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   BAG, 16.03.2010 - 3 AZR 550/08   

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BAG, 16.03.2010 - 3 AZR 550/08 (https://dejure.org/2010,14549)
BAG, Entscheidung vom 16.03.2010 - 3 AZR 550/08 (https://dejure.org/2010,14549)
BAG, Entscheidung vom 16. März 2010 - 3 AZR 550/08 (https://dejure.org/2010,14549)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer

    Begriff der betrieblichen Altersversorgung; Hausbrandleistungen als betriebliche Altersversorgung; Werksrente wegen Anpassung infolge Umstrukturierungen im Bergbau als betriebliche Altersversorgung

  • rewis.io
  • ra.de
  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Begriff der betriebliche Altersversorgung [biometrische Risiken]; Hausbrand als Teil einer betrieblichen Altersversorgung; Werksrente wegen Anpassung infolge Umstrukturierungen im Bergbau keine betrieblichen Altersversorgung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (11)

  • BAG, 08.05.1990 - 3 AZR 121/89

    Zusage einer Betriebsrente bei vorzeitigem Ausscheiden

    Auszug aus BAG, 16.03.2010 - 3 AZR 550/08
    Es ist deshalb nicht Voraussetzung für betriebliche Altersversorgung, dass damit Betriebstreue belohnt wird, auch wenn dies regelmäßig der Fall ist (BAG 8. Mai 1990 - 3 AZR 121/89 - zu I 2 der Gründe, AP BetrAVG § 7 Nr. 58 = EzA BetrAVG § 7 Nr. 35).
  • BAG, 06.06.1989 - 3 AZR 401/87

    Betriebliche Altersversorgung: Versorgungsbeginn

    Auszug aus BAG, 16.03.2010 - 3 AZR 550/08
    Der Regelungsgeber ist nicht gehalten, sich den Regeln der gesetzlichen Sozialversicherung anzuschließen und für die betriebliche Versorgung gleiche oder entsprechende Regeln aufzustellen (BAG 6. Juni 1989 - 3 AZR 401/87 - zu B 2 a der Gründe, AP BetrAVG § 1 Invaliditätsrente Nr. 8 = EzA BetrAVG § 1 Nr. 53).
  • BAG, 25.10.1994 - 3 AZR 279/94

    Begriff der Leistung der betrieblichen Altersversorgung

    Auszug aus BAG, 16.03.2010 - 3 AZR 550/08
    Auch eine reine Notlagenunterstützung - entsprechend dem Sozialhilferecht - ist keine Leistung der betrieblichen Altersversorgung (vgl. BAG 25. Oktober 1994 - 3 AZR 279/94 - AP BetrAVG § 1 Nr. 31 = EzA BetrAVG § 1 Nr. 68).
  • BAG, 12.12.2006 - 3 AZR 476/05

    Verbilligter Strombezug und Krankheitsbeihilfen

    Auszug aus BAG, 16.03.2010 - 3 AZR 550/08
    Der Leistungsbegriff des Betriebsrentengesetzes umfasst dabei nicht nur Geldleistungen, sondern auch Sach- und Nutzungsleistungen, insbesondere Deputate, selbst wenn derartige Leistungen auch den aktiven Arbeitnehmern gewährt werden (BAG 12. Dezember 2006 - 3 AZR 476/05 - Rn. 43, BAGE 120, 330).
  • BAG, 30.05.2006 - 1 AZR 111/05

    Anrechnung von Tariflohnerhöhung auf übertarifliche Zulage

    Auszug aus BAG, 16.03.2010 - 3 AZR 550/08
    Die Klageerweiterung ist entsprechend umzudeuten (BAG 30. Mai 2006 - 1 AZR 111/05 - Rn. 41 ff., BAGE 118, 211).
  • BGH, 10.07.1986 - IX ZR 138/85

    Nachforderung von Versorgungsbezügen; Abänderung eines Urteils auf wiederkehrende

