Rechtsprechung
   BAG, 20.04.2010 - 3 AZR 553/08   

Volltextveröffentlichungen (5)

  • lexetius.com

    Betriebliche Altersversorgung - "Dienstunfähigkeit iSd. Leistungsordnung des Bochumer Verbandes

  • openjur.de

    Betriebliche Altersversorgung; "Dienstunfähigkeit" iSd. Leistungsordnung des Bochumer Verbandes

  • Bundesarbeitsgericht

    Betriebliche Altersversorgung - "Dienstunfähigkeit iSd. Leistungsordnung des Bochumer Verbandes

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  • DER BETRIEB(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Zahlung von Ruhegeld nach der Leistungsordnung des Bochumer Verbands - Dienstunfähigkeit als Voraussetzung für die Zahlung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf betriebliches Ruhegeld bei "Dienstunfähigkeit" iSd. Leistungsordnung des Bochumer Verbandes

Kurzfassungen/Presse

  • lto.de (Kurzinformation)

    Dienstunfähigkeit im Sinne der Leistungsordnung des Bochumer Verbandes ist nicht identisch mit "Berufs"- beziehungsweise "Erwerbsunfähigkeit"

Zeitschriftenfundstellen

  • DB 2010, 2176
  • NZA 2011, 175 (Ls.)



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Wird zitiert von ... (3)  

  • BAG, 19.08.2010 - 8 AZR 530/09  

    Entschädigung - Schadensersatz - Bewerbung - altersbedingte Benachteiligung

    Infolgedessen gilt die allgemeine prozessuale Regel, wonach grundsätzlich der Anspruchsteller die Darlegungs- und Beweislast für die rechtsbegründenden Tatbestandsmerkmale trägt, während der Anspruchsgegner die rechtsvernichtenden, rechtshindernden und rechtshemmenden Tatbestandsmerkmale darlegen und ggf. beweisen muss (BGH 14. Januar 1991 - II ZR 190/89 - BGHZ 113, 222; BAG 20. April 2010 - 3 AZR 553/08 -).
  • BAG, 30.11.2010 - 3 AZR 754/08  

    Betriebsrentenanpassung - Essener Verband - Diskriminierung wegen des Alters

    Daraus folgt, dass der betriebliche Versorgungsanspruch einheitlich nach der letzten Fassung der LO bestimmt werden soll (vgl. BAG 20. April 2010 - 3 AZR 553/08 - Rn. 25 mwN).
  • LAG Düsseldorf, 30.03.2012 - 6 Sa 480/11  

    Anpassungsentscheidung nach § 9 Abs. 2 der Leistungsordnung des Essener Verbandes

    Dynamische Verweisungen, durch die eine einheitliche Behandlung aller Versorgungsberechtigten sichergestellt werden sollen, sind die Regel, statische Verweisungen die Ausnahme (BAG v. 30.11.2010 a.a.O., Rn. 17; BAG v. 20.04.2010 - 3 AZR 553/08- AP Nr. 1 zu § 1 BetrAVG Bochumer Verband, Rn. 25; BAG v. 08.06.1999 - 3 AZR 113/98 - n.v.; Höfer, Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung, Loseblatt, 12. Auflage, Stand: Juni 2011, ART Rn. 547).

    Dies gilt vor allem dann, wenn die Bestimmungen eines Verbandes angewandt werden sollen, der für einen ganzen Wirtschaftszweig einheitliche Versorgungsbedingen schaffen will (BAG v. 30.11.2010 a.a.O., Rn.17; BAG v. 20.04.2010 a.a.O, Rn.25).

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