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   BAG, 05.12.1969 - 3 AZR 514/68   

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BAG, 05.12.1969 - 3 AZR 514/68 (https://dejure.org/1969,840)
BAG, Entscheidung vom 05.12.1969 - 3 AZR 514/68 (https://dejure.org/1969,840)
BAG, Entscheidung vom 05. Dezember 1969 - 3 AZR 514/68 (https://dejure.org/1969,840)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Wettbewerbsverbot - Karenzentschädigung - Hochbesoldete - Beitragsbemessungsgrenze

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    Wettbewerbsverbote mit hochbesoldeten AN

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 22, 215
  • NJW 1970, 723
  • DB 1970, 496
 
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Wird zitiert von ... (28)Neu Zitiert selbst (11)

  • BAG, 02.12.1966 - 3 AZR 235/66

    Wettbewerbsverbot - Karenzentschädigung

    Auszug aus BAG, 05.12.1969 - 3 AZR 514/68
    Damals waren noch kaum Zweifel an der Rechtswirksamkert des § 75 b Satz 2 HGB laut gewordene Die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ging zu dieser Zeit noch von der Gültigkeit dieser Vorschrift und von «der herkömmlichen Berechnungsmethode aus (vglo die Urteile des Senats vom 10« Juni 1965, AP Nr" 100 zu § 242 BGB Ruhegehalt /" zu II 3 b, cc der Gründe 7, vom 24o Juni 1966, AP Nro 2 zu-§ 74 a HGB /" zu II der Gründe und vom 2 e Dezember 1966, BAG 19, 152 /"156 ffo / = AP Nr0 18 zu § 155 f GewO £ "zu TL 2 der GrÜnde 7)° Erst in seinen oben zu 0 III 1 a der-Entscheidungsgründe zitierten Urteilen vom 6 » Dezember 1968 und vom 50<> Mai 1969 hat der Senat auf die Bedenken gegen die Gültigkeit von § 75 -b Satz 2 HGB nachdrücklich hingewieseno.
  • BVerfG, 12.01.1967 - 1 BvR 169/63

    Grundstücksverkehrsgesetz

    Auszug aus BAG, 05.12.1969 - 3 AZR 514/68
    Diese Handhabung ist nicht ganz korrekt, weil der heute veröffentlichte Index auf etwas anderen Grundlagen beruht als der bis 1938 übliche» Vor allem aber genügt die Regelung in der geschilderten Handhabung nicht den Anforderungen der Rechtsstaatlichkeit» Ein gesetzliches Gebot muß in seinen Voraussetzungen und in seinem Inhalt so klar formuliert sein, daß alle davon Betroffenen die Rechtslage erkennen und ihr Verhalten danach bestimmen können (BVerfGE 17, 306 AP 2 zu Art° 2 GG /su II 3 a J; BVerfGE 21, 73 £ "79 - AP Nr. 17 zu Art» 14 GG /""zu G U I 1 aj/'; Vorlagebeschluß des BVerwG, AP Ur» 4 zu § 10 JugArbSchutzG)" Dies gilt nicht nur für gesetzliche Verbote oder für Eingriffe in die Freiheitssphäre des Bürgers, sondern auch für solche Gesetze, nach denen sich die Vertragsgestaltung des Einzelnen richten mußo.
  • BVerfG, 07.04.1964 - 1 BvL 12/63

    Mitfahrzentrale

    Auszug aus BAG, 05.12.1969 - 3 AZR 514/68
    Diese Handhabung ist nicht ganz korrekt, weil der heute veröffentlichte Index auf etwas anderen Grundlagen beruht als der bis 1938 übliche» Vor allem aber genügt die Regelung in der geschilderten Handhabung nicht den Anforderungen der Rechtsstaatlichkeit» Ein gesetzliches Gebot muß in seinen Voraussetzungen und in seinem Inhalt so klar formuliert sein, daß alle davon Betroffenen die Rechtslage erkennen und ihr Verhalten danach bestimmen können (BVerfGE 17, 306 AP 2 zu Art° 2 GG /su II 3 a J; BVerfGE 21, 73 £ "79 - AP Nr. 17 zu Art» 14 GG /""zu G U I 1 aj/'; Vorlagebeschluß des BVerwG, AP Ur» 4 zu § 10 JugArbSchutzG)" Dies gilt nicht nur für gesetzliche Verbote oder für Eingriffe in die Freiheitssphäre des Bürgers, sondern auch für solche Gesetze, nach denen sich die Vertragsgestaltung des Einzelnen richten mußo.
  • BVerfG, 17.11.1959 - 1 BvL 80/53

