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   BAG, 29.03.1960 - 3 AZR 568/58   

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https://dejure.org/1960,172
BAG, 29.03.1960 - 3 AZR 568/58 (https://dejure.org/1960,172)
BAG, Entscheidung vom 29.03.1960 - 3 AZR 568/58 (https://dejure.org/1960,172)
BAG, Entscheidung vom 29. März 1960 - 3 AZR 568/58 (https://dejure.org/1960,172)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Kündigung - Soziale Rechtfertigung - Auflösungsantrag des Arbeitgebers - Gedeihliche Zusammenarbeit - Auflösungsgründe - Bemessung einer Abfindung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 9, 131
  • NJW 1960, 2022 (Ls.)
  • MDR 1960, 957
  • BB 1960, 904
  • DB 1960, 984
 
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Wird zitiert von ... (38)

  • BAG, 10.07.2008 - 2 AZR 1111/06

    Kündigung - Anforderungsprofil - Auflösungsantrag des Arbeitgebers

    b) Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Frage, ob eine den Betriebszwecken dienliche weitere Zusammenarbeit zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu erwarten ist, ist der Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung in der Tatsacheninstanz (vgl. schon BAG 29. März 1960 - 3 AZR 568/58 - BAGE 9, 131, 134; 7. März 2002 - 2 AZR 158/01 - AP KSchG 1969 § 9 Nr. 42 = EzA KSchG § 9 nF Nr. 45).

    Es ist eine rückschauende Bewertung dieser Gründe vorzunehmen, später eingetretene Umstände sind grundsätzlich nicht mehr einzubeziehen (vgl. schon BAG 29. März 1960 - 3 AZR 568/58 - aaO.; weiterführend: Senat 23. Juni 2005 - 2 AZR 256/04 - AP KSchG 1969 § 9 Nr. 52 = EzA KSchG § 9 nF Nr. 52).

  • BAG, 07.03.2002 - 2 AZR 158/01

    Auflösungsantrag des Arbeitgebers

    b) Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Frage, ob eine den Betriebszwecken dienliche weitere Zusammenarbeit zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu erwarten ist, ist der Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung in der Tatsacheninstanz (vgl. schon BAG 29. März 1960 - 3 AZR 568/58 - BAGE 9, 131; 30. September 1976 - 2 AZR 402/75 - BAGE 28, 196; 25. November 1982 aaO; 30. April 1992 - 2 AZR 26/92 - RzK I 11 a Nr. 20).

    Es ist eine rückschauende Bewertung dieser Gründe vorzunehmen, später eingetretene Umstände sind grundsätzlich nicht mehr einzubeziehen (vgl. schon BAG 29. März 1960 aaO).

  • BAG, 23.06.2005 - 2 AZR 256/04

    Auflösungsantrag des Arbeitgebers

    b) Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Frage, ob eine den Betriebszwecken dienliche weitere Zusammenarbeit zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu erwarten ist, ist der Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung in der Tatsacheninstanz (vgl. schon BAG 29. März 1960 - 3 AZR 568/58 - BAGE 9, 131; 7. März 2002 - 2 AZR 158/01 - aaO).
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