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   BAG, 17.11.1992 - 3 AZR 51/92   

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https://dejure.org/1992,1080
BAG, 17.11.1992 - 3 AZR 51/92 (https://dejure.org/1992,1080)
BAG, Entscheidung vom 17.11.1992 - 3 AZR 51/92 (https://dejure.org/1992,1080)
BAG, Entscheidung vom 17. November 1992 - 3 AZR 51/92 (https://dejure.org/1992,1080)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Insolvenzschutz für Lebensversicherung

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    BetrAVG §§ 7 Abs. 1 Satz 2, Abs. 2 Satz 1 Nr. 2, Abs. 1 Satz 3 Nr. 4, § 10 Abs. 3 Nr. 2, § 1 Abs. 2 Satz 3; AFG § 141b Abs. 2
    Betriebliche Altersversorgung: Insolvenzschutz für Direktversicherung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 71, 364
  • NJW 1994, 276
  • ZIP 1993, 696
  • MDR 1993, 772
  • NZA 1993, 843
  • BB 1993, 943
  • DB 1993, 986
  • JR 1993, 308
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (2)

  • BAG, 26.06.1990 - 3 AZR 641/88

    Betriebliche Altersversorgung: Merkmale - Direktversicherung - Missbrauch

    Auszug aus BAG, 17.11.1992 - 3 AZR 51/92
    Dabei besteht zwischen der Beitragspflicht des Arbeitgebers und dem Umfang des Versicherungsschutzes ein Zusammenhang (vgl. Urteile des Senats vom 26. Juni 1990, BAGE 65, 208 = AP Nr. 10 zu § 1 BetrAVG Lebensversicherung und BAGE 65, 215 = AP Nr. 11 zu § 1 BetrAVG Lebensversicherung).
  • BAG, 26.06.1990 - 3 AZR 651/88

    Versicherungsleistungen - Unwiderrufliches Bezugsrecht -

    Auszug aus BAG, 17.11.1992 - 3 AZR 51/92
    Dabei besteht zwischen der Beitragspflicht des Arbeitgebers und dem Umfang des Versicherungsschutzes ein Zusammenhang (vgl. Urteile des Senats vom 26. Juni 1990, BAGE 65, 208 = AP Nr. 10 zu § 1 BetrAVG Lebensversicherung und BAGE 65, 215 = AP Nr. 11 zu § 1 BetrAVG Lebensversicherung).
  • BAG, 12.06.2007 - 3 AZR 186/06

    Betriebliche Altersversorgung - Durchführungsweg, Ausschlussfrist, Verjährung

    Erst dann stellt sich die Frage, an wen sich der Arbeitnehmer für seine Betriebsrente wenden muss, an den Versorgungsträger oder den Arbeitgeber, und erst dann steht fest, ob sich insolvenzrechtliche Probleme stellen (vgl. einerseits BAG 17. November 1992 - 3 AZR 51/92 - BAGE 71, 364; andererseits BVerwG 28. Juni 1994 - 1 C 20.92 - BVerwGE 96, 160).
  • BAG, 19.01.2010 - 3 AZR 660/09

    Betriebsrente - Neue Länder - Produktionsgenossenschaft des Handwerks -

    Das hat der Senat im Urteil vom 17. November 1992 (- 3 AZR 51/92 - BAGE 71, 364) angenommen.
  • OLG Düsseldorf, 17.12.2002 - 4 U 78/02

    Anspruch des Arbeitnehmers auf Eintritt in eine Direktversicherung mit

    Jedoch ist nach Auffassung des Senats mit dem Bundesarbeitsgericht (vgl. BAG NJW 1994, 276, 278) für den Fall eine Ausnahme geboten, dass dem Arbeitnehmer - wie der Klägerin - in dem Versicherungsvertrag im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung ein unwiderrufliches Bezugsrecht eingeräumt worden ist.
  • LAG Köln, 24.07.2009 - 4 Sa 1093/08

    betriebliche Altersversorgung; Insolvenzsicherung

    Das Bundesarbeitsgericht hat Gleiches in der Entscheidung vom 17.11.1992 (3 AZR 51/92) bereits für den Fall der Beschädigung der Direktversicherung durch Prämienrückstände entschieden.
  • LAG Düsseldorf, 13.06.2012 - 12 Sa 751/12

    Anspruch aus Direktversicherung

    Für den Fall, dass der Arbeitgeber die Beiträge für eine Direktversicherung in Folge der Insolvenz zu Unrecht bei Fälligkeit nicht entrichtet, hat das Bundesarbeitsgericht einen Auskunftsanspruch des Arbeitnehmers gegen den Arbeitgeber bejaht (BAG 17.11.1992 - 3 AZR 51/92, ZIP 1993, 696 LS 2).
  • LAG Hamburg, 12.06.2001 - 3 Sa 14/00

    Anspruch auf eine betriebliche Altersversorgung aus einer vom Arbeitgeber

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • LG Chemnitz, 06.02.1995 - 8 O 2987/94
    Eine solche Verwertung würde jedoch eintreten, ließe man die Aufrechnung durch einen Gläubiger im Wege einer einseitigen Aufrechnungserklärung zu (so Landgericht Mönchengladbach ZIP 1993, 696, 7/1986, 1225 ff).
  • LAG Köln, 27.02.2019 - 11 Sa 578/18

    Betriebliche Altersversorgung, Abgrenzung

    Es kann dahin stehen, ob im Falle einer Beschädigung von Rechten aus einer Direktversicherung Ansprüche des Beklagten als Träger der gesetzlichen Insolvenzsicherung in Betracht kommen können (vgl. zum Streitstand z.B.: BAG, Urt. v. 19.01.2010 - 3 AZR 660/09 - BAG Urt. v. 17.11.1992 - 3 AZR 51/92 - BVerwG, Urt. v. 28.06.1994 - 1 C 20/92 - Karst in: Karst/Cisch, 15. Auflage, § 7 BetrAVG Rdn. 28; Rolfs in: Blomeyer/Rolfs/Otto, 7.Auflage, § 7 BetrAVG Rdn. 65 m. w. N.).
  • SG Karlsruhe, 21.01.2003 - S 2 AL 267/02

    Insolvenzgeldanspruch - Arbeitsentgelt - Nichtberücksichtigung von

    Zum Arbeitsentgelt gehören auch Beiträge des Arbeitgebers zur Zukunftssicherung des Arbeitnehmers (Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 17.11.1992, BAGE 71, 364 - 372).
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