    Verfassungsmäßigkeit des § § 157 Abs. 3 S. 2 ZPO

    Auszug aus BAG, 05.12.1969 - 3 AZR 514/68
    b) Der Senat ist nicht berechtigt, nach A r t 100 Abs» 1 GG die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts darüber einzuholen, ob § 75 b Satz 2 HGB mit dem Grundgesetz vereinbar ist, weil es sich um vorkonstitutionelles Recht handelt» Obgleich das Handelsgesetzbuch auch noch nach Inkrafttreten des Grundgesetzes mehrfach geändert worden ist (vgl» die Übersicht bei Schönfelder, Deutsche Gesetze, vor Nr» 50; ferner Art» 5 Abs» 2 des Ersten Arbeitsrechtsbereinigungs gesetzes vom 14» August 1969, BGBl» I, 1106), sind die Vorschriften der §§ 74 ff° HGB über das Wettbewerbsverbot der Handlungsgehilfen nicht in den Villen des nach konstitutionellen Gesetzgebers aufgenommen worden» Anders als im Fall der ZPO, die durch das Vereinheitlichungsgesetz vom 12» September 1950 (BGBl» I, 455) vom Bundesgesetzgeber in ihrem Gesamtinhalt bestätigt und dadurch zu nach konstitutionellem Recht gemacht worden ist (BVerfGE 8 , . 210 £ "215 fo 7; 10, 185 £ "191 £.£7) ? sind das Handelsgesetzbuch und insbesondere die Vorschriften über das Recht der Handlungsgehilfen jeweils nur in einzelnen Punkten geändert worden» Der hier fragliche § 75 b Satz 2 HGB besteht heute noch in der Fassung von 1914» Die Gesetzeslage ist der des Strafgesetzbuches vor der Strafrechtsreform von 1969 vergleichbar? die §§ 560 Abs» 1 Nr» 11, 256 und 166 StGB hat das Bundesverfassungsgericht vor Erlaß der Straf rechtsreformgesetze ebenfalls als vorkonstitutionelles Recht gewertet, obgleich das Strafgesetzbuch in anderen Funkten nach Inkrafttreten des Grundgesetzes vielfache Änderungen erfahren hat (BVerfGE 25, 272 £"274 ff£T; 25, 25 £ "26 ff£T und 215 /"215 ff. 7).
  • BAG, 05.12.1966 - 3 AZR 207/66

    Deutsche Handlungsgehilfe - Ausländischer Arbeitgeber - Anwendung deutschen

    Auszug aus BAG, 05.12.1969 - 3 AZR 514/68
    158 Nichts anderes könnte gelten, wenn das Vertragsverhältnis der Parteien nicht kraft ordentlicher Kündigung des Beklagten, sondern'kraft - außerordentlicher oder ordentlicher - Gegenkündigung der Klägerin oder kraft Vereinbarung der Parteien geendet hätte (vgl« hierzu BAG 19, 164 /"174 7 = AP Nr« 1 zu § 75 b HGB /"zu IV 2 7)0 Auch von diesen Endigungsformen müßte angenommen werden, daß sie durch die unwirksame außerordentliche Kündigung des Beklagten/ausgelöst wurden, wie sich daraus ergibt, daß die Klägerin die Kündigung des Beklagten angenommen und sich gegen die vom Beklagten für seine Kündigung angegebenen Gründe verwahrt hat«.
  • BAG, 28.11.1966 - 3 AZR 203/66

