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   BAG, 22.03.1983 - 3 AZR 499/80   

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https://dejure.org/1983,1373
BAG, 22.03.1983 - 3 AZR 499/80 (https://dejure.org/1983,1373)
BAG, Entscheidung vom 22.03.1983 - 3 AZR 499/80 (https://dejure.org/1983,1373)
BAG, Entscheidung vom 22. März 1983 - 3 AZR 499/80 (https://dejure.org/1983,1373)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Versorgungsregelung - Unverfallbarkeit - Versorgungsanwarschaft - Vorzeitige Vertragsbeendigung - Kündigung - Entlassung - Abfindung - Abfindungsverbot - Barwert - Teilrente

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 44, 29
  • NJW 1984, 1783 (Ls.)
  • NZA 1985, 218
  • VersR 1984, 493
  • BB 1984, 1168
  • JR 1985, 528
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • BGH, 08.06.2016 - IV ZR 346/15

    Betriebliche Altersversorgung: Inanspruchnahme des Rückkaufswerts der

    Eine hiervon abweichende Abfindungsregelung ist gemäß § 134 BGB nichtig (BGH, Urteil vom 15. Juli 2002 aaO unter II 2; BAG, NZA 1985, 218).
  • LAG Nürnberg, 13.12.2000 - 4 Sa 919/99

    Betriebliche Altersversorgung: Nichtigkeit des Ausschlusses eines Anspruchs auf

    Das Arbeitsgericht ist zu Recht und mit zutreffenden Gründen davon ausgegangen, dass § 3 BetrAVG i.V.m. der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG vom 22.03.1983 -- 3 AZR 499/80 --; BAG vom 24.03.1998 -- 3 AZR 800/96 --) der Wirksamkeit des im Vertrag vom 29.05.1997 vereinbarten Ausschlusses eines Anspruchs auf betriebliche Invalidenpension entgegensteht, ein Verstoß gegen Treu und Glauben nicht vorliegt und dem damaligen Kläger daher eine (monatliche) Invalidenpension zusteht.

    Seit der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts vom 22.03.1983 -- 3 AZR 499/80 -- steht fest, dass § 3 BetrAVG ein Abfindungsverbot normiert, das auch dann gilt, wenn die Abfindung so bemessen ist, dass sie den Barwert einer nach § 3 BetrAVG berechneten Teilrente übersteigt.

  • BAG, 24.03.1998 - 3 AZR 800/96

    Verrechnung von Renten mit einer Abfindung nach KSchG

    Abfindungsvereinbarungen, die gegen diese Vorschrift verstoßen, sind nichtig (BAG Urteil vom 22. März 1983 - 3 AZR 499/80 - BAGE 44, 29 = AP Nr. 1 zu § 3 BetrAVG).
  • LAG Baden-Württemberg, 21.10.1996 - 15 Sa 63/96

    Streitigkeit über das Bestehen eines Anspruchs auf betriebliche Altersversorgung;

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  • LG Berlin, 18.09.2002 - 23 O 272/01
    Diese müssen so erheblich und dauerhaft sein, dass sie die auch sonst nicht leichten Nachteile und Beeinträchtigungen eines schmerzlich empfundenen Trauerfalls für das gesundheitliche Wohl- und Allgemeinbefinden erheblich übersteigen und die deshalb nach der allgemeinen Verkehrsauffassung als Verletzung des Körpers und der Gesundheit betrachtet werden (BGH VersR 1971, 905, VersR 1984, 493; VersR 1989, 853).
  • BAG, 30.07.1985 - 3 AZR 317/83

    Anspruch auf Abfindung aus dem Sozialplan ohne Anrechnung der Abfindung für

    Unverfallbare Versorgungsanwartschaften dürfen nach § 3 Abs. 1 BetrAVG nur dann abgefunden werden, wenn die Zusage weniger als zehn Jahre vor dem Ausscheiden aus dem Unternehmen erteilt wurde; für ältere Versorgungsanwartschaften sind Abfindungsvereinbarungen unwirksam (BAG 44, 29, 32, 33 = AP Nr. 1 zu § 3 BetrAVG, zu I 2 der Gründe; vom 18. Dezember 1984 - 3 AZR 125/84 - zur Veröffentlichung vorgesehen, zu B I 1 der Gründe).
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