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   BAG, 10.05.1974 - 3 AZR 523/73   

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https://dejure.org/1974,712
BAG, 10.05.1974 - 3 AZR 523/73 (https://dejure.org/1974,712)
BAG, Entscheidung vom 10.05.1974 - 3 AZR 523/73 (https://dejure.org/1974,712)
BAG, Entscheidung vom 10. Mai 1974 - 3 AZR 523/73 (https://dejure.org/1974,712)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Divergenzrevision - Streitwertrevision - Feststellungsklage - Feststellungsinteresse - Lohnsteuerpflichtiges Arbeitsverhältnis - Sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DB 1974, 1533
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (3)

  • BAG, 13.05.1970 - 5 AZR 385/69

    Fürsorgepflicht - Versicherungskarte - Bruttoarbeitsentgelt

    Auszug aus BAG, 10.05.1974 - 3 AZR 523/73
    Für eine Feststellungsklage dahin, daß eine Tätigkeit in der Vergangenheit auf Grund eines sozialversicherungs- und lohnsteuerpflichtigen Arbeitsverhältnisses und nicht auf Grund eines freien Mitarbeiterverhältnisses, geleistet wor den ist, ist in aller Regel das Feststellungsinteresse dann zu bejahen, wenn es möglich ist, daß dem Kläger aus der unterbliebenen Beitragsleistung zur Sozialversicherung eine Rentenverkürzung droht; aber auch dann, wenn es nur um die Frage der richtigen Abführung der SozialVersicherungs beiträge und um die Lohnsteuerpflicht geht, kann das Fest stellungsinteresse bejaht werden, wenn die zuständigen Sozialversicherungsträger und Finanzbehörden glaubhaft zu erkennen geben, daß sie für diese Fragen von dem arbeits gerichtlichen Feststellungsurteil ausgehen werden (im An schluß an BAG 22, 352 C335 f.3 = AP Nr. 79 zu § 611 BGB Fürsorgepflicht [zu 3 der Gründe]).

    2. Dieser vom Landesarbeitsgericht aufgestellte und seine Entscheidung tragende Rechtssatz weicht von dem vom Kläger in der Revisionsbegründung zitierten Rechtssatz ab, den der Fünfte Senat in dem Urteil vom 13«Mai 197° - 5 AZR 385/69 - BAG 22, 332 [335 f.J = AP Nr. 79 zu § 611 BGB Fürsorgepflicht [zu 3» der Gründe] aufgestellt hat und der für die damalige Entscheidung tragend war.

  • BGH, 29.04.1958 - VIII ZR 198/57

    Lastenausgleichsprätendentenstreit

    Auszug aus BAG, 10.05.1974 - 3 AZR 523/73
    Dann könne aber davon ausgegangen werden, daß die AOK die Entscheidung des Arbeitsgerichts sich zu eigen machen und auch hinsichtlich einer eventuellen Nachentrichtung von Beiträgen von ihr ausgehen werde, wie dies auch der Bundesgerichtshof in BGHZ 27, 190 [1953 angenommen habe.
  • BAG, 29.06.1959 - 2 AZR 566/56

    Bindung des Revisionsgerichts - Neu festgesetzter Streitwert - Gesamtstreitwert -

    Auszug aus BAG, 10.05.1974 - 3 AZR 523/73
    Die Revision ist von dem Landesarbeitsgericht nicht zugelassen worden, und der vom Landesarbeitsgericht für den Feststellungsantrag zugrundegelegte Streitwert übersteigt nicht, wie nach § 72 Abs. 1 Satz 4 ArbGG erforderlich, die Revisionssumme (vgl. BAG 8, 52 [55] = AP Nr. i zu § 72 ArbGG Streitwertrevision [zu 1 b der Gründe]).
  • BAG, 23.04.1997 - 5 AZR 727/95

    Arbeitnehmerstatus einer Propagandistin

    Die pauschale Behauptung, die Feststellung eines Arbeitsverhältnisses in der Vergangenheit hätte zu einem Anspruch auf eine höhere Erwerbsunfähigkeitsrente geführt, reicht regelmäßig nicht aus, das Feststellungsinteresse zu bejahen (Abgrenzung zu BAG Urteil vom 10. Mai 1974 - 3 AZR 523/73 - AP Nr. 48 zu § 256 ZPO).«.

    aa) Zwar hat das Bundesarbeitsgericht angenommen, für die Feststellung eines Arbeitsverhältnisses in der Vergangenheit sei in der Regel das Feststellungsinteresse zu bejahen, wenn es möglich sei, daß dem Kläger aus der unterbliebenen Beitragsleistung zur Sozialversicherung eine Rentenverkürzung drohe; das gelte auch dann, wenn es nur um die Frage der richtigen Abführung der Sozialversicherungsbeiträge und um die Lohnsteuerpflicht gehe; das Feststellungsinteresse könne dann bejaht werden, wenn die zuständigen Sozialversicherungsträger und Finanzbehörden glaubhaft zu erkennen gegeben hätten, daß sie für diese Fragen vom arbeitsgerichtlichen Feststellungsurteil ausgehen würden (BAG Urteil vom 10. Mai 1974 - 3 AZR 523/73 - AP Nr. 48 zu § 256 ZPO).