    Klageänderung - Wettbewerbsabrede - Unterlassung des verbotenen Wettbewerbs -

    Auszug aus BAG, 05.12.1969 - 3 AZR 514/68
    1» Die Klägerin konnte in der Revisionsinstanz anstelle des Unterlassungsantrages Feststellung erbitten, daß der Beklagte in den ersten beiden Jahren nach der Beendigung des Arbeitsverhältnisses keine Wettbewerbstätigkeit aus üben durfte; denn ihr ursprünglich gestellter Unterlassungsantrag hätte ohne Prüfung der zugrui doliegendon Rechtsbeziehungen wegen des inzwischen eingetretenen Fristablaufs abgewiesen werden müssen» Um dieses Ergebnis zu vermeiden, war der Übergang zür Feststellungsklage nach § 268 Nr» 2 ZPO zulässig und geboten» An dem Tatsachenstoff hat sich nichts geändert; die Klägerin hat lediglich ihre frühere Leistungsklage beschränkt» Das für den umgestellten Klageantrag vorauszusetzende Feststellungsinteresse ist gegeben, weil auf diese \7eise die Unter las sungspflicht des Beklagten als Grundlage einer Schadensersatzverpflichtung des Beklagten rechtskräftig festgestellt werden kann» (Ständige Rechtsprechung des Senats, vgl» BAG 19, 130 £"144 ff»/ = AP Nr» 1 zu § 268 ZPO i "zu B 7;â- AP Nr». 20 zu § 153 f GewO /" zu 2 7 und Nr» 22 zu § 74 HGB £ "zu Iljf.) 2o Der weitere Antrag der Klägerin auf FestStellung, daß der Beklagte ihr allen aus der Wettbewerbstätigkeit erwachsenen Schaden .ersetzen müsse, ist unzulässig; er ist wirtschaftlich auf dasselbe wie der erste Antrag gerichtet, so daß es am Rechtsschutzinteresse fehlte Mehr als eine Entscheidung über die Unterlassungspflicht kann die Klägerin mit einer Feststellung der Schadenersatzpflicht nicht erreicheno.
  • BAG, 06.12.1968 - 3 AZR 251/67

    Handlungsgehilfe - Wettbewerbsverbot - Karenzentschädigung

    Auszug aus BAG, 05.12.1969 - 3 AZR 514/68
    a) § 75 b Satz 2 HGB ist - mindestens in der bis heute allgemein vertretenen Auslegung dieser Vorschrift - mit dem Grundgesetz nicht vereinbar (vgl» die zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung vorgesehenen Entscheidungen vom 6 » Dezember 1968 - 3 AZR 251/67 - AP Nr» 8 zu § 75 b HGE - AR-Blattei, Wettbewerbsverbot, Entscheidungen 63 mit zust» 158 Arm» von Diederichsen = SAE 1969? 101 ff» mit krit» Anm» von Beitzke = BB 1969? 312 f c mit zusto A m » von Gumpert = DB 1969, 44-3, zusto Waechter, DB 1969, 1105 /~1106 f« J - und yom 30» Mai 1969 - 3 AZR 188/68 - /""demnächst/ AP Nr» 9 zu § 75 -b HGB, in denen der Senat bereits Bedenken gegen die Verfassungsmäßigkeit dieser Bestimmung angemeldet hat)o.
  • BAG, 13.09.1969 - 3 AZR 138/68

    Wettbewerbsverbot - Karenzentschädigung

    Auszug aus BAG, 05.12.1969 - 3 AZR 514/68
    a) Für die'Unwirksamkeit der Regelung läßt sich anführen, daß ein entschädigungsloses Wettbewerbsverbot nach heutiger Auffassung weithin als unbillig empfunden wird (hierzu eingehend das auch zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmte Urteil des Senats vom 13® September 1969 - 3 AZR 138/68 - /"demnächst./ AP Nr, 24 zu § 611 BGB Konkurrenzklausel; für die Unwirksamkeit z»B» auch Diederichsen, AR-Blattei aaO; Gumpert, BB 1967, 1251 /"125.2 f o J und BB 1969, 315)® Der Manteltarifvertrag für akademisch gebildete Angestellte der Chemischen Industrie in der Bundesrepublik Deutschland (§ 6 Abs» III) kennt, seit langemkein Wettbewerbsverbot ohne Gegenleistung des Arbeitgebers» Auch der Gesetzgeber des Handelsvertretergesetzes von 1953 hat bei der Regelung über die Wettbex%rerbsabrede für Handelsvertreter in '§ 90 a Abs» 1 Satz 5 Abs» 4 HGB den Unternehmer unanbdingbar verpflichtet, dem Handelsvertreter ohne Rücksicht auf dessen Bezüge für die Dauer der Wettbewerbsbeschränkung eine angemessene Entschädigung zu zahlen».
  • BAG, 30.05.1969 - 3 AZR 188/68