    Auszug aus BAG, 16.03.2010 - 3 AZR 550/08
    Geht es - wie hier - um Versorgungsleistungen, handelt es sich um wiederkehrende Leistungen (vgl. BGH 10. Juli 1986 - IX ZR 138/85 - zu II 2 a der Gründe, AP BetrAVG § 1 Beamtenversorgung Nr. 4).
  • BAG, 28.10.2008 - 3 AZR 317/07

    Abgrenzung Betriebsrenten - Übergangsgelder

    Auszug aus BAG, 16.03.2010 - 3 AZR 550/08
    Versorgung sind alle Leistungen, die den Lebensstandard des Arbeitnehmers oder seiner Hinterbliebenen im Versorgungsfall verbessern sollen (vgl. BAG 28. Oktober 2008 - 3 AZR 317/07 - Rn. 21 ff., AP BetrAVG § 1 Nr. 56 = EzA BetrAVG § 1 Nr. 92).
  • BAG, 25.01.2005 - 9 AZR 620/03

    Urlaubskassenverfahren der Bauwirtschaft - tschechischer Bauarbeitgeber

    Auszug aus BAG, 16.03.2010 - 3 AZR 550/08
    § 67 Abs. 2 Satz 2 ArbGG steht dem nicht entgegen (vgl. BAG 25. Januar 2005 - 9 AZR 620/03 - zu II 1 b bb der Gründe, EzA AEntG § 1 Nr. 7).
  • BAG, 19.02.2008 - 3 AZR 61/06

    Betriebliche Altersversorgung - Personalrabatt

    Auszug aus BAG, 16.03.2010 - 3 AZR 550/08
    Ebenso wenig kommt es in der Regel darauf an, ob die Versorgungsregelung Bestimmungen enthält, die einer Rechtsprüfung nach dem Betriebsrentengesetz nicht standhalten (BAG 19. Februar 2008 - 3 AZR 61/06 - Rn. 40, AP BetrAVG § 1 Nr. 52 = EzA BetrAVG § 1 Betriebliche Übung Nr. 9).
  • BAG, 10.02.2009 - 3 AZR 653/07

    Ablösende Betriebsvereinbarung für Betriebsrentner

    Auszug aus BAG, 16.03.2010 - 3 AZR 550/08
    Das führt dazu, dass in anderen Versicherungszweigen der gesetzlichen Versicherung abgesicherte Risiken, insbesondere das der Arbeitslosigkeit und das der Krankheit sich von den Versorgungsrisiken des Betriebsrentenrechts unterscheiden (vgl. BAG 10. Februar 2009 - 3 AZR 653/07 - Rn. 19, EzA BetrAVG § 1 Betriebsvereinbarung Nr. 6).
  • LAG Köln, 07.04.2008 - 5 Sa 430/08

    Kein Anspruch auf Hausbrandbezug als Teil der betrieblichen Altersversorgung bei

  • BAG, 16.05.2013 - 6 AZR 556/11

    Verschleiertes Arbeitseinkommen - Freigabe aus der Masse

    Das ist nicht nur bei den im Gesetzgebungsverfahren ausdrücklich angeführten unterhaltsrechtlichen Streitigkeiten der Fall, sondern zB auch bei Versorgungsleistungen (vgl. BAG 16. März 2010 - 3 AZR 550/08 - Rn. 19) .
  • LAG Köln, 30.10.2012 - 11 Sa 543/12

    Hausbrand, Bedürftigkeit

    Die tariflich geschuldeten Hausbrandleistungen haben zwar den Charakter einer betrieblichen Altersversorgung (BAG, Urt. v. 16.03.2010 - 3 AZR 550/08 - Urt. v. 16.03.2010 - 3 AZR 594/09 -), jedoch liegen im Streitfall die tariflichen Leistungsvoraussetzungen der Bedürftigkeit des Abschn. II.1.
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BAG, 16.06.2010 - 3 AZR 550/08 (https://dejure.org/2010,43090)
BAG, Entscheidung vom 16.06.2010 - 3 AZR 550/08 (https://dejure.org/2010,43090)
BAG, Entscheidung vom 16. Juni 2010 - 3 AZR 550/08 (https://dejure.org/2010,43090)
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