  • BAG, 21.06.2000 - 5 AZR 782/98

    Feststellungsinteresse für vergangenheitsbezogene Statusklage

    So könnte sich der Arbeitgeber zB weiterhin auf das Fehlen von Verschulden berufen (zutreffend Grunsky Anm. zu BAG 10. Mai 1974 - 3 AZR 523/73 - AP ZPO § 256 Nr. 48).

    In einem Urteil vom 10. Mai 1974 (- 3 AZR 523/73 - AP ZPO § 256 Nr. 48) hat der Dritte Senat in einem vergleichbaren Fall ein Feststellungsinteresse mit der Begründung bejaht, es gebe eine Art "graue Zone", in der arbeitsgerichtliche Statusurteile nicht nur als bloße Entscheidungshilfe, sondern de facto als bindend von den Sozialversicherungsträgern hingenommen würden.

  • LAG Sachsen, 19.06.2000 - 9 Sa 908/99

    Streit über die Länge des Bestehens eines Arbeitsverhältnisses; Anspruch auf

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  • LAG Köln, 30.06.1995 - 4 Sa 63/95

    Neuorientierung des arbeitsrechtlichen Arbeitnehmerbegriffs - Propagandistin als

    Die Klägerin beruft sich dazu auf die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, insbesondere auf die Entscheidung vom 10.05.1974 - 3 AZR 523/73 -, AP Nr. 48 zu § 256 ZPO .

    Wenn demgegenüber das Bundesarbeitsgericht in der Entscheidung vom 10.05.1974 - 3 AZR 523/73 -, AP Nr. 48 zu § 256 ZPO eine Feststellungsklage bezogen auf ein vergangenes Arbeitsverhältnis schon allein deshalb für zulässig erachtet hat, weil das Vorliegen eines Arbeitsverhältnisses für eine eventuelle Schadensersatzklage wegen eingetretener Rentenverkürzung "von Bedeutung" sei, so vermag die erkennende Kammer aus den dargestellten Gründen dem nicht zu folgen.

  • BAG, 28.05.1986 - 7 AZR 25/85

    Arbeitsverhältnis: Befristung Arbeitsvertrag - Lehrkraft im

    Sinn dieser Regelung ist es, durch ein Urteil Rechtsfrieden und Rechtssicherheit über das Bestehen oder Nichtbestehen eines Arbeitsverhältnisses dann zu ermöglichen, wenn diese Werte gefährdet sind und die baldige Beseitigung dieser Gefahr notwendig ist (so BAG Urteil vom 10. Mai 1974 - 3 AZR 523/73 - AP Nr. 48 zu § 256 ZPO, zu II 1 der Gründe).
  • LAG Hamm, 24.02.2004 - 19 Sa 1569/03

    Feststellungsklage, Entrichtung von Abgaben auf Bruttoentgelt

    Das Bundesarbeitsgericht hat in dieser Entscheidung seine Rechtsprechung aufgegeben, die diesen Umstand zur Begründung eines Feststellungsinteresses für den Antrag auf Feststellung, dass ein bereits beendetes Rechtsverhältnis ein Arbeitsverhältnis war, als genügend erachtet hatte (vgl. BAG, Urteil vom 10. Mai 1974 - 3 AZR 523/73 = AP Nr. 48 zu § 256 ZPO).
  • LAG Köln, 21.08.2009 - 4 Sa 913/08

    Feststellungsklage; beendetes Arbeitsverhältnis

    Das Bundesarbeitsgericht hat in einem älteren Urteil (BAG 10.05.1974 - 3 AZR 523/73 - offen gelassen in der Entscheidung vom 23.04.1997 a. a. O.) angenommen, das Feststellungsinteresse könne dann bejaht werden, wenn die zuständigen Sozialversicherungsträger glaubhaft zu erkennen gegeben hätten, dass sie für diese Fragen vom arbeitsgerichtlichen Feststellungsurteil ausgehen würden.
  • LAG Baden-Württemberg, 07.12.1994 - 3 Sa 78/94

    Arbeitsgerichtsverfahren: mangelndes Feststellungsinteresse bei fehlendem

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  • LAG Hamm, 04.12.2000 - 17 Sa 871/00

    Rechtliches Interesse an einer alsbaldigen arbeitsgerichtlichen Feststellung ;

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  • LAG Hamm, 19.01.2000 - 2 Sa 426/99

    Schadensersatzansprüche wegen nicht abgeführter Sozialversicherungsbeiträge ;

    Die Klägerin hat nicht dargelegt, daß sich der zuständige Sozialversicherungsträger wegen der möglichen Rentenansprüche der Klägerin nach dem arbeitsgerichtlichen Feststellungsurteil richten werde (BAG vom 10.05.1974 - 3 AZR 523/73 - AP Nr. 48 zu § 256 ZPO und LAG Köln vom 30.06.1995 - 4 Sa 63/95 - LAGE § 611 BGB Arbeitnehmerbegriff Nr. 29).
  • BAG, 15.02.1995 - 7 AZR 230/94

    Vergangenheitsbezogenes Feststellungsinteresse - Beendigung eines

  • BAG, 18.08.1982 - 7 AZR 353/80
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