    Entschädigungslose Wettbewerbsverbote - Hochbesoldete Angestellte - Ermittlung

    Auszug aus BAG, 05.12.1969 - 3 AZR 514/68
    a) § 75 b Satz 2 HGB ist - mindestens in der bis heute allgemein vertretenen Auslegung dieser Vorschrift - mit dem Grundgesetz nicht vereinbar (vgl» die zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung vorgesehenen Entscheidungen vom 6 » Dezember 1968 - 3 AZR 251/67 - AP Nr» 8 zu § 75 b HGE - AR-Blattei, Wettbewerbsverbot, Entscheidungen 63 mit zust» 158 Arm» von Diederichsen = SAE 1969? 101 ff» mit krit» Anm» von Beitzke = BB 1969? 312 f c mit zusto A m » von Gumpert = DB 1969, 44-3, zusto Waechter, DB 1969, 1105 /~1106 f« J - und yom 30» Mai 1969 - 3 AZR 188/68 - /""demnächst/ AP Nr» 9 zu § 75 -b HGB, in denen der Senat bereits Bedenken gegen die Verfassungsmäßigkeit dieser Bestimmung angemeldet hat)o.
  • BAG, 05.11.1959 - 2 AZR 529/56

    Gehaltsgrenze - Preisindexzahlen für Lebenshaltung - Trennungsentschädigungen

    Auszug aus BAG, 05.12.1969 - 3 AZR 514/68
    Diese Grundzahl von 8 o000,- DM ist nach der Zweiten Verordnung zur Neuregelung der im Handelsgesetzbuch sowie in der Gewerbeordnung vorgesehenen Gehaltsgrenzen vom 23o Oktober 1923 (RGBl» I, 990).mit der gemäß § 3 dieser Verordnung vom Statistischen Reichsamt festzusetzenden "Reichsindexziffer.für die Lebenshaltungskosten" als Teuerungszahl zu vervielfältigen Da diese T.eurungszahlen seit 1938 nicht mehr veröffentlicht worden sind, geht man heute in der Weise vor, daß man zunächst die für 1933 maßgebliche Gehaltsgrenze ermittelt, den so ermittelten Betrag mit Hilfe der vom Statistischen Bundesamt veröffentlichten Preisindexzahl auf der Basis 1938 = 100 auf den heutigen Stand umrechnet und das Ergebnis in DM ausdrückt (vgl0 Baumbach-Duden, HGB, 18« Auflo, Anm» zu § 75bioVo mit § § 7 4 a bis 74 c Anm» 2 P und §§ 67 bis 69 Anm» 2 B; BAG 8, 194 £"197 ff 7 - Ap Hr = 1 zu § 133 ab GewO £~zu 2 und 3a der Gründe 7 mit weiteren Nachweisen)» In dem Kommentar von Baumbach-Duden (§§ 74 a bis 74 c Anm» 2 P) wird nach dieser Methode nach dem Stand von April 1967 eine Jahresentgeltgrenze von rund - / 22»780, â- - DM errechnet; in der TextSammlung "Arbeitsrecht" von Siebert-Hilger-Koch.
  • BVerfG, 14.01.1969 - 1 BvL 24/68

    Unzulässige Richtervorlage bei vorkonstitutionellem Recht

  • BAG, 10.06.1980 - 1 AZR 822/79

    Grundsätze zur Herstellung und Wahrung des Verhandlungsgleichgewichts im

    Das Bundesarbeitsgericht hat immer dann, wenn neue Rechtserkenntnisse für die Praxis nicht vorhersehbar waren, Rückwirkungsregeln entwickelt (vgl. BAG 22, 215 [228 f.] = AP Nr. 10 zu § 75 b HGB [zu C III 3 der Gründe]; BAG 24, 177 [194 f.] = AP Nr. 156 zu § 242 BGB Ruhegehalt [zu A IV der Gründe]).
  • BAG, 10.06.1980 - 1 AZR 168/79

    Grundsätze zur Herstellung und Wahrung des Verhandlungsgleichgewichts im

    Das Bundesarbeitsgericht hat immer dann, wenn neue Rechtserkenntnisse für die Praxis nicht vorhersehbar waren, Rückwirkungsregeln entwickelt (vgl. BAG 22, 215 [228 f.] = AP Nr. 10 zu § 75 b HGB [zu C III 3 der Gründe]; BAG 24, 177 [194 f.] = AP Nr. 156 zu § 242 BGB Ruhegehalt [zu A IV der Gründe]).
  • BAG, 18.07.2017 - 1 AZR 546/15

    Nachteilsausgleich - Betriebsstilllegung

    Ein Rechtsmittelbeklagter kann sein ursprüngliches Leistungsbegehren auf eine Feststellungsklage beschränken, wenn sich dadurch - wie hier - an dem Tatsachenstoff nichts ändert und lediglich eine eingeschränkte Rechtsfolge erstrebt wird (vgl. BAG 22. November 2005 - 1 AZR 458/04 - Rn. 17; 5. Dezember 1969 - 3 AZR 514/68 - zu A 1 der Gründe, BAGE 22, 215) .
  • ArbG Berlin, 20.01.2017 - 28 Ca 12331/16

    Karenzentschädigung

    Aber das BAG hatte doch in AP Nr. 10 zu § 75 b HGB [5.12.1969 - 3 AZR 514/68; d.U.] den ersten Schritt schon getan.

