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BAG, 16.12.1976 - 3 AZR 556/75 |
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Ausbildungsverhältnis: Ausgestaltung der schulischen Ausbildung für Krankenpfleger
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Ausbildungsverhältnis - Ausbildung - Krankenpfleger - Krankenschwester - Schulische Ausgestaltung der Ausbildung - Praktische Ausbildung - Zurverfügungstellung von Büchern für die Ausbildung - Kostenerstattung für Bücher Zug um Zug gegen Übereignung
Verfahrensgang
- LAG Baden-Württemberg, 21.07.1975 - 1 Sa 10/75
- BAG, 16.12.1976 - 3 AZR 556/75
Papierfundstellen
- BAGE 28, 269
- DB 1977, 1418
Wird zitiert von ... (21) Neu Zitiert selbst (4)
- Drs-Bund, 05.11.1975 - BT-Drs 7/4260
Auszug aus BAG, 16.12.1976 - 3 AZR 556/75
a) Das Berufsbildungsgesetz geht allerdings für die Berufsausbildung - wie der Ausschuß für Arbeit in seinem schriftlichen Bericht zum Entwurf des Berufsausbildungsgesetzes ausgeführt hat (BT-Drucks. 7/4260 zu A I 2 a) - vom dualen System aus, das durch Zusammenwirken von betrieblicher und schulischer Ausbildung gekennzeichnet ist, und regelt den Bereich der betrieblichen und außerschulischen Berufsbildung.Deswegen ist in § 2 Abs. 1 BBiG gesagt, daß das Berufsbildungsgesetz nicht für die Berufsbildung gilt, soweit sie in berufsbildenden Schulen durchgeführt wird, die den Schulgesetzen der Länder unterstehen (vgl. den schriftlichen Bericht des Ausschusses für Arbeit, BT-Drucks. 7/4260 zu § 2).
- BAG, 19.06.1974 - 4 AZR 436/73
Praktikum - Student - Praktikum innerhalb des Studiums - Rechtssetzungsbefugnis …
Auszug aus BAG, 16.12.1976 - 3 AZR 556/75
Die Tarifvertragsparteien besitzen Rechtssetzungsbefugnis durch Tarifvertrag jedoch nur im arbeitsrechtlichen, nicht auch im schulischen Bereich (Urteil des Vierten Senats vom 19. Juni 1974 - 4 AZR 436/73 - AP Nr. 3 zu § 3 BAT [die Entscheidung ist zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmt];… Hueck-Nipperdey, Lehrbuch des Arbeitsrechts, 7. Aufl., Bd. II/1, § 15 II 1 S. 240 ff.;… Hueck-Nipperdey-Stahlhacke, TVG , 4. Aufl., § 1 Rdnr. 46). - BGH, 15.12.1954 - II ZR 277/53
Gefahrenbeseitigung bei Ruinen
Auszug aus BAG, 16.12.1976 - 3 AZR 556/75
Dies schließt jedoch nach allgemeiner Meinung die Annahme einer Fremdgeschäftsführung nicht aus (BGHZ 16, 12 [16] mit weiteren Nachweisen;… Hauß in Erman, BGB , 6. Aufl., Vorbem. 4 zu § 677 ;… Nipperdey in Staudinger, BGB , 11. Aufl., § 677 Anm. 9;… Mühl in Soergel-Siebert, BGB , 10. Aufl., § 677 Anm. 4). - BAG, 29.10.1957 - 3 AZR 411/55
Lernschwester - Krankenpflegeschülerin - Berufsausbildung - …
Auszug aus BAG, 16.12.1976 - 3 AZR 556/75
Der Dritte Senat hat in einem Urteil vom 29. Oktober 1957 (BAGE 5, 32 ff. = AP Nr. 10 zu § 611 BGB Lehrverhältnis mit Anmerkung von Hilger) aufgrund der gesetzlichen Vorschriften aus dem Jahre 1938 bereits einmal entschieden, daß Lernschwestern zur "Krankenpflegeschule" in einem der Berufsausbildung dienenden betrieblichen Beschäftigungsverhältnis und nicht in einem Schulverhältnis standen, weil ihre Ausbildung sowohl tatsächlich als auch nach den damals maßgebenden Vorschriften vorwiegend praktischer Art war.
