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   BAG, 17.06.2008 - 3 AZR 553/06   

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https://dejure.org/2008,3194
BAG, 17.06.2008 - 3 AZR 553/06 (https://dejure.org/2008,3194)
BAG, Entscheidung vom 17.06.2008 - 3 AZR 553/06 (https://dejure.org/2008,3194)
BAG, Entscheidung vom 17. Juni 2008 - 3 AZR 553/06 (https://dejure.org/2008,3194)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Konstitutive Ansprüche eines Arbeitnehmers auf Übernahme von Beiträgen zum Beamtenversicherungsverein trotz deskriptiver Formulierung diesbezüglicher Regelungen im Arbeitsvertrag; Abgrenzung einer reinen Beitragszusage von einer über einen externen Versorgungsträger ...

  • Judicialis

    BGB § 133; ; BGB § 157

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 133 § 157
    Betriebliche Altersversorgung - Eingriff in Versorgungsregelung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2008, 1320 (Ls.)
  • BB 2008, 2804
 
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Wird zitiert von ... (24)Neu Zitiert selbst (7)

  • BAG, 27.06.2006 - 3 AZR 255/05

    Anpassung laufender Betriebsrente durch Tarifvertrag

    Auszug aus BAG, 17.06.2008 - 3 AZR 553/06
    Sie verweisen, soweit keine gegenteiligen Anhaltspunkte bestehen, auf die jeweils beim Arbeitgeber geltenden Regelungen (vgl. Senat 27. Juni 2006 - 3 AZR 255/05 - BAGE 118, 326, zu A I der Gründe).
  • BAG, 24.01.2006 - 3 AZR 483/04

    Versorgungsanwartschaft - ablösende Konzernbetriebsvereinbarung

    Auszug aus BAG, 17.06.2008 - 3 AZR 553/06
    § 4 des Arbeitsvertrags enthält selbst keine Verweisungen auf betriebliche Regelungen (vgl. für eine derartige Fallgestaltung Senat 24. Januar 2006 - 3 AZR 483/04 - AP BetrAVG § 1 Ablösung Nr. 50 = EzA BetrAVG § 1 Ablösung Nr. 46, zu B II 3 der Gründe).
  • BAG, 20.01.2004 - 9 AZR 43/03

    Betriebliche Übung - Beihilfeversicherung im Ruhestand

    Auszug aus BAG, 17.06.2008 - 3 AZR 553/06
    Der Senat kann den Arbeitsvertrag selbst auslegen (§§ 133, 157 BGB), da das Landesarbeitsgericht ihn nicht ausgelegt hat und alle wesentlichen Umstände für die Vertragsauslegung festgestellt sind (vgl. BAG 20. Januar 2004 - 9 AZR 43/03 - AP BGB § 242 Betriebliche Übung Nr. 65 = EzA BetrAVG § 1 Betriebliche Übung Nr. 5, zu B II 3 c der Gründe).
  • BAG, 24.01.2006 - 3 AZR 583/04

    Widerruf einer Gesamtversorgungszusage

    Auszug aus BAG, 17.06.2008 - 3 AZR 553/06
    Der Feststellungsantrag ist geeignet, die zwischen den Parteien bestehenden Streitpunkte für die Dauer ihres Arbeitsverhältnisses in prozesswirtschaftlicher Art zu klären, so dass sich die Klägerin nicht auf den Vorrang der Leistungsklage verweisen lassen muss (vgl. Senat 24. Januar 2006 - 3 AZR 583/04 - AP BGB § 313 Nr. 1, zu I der Gründe).
  • LAG Niedersachsen, 21.04.2006 - 3 Sa 1326/05
    Auszug aus BAG, 17.06.2008 - 3 AZR 553/06
    Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 21. April 2006 - 3 Sa 1326/05 B - wird insoweit zurückgewiesen, als die Entscheidung zwischen der Klägerin zu 2) und der Beklagten ergangen ist.
  • BAG, 16.09.1986 - GS 1/82

    Ablösende Betriebsvereinbarung - Kriterien für die Zulässigkeit des Eingriffs in

    Auszug aus BAG, 17.06.2008 - 3 AZR 553/06
    Ein Eingriff in vertragliche Einheitsregelungen, wie hier eine vorliegt, durch Betriebsvereinbarung kommt in Betracht, wenn die Betriebsvereinbarung entweder kollektiv für die Arbeitnehmer günstiger ist oder die Einheitsregelung "betriebsvereinbarungsoffen" formuliert ist (BAG - Großer Senat - 16. September 1986 - GS 1/82 - BAGE 53, 42, zu C II 1 bis 4 der Gründe).
  • BAG, 12.06.2007 - 3 AZR 186/06

    Betriebliche Altersversorgung - Durchführungsweg, Ausschlussfrist, Verjährung

    Auszug aus BAG, 17.06.2008 - 3 AZR 553/06
    Die Klägerin ist nicht darauf beschränkt, die Beklagte in Anspruch zu nehmen, wenn später ihre Betriebsrente hinter dem zugesagten zurückbleibt (vgl. § 1 Abs. 1 Satz 3 BetrAVG), sondern hat bereits vorher einen Anspruch auf Einhaltung des Durchführungswegs, hier auf Abführung der Beiträge (vgl. Senat 12. Juni 2007 - 3 AZR 186/06 - AP BetrAVG § 1 Nr. 47 = EzA BetrAVG § 1 Nr. 90).
  • BAG, 21.04.2009 - 3 AZR 285/07

    Betriebsrente - Verweisung auf Beamtenversorgungsrecht

    Da das Landesarbeitsgericht eine Auslegung nicht vorgenommen hat und alle wesentlichen Umstände für die Vertragsauslegung festgestellt sind, kann der Senat selber durch Auslegung (§§ 133, 157 BGB) ermitteln, ob und mit welchem Inhalt eine konkludente Vereinbarung zustande gekommen ist (vgl. BAG 17. Juni 2008 - 3 AZR 553/06 - zu II 1 der Gründe, AP BGB § 133 Nr. 55).
  • BAG, 17.11.2009 - 9 AZR 765/08

    Ausgleichszahlung - betriebliche Übung

    Weiteres tatsächliches Vorbringen ist nicht zu erwarten (vgl. dazu BAG 17. Juni 2008 - 3 AZR 553/06 - Rn. 17, AP BGB § 133 Nr. 55).
  • BAG, 18.09.2012 - 3 AZR 431/10

    Betriebsrente - Anpassung - Ablösung einer Betriebsvereinbarung -

    Dies ist bei der Auslegung dahin gehender Vereinbarungen zu berücksichtigen (vgl. BAG 17. Juni 2008 - 3 AZR 553/06 - Rn. 24, AP BGB § 133 Nr. 55; 27. Juni 2006 - 3 AZR 255/05 - Rn. 18 mwN, BAGE 118, 326; 23. September 1997 - 3 AZR 529/96 - zu I 2 der Gründe, AP BetrAVG § 1 Ablösung Nr. 23 = EzA BetrAVG § 1 Ablösung Nr. 14) .
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