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   BAG, 13.03.1990 - 3 AZR 506/88   

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https://dejure.org/1990,8484
BAG, 13.03.1990 - 3 AZR 506/88 (https://dejure.org/1990,8484)
BAG, Entscheidung vom 13.03.1990 - 3 AZR 506/88 (https://dejure.org/1990,8484)
BAG, Entscheidung vom 13. März 1990 - 3 AZR 506/88 (https://dejure.org/1990,8484)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Berücksichtigung von Vordienstzeiten - Berechnung einer unverfallbaren Versorgungsanwartschaft - Schutz gegen Insolvenz - Anspruch gegen den Pensions-Sicherungs-Verein bei Eintritt des Sicherungsfalls - Voraussetzungen der Unverfallbarkeit - Berechnung des ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 26.09.1989 - 3 AZR 814/87

    Betriebliche Altersversorgung: Anwartschaft - Insolvenzschutz

    Auszug aus BAG, 13.03.1990 - 3 AZR 506/88
    Gemeint ist damit die Betriebstreue im letzten Arbeitsverhältnis (BAG Urteil vom 26. September 1989 - 3 AZR 814/87 - zur Veröffentlichung vorgesehen).

    Dabei sollten sich Umfang und Höhe der zu sichernden Anwartschaften nach den Voraussetzungen und Berechnungen für die Unverfallbarkeit richten (BAG Urteil vom 26. September 1989, aaO).

  • BAG, 10.03.1972 - 3 AZR 278/71

    Ruhegehalt - Billigkeitskontrolle - Fürsorgepflicht - Versorgungsversprechen -

    Auszug aus BAG, 13.03.1990 - 3 AZR 506/88
    In der Rechtsprechung wurde erstmals im Urteil des Senats vom 10. März 1972 angenommen, daß Versorgungsanwartschaften unverfallbar werden können, sofern der Arbeitnehmer eine ununterbrochene Betriebstreue von 20 Jahren erbracht hat (BAGE 24, 177 = AP Nr. 156 zu § 242 BGB Ruhegehalt).
  • BAG, 11.01.1983 - 3 AZR 212/80

    Insolvenzschutz - Insolvenz - Versorgungsanwartschaft - Anrechnung -

    Auszug aus BAG, 13.03.1990 - 3 AZR 506/88
    Danach können vertragliche Anrechnungsklauseln den gesetzlichen Insolvenzschutz nur herbeiführen, wenn die angerechnete Vordienstzeit von einer Versorgungszusage begleitet war und an die insolvenzgeschützte Versorgungszusage im letzten Arbeitsverhältnis heranreichte (BAGE 31, 45 = AP Nr. 1 zu § 7 BetrAVG; 44, 1 = AP Nr. 17 zu § 7 BetrAVG, zu II 2 a der Gründe).
  • BAG, 03.08.1978 - 3 AZR 19/77

    Versorgungsanwartschaften - Insolvenzschutz - Unverfallbarkeit -

    Auszug aus BAG, 13.03.1990 - 3 AZR 506/88
    Danach können vertragliche Anrechnungsklauseln den gesetzlichen Insolvenzschutz nur herbeiführen, wenn die angerechnete Vordienstzeit von einer Versorgungszusage begleitet war und an die insolvenzgeschützte Versorgungszusage im letzten Arbeitsverhältnis heranreichte (BAGE 31, 45 = AP Nr. 1 zu § 7 BetrAVG; 44, 1 = AP Nr. 17 zu § 7 BetrAVG, zu II 2 a der Gründe).
  • BAG, 22.02.2000 - 3 AZR 4/99

    Insolvenzschutz bei vertraglicher Unverfallbarkeit

    Der Senat hält daran fest, daß jedenfalls eine weitergehende Rechtsfortbildung abzulehnen ist (BAG 26. September 1989 - 3 AZR 814 und 815/87 - BAGE 63, 47, 51 und BAGE 63, 52, 57; 13. März 1990 - 3 AZR 506/88 - nv., zu 3 b der Gründe).

    Was unter "heranreichen" zu verstehen ist, hat der Senat in den Entscheidungen vom 13. März 1990 (- 3 AZR 506/88 - nv., zu 3 a der Gründe) und vom 24. Juni 1998 (- 3 AZR 97/97 - nv.) klargestellt.

    Ebenso ist es unerheblich, ob durch eine andere Vertragsgestaltung eine rechtliche Unterbrechung des Arbeitsverhältnisses und die sich daraus ergebenden Nachteile beim Insolvenzschutz hätten vermieden werden können (vgl. BAG 9. März 1982 - 3 AZR 389/79 - AP BetrAVG § 1 Wartezeit Nr. 13 = EzA BetrAVG § 1 Nr. 10, zu II b der Gründe; 13. März 1990 - 3 AZR 506/88 - nv., zu 3 a der Gründe; 17. Dezember 1991 - 3 AZR 89/91 - nv., zu 2 d der Gründe).

    Der Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG gebietet nicht eine korrigierende Auslegung des § 7 BetrAVG (vgl. BAG 26. September 1989 - 3 AZR 814 und 815/87 - aaO; 13. März 1990 - 3 AZR 506/88 - nv., zu 3 c der Gründe).

  • BAG, 21.01.2003 - 3 AZR 121/02

    Insolvenzschutz - Rückkehr- und Anrechnungsvereinbarung

    Das eine Arbeitsverhältnis muß sich "nahtlos" an das andere anschließen (BAG 22. Februar 2000 - 3 AZR 4/99 - aaO, unter Bezugnahme auf die Klarstellungen in den nichtveröffentlichten Urteilen vom 13. März 1990 - 3 AZR 506/88 - zu 3 a der Gründe und vom 24. Juni 1998 - 3 AZR 97/97 - zu III der Gründe).
  • LAG Niedersachsen, 24.11.2006 - 10 Sa 946/06

    Aussonderungsrecht eines Arbeitnehmers bei Insolvenz seines Arbeitgebers bei

    Deshalb errechnet sich die Unverfallbarkeitsfrist grundsätzlich von dem Zeitpunkt an, in dem die Versorgungszusage im vorzeitig beendeten (letzten) Arbeitsverhältnis oder vom Beginn der Betriebszugehörigkeit in dem Arbeitsverhältnis, in dem später die Versorgungszusage erteilt worden ist, so dass im Grundsatz nur Zusagen aus dem letzten Arbeitsverhältnis unverfallbar werden können (BAG, 26.09.1989, 3 AZR 814/87, AP Nr. 54 zu § 7 BetrAVG ; BAG, 13.03.1990, 3 AZR 506/88, juris ).
  • LAG Köln, 23.01.2002 - 8 Sa 737/01

    Unverfallbare Versorgungsanwartschaft eines Betriebsrentenanspruchs; Erlöschen

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  • LAG Köln, 23.05.2018 - 11 Sa 763/17

    Betriebliche Altersversorgung; gesetzliche Unverfallbarkeit; Anrechnung

    Eine weitergehende richterliche Rechtsfortbildung scheitert daran, dass das BetrAVG keine Regelungslücke enthält (vgl.: BAG, Urt. v. 13.03.1990 - 3 AZR 506/88 - m.w.N .).
  • LAG Köln, 27.04.2022 - 11 Sa 27/22

    Betriebliche Altersversorgung; Insolvenzschutz; Anrechnungsvereinbarung;

    Eine weitergehende richterliche Rechtsfortbildung scheitert daran, dass das BetrAVG keine Regelungslücke enthält (vgl. BAG, Urteil vom 13.03.1990- 3 AZR 506/88 - m.w.N.).
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