    Aber das BAG hatte doch in AP Nr. 10 zu § 75 b HGB [5.12.1969 - 3 AZR 514/68; d.U.] den ersten Schritt schon getan.

    Aber das BAG hatte doch in AP Nr. 10 zu § 75 b HGB [5.12.1969 - 3 AZR 514/68; d.U.] den ersten Schritt schon getan.

  • LAG Rheinland-Pfalz, 01.09.2016 - 5 Sa 139/16

    Herausgabe- und Unterlassungsansprüche von Geschäftsunterlagen - Beweislast -

    Mehr als eine Entscheidung über die Unterlassungspflicht kann die Klägerin mit einer Feststellung der Schadenersatzpflicht nicht erreichen (so schon BAG 05.12.1969 - 3 AZR 514/68 - zu A 2 der Gründe).
  • BAG, 02.10.1975 - 3 AZR 28/75

    Wettbewerbsverbot: Karenzentschädigung und deren Bemessung

    Die Verdienstgrenze für sog. "Hochbesoldete" i. S. des § 75 b Satz 2 HGB, die unjustiziabel geworden ist, läßt sich nicht im Wege der verfassungskonformen Auslegung neu bestimmen (Ergänzung von BAG 22, 215 = AP Nr. 10 zu § 75 b HGB).

    Die Ausnahmevorschrift des § 75 b> HGB sei nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts verfassungswidrig (BAG 22, 215 = AP Nr. 10 zu § 75 b HGB) und könne auch nicht mit Hilfe einer verfassungskonformen Auslegung aufrechterhalten werden.

    Der Senat hat in einer Grundsatzentscheidung vom 5 Dezember 1969 (BAG 22, 215 (223 ff.3 = AP Nr. Io zu § 75 b HGB [zu C III 1 der Gründe]) erkannt, daß § 75 b Satz 2 HGB - jedenfalls in der bis dahin allgemein vertretenen Auslegung - verfassungswidrig ist.

    a) Der Senat hat allerdings in seiner Grundsatzentscheidung vom 5« Dezember 1969 (BAG 22, 215 C226 f.] = AP Nr. Io zu § 75 b HGB [zu C III 2 der Gründe]) offen gelassen, ob die Regelung des § 75 b Satz 2 HGB durch verfassungskonforme Auslegung mit einer anders zu bestimmen den Verdienstgrenze aufrechterhalten werden kann.

  • BAG, 19.01.1978 - 3 AZR 573/77

    Rechtswirkungen eines bedingten Wettbewerbsverbots

    Vorbildlich sei insoweit die Rechtsprechung des Senats zu den entschädigungslosen Wettbewerbsvereinbarungen mit Hochbe soldeten (BAG 22, 215 [228] = AP Nr. 10 zu § 75 b HGB [unter C III 3 der Gründe]).
  • BAG, 20.02.2018 - 1 AZR 531/15

    Nachteilsausgleich - Betriebsstilllegung

    Ein Rechtsmittelbeklagter kann sein ursprüngliches Leistungsbegehren auf eine Feststellungsklage beschränken, wenn sich dadurch - wie hier - an dem Tatsachenstoff nichts ändert und lediglich eine eingeschränkte Rechtsfolge erstrebt wird (vgl. BAG 22. November 2005 - 1 AZR 458/04 - Rn. 17; 5. Dezember 1969 - 3 AZR 514/68 - zu A 1 der Gründe, BAGE 22, 215) .
  • BAG, 20.04.1972 - 3 AZR 337/71

    Hochbesoldete - Entschädigungsloses Wettbewerbsverbot - Verdienstgrenze -

    1c Durch Urteil vorn 5° Dezember 1969 (BAG 22, 215 = AP Nr, 10 zu § 75 b HGB) hat der Senat erstmalig ausgesprochen, daß 8 75 b Satz 2 HGB, der für sogen, "Hochbesoldete" auch ein ent schädigungsloses Wettbewerbsverbot anerkennt.

