Rechtsprechung
BAG, 05.08.1986 - 3 AZR 515/85 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Ruhegeldfähigkeit einer Überstundenpauschale - Überstundenpauschale als Bestandteil des Bruttomonatsgehalts - Überstundenpauschale als verdeckte Gehaltsanhebung - Zweck der Überstundenpauschale - Auslegung der Begriffe Grundgehalt und Monatsgehalt
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Hamburg, 13.09.1984 - 8 Ca 134/84
- LAG Hamburg, 08.02.1985 - 8 Sa 16/85
- BAG, 05.08.1986 - 3 AZR 515/85
Papierfundstellen
- NZA 1987, 312
Wird zitiert von ... (6) Neu Zitiert selbst (3)
- BAG, 25.01.1979 - 3 AZR 1096/77
Bejahung der Unverfallbarkeit - Vordienstzeiten - Betriebliche Altersversorgung - …
Auszug aus BAG, 05.08.1986 - 3 AZR 515/85
Zumindest muß sich die Beklagte danach einen eventuell noch verbleibenden Zweifel zurechnen lassen, da sie den Formularvertrag verfaßt und verwendet hat (vgl. BAG Urteil vom 25. Januar 1979 - 3 AZR 1096/77 - AP Nr. 2 zu § 1 BetrAVG, zu II 1 b der Gründe; BAG 44, 176, 182 = AP Nr. 2 zu § 2 BetrAVG, zu II 3 der Gründe mit Anmerkung von Blomeyer). - BAG, 25.10.1983 - 3 AZR 357/81
Zeitanteilige Rentenkürzung bei Versorgungsobergrenze
Auszug aus BAG, 05.08.1986 - 3 AZR 515/85
Zumindest muß sich die Beklagte danach einen eventuell noch verbleibenden Zweifel zurechnen lassen, da sie den Formularvertrag verfaßt und verwendet hat (vgl. BAG Urteil vom 25. Januar 1979 - 3 AZR 1096/77 - AP Nr. 2 zu § 1 BetrAVG, zu II 1 b der Gründe; BAG 44, 176, 182 = AP Nr. 2 zu § 2 BetrAVG, zu II 3 der Gründe mit Anmerkung von Blomeyer). - BAG, 12.11.1985 - 3 AZR 606/83
Versorgungszusage - Feste Altersgrenze - Versorgungsordnung - Frauen - 60. …
Auszug aus BAG, 05.08.1986 - 3 AZR 515/85
Zumindest muß sich die Beklagte danach einen eventuell noch verbleibenden Zweifel zurechnen lassen, da sie den Formularvertrag verfaßt und verwendet hat (vgl. BAG Urteil vom 25. Januar 1979 - 3 AZR 1096/77 - AP Nr. 2 zu § 1 BetrAVG, zu II 1 b der Gründe; BAG 44, 176, 182 = AP Nr. 2 zu § 2 BetrAVG, zu II 3 der Gründe mit Anmerkung von Blomeyer).
- BAG, 19.01.2011 - 3 AZR 83/09
Betriebliche Altersversorgung - Invalidenrente
Im Übrigen zählen nach der Rechtsprechung des Senats im Normalfall alle Einkommensteile, die nicht ausdrücklich ausgenommen sind, zum versorgungsfähigen "Einkommen" (vgl. 5. August 1986 - 3 AZR 515/85 - zu 3 a der Gründe, NZA 1987, 312) . - BAG, 08.12.2020 - 3 AZR 437/18
Betriebliche Altersversorgung - Lebensversicherung
Auch die vom Kläger angezogenen Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts vom 5. August 1986 (- 3 AZR 515/85 -) und vom 10. Januar 1975 (- 3 AZR 70/74 -) sowie des Bundesgerichtshofs vom 21. Januar 1971 (- II ZR 153/68 -) stehen dieser Annahme nicht entgegen. - LAG München, 27.10.2000 - 3 Sa 215/00
Betriebliche Altersversorgung: Berechnung - Einbeziehung des geldwerten Vorteils …
Da dem Kläger einen konkrete gehaltsabhängige halbdynamische Versorgungszusage erteilt war, ist von dem Normalfall auszugehen, dass alle regelmässigen Leistungen bei der Berechnung der Betriebsrente erfasst sein sollten, die nicht ausgenommen wurden (vgl. BAG,Urteil vom 5.8.1986, NZA 1987 S. 312f und LAG Köln, Urteil vom 5.6.1998, NZA-RR, 1999 S. 155f).Das Bundesarbeitsgericht hat in seinem Urteil vom 14.8.1990 (…aaO.) seine frühere Entscheidung vom 5.8.1986 (aaO.) nicht erwähnt, so dass die Kammer zwar davon ausgeht, dass das Bundesarbeitsgericht an den dortig aufgestellten Grundsätzen (Normalfall, dass alle regelmässigen Leistungen bei der Berechnung der Betriebsrente erfasst sein sollten, die nicht ausgenommen wurden) weiterhin festhält.
Wegen der aber insoweit denkbaren Zweifel und im Hinblick darauf, dass die erkennende Kammer an den Grundsätzen der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 5.8.1986 (aaO.) festhalten möchten, erscheint die Zulassung der Revision geboten.
- LAG München, 19.01.2017 - 3 Sa 668/16
Jahresfestgehalt, Versorgungsfähigkeit, Versorgungsvertrag, Auslegung, …
Darüber hinaus ist nach der Rechtsprechung des BAG (Urteil vom 05.08.1986 - 3 AZR 515/85 - NZA 1987 312 unter 3.a der Gründe) bei der Zusage eines (halb-) dynamischen gehaltsabhängigen Versorgungsanspruchs als Normalfall davon auszugehen, dass alle regelmäßigen Leistungen bei der Berechnung der Betriebsrente erfasst sein sollen, die nicht ausgenommen wurden. - BAG, 16.06.1992 - 3 AZR 243/91
Ruhegeldfähigkeit einer Überstundenpauschale
Der Kläger kann sich auch nicht mit Erfolg auf das Urteil des Senats vom 5. August 1986 (- 3 AZR 515/85 -, n.v.) berufen. - LAG Hamburg, 24.04.1991 - 4 Sa 31/90
Betriebliche Altersversorgung; Feststellungsklage; Ruhegeldanspruch; Rente; …
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