- BAG, 18.06.1980 - 4 AZR 545/78
Berufsbildung - Ausbildungsvergütung - Krankenschwester - Schwesternschülerin - …
Im übrigen gilt auch für die Berufs- 6 bildung in den Heil- und Heilhilfsberufen das Berufsbildungsgesetz (BAG AP Nr. 3 zu § 611 BGB Ausbildungsverhältnis mit weiteren Nachweisen).Das läßt sowohl eine überwiegend schulische als auch eine über wiegend arbeitsrechtlich-betriebliche Ausgestaltung zu (vgl. BAG AP Nr. 3 zu § 611 BGB Ausbildungsverhältnis).
Wenn § 37 Schulverwaltungsgesetz Nordrhein-Westfalen die Anwendung des Gesetzes auf Krankenpflegeschulen oder sonstige Ausbildungseinrichtungen für Heilberufe oder Heilhilfsberufe ausdrücklich ausschließt, so heißt das nur, daß das Gesetz selbst für solche Einrichtungen nicht gilt, die die Lehrgänge in der Krankenpflege überwiegend schulisch ausgestalten (vgl. auch BAG AP Nr. 3 zu § 611 BGB Ausbildungsverhältnis).
Überwiegt die praktische Ausbildung mit arbeits rechtlich-betrieblicher Ausgestaltung, so ist das Ausbildungsverhältnis als arbeitsrechtlich-betriebliches anzusehen, so daß die Vorschriften des Berufsbildungsgesetzes Anwendung finden (BAG AP Nr. 3 zu § 611 BGB Ausbildungsverhältnis).
- LAG Hessen, 05.06.1986 - 9 Sa 1513/85
Vorliegen eines Berufsausbildungsverhältnisses und der damit verbundene Anspruch …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - GemSOGB, 27.01.1983 - GmS-OGB 2/82
Ende des Ausbildungsverhältnisses einer Krankenschwester, die vor Ablauf der …
Nach der ständigen Rechtsprechung des BAG - auch der des vorlegenden Senats - und der herrschenden Literaturmeinung beinhaltet der § 107 Abs. 1 BBiG lediglich, daß entsprechende bundesgesetzliche Regelungen dem Berufsbildungsgesetz vorgehen, wenn sie zu diesem im Widerspruch stehen, daß aber im übrigen das Berufsbildungsgesetz gilt (BAG 28, 269, 277 = AP Nr. 3 zu § 611 BGB Ausbildungsverhältnis; BAG in AP Nr. 4 zu § 611 Ausbildungsverhältnis; BAG in AP Nr. 2 zu § 14 BBiG; Kerkert, Komm. z. Berufsbildungsgesetz, Stand April 1982, Anm. zu § 107;… Knopp/Kraegeloh, Komm. z. Berufsbildungsgesetz, 2. Aufl. Anm. 1 zu § 107;… Haase/Richard/Wagner, Berufsbildungsgesetz, 3. Aufl., Erläuterungen zu § 107;… Natzel, Berufsbildungsrecht, 3. Aufl. S. 97; derselbe in Anm. zu BAG in AP Nr. 2 zu § 14 BBiG und zu BAG in AP Nr. 4 zu § 611 BGB Ausbildungsverhältnis; Schneider, RdA 1978, 220, 222; derselbe in Anm. zu BAG in AP Nr. 2 zu § 14 BBiG; Bitter, Krankenpflege- und Heilhilfspersonal, Arbeitsrechts-Blattei I B III; Larenz, Deutsche Krankenpflegezeitschrift 1978, 41;… Schaub, Arbeitsrechtshandbuch, 3. Aufl., § 173 11, 2).Das BAG hat sich deshalb in den o.a. Entscheidungen zutreffend hiervon leiten lassen und die Anwendbarkeit von Vorschriften des Berufsbildungsgesetzes auch hierfür mit Recht bejaht, wenn sich im Krankenpflegegesetz davon abweichende Regelungen nicht finden (ebenso: LAG Baden-Württemberg vom 15. November 1975 - 6 Sa 68/75 -, nachgewiesen bei Schneider, RdA 1978, 220; LAG Düsseldorf vom 22. Januar 1976 - 3 Sa 713/75 -, Der Betrieb 1976, 1112).