    Er hat offen gelassen, ob die Hegelung des § 75 b Satz 2 HGB im ganzen verfassungswidrig und des halb unwirksam oder durch verfassungskonforme Auslegung mit einer anders zu bestimmenden Verdienstgrenze (etv/a der doppelten Beitragsbemessungsgrenze nach § 1385 Abs» 2 HVO, § 112 Abs. 2 AVG) aufrechtzuerhalten ist (Urteil vom 5»Dezember 1969 - 3 AZR 514/68 - BAG 22, 215 ff. = AP Nr. 10 zu § 75 b .HGB.; seither ständige Rechtsprechung) o Das Gehalt des Beklagten lag unter der doppelten Beitragsbemessungsgrenze (1968: 19.200,- DM x 2 = 38.400,- DM; 1970: 21.600,- x 2 = 43o200,- DM "BAnz. 1967 Nr. 244 S. 8; 1969 Nr. 239 s. i 7).

  • BAG, 22.09.1992 - 9 AZR 404/90

    Feststellungsantrag auf Bestehen eines vergangenen Rechtsverhältnisses

    Soweit der Dritte Senat des Bundesarbeitsgerichts das Feststellungsinteresse in Fällen bejaht hat, in denen der Arbeitgeber nach Ablauf der Karenzzeit seinen Antrag im Revisionsverfahren von Unterlassung auf Feststellung umgestellt hatte (BAGE 19, 130, 144 = AP Nr. 1 zu § 268 ZPO; BAGE 22, 215, 218 = AP Nr. 10 zu § 75 b HGB; BAG Urteil vom 26. Januar 1973 - 3 AZR 233/72 - AP Nr. 4 zu § 75 HGB), ging es dort darum, dem Arbeitgeber eine Grundlage für spätere Ansprüche auf Schadenersatz zu verschaffen.
  • BAG, 20.04.1972 - 3 AZR 306/71

    Entschädigungsloses Wettbewerbsverbot - Verfassungsmäßigkeit - Änderung der

  • BAG, 18.07.2017 - 1 AZR 555/15

    Nachteilsausgleich - Betriebsstilllegung

  • BAG, 18.07.2017 - 1 AZR 569/15

    Nachteilsausgleich - Betriebsstilllegung

  • BAG, 18.07.2017 - 1 AZR 559/15

    Nachteilsausgleich - Betriebsstilllegung

  • BAG, 18.07.2017 - 1 AZR 566/15

    Nachteilsausgleich - Betriebsstilllegung

  • BAG, 18.07.2017 - 1 AZR 556/15

    Nachteilsausgleich - Betriebsstilllegung

  • BAG, 18.07.2017 - 1 AZR 550/15

    Nachteilsausgleich - Betriebsstilllegung

  • BAG, 18.07.2017 - 1 AZR 560/15

    Nachteilsausgleich - Betriebsstilllegung

  • BAG, 05.04.1984 - 6 AZR 70/83

    Beschlußverfahren

  • BAG, 26.01.1973 - 3 AZR 233/72

    Kündigung - Aufhebung des Arbeitsverhältnisses - Wettbewerbsverbot -

  • BAG, 13.09.1983 - 3 AZR 537/82

    Unfallrente - Versorgungsberechtigter - Nachzahlung - Rentenbetrag - Betriebliche

  • BAG, 09.08.1974 - 3 AZR 346/73

    Konkurrenzklausel - Unzulässige Rechtsausübung - Intertemporales Richterrecht -

  • BAG, 02.05.1970 - 3 AZR 134/69

    Wettbewerbsverbot - Wettbewerbsabrede - Karenzentschädigung - Konkurrenzklausel

  • BAG, 26.10.1973 - 3 AZR 118/73

    Außerordentliche Kündigung - Verfassungsmäßigkeit - Wettbewerbsverbot -

  • BAG, 10.08.1973 - 3 AZR 338/72

    Unzulässige Rechtsausübung - Bedingtes Wettbewerbsverbot - Hochbesoldete -

  • BAG, 22.06.1972 - 3 AZR 263/72

    Unterlassung von Wettbewerb - Verurteilung durch Landesarbeitsgericht -

  • BAG, 26.10.1970 - 3 AZR 511/69

    Überleitung entschädigungsloser Karenzklauseln

  • LAG Hessen, 26.06.1972 - 8 Sa 265/72
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