132/90 - AP Nr. 136 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau; bestätigt durch Urteil vom 13. Juni 1991 - 4 AZR 454/90 -, n.v.) und vom 10. März 1993 (- 4 AZR 205/92 - AP Nr. 165 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau) vorgenommen hat.

    In seinem Urteil vom 10. März 1993 (aaO) hatte der Vierte Senat seine in den vorangegangenen Entscheidungen erzielten Auslegungsergebnisse auf einen Sachverhalt angewendet, der dem nunmehr zur Entscheidung stehenden im wesentlichen entsprach.

  • LAG Rheinland-Pfalz, 11.03.1996 - 9 (11) Sa 1102/95

    Anspruch auf Zahlung einer tariflichen Fahrtkosten- und Mehraufwandsabgeltung;

    Auszug aus BAG, 11.11.1997 - 3 AZR 486/96
    Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz - 9 (11) Sa 1102/95 -.

    Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz vom 11. März 1996 - 9 (11) Sa 1102/95 - aufgehoben.

  • BAG, 02.10.1990 - 4 AZR 132/90

    Fahrtkosten im Baugewerbe

    Auszug aus BAG, 11.11.1997 - 3 AZR 486/96
    Auf die Entfernung der Baustelle vom Betriebssitz kommt es ebensowenig an wie darauf, welche organisatorisch-funktionalen Verbindungen zwischen Betriebsleitung und Baustelle bestehen (Abweichung von BAG Urteilen vom 2. Oktober 1990 - 4 AZR 132/90 - AP Nr. 136 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau; und vom 10. März 1993 - 4 AZR 205/92 - AP Nr. 165 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau).

    Das Landesarbeitsgericht hat seiner Entscheidung die Auslegung von § 7.2.2 BRTV-Bau zugrunde gelegt, die der Vierte Senat des Bundesarbeitsgerichts in seinen Urteilen vom 2. Oktober 1990 (- 4 AZR 132/90 - AP Nr. 136 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau; bestätigt durch Urteil vom 13. Juni 1991 - 4 AZR 454/90 -, n.v.) und vom 10. März 1993 (- 4 AZR 205/92 - AP Nr. 165 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau) vorgenommen hat.

  • BAG, 13.06.1991 - 4 AZR 454/90
    Auszug aus BAG, 11.11.1997 - 3 AZR 486/96
    Das Landesarbeitsgericht hat seiner Entscheidung die Auslegung von § 7.2.2 BRTV-Bau zugrunde gelegt, die der Vierte Senat des Bundesarbeitsgerichts in seinen Urteilen vom 2. Oktober 1990 (- 4 AZR 132/90 - AP Nr. 136 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau; bestätigt durch Urteil vom 13. Juni 1991 - 4 AZR 454/90 -, n.v.) und vom 10. März 1993 (- 4 AZR 205/92 - AP Nr. 165 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau) vorgenommen hat.
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