Mit durchschnittlich acht Stunden in der Woche übersteigt er folglich nicht den für den Berufsschulunterricht in der übrigen Berufsausbildung üblichen Rahmen (…vgl. Heckel-Seipp, Schulrechtskunde, 3. Aufl. 1965 S. 57) und läßt Raum für eine überwiegend praktische Ausbildung (so auch BAGE 28, 269, 274) [BAG 16.12.1976 - 3 AZR 556/75].
- BAG, 05.12.1984 - 5 AZR 263/82 Im übrigen gilt auch für die Berufsbildung in den Heil- und Heilhilfsberufen das Berufsbildungsgesetz (BAG 28, 269 = AP Nr. 3 zu § 611 BGB Ausbildungsverhältnis mit weiteren Nachweisen).
Hieraus ist zu folgern, daß das Schulgesetz auch für solche Einrichtungen nicht gilt, die die Lehrgänge zur Hebammenausbildung überwiegend schulisch ausgestalten (vgl. BAG 28, 269 und 33, 213 = AP Nr. 3 und 4 zu § 6 11 BGB Ausbildungsverhältnis).
In einem solchen Fall ist nicht darauf abzustellen, ob die Lehrbücher überwiegend für den theoretischen oder den praktischen Unterricht benötigt werden (BAG 28, 269 = AP Nr. 3 zu § 611 BGB Ausbildungsverhältnis).
- BVerwG, 24.03.1998 - 6 P 1.96
Mitbestimmung und Ausbildungsniveau.
Die traditionelle Krankenpflegeausbildung fällt aus dem üblichen System der dualen Berufsbildung heraus (vgl. zum Ganzen BAG, Urteil vom 16. Dezember 1976 - 3 AZR 556/75 - HAGE 28, 269, 271; BSG, Urteil vom 19. August 1964 - 3 RK 37/61 - BSGE 21, 247, 248 f.).Da auch im personalvertretungsrechtlichen Sinne unter den Begriff der "Lehrveranstaltung" - wie dargelegt alle Unterweisungen, Anleitungen und Einweisungen im Rahmen der Ausbildung fallen, die das zur Erreichung des Ausbildungsziels notwendige Wissen sowie die erforderlichen praktischen Kenntnisse und Erfahrungen vermitteln, ist auch die praktische krankenpflegerische Ausbildung, die in der Regel durch Mitarbeit auf den Stationen der mit den Krankenpflegeschulen verbundenen Krankenhäuser erfolgt (vgl. BAG, Urteil vom 16. Dezember 1976, a.a.O., 273;… BSG, a.a.O., 249), als "Lehrveranstaltung" im Sinne des § 86 Abs. 1 Nr. 6 HmbPersVG zu qualifizieren.
- BAG, 14.08.1985 - 5 AZR 413/84
Krankenpfleger-Ausbildung in Bayern und Berufsbildungsgesetz - Zuständigkeit des …
Dies bedeutet aber nur, daß bundesgesetzliche Vorschriften dem Berufsbildungsgesetz dann vorgehen, wenn und soweit sie zu diesem in Widerspruch stehen; im übrigen gilt auch für das Berufsausbildungsverhältnis in den Heil- und Heilhilfsberufen das Berufsbildungsgesetz (BAG 28, 269, 272, 273 = AP Nr. 3 zu § 611 BGB Ausbildungsverhältnis, zu I 1 a und b der Gründe; BAG 33, 213, 217 = AP Nr. 4 zu § 611 BGB Ausbildungsverhältnis).Auf ein solches Ausbildungsverhältnis findet dann das Berufsbildungsgesetz Anwendung (BAG 28, 269, 272 = AP Nr. 3 zu § 611 BGB Ausbildungsverhältnis, zu I 1 a der Gründe; BAG 33, 213, 217 = AP Nr. 4 zu § 611 BGB Ausbildungsverhältnis; BAG Urteil vom 12. September 1979 - 5 AZR 733/77 - AP Nr. 2 zu § 14 BBiG).
Wenn die Berufsausbildung in einem öffentlich-rechtlich ausgestalteten Schulverhältnis durchgeführt wird, findet das Berufsbildungsgesetz demnach keine Anwendung (vgl. BAG 28, 269, 274 = AP Nr. 3 zu § 611 BGB Ausbildungsverhältnis, zu I 1 c der Gründe; BAG 33, 213, 217 = AP Nr. 4 zu § 611 BGB Ausbildungsverhältnis).
