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BAG, 07.06.1988 - 3 AZR 545/86 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Anrechnung von im Bergbau unter Tage verbrachten Beschäftigungszeiten in außerbergbaulichen Beschäftigungsbetrieben für Inhaber eines Bergmannsversorgungsscheins - Anrechnung von unter Tage verbrachten Beschäftigungszeiten als gleichwertige Zeiten der ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Wuppertal, 18.03.1986 - 7 Ca 249/86
- LAG Düsseldorf, 05.08.1986 - 11 Sa 715/86
- BAG, 07.06.1988 - 3 AZR 545/86
Papierfundstellen
- NZA 1989, 302
- BB 1988, 1676
- BB 1988, 1896
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (3)
- BAG, 04.03.1961 - 5 AZR 558/58
Hausbrandkohlen - Bergbau - Anderweitige Beschäftigung - Inhaberschaft des …
Auszug aus BAG, 07.06.1988 - 3 AZR 545/86
Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts gehörten seit jeher zu den Bergwerksbetrieben nicht nur die Zechenbetriebe, sondern auch die bergbaulichen Nebenbetriebe, in denen bergbauliche Arbeiten verrichtet wurden (für Bergbauspezialgesellschaften: BAG Urteil vom 4. März 1961 - 5 AZR 558/58 - AP Nr. 2 zu § 9 BergmannsVersorgScheinG NRW). - BAG, 05.12.1984 - 5 AZR 577/77
Anderweitige Beschäftigung - Inhaber eines Bergmannversorgungsscheins - …
Auszug aus BAG, 07.06.1988 - 3 AZR 545/86
Der Fünfte Senat des Bundesarbeitsgerichts hat unter einer "anderweitigen Beschäftigung" im Sinne von § 9 Abs. 1 Satz 1 BVSG NW 1971/1974 eine solche Beschäftigung verstanden, die nicht von den Tarifverträgen des Bergbaus erfaßt wird (BAG Urteil vom 5. Dezember 1984 - 5 AZR 577/77 - AP Nr. 25 zu § 9 BergmannsVersorgScheinG NRW). - BAG, 27.07.1972 - 5 AZR 78/72
Bergmannsversorgungsschein
Auszug aus BAG, 07.06.1988 - 3 AZR 545/86
Schon nach § 9 Abs. 3 BVSG NW 1971/1974 war nur ein außerbergbaulicher Arbeitgeber zur Anrechnung von Vordienstzeiten unter Tage verpflichtet (vgl. BAG Urteil vom 27. Juli 1972 - 5 AZR 78/72 - AP Nr. 9 zu § 9 BergmannsVersorgScheinG NRW).
- LAG Düsseldorf, 13.01.2004 - 8 Sa 664/03
Energiebeihilfe
Maßgebend für die Bestimmung eines Betriebes als Bergwerksbetrieb bzw. als Bergbau betreibender Betrieb ist somit nicht der Zweck des gesamten Unternehmens, sondern nur, ob in einem Betrieb bergbauliche Arbeiten verrichtet werden (vgl. BAG, Urteil vom 07.06.1988 - 3 AZR 545/86 - NZA 1989, 302 (303)).Hierzu gehören alle Arbeiten, die von einem anderen Unternehmen als der Zechengesellschaft vorgenommen werden (vgl. BAG, Urteil vom 07.06.1988 - 3 AZR 545/86 - NZA 1989, 302 (303)).
- BAG, 19.09.2000 - 9 AZR 604/99
Kohlenbezugsrecht im Bergbau NRW
Der Dritte Senat (7. Juni 1988 - 3 AZR 545/86 - AP BergmannsVersorgScheinG NRW § 9 Nr. 26) hat angenommen, § 2 Abs. 3 BVSG NW enthalte für die Auslegung des Begriffs Bergwerksbetrieb eine Legaldefinition, die nicht nur für § 2 Abs. 1 BVSG NW gelte sondern auch für § 9 Abs. 3 BVSG NW.