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   BAG, 28.07.2005 - 3 AZR 554/04   

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https://dejure.org/2005,5306
BAG, 28.07.2005 - 3 AZR 554/04 (https://dejure.org/2005,5306)
BAG, Entscheidung vom 28.07.2005 - 3 AZR 554/04 (https://dejure.org/2005,5306)
BAG, Entscheidung vom 28. Juli 2005 - 3 AZR 554/04 (https://dejure.org/2005,5306)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com

    Eingriffe in Betriebsrenten durch Tarifvertrag

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Eingriffe in Betriebsrenten durch Tarifvertrag; Änderung des Ruhegeldes von Betriebsrentnern; Anspruch auf Erhöhung der regelmäßigen Bezüge und des Weihnachtsgeldes; Besondere Rechtfertigung einer nachträglich belastenden Änderung bereits eingetretener Rechtsfolgen eines ...

  • Judicialis

    GG Art. 9 Abs. 3; ; BetrAVG § ... 1 Ablösung; ; MTV der Techniker Krankenkasse (TKT) Anlage 6a; ; Änderungstarifvertrag Nr. 01/02 zum TKT (ÄTV 02); ; Vereinbarung zum Änderungstarifvertrag Nr. 01/02 zum TKT (ÄTV 03)

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • archive.org (Leitsatz/Kurzinformation)

    Kein Anspruch des Betriebsrentners auf Erhöhung der regelmäßigen Bezüge entsprechend den für die aktiven Arbeitnehmer geltenden Regelungen

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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (22)

  • BAG, 24.08.1993 - 3 AZR 313/93
    Auszug aus BAG, 28.07.2005 - 3 AZR 554/04
    Eine derartige Klausel gilt auch über den Eintritt des Arbeitnehmers in den Ruhestand hinaus (Senat 24. August 1993 - 3 AZR 313/93 - AP BetrAVG § 1 Ablösung Nr. 19 = EzA BetrAVG § 1 Ablösung Nr. 10, zu B I 2 b der Gründe).

    Da der Arbeitgeber Ruhestandsleistungen nach einheitlichen Regeln erbringen will, steht eine betriebliche Altersversorgung, die sich nach tarifvertraglichen Vorschriften regelt, auch unter dem Vorbehalt einer Änderung des Tarifvertrages (Senat 24. August 1993 - 3 AZR 313/93 - aaO).

    Auf Grund der vertraglichen Verweisung kommt es nicht darauf an, inwieweit die Tarifvertragsparteien Regelungsmacht für die Rechtsverhältnisse der Betriebsrentner (vgl. dazu Senat 20. Februar 2001 - 3 AZR 515/99 - EzA BetrAVG § 1 Ablösung Nr. 27, zu II der Gründe; 24. August 1993 - 3 AZR 313/93 - aaO, zu B I 2 c der Gründe) haben.

    Die Gerichte haben sie nur daraufhin zu überprüfen, ob sie gegen das Grundgesetz oder anderes höherrangiges Recht verstoßen (Senat 24. August 1993 - 3 AZR 313/93 - AP BetrAVG § 1 Ablösung Nr. 19 = EzA BetrAVG § 1 Ablösung Nr. 10, zu B II 2 der Gründe).

  • BAG, 20.02.2001 - 3 AZR 515/99

    Änderung tarifvertraglicher Betriebsrentendynamisierung

    Auszug aus BAG, 28.07.2005 - 3 AZR 554/04
    Auf Grund der vertraglichen Verweisung kommt es nicht darauf an, inwieweit die Tarifvertragsparteien Regelungsmacht für die Rechtsverhältnisse der Betriebsrentner (vgl. dazu Senat 20. Februar 2001 - 3 AZR 515/99 - EzA BetrAVG § 1 Ablösung Nr. 27, zu II der Gründe; 24. August 1993 - 3 AZR 313/93 - aaO, zu B I 2 c der Gründe) haben.

    Die Anlage 6a TKT ist für die Betriebsrentner durch die späteren und damit nach der Zeitkollisionsregel vorgehenden (vgl. ua. Senat 20. Februar 2001 - 3 AZR 515/99 - EzA BetrAVG § 1 Ablösung Nr. 27, zu III der Gründe) ÄTV 02 und ÄTV 03 dahin gehend modifiziert worden, dass lediglich eine Erhöhung der laufenden Leistungen einschließlich des Weihnachtsgeldes um 2, 16 % unter Verzicht auf eine Anrechnung der aktuellen Rentenerhöhung stattfindet.

    Diese können zB in der Eindämmung von Überversorgungen, veränderten Gerechtigkeitsvorstellungen der Tarifvertragsparteien oder Veränderungen im Sozialversicherungsrecht bestehen (BAG 20. Februar 2001 - 3 AZR 515/99 - EzA BetrAVG § 1 Ablösung Nr. 27, zu III 1 a, b der Gründe).

  • BAG, 25.05.2004 - 3 AZR 123/03

    Abbau einer tariflichen Überversorgung im öffentlichen Dienst

    Auszug aus BAG, 28.07.2005 - 3 AZR 554/04
    Dieses Schema kann nicht unbesehen auf Tarifverträge angewandt werden (Senat 25. Mai 2004 - 3 AZR 123/03 -ZTR 2005, 263, zu B I 4 b bb (2) der Gründe).

    Für sie ist der Abbau einer Überversorgung - auch einer planmäßigen - nicht nur gerechtfertigt, sondern rechtlich geboten (vgl. Senat 25. Mai 2004 - 3 AZR 123/03 - ZTR 2005, 263, zu B I 4 b bb (3) der Gründe).

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