- BAG, 14.11.1984 - 5 AZR 443/80
Anspruch auf Abgeltung für drei Urlaubs- und sechs Hausarbeitstage
Nach den von der Revision mit Verfahrensrügen nicht angegriffenen Feststellungen des Berufungsgerichts war das Ausbildungsverhältnis der Klägerin überwiegend praktisch ausgestaltet; es ist daher als arbeitsrechtlich betriebliches Ausbildungsverhältnis anzusehen, für das die Vorschriften des Berufsbildungsgesetzes gelten (vgl. hierzu BAG 28, 269, 274 = AP Nr. 3 zu § 611 BGB Ausbildungsverhältnis, zu I 1 a) u. b) der Gründe; BAG 33, 213, 217 = AP Nr. 4 zu § 611 BGB Ausbildungsverhältnis). - BVerwG, 02.02.1989 - 5 C 2.86
Krankenpfleger - Ausbildung - Berufsfachschule - Ausbildungsförderung
Dabei waren Unterricht und praktische Ausbildung vom Gesetzgeber bewußt (vgl. BT-Drucks. IV/2550 S. 5 zu § 2) als einheitliche Ausbildung konzipiert, deren Durchführung im Regelfall auch hinsichtlich des Anteils praktischer Ausbildung der zuständigen Schule oblag (ebenso BAG 28, 269 ; Kilian, Krankenpflegegesetz, Kommentar, 1966, § 6 Erl. III. 1 ). - BAG, 12.09.1979 - 5 AZR 733/77
Berufsausbildungsverhältnis - Auszubildender - Ablauf der Ausbildungszeit - …
Das hat der Dritte Senat des Bundesarbeitsgerichts in seiner Entscheidung vom 16. Dezember 1976 (3 AZR 556/75 - AP Nr. 3 zu § 611 BGB AusbildungsVerhält nis [zu I 1 der Gründe] - auch zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmt) näher dargelegt unri begründet.Sie käme zu kurz, wenn der Auszubildende schon sechs Wochen vor dem Ende des Lehrgangs, der gerade nicht nur aus der schulischen-theoretischen, sondern auch aus der praktischen Ausbildung besteht ( § 6 KrPfIG) seine Ausbildung beenden könnte (a.A.: Schneider, RdA 1978, 220 [222]).
- BAG, 07.03.1990 - 5 AZR 217/89
Ausbildungsvergütung für Ausbildung zur Altenpflegerin
Im übrigen gilt auch für die Berufsbildung in den Heil- und Heilhilfsberufen das Berufsbildungsgesetz (BAGE 28, 269 [BAG 16.12.1976 - 3 AZR 556/75] = AP Nr. 3 zu § 611 BGB Ausbildungsverhältnis, m.w.N.). - BAG, 24.09.1981 - 6 ABR 7/81
Private Berufsfachschule - Private Ersatzfachschule - Auszubildende - Praktische …
- BSG, 29.09.1992 - 11 RAr 83/91
Vorbereitungsdienst für die Laufbahn des gehobenen allgemeinen …
- BAG, 27.05.2003 - 9 AZR 290/02
Öffentlicher Dienst - Auszubildende - Heilerziehungspfleger
- LAG Berlin-Brandenburg, 16.08.2011 - 3 TaBV 326/11
Wahl der Jugend- und Auszubildendenvertretung - zu ihrer Berufsausbildung …
- BAG, 23.08.1984 - 6 AZR 519/82
Weiterbeschäftigungsanspruch: Mitgliedschaft in einem Ausbildungspersonalrat, …
- BVerwG, 26.01.1987 - 7 B 152.86
Schulwesen - NRW - Ersatzschule
- BAG, 07.03.1990 - 5 AZR 220/89
Ausbildungsvergütung für Ausbildung zur Altenpflegerin
- BVerwG, 21.12.1981 - 8 B 227.81
Begründetheit der Nichtzulassungsbeschwerde in einer Wehrpflichtsache - Verlust …
- BAG, 07.03.1990 - 5 AZR 218/89
Ausbildungsvergütung für Ausbildung zum Altenpfleger - Anspruch auf eine …
- BAG, 07.03.1990 - 5 AZR 219/89
Ausbildungsvergütung für Ausbildung zur Altenpflegerin - Anwendbarkeit des …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 22.08.1986 - 5 A 13/84