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   BAG, 09.11.1999 - 3 AZR 502/98   

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https://dejure.org/1999,3491
BAG, 09.11.1999 - 3 AZR 502/98 (https://dejure.org/1999,3491)
BAG, Entscheidung vom 09.11.1999 - 3 AZR 502/98 (https://dejure.org/1999,3491)
BAG, Entscheidung vom 09. November 1999 - 3 AZR 502/98 (https://dejure.org/1999,3491)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BetrAVG § 1; BGB § 242
    Abbau einer Überversorgung durch mehrere Maßnahmen L

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BetrAVG § 1 Überversorgung; BGB § 242
    Abbau einer Überversorgung durch mehrere Maßnahmen

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    BetrAVG § 1, BGB § 242
    Abbau einer Überversorgung durch mehrere Maßnahmen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2001, 98
  • VersR 2001, 399 (Ls.)
  • DB 2001, 440
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • BAG, 28.07.1998 - 3 AZR 100/98

    Abbau einer planwidrigen Überversorgung

    Auszug aus BAG, 09.11.1999 - 3 AZR 502/98
    Sie sollte lediglich ein weiteres Anwachsen der Überversorgung verhindern (vgl. dazu auch BAG 28. Juli 1998 - 3 AZR 100/98 - BAGE 89, 262, 276).

    Damals galten noch die ursprünglichen Gesamtversorgungsobergrenzen der RL 68. Die zwischenzeitliche Entwicklung der Steuern und Sozialversicherungsabgaben hatten jedoch zu einer planwidrigen Überversorgung geführt (vgl. dazu BAG 28. Juli 1998 - 3 AZR 100/98 - BAGE 89, 262, 267 ff.).

    Durch die im Jahre 1990 geschlossenen Vereinbarungen hatte die Beklagte zwar nicht ihr Recht verloren, die Versorgungsordnung wegen Wegfalls der Geschäftsgrundlage den veränderten Verhältnissen anzupassen (BAG 28. Juli 1998 - 3 AZR 100/98 - BAGE 89, 262, 275 f.).

    Der Eingriff durfte nicht über das sachlich Gebotene hinausgehen (vgl. BAG 9. April 1991 - 3 AZR 598/89 - BAGE 67, 385, 394; 28. Juli 1998 - 3 AZR 100/98 - BAGE 89, 262, 272 f.).

    Es besteht auch gegenüber den mit einer unverfallbaren Versorgungsanwartschaft ausgeschiedenen Arbeitnehmern (BAG 28. Juli 1998 - 3 AZR 100/98 - BAGE 89, 262, 272).

    Die Beklagte war nicht gehindert, ihnen gegenüber die Anpassungsregelungen des Spruchs der Einigungsstelle vom 4. Dezember 1993 zu übernehmen (BAG 28. Juli 1998 - 3 AZR 100/98 - BAGE 89, 262, 271 f.).

    aa) Ob und inwieweit eine planwidrige Überversorgung vorliegt, hängt von dem in der RL 68 angestrebten Versorgungsniveau ab (BAG 28. Juli 1998 - 3 AZR 100/98 - BAGE 89, 262, 267 ff.).

  • LAG Köln, 28.04.1998 - 9 Sa 233/97

    Höhe der betrieblichen Altersversorgung

    Auszug aus BAG, 09.11.1999 - 3 AZR 502/98
    Landesarbeitsgericht Köln - 9 Sa 233/97 -.

    3 AZR 502/98 9 Sa 233/97.

    Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 28. April 1998 - 9 Sa 233/97 - wird zurückgewiesen.

  • BAG, 09.04.1991 - 3 AZR 598/89

    Abbau einer Überversorgung

    Auszug aus BAG, 09.11.1999 - 3 AZR 502/98
    Der Eingriff durfte nicht über das sachlich Gebotene hinausgehen (vgl. BAG 9. April 1991 - 3 AZR 598/89 - BAGE 67, 385, 394; 28. Juli 1998 - 3 AZR 100/98 - BAGE 89, 262, 272 f.).
  • BAG, 10.12.2013 - 3 AZR 832/11

    Berechnung der Betriebsrente bei vorzeitigem Ausscheiden und vorgezogener

    Das Bundesarbeitsgericht hat mit Urteil vom 9. November 1999 (- 3 AZR 502/98 -) in einem zwischen der Beklagten und einem ihrer ehemaligen Mitarbeiter geführten Rechtsstreit entschieden, dass die Beklagte aufgrund des Spruchs der Einigungsstelle vom 4. Dezember 1993 trotz der anderslautenden ausdrücklichen Vereinbarung aus dem Jahr 1990 verpflichtet sei, die seit dem 1. Januar 1990 neu gezahlte monatliche tarifliche Zulage beim ruhegeldfähigen Grundgehalt zu berücksichtigen.

    Dem Übermaßverbot war dadurch Rechnung zu tragen, dass bei der Berechnung der Gesamtversorgungsobergrenzen wieder die ursprüngliche Definition des ruhegeldfähigen Grundgehalts in VIII B Nr. 1 Buchst. a Richtlinien 93 angewandt wird (BAG 9. November 1999 - 3 AZR 502/98 - zu 2 der Gründe) .

  • BAG, 11.11.2014 - 3 AZR 849/11

    Berechnung einer vorgezogen in Anspruch genommenen Altersrente nach vorzeitigem

    Der Wegfall der Geschäftsgrundlage löst ein Anpassungsrecht des Arbeitgebers aus, das auch gegenüber den mit einer unverfallbaren Versorgungsanwartschaft ausgeschiedenen Arbeitnehmern besteht (BAG 9. November 1999 - 3 AZR 502/98 - zu 2 a der Gründe mwN) .

    Die Beklagte war daher nicht gehindert, gegenüber den bereits ausgeschiedenen Arbeitnehmern die Anpassungsregelungen des Spruchs der Einigungsstelle vom 4. Dezember 1993 zur Anwendung zu bringen (vgl. BAG 9. November 1999 - 3 AZR 502/98 - zu 2 a der Gründe) .

  • BAG, 12.08.2014 - 3 AZR 194/12

    Berechnung einer vorgezogen in Anspruch genommenen Altersrente nach vorzeitigem

    Nachdem das Bundesarbeitsgericht mit Urteil vom 9. November 1999 (- 3 AZR 502/98 -) in einem zwischen der Beklagten und einem ihrer ehemaligen Mitarbeiter geführten Rechtsstreit entschieden hatte, dass die Beklagte aufgrund des Spruchs der Einigungsstelle vom 4. Dezember 1993 trotz einer anderslautenden ausdrücklichen Vereinbarung mit dem Mitarbeiter aus dem Jahr 1990 verpflichtet sei, eine seit dem 1. Januar 1990 neu gezahlte monatliche tarifliche Zulage beim ruhegeldfähigen Grundgehalt zu berücksichtigen, teilte die Beklagte dem Kläger mit Schreiben vom 21. September 2000 mit, aufgrund einer entsprechenden Neuberechnung belaufe sich seine Firmenrente ab dem 1. Januar 1999 auf 1.093,00 DM brutto monatlich.
  • LAG Köln, 17.07.2002 - 8 Sa 278/00

    Streit über die Höhe der Betriebsrente; Erhöhung um den Durchschnittswert einer

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